Volltext Seite (XML)
Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen, oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (imAusland mit Post-Zuschlag). No.4534 der DeutschenReichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. für ' Papier- und Schreibwaaren-Handelnd -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, /Buchhandel, sowie für alle verwandten und Hilfsseschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-; chemische Fabriken etc. Herausgegeben \ von WcN . / CARL HOFMANN,/ Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Eeiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal iu 1 Jahr 10 Proc.weniger 13 „ „ „ 25 „ „ 26 „ „ „ 35 „ 52 „ ,, „ 50 „ „ FürChiffre-Anzeigen wird dem Besteller 1 Mark mehr berech net. Dafür erfolgt Annahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Chiffre-Briefe. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlunga.d. Verleger. Papier-Zeitung — 1 FANERIAI H Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. Alleiniges Organ des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ des Deutschen Papiervereins, Schutzverein für den Papier- u. Schreibwaaren-Handel, nebst Zweigvereinen: Leipzig, Nürnberg, Köln, Berlin. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Organ für die Bekanntmachungen des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. XIII. Jahrg. Berlin, Sonntag, den 18. März 1888. No. 23. Alle Postanstalten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Russland, sowie alle Buchhandlungen, nehmen Bestellungen zum Preise von 250 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr be rechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt ein stellen können. Jeder Abonnent erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Prämie eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s Praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 9 Lieferungen mit 360 Quartseiten und 267 Holz schnitten erschienen. Die 9. Lieferung wurde mit No. 18 versandt. Inhalt. Seite Schulbuch- und Sehreibheft-Papier. Geschäftsbriefe 449 Weisse Punkte in blauem Papier. Sulfitstoff in Amerika. Kranken versicherung der Arbeiter 450 Reisslänge und Trockengewicht. Elektrische Beleuchtung. Neuheiten 451 Japans Handelsverkehr. Waarenverkehr der Vereinigten Staaten . . 454 Geschäftsnotizen. Marktberichte 458 Schutzmarken. Unfallversicherung. Rechtsentscheidungen 460 Briefkasten 462 An die Berufsgenossen 463 Papierfabrik in Poona 464 Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften. Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion II. Bekanntmachung. Die Mitglieder der Sektion II. der Papiermacher-Berufsgenossenschaft werden hierdurch benachrichtigt, dass wir in Gemeinschaft mit noch drei andern berufsgenossenschaftlichen Sektionen per 1. April einen Beauftragten zur Revision der Betriebe u. s w. angestellt haben. Der Beauftragte wird also demnächst die sämmtlichen zu unserer Sektion gehörigen Betriebe revidiren, und bitten wir die Herren Betriebsunternehmer ergebeust, demselben mit etwa erforderlichen Auskünften u. s. w. an die Hand gehen zu wollen. Stuttgart, 10. März 1888. Der Vorsitzende des Vorstandes der Sektion II. Joseph Krauss. Fapierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft. Sektion VII. Auf Grund des § 41 unseres Statuts machen wir hiermit bekannt, dass Herr Iwan Zuber, in Firma I. Zuber & Co. zu Rixheim, zum stellvertreten den Vorsitzenden der Sektion VII gewählt ist. Berlin, 7. März 1888. Der Vorstand der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft, gez. W. Hagelberg. Schulbuch- und Schreibheft-Papier. Der Deutsche Papierverein hat folgendes Druckschreiben an Schulbuchverleger und Schreibheftfabrikanten erlassen. An alle deutschen Schulbuch-Verleger und Schreibheft- Verfertiger! Der Deutsche Papier-Verein, welcher es sich zur Aufgabe gestellt hat, nicht nur seinen ca. 800 Mitgliedern, sondern der ganzen Papier industrie durch Förderung gemeinsamer Interessen zu dienen, richtet an alle Verleger von Schulbüchern und Fabrikanten von Schulheften hierdurch das Ersuchen, zu Schulbüchern und -Heften fernerhin allenthalben nur geeignetes Papiermaterial zu verwenden und zweckwidrige geringste Papiere fernerhin nicht zu verarbeiten. Besonders ist es die überhandnehmende Verwendung von Holzschliff" papieren, welche dieWaaren zwar etwas billiger, aber auch unverhältniss- mässig geringer macht. Um allgemein die Verwendung von Papieren unterster Stoffklasse fiir Schulzwecke zu vermeiden, wird der Deutsche Papier-Verein in einiger Zeit an sämmtliche deutsche Kultus - Ministerien ein Gesuch absenden, welches eine Verordnung in angedeuteter Richtung erwirken soll. Vorläufig sind aber die betr. Fachkreise von unserm Vorhaben in Kenntniss zu setzen und wird gebeten, unter Berücksichtigung unserer Motive dieser Verordnung zuvorzukommen, damit Schäden vermieden werden. Der Vorstand des Deutschen Papier-Vereins. Eine ausführliche Begründung weist auf den Schaden hin, welcher bei Benutzung unhaltbarer Lehrbücher den Eltern der Schulkinder und bei Verwendung schlechter Beschreibstoffe den Kindern selbst erwächst. Da nur wenige Verleger sachkundig genug sind, um über Beschaffenheit der zur Verwendung bestimmten Papiere ein sicheres Urtheil zu fällen, wird auf die Bedeutung wissenschaftlicher Papier prüfung hingewiesen, und bei dieser Gelegenheit die Leipziger Papierprüfungsanstalt in empfehlende Erinnerung gebracht. In der vorliegenden Form hat das Rundschreiben, dessen Inhalt allgemeine Billigung und Förderung verdient, die Bedeutung eines wohlwollenden Mahnrufs, dessen Erfolg von der Mitwirkung aller Betheiligten abhängt. Geschäftsbriefe. Breslau, März 1888. Mit meiner Einsendung in Bezug auf das Aufbewahren von abgehenden Geschäftsbriefen scheine ich ein Thema angeschlagen zu haben, das nach den verschiedenen Erwiderungen allgemeines Interesse erregt. Wie in der letzten Sonntags-Nummer schon gesagt ist, muss in diesem besondern Fall sicher der § 28 A. D. H.-G- Platz greifen, da Artikel 1 dieses Gesetzes nur von Fällen spricht, wo das Gesetzbuch keine Vorschriften hat. Ich glaube aber auch, dass der Einsender „Vom