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Oesterreichs Zölle. Im Januar dieses Jahres wurde, im Vertrauen auf den zwischen Deutschland und Oesterreich bestehenden Meistbegünstigungs-Vertrag, ein Posten deutschen Buntpapiers nach Oesterreich versandt, in der Meinung, dass dasselbe dort wie bisher einem Zolle von 3 Gulden die 100 kg unterliege. Entgegen dieser Voraussetzung wurden jedoch in Wien 7 Gulden auf 100 kg erhoben, und auf Erkundigung erfahren wir, dass die österreichische Behörde im Recht ist. Der Meistbegünstigungs-Vertrag mit Oesterreich enthält keinerlei Tarifsätze, sondern bestimmt nur, dass deutsche Waaren zu denselben ermässigten Zöllen in Oesterreich Eingang finden sollen, wie die irgend eines andern Landes. Bis zum 1. Januar genossen die deutschen Fabrikanten auf Grund dieses Vertrages die ermässigten Zollsätze, welche zwischen Oesterreich und Italien vereinbart waren. Da aber der österreichisch-italienische Vertrag seit dem 1. Januar 1888 abge laufen ist, so treten jetzt mit Deutschland die Sätze des selbständigen österreichischen Zolltarifs in Kraft, und diese setzen für Buntpapier 7 Gulden auf 100 kg fest. Es erscheint leider wahrscheinlich , dass die Verhandlungen zwischen Italien und Frankreich bis 1. März, d. i. bis zum Ablauf des jetzigen Zollvertrags, zu keinem neuen Vertrag führen werden, und die deutschen Fabrikanten haben desshalb zu erwarten, dass sie auch in Italien vom 1. März 1888 ab die erhöhten Sätze des italienischen selbständigen Zolltarifs zu tragen haben werden. So scheint es nach und nach dahin zu kommen, dass unsere Handelsverträge, wonach wir als meistbegünstigte Nation behandelt werden müssen, der deutschen Industrie keinen Vortheil mehr bringen werden. Oesterreich-Ungarn bemüht sich zwar, einen Zolltarif mit Deutschland zu vereinbaren, aber die deutsche Regierung hat bis jetzt noch keine Bereitwilligkeit gezeigt hierauf einzugehen. Deutschland will sich durch keine Tarif-Verträge binden, sondern in der Lage sein, jederzeit seine Zölle beliebig erhöhen zu können. Die Regierung wird voraussichtlich bei diesem Grundsatz so lange verharren, als kein wirthschaftlicher Nachtheil daraus entsteht; eine Aenderung desselben wäre erst dann zu erwarten, wenn die deutsche Industrie dadurch derart Noth litte, dass ihr geholfen werden müsste. Unsere Fabrikanten werden sich unter diesen Umständen darauf einzurichten haben, an den Grenzen Oesterreichs und Italiens in Zu kunft den hohen Zöllen der dortigen selbständigen Zolltarife zu begegnen. Im Verkehr mit Frankreich schützt uns vorläufig die Klausel des Friedenvertrages, wonach wir dort als meistbegünstigte Nation behandelt werden müssen, und dies hat Frankreich gegenüber insofern Werth, als dessen Zollverträge mit andern Staaten erst 1892 ablaufen. Normalpapiere. Königliche mechanisch-technische Charlottenburg, 2G. Januar 1888. Versuchs-Anstalt in Berlin-Charlottenburg. Bezugnehmend auf den Artikel „Normalpapier“ in No. 6 des Jahr gangs XIII Ihrer Fachschrift ersucht Sie die Versuchs-Anstalt ergebenst, den Verfasser des Aufsatzes, Herrn L. O. Keferstein, aufzufordern, den Fall näher zu bezeichnen, in welchem, wie angegeben wird, ein Papier als holzschliffhaltig seitens der Versuchs-Anstalt bezeichnet wurde, bei dessen Herstellung Sulfit-Cellulose verwendet sein soll. Eine sachliche Besprechung dieser Angelegenheit dürfte für alle betheiligten Kreise von grossem Interesse sein. Königliche mechanisch-technische Versuchs-Anstalt. An . A. Martens. Herrn Carl Hofmann Berlin W. Potsdamerstr. 134. Wir geben vorstehendes Schreiben wieder, weil es wiederholt bekundet, dass der Leiter der Versuchs-Anstalt deren Aufgabe in bestem Sinne auffasst, und weil auch wir der Ansicht sind, dass gründ liche Erörterung solcher Fälle dem ganzen Fach nützlich sein wird. Holz-Pappen. Strohpappen werden bekanntlich seit vielen Jahren auf der Lang siebmaschine in sehr dicken Sorten hergestellt. Holzschliff scheint jedoch auf dem Langsieb das Wasser mit grosser Zähigkeit fest zuhalten, so dass es bisher nicht möglich war, ähnlich dicke Holz pappen auf der Langsiebmaschine anzufertigen. Die umständliche und theure Herstellung mittels Pappenmäschine drängt jedoch fortwährend darauf hin, diese durch Langsiebmaschinen zu ersetzen, was neuerdings auch einigermaassen gelingt. Durch lange Metalltücher, Obersiebe und alle andern Hilfsmittel zur Entwässerung gelingt es, ziemlich dicke Holzpappen in endloser Bahn herzustellen. Ob man dahin kommen wird, wie bei Strohpappen, die Herstellung in Bogen ganz durch die in endloser Bahn zu er setzen, ist eine Frage, welche die Zeit lösen muss. Für Mit- theilungen über Fortschritte auf diesem Gebiet werden wir sach verständigen Lesern dankbar sein. Holzschlif-Untersuchung. In No. 1 d. J. hatten wir um Einsendung von Schliff aus Hölzern bekannter Herkunft gebeten und bestätigen heute den Empfang von 2 Proben Fichtenstoff aus 35- und 60—80jährigen Bestand der Waldungen Pamhoel und Stursbüll in Nordschleswig. Die Hölzer sind auf Veranlassung des Herrn C. F. Walther in Flensburg, Besitzer der Papierfabrik Christiansthai, dort besonders geschliffen worden. Wir haben die Proben sofort zur Untersuchung weitergegeben und statten einstweilen dem Herrn Einsender für die im Interesse der Wissenschaft und des Fortschritts übernommenen Mühen und Kosten freundlichsten Dank ab. Reagenz-Papier zum Nachweis geringer Mengen schwefliger Säure. Auf die in No. 6 der Papier-Zeitung enthaltene Anfrage nach oben be zeichnetem Papier theile ich die von mir zu dessen Herstellung benutzte Methode mit: 2 Gramm reinste Weizenstärke werden mit 100 cc reinem Wasser zu dünnem Kleister gekocht, dann eine Auflösung von 2 Decigramm j odsaurem Kali (nicht Jodkalium) in 5 cc Wasser zugefügt und durch Schütteln da mit vermischt. Die so gewonnene Flüssigkeit wird auf gutes Filtrirpapier ausge strichen und dieses, nachdem es getrocknet ist, in Streifen geschnitten und in einem wohl verstöpselten weithalsigen Fläschchen aufbewahrt. Das Papier ist völlig weiss, wird aber blau, sobald die geringste Menge freier schwef liger Säure darauf einwirkt, da letztere die Jodsäure reduzirt und daraus Jod frei macht, welches dann die Stärke in bekannter Weise bläuet. Man kann mit solchem Papier die kleinsten Mengen von SO,, welche kaum noch durch den Geruch zu erkennen sind, nachweisen; setzt man es indessen der Einwirkung grösserer Mengen von SO aus, so verschwindet die anfänglich auftretende dunkle Färbung wieder, da sich dann auch das aus geschiedene Jod mit SO, in bekannter Weise umsetzt. Für Nachweis von in Form von Calciummonosulfit gebundener SO, ist das jodsaure Kalium- Papier nicht geeignet, sondern nur für freie schweflige Säure. Man kann es daher mit Vortheil benutzen, um die im Holländer enthaltene Cellulose auf ihre vollkommene Auswaschung zu prüfen, sowie um in den aus den Sulfit laugenapparaten und Thürmen entweichenden Gasen die Gegenwart ge ringer Mengen von SO, rasch festzustellen. Für letzteren Zweck empfehle ich, das Probepapier etwas anzufeuchten. Dr. Adolph Frank, Charlottenburg. Mitscherlich-Patentstreit. Die Klage des Herrn Professor Mitscherlich wider die Papier- und Zellstofffabrik Unterkochen auf Vertragserfüllung ist auch in zweiter Instanz, vom Königl. Oberlandesgericht Stuttgart, zu Gunsten des Klägers entschieden worden. Wir haben den Thatbestand und die damaligen Urtheilsgründe im Jahrgang 1886, Seiten 1293/95, 1357 und 1389/91, sehr ausführlich wiedergegeben. Das Urtheil zweiter Instanz lautet: 1. Die beklagte Zellstofffabrik hat dem Kläger die in der Reichsbank niedergegelegten 10 000 M., zuzüglich 6% Zinsen vom 15. Juli 1884 an, zu zahlen. 2. Die laut Vertrag festgesetzte Abgabe ist bis zum 28. Oktober 1884 zu zahlen, soweit sie nicht durch die 10 000 M. absorbirt ist. 3. Kläger wird mit seinen weitergehenden Ansprüchen abgewiesen. 4. Die Kosten werden von beiden Theilen gemeinschaftlich getragen. Wie wir hören, ist die auf Seite 162 mitgetheilte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Sachen Mitscherlich gegen Gebr. Vogel in Zell inzwischen rechtskräftig geworden. Dies ist das erste Urtheil in den zahlreichen Mitscherlich’schen Prozessen, welches bisher Rechtskraft erlangt hat. Lumpenmarkt. Wir haben verschiedentlich auseinandergesetzt, dass wir die Hamburger Notirungen bringen, weil sie die einzigen amtlichen ihrer Art sind, und weil nichtamtliche Mittheilungen je nach den Interessen der Einsender gefärbt sein könnten. Zu unserem Bedauern mussten wir jedoch schon mehrmals, zuletzt in No. 3 d. J., darauf hinweisen, dass diese Hamburger Börsen-Notirungen auf Richtigkeit keinen An spruch mehr haben, d. h., dass sie die Marktwerthe der Lumpen und des alten Papiers nicht mehr richtig angeben. Eine weitere Bestä tigung dieser bedauerlichen Thatsache liegt uns in einem Brief vor, welchen ein bedeutendes Hamburger Haus an ein englisches Fach blatt richtete. Die Firma sagt darin, dass sie sogar kleinen Lumpen sammlern höhere Preise bewilligt als in den Berichten vermerkt sind. Es scheint festzustehen, dass der Umsatz des Hamburger Marktes und besonders an der dortigen Börse in Lumpen so unbedeutend geworden ist, dass die angegebenen Preise nicht länger als maass- gebend gelten können. Anderseits ist Berlin zweifellos der Platz, wo die grössten Mengen dieses Rohstoffes umgesetzt werden. Es wäre daher' sehr wünschenswerth, wenn die grossen Firmen dieses Faches sich zur Aufstellung wöchentlicher Marktberichte vereinigten, die wir gern wiedergeben würden.