Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 13.1888,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188800101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18880010
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18880010
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 13.1888,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 5. Januar 17
- Ausgabe No. 3, 8. Januar 41
- Ausgabe No. 4, 12. Januar 57
- Ausgabe No. 5, 15. Januar 81
- Ausgabe No. 6, 19. Januar 97
- Ausgabe No. 7, 22. Januar 121
- Ausgabe No. 8, 26. Januar 137
- Ausgabe No. 9, 29. Januar 161
- Ausgabe No. 10, 2. Februar 177
- Ausgabe No. 11, 5. Februar 201
- Ausgabe No. 12, 9. Februar 217
- Ausgabe No. 13, 12. Februar 241
- Ausgabe No. 14, 16. Februar 261
- Ausgabe No. 15, 19. Februar 285
- Ausgabe No. 16, 23. Februar 301
- Ausgabe No. 17, 26. Februar 325
- Ausgabe No. 18, 1. März 345
- Ausgabe No. 19, 4. März 369
- Ausgabe No. 20, 8. März 385
- Ausgabe No. 21, 11. März 409
- Ausgabe No. 22, 15. März 425
- Ausgabe No. 23, 18. März 449
- Ausgabe No. 24, 22. März 465
- Ausgabe No. 25, 25. März 489
- Ausgabe No. 26, 29. März 505
-
Band
Band 13.1888,1-26
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wo. 1. PAPIER-ZEITUNG. Trockengehalts-Prüfang. Ein ganzes Jahrzehnt hindurch ist die Frage der Erforschung des richtigenjTrockengehalts für Holzstoff von Herrn Kirchner, dem Erfinder des bereits vielfach bekannten, gut eingeführten, sehr zuverlässigen Trocken gehalt-Prüfers (s. Zt. auch patentirt gewesen) erörtert worden, und wir haben gesehen, dass alle Angriffe, die gegen die Methode Kirchners und seinen Apparat gerichtet waren, siegreich abgewehrt worden sind. In No. 49 u. s.w.der Papier-Zeitung wurde die Frage der Trockengehalts bestimmung erörtert und in deren Verlauf auch der Kirchner’sehe Apparat beurtheilt. Ich erlaube mir zu Gunsten des angegriffenen Apparats eine Berichtigung, zumal Herr Kirchner, wie er mir dieser Tage mittheilte, nicht Zeit hat, sich selbst zu vertheidigen. Als'.Grundlage für die hier folgenden Ausführungen dient mir mein eigenes Arbeiten mit dem Kirchner’schen Trocken-Apparat, bei welchem ich die Ueberzeugung gewonnen habe, dass ein besserer, schneller und sicherer arbeitender und dabei leichter zu handhabender Apparat nicht leicht zu finden sein wird. Ferner benutze ich die mir vorliegende, von Herrn Kirchner erst jüngst wieder mit aller Gründlichkeit abgefasste und im Druck erschienene Abhandlung über den von Herrn Fr. Plaschke in Aschaffenburg allein zu verfertigenden Kirchner’schen Apparat. Bis gegen das Ende der 70er Jahre hatten wir keine allgemein be kannten Regeln über Entnahme richtiger Generalproben, auch keine klare Definition über „absoluttrocken“ und „lufttrocken“, sondern nur zur Ge wohnheit gewordene angenommene Gebräuche. Wir dürfen Herrn Kirchner wohl das Verdienst zuschreiben, in diesen Spalten zuerst bestimmte Erklärungen dieser Begriffe gegeben zu haben, deren Richtigkeit bis heute anerkannt wurde. Bei seinen Definitionen geht Herr Kirchner von einer mittleren Temperatur von 16 0 R oder 20 0 C und einer mittleren Feuchtig keit — 65 pCt. Luftfeuchtigkeit mit Hottingers Prozenthygrometer ge messen — in unseren Papierlagerräumen aus und sagt: „Man lasse den zu untersuchenden Stoff so lange in einem so temperirten und feuchten Raum liegen (vielleicht 6—10 Tage), bis die Minimal-Gewichtskonstanz eintritt, und man erhält dann das Lufttrockengewicht „1“. Darauf trocknet man diesen Stoff in einem auf 100 0 C erwärmten, von einem 100 0 C warmen Luftstrom durchzogenen Raum und erhält das x X a Absoluttrockengewicht a. Kirchner giebt nun die Formel 1 = a + . - ’ iw wobei x[den prozentischen Zuschlag für Luftfeuchtigkeit bedeutet, der für jeden Stoff empirisch bestimmt werden kann. Die Bestimmungen für x hat Kirchner sehr häufig und zuletzt unter Mithilfe eines unparteiischen Mannes der Wissenschaft, des Herrn Dr. Lepsius zu Frankfurt a. M., gemacht und stets — für die Praxis genommen — übereinstimmende Resultate erhalten. So fand er: x = 12 pCt. für weisse und braune Holzschliffstoffe, und wären also z. B. bei 100 0 C. gefundene 38 pCt. absolut = 42,56 pCt. luft trocken und x = 10 pCt. für Holz- und Stroh-Zellstoffe, also für gefundene 38 pCt. absolut = 41,8 pCt. lufttrocken. Von der Richtigkeit dieser Zahlen wird sich Jeder bei einiger Praxis leicht überzeugen können. Natürlich wird bei Holzschliffstoff insbesondere x kleiner als 12 pCt., wenn man den Stoff zuerst in einem 100 0 C warmen Raum trocknet und dann in den mit 20° C — 55 pCt. luftfeuchten Raum zum Wiederaufnehmen der Feuchtigkeit legt, denn die bei 100 0 C ver flüchtigten Gele und organischen Stoffe kann das später von den Fasern wieder aufgenommene hygroskopische Wasser nicht "ganz ersetzen. Für die Usancen des Handels und das Bedürfniss der Fabrikanten und Verbraucher feuchter, Stoffe war es nöthig, den Trockengehalt schnell und sicher zu ermitteln. Herr Kirchner erhielt aus den Kreisen der Holzstoff- und Papier- Fabrikanten die Anregung, eine Einrichtung herzustellen, mit der diese Aufgabe gelöst werden könnte, und zwar so, dass sowohl der entlegenste, aufs einfachste eingerichtete Holzschleifer, als auch die vollkommenst aus gestattete* Papierfabrik nach gleichem Verfahren schnell, sicher s und ohne grosse Umstände den fabrizirten oder empfangenen Stoff auf seinen wirk- lichenTrockengehalt prüfen könnten. Seit jener Zeit hat Kirchner weder Zeit, Geld noch Mühe gescheut und ist nunmehr soweit, dass von seinem Apparat über 350 Stück — in Deutschland allein 220 Stück — im Betriebe sind, und dass diese, was die Hauptsache ist, sich der vollen Zufriedenheit ihrer Eigenthümer er freuen, wie aus vielen Zeugnissen hervorgeht. Insbesondere darf hervorgehoben werden, dass im Jahre 1883 schon bei der am 9. Dezember in Ulm stattgehabten Theilversammlung des Vereins Deutscher Holzstoff-Fabrikanten dieser Apparat von den damals anwesenden Holzschliff-Fabrikanten bestens empfohlen wurde. Einige der bedeutendsten Papierfabriken schafften zu ihrem ersten Apparat einen zweiten und dritten dreimanteligen an, eine der grössten Cellulosefabriken Europas sogar fünf Apparate nacheinander mit einem Aufwande von etwa 2000 Mk. Durch Ungeschicklichkeit’, Unachtsamkeit, vielleicht auch aus Ab neigung — aber nur bei Mangel an Wasser — kann der Apparat zum Schmortopf werden, so dass der Stoff dann dort „in der Hölle bratet“; aber daran ist der Apparat nicht schuld, sondern die falsche Behandlung der einfachen Einrichtung. Es scheint wohl recht einfach, Säckchen von Müllergaze mit Holzstoff gefüllt dem Zuge warmer_uft auszusetzen und sie so auszutrocknen, „doch dürfte dies zeitraubend sein, und der Stoff durch die lange Dauer ver schiedenen störenden Einflüssen ausgesetzt werden. Wenn, wie empfohlen, immerwährend gleich warme, auf das richtige Maass erhitzte Luft die Trockenkammer durchstreichen muss, so gehört dazu stete Beaufsichtigung. Da die Trockenproben lange Zeit in Anspruch nehmen, würde ein Arbeiter dieses übernehmen müssen, der wohl aus Versehen in den Apparat einmal zu viel Wärme einlassen wird, besonders wenn er längere Zeit nicht nachsehen kann und andere Arbeiten nebenher zu besorgen hat, die seine Gedanken von der Kammer ablenken. Ob aber dann auch die Masse, die in Ballenform in der Kammer hängt, von dem Luftzug durchdrungen wird, oder ob der innere Theil weniger trocken wird, wie die an der Aussenseite befindlichen Fasern, ist eine Frage, die durch den weiteren Vorschlag, den Stoff über Kalk bei gewöhnlicher Temperatur nachzutrocknen, ihre Berechtigung finden dürfte. Angenommen, das vorgeschlagene Verfahren hielte alles Ver sprochene, so müsste es doch, um Gleichmässigkeit zu erzielen, in allen Schleifereien eingeführt werden. Die Lufterwärmung soll dabei durch Dampf erzielt werden; aber hat denn jeder Holzschleifer, der nur sein Holz mit Rad oder Turbine schleift, Dampf? Wenige werden sich zu ihren Trockenproben einen Extradampfkessel leisten! Dazu ist die Trockenkammer von Holz, also leicht brennbar, der Kirchner’sche Apparat aber aus Kupfer, 3mantelig, mit gutem Zuge für den auf Sieben dünn ausgebreiteten Stoff versehen. Derselbe kann mit Dampf, Leuchtgas, Holzkohle, Koks, Spiritus, Holzabfällen oder Petroleum geheizt, also überall verwendet werden. Dazu kommt selbstverständlich, dass man den Apparat, der mit Leichtigkeit 5t)O g Holzstoff oder Cellulose fasst, nicht erst füllt, wenn er auf eine Hitze von 100 0 C gebracht ist, sondern vor dem Anheizen, so dass die Hitze von etwa 20 0 C langsam bis zum Maximum von 100 0 C steigt, welches nicht überschritten weiden kann. Da also das Wasser verdunstet, und mit dem warmen Luftzug der Dunst abgeführt wird und nicht ver dampft, so wird der Apparat wohl auch den in No. 49 u. s. w. der Papier- Zeitung gebrachten Plänen dienen. Wir wollen uns durchaus nicht gegen Besseres verschliessen, aber es muss erst bewiesen werden, dass das Neue besser ist. B. St. Bleistift-Submission. Nürnberg, 24. Dez. 1887. Gestatten Sie uns, in Bezug auf den infolge unserer Einsendung vom 14. d. M. unter der Ueberschrift Bleistift-Submission auf Seite 1822 von No. 63 gebrachten Artikel berichtigend zu bemerken, dass wir in unserm an das Kgl. Ministerium gerichteten Schreiben, in welchem wir uns über das Verfahren einer gewissen Königlichen Behörde beschwerten, nicht das Vermuthen aussprachen, dass genannte Behörde auch die mit angedeutete Bleistift-Firma selbst mit einer Einladung um Mit bewerbung bedachte. So sonderbar uns auch das Verfahren dieser Behörde vorkam, eine Bleistiftfabrik einzuladen, ihre Offerte in den Erzeugnissen einer anderen Bleistiftfabrik einzureichen, so wollen wir doch zu deren theilweiser Ent schuldigung anführen, dass in dem uns übersandten Verzeichniss des Be darfs, welchen genannte Behörde zu vergeben hatte, auch grössere Mengen Roth- und Blaustifte, Tintenstifte u. s. w- vorkamen, und dieselbe wahr scheinlich in der irrigen Meinung, dass nur die Firma gute Blei stifte liefern könne, im vornherein die Absicht hatte, für ihren eigentlichen Bleistiftbedarf nur das Fabrikat dieser Firma in Betracht zu ziehen, währenddem sie für Farbstifte, Tintenstifte u. s. w. auch andere Firmen in Wettbewerb treten lassen wollte. Würde diese Vermuthung, welcher wir auch in unserm Beschwerde schreiben Ausdruck gegeben haben, sich nicht bestätigen, so wäre ja das Verfahren der betreffenden Behörde geradezu unsinnig und desshalb auch unmöglich gewesen. Was den an unsere Einsendung geknüpften Gedankengang anbelangt, so können wir zu dem in dem Artikel in No. 63 ausgesprochenen Gedanken, es mögen Schritte unternommen werden, welche dazu führen sollen, dass eine Bleistift-Prüfungs-Anstalt errichtet, oder die Prüfung von Bleistiften von den Papier- und Tinten-Prüfungsanstalten mit übernommen werde, nur unsern Beifall aussprechen. Die verehrliche Redaktion der Papier-Zeitung, welche schon durch Anregungen in ihrem Blatte so manches Gute und Neue unmittelbar und mittelbar geschaffen, hat vielleicht die Güte, die Sache dadurch ein zuleiten, dass sie diejenigen Bleistiftfabrikanten, welche mit dem in No. 63 ausgesprochenen Gedanken einverstanden sind, auffordert, ihr ihre Namen bekanntzugeben. Die grösseren Bleistiftfabriken in Nürnberg u. s. w. zählen ja ohnedies zum grössten Theil zu den Abonnenten der Papier- Zeitung. Kommt auf diese Weise dann eine Bleistift-Prüfungs-Anstalt zustande, so ist, wie in dem Artikel in No. 63 mit Recht ausgesprochen wurde, ein Weg gebahnt, um nach und nach (sehr rasch wird es allerdings nicht gehen) das Vorurtheil zu beseitigen, welches vielfach dem Erfolg wirklich guter Erzeugnisse im Wege steht. Vorläufig ist immerhin ein Anfang durch die in No. 63 veröffentlichte an unsere Firma gerichtete Erklärung des Kgl. Preussischen Ministeriums für öffentliche Arbeiten gemacht. Wir werden nun einen Schritt weiter gehen und in einer zweiten Ein gabe darum nachsuchen, dass das Kgl. Ministerium auch anderen König lichen Behörden, welche Submissionen für Schreibwaaren auszuschreiben pflegen, die Erklärung*zugeheu lasse, dass es die Bevorzugung einer be stimmten „Marke“ nur wegen der „Marke“ nicht gestattet. Eine wirkliche Abhilfe gegen das von uns wiederholt gekennzeichnete
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)