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bringen, auch wurden die Herren Deterling, Bielefeldt und Schultze be auftragt, beim Stadtschulrath, Herrn Bertram, persönlich vorstellig zu werden- III. Herr Deterling berichtete über ihm gemachte Angebote, welche den Vereinsmitgliedern billigeren Bezug der Waaren sichern. Herr Schultze erklärte diese Angebote, weil von Zwischenhändlern ausgehend, nicht für annehmbar und war der Ansicht, dass der Verein den Bezug viel billiger haben könne, wenn er sich unmittelbar an Fabrikanten wende. Infolge dieser Erklärung wurde der Vorstand beauftragt, diesen Gegenstand in vorläufige Berathung zu ziehen. Der Vorsitzende erklärte, dass der Verein die Papier-Zeitung und das Centralblatt für den Colportage-Buchhandel beziehen werde und schloss gegen 1 Uhr die Versammlung. Unbegreiflichkeiten. Eine der grössten Wohlthaten, welche der Industrie zu Theil werden konnte, ist der gesetzliche Zwang, welcher ihr durch die sozialpolitische Gesetzgebung auferlegt worden ist, und wenn irgend etwas uns hoffen lässt, dass Deutschland noch lange in dem Wettbewerb auf dem Welt märkte obenan seinen Platz behaupten wird, so ist es der Fortschritt, den unser Vaterland damit vor allen andern Völkern errungen hat. Mag auch gegenwärtig und vielleicht noch eine Reihe von Jahren die durch die sozialpolitischen Gesetze bedingte Aufgabe schwer auf unserer Industrie lasten, so ist doch gewiss, dass uns darin früher oder später alle andern Völker nachfolgen müssen. Noch gewisser aber ist, dass dieser Schritt umso schwerer und kostspieliger sein wird, je später er gemacht wird. Es ist nicht gleich, ob ein Volk, welches sich, wie jetzt das Deutsche, im Aufsteigen befindet, die Lasten dieser sozialen Reform auf sich nimmt, oder ob sich ein Volk erst dazu entschliesst, wenn es vielleicht im Nieder gange begriffen ist. Ich bin überzeugt, und unsere Kinder werden es er leben, dass bei gar manchem Volk die Sozialreform, welche wir jetzt ver- hältnissmässig leicht ins Leben treten sehen, aus einem blutigen Taufbecken auferstehen wird. Dass sie aber bei allen Völkern einst zur Wahrheit werden muss, dafür sorgt schon der Wettbewerb. Je länger dies aber in verhängnissvoller Blindheit von andern Völkern hinausgeschoben wird, desto besser für uns, obwohl man freilich im Namen der Menschenliebe nur wünschen kann, dass die Wohlthaten, die wir geniessen, recht bald allen Völkern des Erdballs zu Theil werden möchten. Ich schicke dies voraus, damit man nicht aus dem Nachfolgenden glauben oder folgern kann ich sei ein Gegner der Sozialreform; ich bin im Gegentheil ein glühender Verehrer und Verfechter derselben; das soll mich aber anderseits nicht hindern, auf etwaige Fehler und Missstände, die damit verknüpft sind, hinzuweisen. Betrachten wir einmal die Unfallversicherung. Nichts kann gerechter sein, als dass der Arbeiter, der des Broderwerbs wegen zu Schaden kommt, für die dadurch entstandene Verminderung seiner Erwerbsfähigkeit ent schädigt werde. Ich stehe nicht an, zu sagen, dass eine Industrie, welche nicht ihre Arbeiter ernähren und versorgen kann, besser zu Grunde geht oder verschwindet, denn es ist tief unsittlich, wenn eine solche lediglich auf Ausbeutung einer Anzahl Arbeiter und Bereicherung einiger Unter nehmer beruht. Aber mindestens die eine Frage gegenüber der Unfall versicherung muss gestattet sein: Kann die Sache nicht mit weniger Kosten abgemacht werden? Auch wird mir Niemand widersprechen, wenn ich sage, dass eine Unfallrente, und wäre sie noch so hoch, dem Ver unglückten keinen vollen Ersatz für das Verlorene bieten kann, dass es also nach zwei Richtungen ein Gewinn wäre, wenn die Unfälle auf ein wesentlich geringeres Maass beschränkt werden könnten. Rechnen wir, dass die Unfallentschädigungen jährlich nur 2’pCt. der Arbeitslöhne betragen. Dies giebt natürlich einen jährlichen Zuwachs von 2 pCt., also im ersten Jahre 2, im zweiten 4, im dritten 6 pCt. u. s. w. Nehmen wir an, dass es 80 Jahre bedarf, ehe im Durchschnitt die ersten Empfänger von Renten wieder absterben, so würden die Kosten der Unfallversicherung innerhalb 30 Jahren anwachsen bis auf 60 pCt des . Arbeitslohnes und dann mit Schwankungen auf dieser Höhe stehen bleiben. Das giebt doch zu denken! Und nun komme ich auf die eingangs gedachte „Unbegreiflichkeit“. Weder in dem Gesetz, noch s. Z in der Reichstagsdebatte, noch in der reichen Literatur über die Unfallversicherung finde ich ein Wort darüber, dass es gegenüber dieser voraussichtlichen grossen Belastung der Industrie auch unbedingt nöthig sei, durch scharfe Gesetze die Quelle der Unfälle möglichst zu verstopfen. Wenn Jemand etwas drucken lässt, was gegen das Pressgesetz ver stösst, so fasst der Staatsanwalt den Autor sowohl wie den Verleger und straft sie. Warum geschieht dies nicht auch bei Unfällen? Hier ist der Verleger der Arbeitgeber, welcher die Maschine besitzt, der Autor die Maschinenfabrik, welche die Maschine geliefert hat. Der Arbeiter muss des Broderwerbs wegen an der Stelle arbeiten, wohin ihn der Arbeitgeber stellt; wenn also eine Maschine ihm vermöge ihrer Konstruktion verhängnissvoll wird, dann ist der Erbauer derselben und in zweiter Reihe der Arbeitgeber dafür verantwortlich. Wenn man Maschinen von diesem Standpunkt aus betrachtet, so muss man oft den Kopf schütteln, wie gedankenlos sie gebaut sind. Obwohl sich für ein Getriebe viele Plätze finden lassen, wo es nie und nimmermehr schaden kann, ist es doch häufig mit einer Gedankenlosigkeit ohne Gleichen da angebracht, wo der daran Beschäftigte einmal hineingerathen muss. Wenn das Gericht, welches darüber entscheidet, ob die Konstruktion einer Maschine Gelegenheit zu dem Unfall gegeben hat, auch milde ur- theilt, wenn es nur im ernstesten Fall straft, so wird schon die Möglich keit, dass eine Verurtheilung erfolgen kann, Wunder wirken. Der Kon strukteur wird zehnmal eine Konstruktion darauf hin prüfen, ob er auch alles gethan hat, was Gefahren vermeiden kann, die Maschinenfabrik wird sich zehnmal hüten, eine Konstruktion auszuführen, die ihr verhängnissvoll werden kann, und der Arbeitgeber wird garnicht daran denken, eine der artige gefährliche Maschine zu kaufen. Ein Heer von findigen Köpfen wird sich darauf werfen, ungefährliche Konstruktionen zu erfinden und alle Konstruktionen abzuändern, von denen man jetzt mit Bequemlichkeit sagt: „das geht gar nicht anders, hier heisst es eben einfach aufpassen.“ Alle Fachschulen werden die gefahrlosen Konstruktionen zu einem Lehr gegenstand machen, und von diesem Gesichtspunkt aus lehren und prüfen. Man sage nicht: den Arbeiter macht Niemand anders, Unvorsichtig keiten werden immer vorkommen, oder: die Arbeitgeber, welche die Unfall versicherung bezahlen müssen, werden schon selbst darauf sehen, un gefährliche Maschinen zu bekommen; beides ist wahr, aber leider in Wirklichkeit nicht wirksam. Ich bleibe dabei, man verstopfe durch gesetzliche Strafmaassregeln im gedachten Sinne die Quelle der Unfallmöglichkeit, dann werden sich die Unfälle von selbst vermindern. Und dass dieser Weg noch nicht eingeschlagen worden ist, darin finde ich die erste „Unbegreiflichkeit“. Auf die zweite komme ich im nächsten Aufsatz zurück. Fix. Mitscherlich-Patentstreit. In dem Rechtsstreit der Herren Gebr. Vogel in Zell gegen Herrn Prof. Mitscherlich (siehe Seite 209, Jahrg. 1887) hat das Grossherzogliche Oberlandesgericht in Karlsruhe als letzte Instanz zu Gunsten von Prof. Mitscherlich entschieden. Das Reichsgericht hatte bekanntlich das erste Urtheil dieses Gerichts aufgehoben und die Sache zu nochmaliger Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen. In der Sitzung des III. Civilsenats vom 29. Dezember 1887 wurde folgendes Urtheil verkündet.: Auf die Berufung des Beklagten Prof. Dr. Mitscherlich gegen das Urtheil des Gr Landgerichts Freiburg, Civilk. IV, v. 23./4. 1885 werden dessen Bestimmungen unter Glied 2 und 3 aufgehoben und wird ausgesprochen: 1. Die klagende Firma, Gebr. Vogel, wird mit der Klage auf Nichtig erklärung des Vertrages vom 17. Mai 1880 und auf Rückzahlung von 10 000 M. nebst Zinsen von Seiten des Beklagten Mitscherlich abgewiesen. 2. Der Klägerin weiden die Kosten dieses Rechtsstreits in beiden Rechtszügen beim Gr. Landgericht Freiburg und beim diesseitigen Gerichtshof, sowie die auf diesen Rechtsstreit entfallenden Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt. Sicherheitspapier. Outhenin-Chalandre Fils & Co. haben ein französisches Patent (No. 184 853) auf ein Verfahren zur Herstellung von Sicherheitspapier erhalten, welches bei jedem Versuch, Schrift oder Druck mittels Säuren, Alkalien, Chlor oder dergl. von demselben zu entfernen, in deutlich sichtbarer Weise die Farbe ändert. Das Herstellungsverfahren ist folgendes: Man macht eine Lösung von 40—50 pCt. Ferrocyankalium, 25—30 pCt. schwefelsaurem Manganoxydul und 25—30pCt. schwefelsaurem Nickeloxydul, und setzt diese Lösung dem Papierstoff zu, nachdem man denselben mehrmals aus gewaschen und an der Luft getrocknet hat, um ihn zur Aufnahme der Lösung möglichst empfänglich zu machen. Je nach dem gewünschten Farbenton kann man die Mengenverhältnisse der einzelnen Bestandtheile der Lösung ändern oder auch einzelne Bestand theile durch andere, gleichwerthige ersetzen. Doppeltgeklebte Musterbeutel aus fast unzerreissbarem Stoff gearbeitet—speciell für Caffee-, Getreide- und Kleesaat- Grossisten — empfiehlt 35318 H. 0. Persiehl, Musterbeutelfabrik, Hamburg, I. Brandstwiete 18. Muster stehen gern zu Diensten. Draht-Seile offerirt GUSTAV PICKHARDT in BONN. Berlin NW., Schiffbauerdamm 29a. Emdener Papierfabrik, Emden. : 35607 Strohpappen beklebt und unbeklebt. Vertreter: Für Grossbritanien und Irland seit 1873 Ihlee & Sankey, London, Aldermanbury, für Hamburg seit 1870 Joh. Dargen, Rolands- brücke 3, für Berlin seit 1881 Herm. Girke, Sebastianstr. 29, für Leipzig seit 1887 Edm. Obst, Königsstr. 14.