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294 PAPIER-ZEITUNG. No. 15. Falsche Flagge. In der Reichstagssitzung vom 25. Januar, bei Besprechung des neuen Gesetzentwurfs betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, sagte der Abgeordnete Gehlert in seiner Rede u. A. Folgendes: .... Warum ist der Faber’sche Bleistift solide? Weil auf das kleinste Quantum, welches der Konsument verbraucht, der Produzent den Namen druckt! .... Die Sachen sind so, dass von 100 Produzenten ein einziger unsolider, wenn er gewandt und thatkräftig ist, genügt, alle übrigen zu zwingen, auch unsolide zu produziren! Diesen Charakter der Produktion nenne ich vom Staat geduldeten Betrug. .... Will man Reformen schaffen, so muss das nach folgender Richtung geschehen: Man muss jede Waare bei ihrem richtigen Namen nennen! Falsche Deklarationen von Maass und Gewicht sollten verboten werden. Jede Waare müsste auch den Namen des Produzenten tragen, damit ihn jeder Konsument für die Waare verantwortlich machen kann. Ich will damit den Geist der mittelalterlichen Produktion wieder beleben, nicht nur wie der Herr Antragsteller den todten Körper. Ich will einen sittlichen Befähigungsnachweis. Fälschung und Betrug werden dann unmöglich sein. Vor dem Wiener Schwurgericht ist am 21. Januar ein Betrugsprozess zu Ende geführt worden, bei welchem es sich um systematische Fälschung von Waarenmarken handelte. Angeklagt war Markus Holländer, ein Allerweltsgeschäftsmann, der sich nach einander als Manufakturwaaren-Händler, Weinhändler, Zünd- waaren - Fabrikant, Schreibwaaren - Fabrikant, Baukreditvermittler, Oel- fabrikant, Getreidespekulant, dann als Händler mit imitirtem Champagner versucht hatte. Zuletzt kam Holländer auf den Gedanken, sein Vermögen in der Sensenfabrikation anzulegen. Er kaufte im Jahre 1882 ein Sensen werk am Grubbach zu Grünau bei Gmunden und liess dort Sensen billigster Gattung herstellen. Die österreichische Sensenindustrie, deren Hauptsitz Ober-Oesterreich ist, setzt ihre Erzeugnisse fast ausschliesslich nach Russland ab, wo dieselben sich eines ausgezeichneten Rufes erfreuen. Der russische Bauer kauft aber nur die in der betreffenden Gegend seit altersher eingebürgerte Marke, und infolgedessen hat von den ober-österreichischen Gewerken jedes sein be stimmtes Absatzgebiet in Russland, in welchem die Erzeugnisse anderer Gewerke nur schwer und nur vereinzelt anzubringen sind Markus Holländer wusste sich indess zu helfen. Er liess auf seine Sensen die Marken der gut eingeführten Gewerke schlagen und bot sie dann in Russland um 20 pCt. unter dem Preis der echten Fabrikate aus. Thatsächlich hat Holländer auch mehr als 30 000 Stück solcher Sensen in Russland abgesetzt. Das Ende vom Liede war, dass der Staatsanwalt einschritt und gegen Holländer die Anklage wegen Betruges erhob. Mit dieser Möglichkeit hatte Holländer allerdings nicht gerechnet. Wie er im Verhör angab, hatte er geglaubt, im schlimmsten Fall wegen Uebertretung des Marken schutzgesetzes angeklagt und mit einer Geldstrafe von 500 Gulden bestraft zu werden. Das Schwurgericht pflichtete der Auffassung des Staatsanwalts bei, indem es die Betrugsfrage bejahte. Der Markenfälscher wurde zu fünf Jahren schweren Kerkers (Zuchthaus) verurtheilt, und gleichzeitig wurde seine Ausweisung aus sämmtlichen Provinzen Oesterreichs (Holländer ist ungarischer Unterthan) ausgesprochen. Gute Werkzeuge. Die strengen Bestimmungen des englischen Markenschutzgesetzes und ihre möglichen Folgen werden auch in den Kreisen der deutschen Werkzeug-Fabrikanten lebhaft besprochen. Nr. 5 der Deutschen Metall-Industrie-Zeitung beschäftigt sich eingehend mit der Frage, wie die drohende Gefahr der Ausfuhr-Verringerung abgewendet und der Ruf deutscher, insbesondere Remscheider Werkzeuge gefestigt werden könne. Die Verhältnisse der Stahlwaaren-Industrie liegen ähnlich wie die der Papier-Industrie vor Erlass der »Allgemeinen Bestimmungen« und Einrichtung der Prüfungsanstalt. So wie damals die Lieferung von Papier in bestimmter Beschaffenheit im wesentlichen Vertrauens sache war, so besteht in der Stahl-Industrie angesichts des voll ständigen Umschwungs in der Stahlfabrikation und der Einführung zahlreicher neuer Herstellungsverfahren grosse 'Unsicherheit. Nur gewiegte Kenner sind imstande, die Beschaffenheit der Stahlgeräthe sicher zu beurtheilen, während der Verbraucher meist im Dunkeln tappt und nur in den Waarenmarken annähernde Gewähr für gute Beschaffenheit findet. Es handelt sich besonders um Unterscheidung des nach altem Verfahren im Tiegel geschmolzenen gediegenen Gussstahls von den geringeren, im Flammofen oder der Bessemerbirne erzeugten Stahlarten. Ein Aufsatz des genannten Blattes empfiehlt, nur das erstgenannte Erzeugniss mit dem Namen »Gussstahl« zu bezeichnen, während die Erzeugnisse von Flammofen oder Bessemerbirne als »Flusseisen« oder »Flussstahl« gekennzeichnet werden müssten. Der Verfasser weist darauf hin, dass diejenige Eigenschaft, welche für Bearbeitungs- und Leistungsfähigkeit des Stahls maassgebend ist und zugleich als wesentliches Unterscheidungsmerkmal der einzelnen Stahlarten gilt, der Gehalt an Kohlenstoff ist. Er empfiehlt daher, für den Stahl einen bestimmten Gehalt von Kohlenstoff vorzuschreiben, und bei allen Lieferungen nach der Eggertz’schen koiorimetrischen Methode den Kohlenstoffgehalt festzustellen. Da kleinere Werkstätten solche Prüfungen nicht ausführen können, so empfiehlt er weiter die Errichtung einer Stahlprüfungsanstalt, zu nächst in Remscheid, welche mit der dortigen Fachschule verbunden werden könnte. Von strengerer Prüfung des Rohstoffes erhofft der Verfasser dann eine allgemeine Beschaffenheitsverbesserung der deutschen Werkzeuge, bei welchen bisher nur die mehr oder minder sorgfältige Art der Bearbeitung dem Verbraucher einen Anhalt gewährte. Papierkragen. Der Papierkragen scheint in Amerika seine Rolle so ziemlich ausgespielt zu haben. Der »Western Bookseiler« widmet ihm einen humoristischen Nachruf, in welchem er auch die geschäftlichen Erfolge des Erfinders, Herrn Meserole, erwähnt. Dieser hatte in der ersten Zeit des Betriebes grossartige Einnahmen und erwarb sich ein bedeutendes Vermögen. Hiervon ist aber, wie bei Gelegenheit eines Prozesses gegen ein Familienmitglied des Erfinders festgestellt wurde, nicht mehr viel übrig. Die Schätze sind verstreut und verschwunden, wie der Papierkragen selbst. Otto Evers, Maschinenfabrik, Plagwitz-Leipzig. Spezialität: Drahtheftmaschinen mit selbstthätiger Klammer- bildung, liefert in solide ster Ausführung: Broschüren-Heftmaschinen (D. 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