Volltext Seite (XML)
1218 PAPIER-ZEITUNG. No. 35. Beschäftigung der Handlungsgehilfen. Wir theilten in Nr. 32, Seite 1110, ein Gutachten der Handelskammer zu Offenbach mit, welches sich über die Verpflichtung der Geschäftsreisenden zu Kontordiensten ausspricht. Im Anschluss hieran erhielten wir von dem Geschäftsreisenden, in dessen Angelegenheit die Handelskammer jenes Gut achten abgegeben, weitere Mittheilungen über den vorliegenden Fall, be gleitet von einer Abschrift des Erkenntnisses. Hieraus ergiebt sich folgender Sach verhalt: Herr S. wurde im Juni vorigen Jahres als Reisender eingestellt und war bis zum 5. September als solcher thätig. Bei seiner Rückkehr er klärte ihm der Geschäftsinhaber, dass er ihn von nun an im Kontor be schäftigen werde, und dass er künftig zur üblichen Zeit dort erscheinen möge. Hiergegen verwahrte sich S. mit der Behauptung, er sei als Rei sender, nicht als Kontorist angestellt, und da Einigung nicht erzielt werden konnte, reiste er ab und klagte auf Zahlung des Gehalts bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Vor dem Handelsgericht begründete Kläger seine Ansprüche und seine Weigerung als Kontorist zu arbeiten, mit folgenden Ausführungen: Er sei als Reisender, nicht als Kontorist angestellt worden und leide durch die willkürliche Veränderung der Arbeitsweise grossen Schaden, da er 1) seine Provision verliere, 2) die Reisespesen und 3) sich am Ort der Fabrik, getrennt von seinem bisherigen Berliner Haushalt, den er auf Rath des Beklagten beibehalten habe, einmiethen müsse. Der Beklagte habe ferner erklärt, ihn überhaupt nicht mehr auf die Reise schicken zu wollen, und damit den Vertrag verletzt. Er werde sich bis Ablauf der Kündigungs frist zur Verfügung des Beklagten als Reisender halten, beanspruche dafür aber volles Gehalt für diese Zeit. Dem gegenüber behauptete der Beklagte, S. sei nicht als Reisender, sondern als Handlungsgehilfe mit Verpflichtung zum Reisen eingestellt worden. Er habe ihn nicht veranlasst, die Wohnung in Berlin zu behalten, sondern ihm nur diesen Rath ertheilt, die Bestimmung darüber in das Gut dünken des Klägers stellend. Dass er den Kläger überhaupt nicht mehr reisen lassen wolle, habe er nicht gesagt, und sei bereit, dies zu beschwören. Da Aussage gegen Aussage stand, wurde Beklagter zur Ableistung des Eides aufgefordert, und erlegte denselben in folgender Form ab: „Es ist nicht wahr, dass ich im September v. J. dem Kläger erklärt habe, ich werde ihn nicht mehr reisen lassen. So wahr mir Gott helfe.“ Hierauf erkannte das Gericht auf Abweisung der Klage unter Angabe der auf Seite 1110 mitgetheilten Gründe. Die darin niedergelegte Ansicht, dass Geschäftsreisende zeitweise auch zur Kontorarbeit herangezogen werden können, entspricht der allgemeinen Auffassung und weit verbreitetem Gebrauch. Ausschlaggebend für die Entscheidung musste die Feststellung werden, ob diese Aenderung der Thätigkeit vorübergehend oder dauernd sein sollte; und hierüber entschied der Eid. Um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, dürfte es sich für Ge schäftsinhaber in allen Fällen empfehlen, Geschäftsreisende nur als „Hand lungsgehilfen, die auch Geschäftsreisen besorgen“ anzustellen. Dampfüberhitzer nach neuem Princip [31319 in der Leistung unerreicht. Volle Garantie für Kohlenersparniss 10 bis 20 Procent. Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Dampfkessel bis um 50 Procent. Trockne, überhitzte Dämpfe. Kein Nachtheil fiir die Maschinen. Von hoher Bedeutung für Koch- u. Trockenzwecke. In vielen Fällen kann bei Anlage einer Dampfüberhitzung nach meinem System eine neue Kesselanlage erspart werden. M. GEHRE, Düsseldorf - Grafenberg. Viele Referenzen über gemachte Anlagen stehen zu Diensten. [32404 Holzschleiferei u. Cellulosefabrik Hemer in Westfalen. Durch mehrjährige Versuche und praktische Erfahrungen sind wir dahin gelangt, einen Sulfitzellstof von ganz unge wöhnlicher Weisse und Reinheit in langer und starker Faser, herzustellen. — Der Stoff ist dabei geschmeidig und ohne jede Spur von Kalk- oder Gypsniederschlag, lässt sich mit 4 Chlorkalklösung leicht zu hoher Weisse bleichen und eignet sich vorzugsweise zu feineren Druck- und Schreibpapieren. Tägliche Erzeugung: 100 Ctr. trockenen Stoff. von der Becke, Klagges & Reuther Fr. Halbach, Leer, Ostfriesland Strohpappen auch weiss und farbig cachirt. — Produktion 350,000 Pfd. pro Woche. SPECIALITÄT: 32166 Glace- und Glanzpappen in jeder gewünschten Farbe. Export nach England mit eigenem Dampfer „Stadt Witten“. Geschäftsbücher Fabrik Fr. Wilh. Ruhfus, Dortmund. MIIII Illilllllllllll11 Illi 11llllllllll11111 Illi II11IIilllllill!llII Illillllllll IIIIIIllllllIllillllllllllllllllllllllllIlli IIIII Illi | Schlesische Sulfitcellulosefabrik Feldmühle I 1 Liebau in Schlesien = 33068 offerirt = | la. Sulfit-Zellstofl | = In schöner weisser und fester Faser in trocknem u. feuchtem Zustande. = TlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllilllllllllllllllllllllüllllllllllllllUIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIKI 1 G'.SHSHSHSBSBSBSHSESBSEZHHSESaSBSHSHSBSHSHSHSH.'ü E Maschinenbau- Gesellschaft Karlsruhe ( L liefert - 0 E. Kirchner’s - § Specialmaschinen für Papier- u. Stoff-Fabrikation, 0 rü besonders: In -n K.IIorcnNN in 2 Systemen und 5 Grössen (97 Stück H [n nOletsdnse im Betrieb) nl K Holzhackmaschinen fürBttreosgfabrüken(18sstüct S CentrifugalholländercmpeanstercensE.ahBstras. E 0 Ferner empfiehlt dieselbe neben ihrer Haupt-Specialität, dem Bau Ir I von Locomotiven und Tendern jeder Grösse und. Gattung, Dampf- ru I maschinen jeder Grösse, mit Ventil- oder Schiebersteuerung, Locomo- F -0 bilen, Compound und Nicht-Compound, Dampfkessel, Dampfkocher, L In Transmissionen in bester Ausführung. 30417 H H Prospecte und Kostenanschläge kostenfrei. f Pi P r 1 Gr 3 L ir IL ir IL ir li -ir l RP H dFl eLb dHHj 13