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Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original-Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden, zum Preise von 1 Mark für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien-Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patent schrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Bleistifthalter von Jacob Spear in Fürth (Bayern) D. R. P. 41 427. (Kl. 70.) Die Bleimine wird in die Hülse b gesteckt, welche oben ein inneres Gewinde hat, in welches die Schraube c mit der Scheibe d geschraubt wird. Drückt man auf die Kapsel e, so öffnet sich in bekannter Weise die Zange « und lässt den Stift sammt seiner Hülse b herausfallen. Dieses Her ausfallen wird nun durch die Scheibe d der Schraube c be grenzt, indem dieselbe auf das obere Ende des Rohres f stösst und hier angehalten wird. Durch mehr oder minder tiefes Einschrauben von c in b kann die aus der Zange a heraustretende Stiftlänge passend geregelt werden. Patent-Anspruch: Bei Bleistifthaltern bekannter Konstruktion die An wendung einer in die Bleiminenröhre b geschraubten, mit Scheibe d versehenen Schraubenspindel c, zum Zweck, das Vorfällen des in der Bleiminenröhre befindlichen Bleistiftes beliebig zu regeln. Apparat zum Klauenverschluss von Pappkasten- ecken von Jean Scherbel und Teodor Remus in Dresden. DR.P. 41313. Zweiter Zusatz zu D.R P. 35111. (Kl. 54) An dem durch Patent No. 35 111 und Zusatz Patent No. 37 469 geschützten Apparat (vergl. Pap.-Ztg. 1886, S. 942 und 1887, S. 218) sind folgende Abänderungen vorgenommen worden: Statt der beiden als Führung für die Blechklammern dienenden Platten d des Patentes No. 37 469 wenden die Erfinder für gewisse Fälle eine geschlossene Hülse d an, welche den Schieber B umgiebt. Die im Innern dieser Hülse d liegende Schraubenfeder e hält dieselbe nach vorn bezw. nach unten. In die hintere Seite der Hülse d ist ein Schlitz f eingearbeitet, dessen Gestalt der Querschnittsform der zur Verwendung kommenden Klammern entspricht. Hinter diesem Schlitz liegt eine Rinne g. Zweck dieser Abänderung ist, dem Apparat nicht einzelne, in erforder licher Länge zugeschnittene Blechklammern zuführen zu müssen, sondern dieselben durch den Apparat selbst vom Klammerstreifen abschneiden zu lassen, ausserdem aber auch den Apparat nicht nur zur Herstellung von Eckverbindungen, sondern auch zur Verbindung zweier in einer Ebene liegender Flächen mittels Blechklammern geeignet zu machen. In die Rinne g wird der zu verwendende Klammerstreifen gelegt und mit seinem vorderen Ende durch den Schlitz f in die Hülse d eingeführt. Beim Vorstossen des Schiebers B mit der Hülse d gegen die zu ver bindenden Flä chen wird beim Auftreffen auf letztere die Hülse d genöthigt, still zu stehen, wäh rend der Schieber 4 B seinen Weg gg-P fortsetzt und da bei , die Kante des Schlitzes f als K Gegenschneide . benutzend, das innerhalb der Hülse d liegende Stück vom Klam ¬ merstreifen abschneidet, auf die unten liegenden Pappflächen schlägt und dadurch dieselben verbindet. Wird bei der Aufwärtsbewegung des Schie bers B der Schlitz f wieder frei, so rückt der in der Rinne g liegende Klammerstreifen, durch einen Federmechanismus getrieben, wieder so weit vor, bis sein vorderes Ende an die gegenüberliegende Wand der Hülse d stösst. Beim nächsten Vorstoss des Schiebers B schneidet derselbe wieder das innerhalb der Hülse d liegende Stück von dem Klammerstreifen ab und verwendet dasselbe zur Verbindung zweier Flächen. Damit der Schnitt immer genau in der Tiefe der Zahnlücken des Klammerstreifens erfolgen muss, ist auf der unteren Fläche der Rinne g ein Zahn h angebracht, auf welchen der Schieber B beim Vorstossen den Klammerstreifen drückt, so dass letzterer seiner Längsrichtung nach in die Lage gebracht wird, in welcher der Schnitt in die tiefste Stelle einer Zahn lücke fallen muss. Beim Zurückgehen des Schiebers B tritt der früher erwähnte Federmechanismus in Thätigkeit, die schiefen Ebenen der Zahn flanken des Klammerstreifens und des Regulirzahnes h gleiten an einander ab und der Klammer ¬ streifen rückt vor. Der so gestaltete Apparat dient zur Herstellung von Eck verbindungen nach Fig. 3 und 3 a. Bei entsprechender Abänderung der Ar beitsbahn des Schie bers B, des Am bosses A und der Form des Schlitzes f nach Fig. la und 2a wird der Apparat zur Herstellung von Flächenverbindungen nach Fig. 4 und 4 a verwendbar. Patent-Anspruch: Der Ersatz der im Anspruch 1. des Patentes No. 37 469 angegebenen verschiebbaren Platten d durch eine mit Schlitz f versehene und durch Schraubenfedern e beeinflusste verschiebbare Hülse d, um den Apparat einestheils zugleich zum Abschneiden der einzelnen zur Verwendung kom menden Klammern von einem Klammerstreifen und anderentheils auch zur Herstellung von Verbindungen zwischen in einer Ebene liegenden Flächen benutzbar zu machen. Apparat zum zeitweiligen Zusammenheften von Briefen und sonstigen losen Blättern von August Zeiss in Berlin. D. R. P- 41 062. Zweiter Zusatz zu D. R. P. 10 445. (Kl. 70.) Das Patent bezieht sich auf den unter dem Namen »Shannon-Re gistrator“ bekannten Briefsammler, welcher durch die Patente No. 10445 und 29260 geschützt ist. In dem Patent No. 29260, welches den ersten Zusatz zu dem Patent No. 10445 bildet, ist durch Patent-Anspruch 3 eine Vorrichtung geschützt, mittels welcher die gehefteten Blätter an der Heft stelle fest zusammengehalten werden. Dieselbe besteht im wesentlichen darin, dass auf einem auf die Blätter gelegten Deckel eine Metallplatte befestigt ist, an deren Stift ein Schieber mittels eines schrägen Schlitzes gleitet und entweder die Blätter zusammenpresst oder aber zum Zwecke des Herausnebmens freigiebt. Dabei ist zum Nachlesen der gehefteten Schriftstücke nöthig, diesen Deckel zuerst über die Röhrchen und Drähte T zu klappen, wobei die Papiere den Zusammenhalt verlieren und sich in den Röhrchen hin- und herbewegen, sodass der gelochte Theil des Papiers leidet. Diesen Uebelstand zu beseitigen, d. h. zu ermöglichen, dass bei festgestelltem Deckel die Papiere doch umgeblättert und nachgelesen werden können, ist der Zweck der vorliegenden Erfindung. An dem Deckel D sind zwei scharnier artig mit einander verbundene Blech streifen B' D 1 befestigt, von welchen D1 den Röhrchen und Drähten B T ent sprechend gelocht ist und sich auf diesen verschieben lässt. Behufs Feststellung des Theiles D' auf den Röhrchen R ist entweder ein im Patent No. 29 260 be schriebener Schieber oder, nach neben stehender Figur, ein Schliesshaken an geordnet, welcher in eine Zahnstange greift. Der an dem Theil D2 befestigte Deckel D kann somit aufgeklappt werden, ohne dass der festgestellte Theil B' gelöst und über die Röhrchen R und Drähte T ge schoben zu werden braucht. Um den Deckel B soweit umklappen zu können, wie in Fig. 2 punktirt an gedeutet, sind in demselben die Schlitze S S1 vorgesehen, durch welche beim Um klappen die Röhrchen und die Zahnstange hindurchtreten. Da die gelochten Ränder der Briefe bei dieser Anordnung durch den Theil B' des Deckels fest auf einander gepresst und geschlossen gehalten werden, so wer den dieselben geschont und die Löcher der Briefe am Ausreissen verhindert. Als Ersatz der durch Anspruch 3 des Patents No- 29260, erster Zu satz zu dem Patent No 10445, geschützten Vorrichtung zum Festklemmen der gehefteten Papiere ein Deckel (D), welcher sich zufolge seiner Be festigung an scharnierartig verbundenen Platten (D 1 D 2 ) und in ihm vor gesehener Schlitze (S 8‘ 8) in festgestelltem Zustande über die Drähte R T und die jeweilige Feststellvorrichtung zurückschlagen lässt. Patent-Anspruch-