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Papierzeitung
- Bandzählung
- 13.1888,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
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- Technikgeschichte
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Zeitschrift
Papierzeitung
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Band
Band
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 5. Januar 17
- Ausgabe No. 3, 8. Januar 41
- Ausgabe No. 4, 12. Januar 57
- Ausgabe No. 5, 15. Januar 81
- Ausgabe No. 6, 19. Januar 97
- Ausgabe No. 7, 22. Januar 121
- Ausgabe No. 8, 26. Januar 137
- Ausgabe No. 9, 29. Januar 161
- Ausgabe No. 10, 2. Februar 177
- Ausgabe No. 11, 5. Februar 201
- Ausgabe No. 12, 9. Februar 217
- Ausgabe No. 13, 12. Februar 241
- Ausgabe No. 14, 16. Februar 261
- Ausgabe No. 15, 19. Februar 285
- Ausgabe No. 16, 23. Februar 301
- Ausgabe No. 17, 26. Februar 325
- Ausgabe No. 18, 1. März 345
- Ausgabe No. 19, 4. März 369
- Ausgabe No. 20, 8. März 385
- Ausgabe No. 21, 11. März 409
- Ausgabe No. 22, 15. März 425
- Ausgabe No. 23, 18. März 449
- Ausgabe No. 24, 22. März 465
- Ausgabe No. 25, 25. März 489
- Ausgabe No. 26, 29. März 505
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Band
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- Papierzeitung
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246 PAPIER-ZEITUNG. No. 13. hafte erkannt und verbessert, und die gewerbliche Ausnutzung im Inlande kann beginnen. Aber auch dann noch wird es nicht so leicht sein, für das Ausland eine befriedigende Verwerthung der Patente zu gewinnen. Dazu müssen viele Kräfte thätig sein, Anzeigen, Agenten, Probestücke in Umlauf gesetzt werden, und der Patentinhaber möge nicht übersehen, dass er in Frankreich selbst fabriziren lassen muss, dass das Patent nichtig wird, wenn er einen patentirten Gegenstand dorthin einführt, zu dessen Lieferung er von den französischen Lizenzsuchern vielleicht hinterlistig veran lasst wird. Aber wie geht es dem Patentinhaber für eine zwar gesunde, aber noch nicht reife Erfindung, wenn er selbst keine Fabrik und keine technische Hilfe hat und hierzu fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss? Dazu ist viel Geld nöthig, weil jede in Anspruch genommene Fabrik nicht das Interesse hat, den Patentinhaber auf die Mängel seiner Erfindung auf merksam zu machen und ehrlich bestrebt zu sein, in der Verbesserung zu helfen, sondern vielmehr das Interesse, möglichst viel Geld vom Patent inhaber zu verdienen und möglichst lange die Reifung der Erfindung zu verhindern. Dem Verfasser sind Fälle bekannt, dass in einer Fabrik, in welcher ein Patentinhaber die ihm nöthigen Arbeiten ausführen liess, im Geheimen Versuche zur Herstellung des Patentgegenstandes gemacht wurden und in einem andern Falle eine fast vollendete Patentmaschine unvollendet blieb, inzwischen aber eine denselben Gegenstand betreffende Patenteingabe gemacht wurde, gegen welche später Einspruch erhoben wurde. Dass der Erfinder für eine zur Fabrikation noch nicht reife Erfin dung die nöthige finanzielle Unterstützung kaum erwarten darf, ist nicht wunderbar, weil die Kapitalbesitzer äusserst selten so viel technisches Ver- ständniss haben, um den Werth einer gesunden, aber noch nicht reifen Erfindung beurtheilen zu können. Die Fabrikbesitzer sind nur für reife Erfindungen geneigt Lizenz verträge zu machen und wissen ohnehin gut, wie schwer es für einen Er finder, der nicht seine eigene Fabrik hat, gewöhnlich ist, zu einem guten Ergebniss zu gelangen, und wie wahrscheinlich es ist, dass der Erfinder an seiner Erfindung zu Grunde geht, und dann die Ausbildung und Ver werthung der Erfindung ohne Lizenzgebühr offen steht. Oeffentliche Aus gebote zur Auffindung von Kapitalhilfe oder zur Lizenzertheilung sind daher äusserst selten von Erfolg. Der erschöpfte und entmuthigte Er finder muss sein Patent fallen lassen, und die Erschöpfung tritt um so viel früher ein, wenn in überspannter Hoffnung auch noch im Auslande Patente genommen waren. Wenn nun diese Schilderung richtig ist, und die Richtigkeit wird von jedem Sachkundigen bestätigt werden, welche Folgen hat dann der gegen wärtige Zustand der Gesetzgebung für die Staaten und ihre Bevölkerung? Sicherlich die Entmuthigung der Erfinder und die Verhinderung des gewerb lichen Aufschwungs. Holland ohne Patentschutz und Amerika mit gutem Patentgesetz liefern die Beispiele dazu. Diese Ausführungen enthalten viel Wahres, obgleich aus ihnen theilweise der Unmuth des enttäuschten Erfinders spricht. Manches darin Angeführte bestärkt unsere auf Seite 139 aus gesprochene Ansicht, dass Deutschland am besten thun wird, wenn es die mit dem bewährtesten Patentgesetz in Amerika gemachten Erfahrungen bei Neugestaltung der eigenen Einrichtungen noch um fassender als bisher benutzt. Auch auf diesem Gebiet ist alle Theorie grau, und nur Erfahrung sollte maassgebend sein. Untersuchung von Papierprüfungs-Apparaten. Unter dem Titel: „Ergebnisse der Prüfungen von Apparaten zur Unter suchung der Festigkeitseigenschaften von Papier“ veröffentlichte der Vor steher der Königlichen mechanisch-technischen Versuchs-Anstalt zu Char lottenburg, Herr A. Martens, im Ergänzungsheft III der Mittheilungen aus den Königl. techn. Versuchsanstalten die Ergebnisse, welche bei Prüfung von 3 Apparaten zur Bestimmung der Festigkeit von Papier gewonnen wurden. Bekanntlich ist die Versuchs-Anstalt befugt, die Prüfung von Apparaten, welche bei Untersuchung von Papier Verwendung finden, vorzunehmen, um die Mängel und etwaigen Konstruktionsfehler der Instrumente festzustellen. Diese Einrichtung ist von grossem Werth für die Praxis, da auf diese Weise Gelegenheit geboten ist, möglichst fehlerfreie Apparate zu erwerben, ein Haupterforderniss zur Erlangung zuverlässiger Prüfungs - Ergebnisse. Die Versuchs-Anstalt ist in dieser Beziehung seitens der Interessenten vielfach in Anspruch genommen worden, und um Beispiele zu geben, wie derartige Prüfungen ausgeführt werden, hat Herr A. Martens die erwähnten Unter suchungen veröffentlicht. Zur Prüfung gelangten: 1. Ein Zerreissapparat nach Hartig - Reusch auf Antrag der Firma Brückner & Co. in Calbe a. S. 2. Ein Papier - Festigkeitsprüfer nach Rehse auf Antrag des Ver fertigers. 3. Ein Zugfestigkeitsprüfer nach Wendler auf Antrag des Konstruk teurs. Bei Apparat 1 (beschrieben in Jahrgang 1884, Seite 355 der Papier- Zeitung) wurden folgende Haupttheile der Maschine geprüft: 1. Der Kontrollhebel in Bezug auf seine Richtigkeit. 2- Die 3 Federn in Bezug auf ihre Dehnbarkeit und Kraftäusserung. 3. Die Kraftmaassstäbe in Bezug auf ihre Richtigkeit. 4. Der Dehnungsmaassstab in Bezug auf seine Richtigkeit. 5. Die Einspannvorrichtung in Bezug auf die Vollkommenheit ihrer Wirkung. 6. Der Selbstzeichner in Bezug auf die Uebertragungsverhältnisse. 7. Die mechanische Ausführung des gesammten Apparates, inso fern als Mängel desselben auf die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Versuchs-Ergebnisse Einfluss haben können. Bei dem unter 2 erwähnten Rehse’schen Apparat, (beschrieben im Jahrg. 1886, S. 1325 der Papier-Zeitung) wurden geprüft: 1. Die Feder in Bezug auf Dehnung und Kraftäusserung. 2- Der Kraftmaassstab nebst Nonius auf ihre Richtigkeit. 3. Die Ganghöhe der Messschraube auf ihren Maasswerth. 4. Die Einspannvorrichtung auf die Vollkommenheit ihrer Wir kung und auf die Abmessungen. 5. Die mechanische Ausführung des gesammten Apparates wie oben unter 7. Der dritte der geprüften Apparate ist der Wendler’sche Zugfestig keitsprüfer, welcher wegen seiner soliden Konstruktion und einfachen Hand habung in Papierinteressenten-Kreisen bereits weite Verbreitung gefunden hat. Die sehr eingehende Beschreibung des Apparates kann hier über gangen und auf Jahrg. 1887, S. 984 der Papier-Zeitung verwiesen werden, wo sich eine solche ebenfalls befindet. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden in umfangreichen Tabellen niedergelegt. Die Zahlen derselben reden zwar eine sehr klare Sprache, doch ist zu ihrem Verständniss Vertiefung in den Gang der Prüfung er forderlich. Zusammenfassung der Ergebnisse in wenige abschliessende Sätze würde das allgemeine Verständniss noch weiter gefördert haben. Beim Rehse’schen Apparat findet sich ein solches zusammenfassendes Urtheil in der Schlussbemerkung: Dieses handliche Instrument ist allerdings sehr wohl geeignet, über die Gleichwerthigkeit verschiedener Papierlieferungen in Bezug auf ihre Festigkeit schnellen Aufschluss zu geben, es ist aber nicht wohl angängig, aus den Er gebnissen einen sichern Schluss auf Reisslänge und Dehnbarkeit des Papiers zu ziehen. Die Ergebnisse dürften bei gleichmässigem Papier, bei sorgfältiger Handhabung des Instruments und bei Bildung eines Mittelwerthes aus je fünf Versuchen mit Fehlern von weniger als 5 pCt. des Mittelwerthes behaftet sein, worin die im Papier selbst liegenden Zufälligkeiten eingerechnet sind. Der mittlere Betrag der Reibung im Wendler'scheu Apparat ist auf 50—75 g festgestellt; dies würde bei einer Bruchbelastung von 4 kg nur einen Fehler von 1,2—1,9 pCt. ausmachen. Ein weiteres Kapitel der Martens’schen Arbeit behandelt die Zuver lässigkeit der Apparate und Festigkeitsprüfungen. Besonders dieser Ab schnitt verdient die Aufmerksamkeit aller betheiligten Kreise. Bekannt ist, dass von vielen Seiten die Zuverlässigkeit der Festig keitsprüfungen angefochten wird und hierfür die mannigfachsten Gründe an geführt werden. So wird den Spiralfedern häufig ein Mangel an Zuver lässigkeit zugeschrieben. Jedoch Steht erfahrungsmässig fest, dass gute und nicht überangestrengte Federn auch recht gute Messwerkzeuge abgeben, eine Erfahrung, welche durch Prof. Kohlrausch’s Untersuchungen neuer dings bestätigt wird. (Elektrotechn. Zeitschr. 1886, S. 323.) Auch bei den Apparaten der Versuchs-Anstalt hat sich gezeigt, dass die Kraft leistung der Federn selbst nach mehrjährigem Gebrauch sich nur tun ein sehr geringes Maass verändert, welches 1 pCt. der Kraftleistung nicht erreicht Man wird sich mit dieser Genauigkeit einstweilen begnügen müssen, denn zur Zeit ist noch von keinem Papierprüfungsapparat der Nachweis geführt worden, dass er bessere Ergebnisse liefert. Aus dem Vorgesagten ergiebt sich, wie wichtig es ist, von vornherein nur zuverlässige und gute Bestimmungen der Maassstabwerthe zu machen, denn durch eine einmal richtig hergestellte Theilung ist die Gewähr für genaue Kraftbestimmung dauernd gegeben, und es kann daher allen Denen, welche Werth auf richtige Justirung ihrer Apparate legen, empfohlen wer den, diese Bestimmungen, sowie die Prüfung des ganzen Apparates in der Versuchs-Anstalt vornehmen zu lassen, zumal diese Bestimmung umständ lich ist und grosse Uebung im Beobachten erfordert. Nach Voraufgehendem wird man einsehen, dass alle grösseren Ab weichungen in der Reisslänge bei Prüfungen an zwei verschiedenen Orten oder mit zwei verschiedenen Apparaten schliesslich auf thatsächliche Unter schiede in den verglichenen Papieren zurückgeführt werden müssen, vor ausgesetzt, dass die Untersuchung mit gut justirten Apparaten und von einem gewissenhaften Beobachter ausgeführt wurde. Dass beim Versuch auf tadellos geschnittene Streifen Rücksicht genommen wird, und zum Wägen derselben eine genaue Waage Anwendung finden muss, braucht wohl nicht erst besonders hervorgehoben zu werden- Weit mehr als die Bestimmung der Reisslänge bietet die Feststellung der Dehnung Veranlassung zu Streitpunkten zwischen der Versuchs-Anstalt und denjenigen Interessenten, welche selbst Festigkeitsuntersuchungen an stellen. Ein Theil der hierfür anzuführenden Ursachen entspringt einer mangelhaften Erhaltung der Maschinen oder einer lässigen Versuchs-Aus führung, ein anderer Theil rührt von äusseren Umständen her. Ein falsches Ergebniss für die Dehnung erhält man beispielsweise, wenn die Klemmen nicht fest genug angezogen sind, so dass ein Nach rutschen des Streifens in den Klemmen eintreten kann, oder wenn der Widerlagerbock des Apparates von Hartig-Reusch mit dem Bett der Maschine nicht gehörig fest verbunden ist. Besonders ist auch auf sehr gleichmässiges und nicht zu schnelles Drehen des Handrades zu achten, weil die Dehnbarkeit des Papiers durch die Geschwindigkeit, mit welcher die Dehnung erzeugt wird, merklich beeinflusst ist. Mehr aber als durch die vorgenannten Umstände ist die Dehnbarkeit des Papiers durch äussere Bedingungen beeinflusst, und hier ist nament lich der Feuchtigkeitszustand in Betracht zu ziehen. Von den in dieser Beziehung ausgeführten Versuchen sei hier nur
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