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13 26 52 20 80 40 50 Preis der Anzeigen 19 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger Erscheint Jeden Sonntag u. Dennentag Bel der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch- handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d.Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland : vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Für Annahme und freie Zu- gendung der frei an uns ge- langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchs zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin — FACHBLATT für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhan sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Herausgegeben von CARL HOFMANN Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter Berlin W., Potsdamer Strasse 134 Nr. 104. Berlin, Sonntag, 27. Dezember 1896 XXL Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir des Portos wegen für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer, Schweiz 1 Frank 50 Centimes, Dänemark 1 Krone 1 Oere, den Niederlanden 95 cents, Russland 80 Kopeken, Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post - Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Bitte die Preis-Ermässigung zu beachten! Freizeichen Brennbarkeit von Papier Aufruf zur Säkularfeier usw. Papier mache War das Angebot bindend? Deutsche Ortsnamen i. Ungarn Deutsche Papier-Industrie . Heizbarer Sandfang . . . Schüttel-Sandfang .... Pongs’sche Füllfedern. . . i Papier Eine Beilage von Karl Inhalt 3421 England und Deutschland . 3421 Fortschritt ist kostspielig . 3422 Z. 100j. Besteh, d. Steindruck. 3422 j Plakat-Vordruck 8422 I Vereinig. Berl. Accidenzsetzer 3422 j Kleine Mittheilungen . . . 3423 Deutsche Erfindungen . . . 3424 Die beschäftigungslosen Ar- 34261 beitnehmer 3426 Unfall e. Gewohnheitstrinkers 3426 Amerikanische Erfindungen Krause, Maschinenfabrik, Leipzig. 3426 3426 3427 3428 3428 3428 3430 3440 3442 8444 Freizeichen? Kaiserliches Patentamt. Berlin NW. 6, 12. Dezember 1896. N. 816/82 — 64/95 Wz. Luisenstr. 32/84. Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben. Zum Zweck der Prüfung der hier vorliegenden Waarenzeichen- Sammlung der Firma M. Nopitsch, G. W. Sussner in Nürnberg N. 316/32 — 64/95 ist es für das Patentamt von Werth, zu erfahren, ob das Wortzeichen Silesia in der Bleistift- und Schreibwaarenbranche im allgemeinen Gebrauch steht, d. h. als ein Freizeichen zu erachten ist. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir ergebenst um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche 'Firmen das Zeichen verwendet haben, für welche Waaren, seit wann, wie lange und in welchem ungefahren Umfange, 2. ob Individualrechte an dem Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 3. ob das Publikum in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waaren- kennzeichnung erblickt und seit wann. Die Entwickelung der Verhältnisse bis zum 9. Juli 1896 ist in erster' Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen und dergl. Kaiserliches Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen. gez.: Rhenius. Brennbarkeit von Papier 14. Dezember 1896. Als kürzlich in den Zeitungen über den Brand der Hermannschen Druckerei in Berlin berichtet wurde, las man: »Das Feuer fand an den auf Lager befindlichen Papier ballen reichliche Nahrung.« Solche Mittheilungen werden von den Gewerbe-Inspektoren sorg fältig verzeichnet und geben bei Prüfungen von Plänen für Neuanlagen unter Umständen Veranlassung zu drückenden Vorschriften, auch können sie auf das Versicherungswesen für die Papier-Industrie nach theilig einwirken. Nach meinem Dafürhalten darf man Papier nicht als einen be sonders feuergefährlichen Gegenstand bezeichnen, da es in Lagen oder gar in geschlossenen Ballen nicht brennt, sondern nur glimmt, wie man sich durch eine in helles Feuer geworfene Lage Papier überzeugen kann. Sind bei dem Hermannschen Brande gegentheilige Erfahrungen gemacht worden ? Ich hoffe, es dürfte Ihnen nicht schwer fällen, etwas Zuverlässiges hierüber zu erfahren, und ich würde Ihnen für eine ganz kurze Mittheilung hierüber sehr verbunden sein. Stimmen die Erfahrungen bei dem erwähnten Brande mit der oben ausgesprochenen Ansicht überein, so würden Sie durch eine Mittheilung in der Papier-Zeitung der gesammten Papier-Industrie einen Dienst erweisen. Bei Begutachtung der Pläne für den Neubau meiner Papier- waaren-Fabrik und Druckerei hat der Gewerbe-Inspektor auf einen Unglücksfall in einer Buntpapierfabrik Bezug genommen, wo jedenfalls in langen Bahnen zum Trocknen hängendes Papier plötzlich verbrannte und einen solchen Rauch vei breitete, dass die Arbeiter weder Fenster noch Thören finden konnten und deshalb erstickten oder verbrannten. y- Auf Erkundigung erhielten wir von der Firma 11. 8.1 Iermann folgende Auskunft: Die in dem Schreiben des Herrn y. enthaltenen Ausführungen sind durchaus zutreffend, und die Zeitungsnachricht, dass das Feuer an den am Lager befindlichen Papierballen reichliche Nahrung fand, ist irr- thümlich. Das Papierlager, in welchem die geschlossenen Ballen liegen, blieb vom Feuer ganz verschont. In den Drucksälen befanden sich nur in Arbeit befindliche Auflagen. Wo grössere Stösse auf einander standen, war das Papier an den Seiten mehr oder weniger angekohlt, und nur die oberen Lagen haben gebrannt. Wie schwer ein dickerer Stoss Papier brennt, davon habe ich mich häufig beim Verbrennen von Werthpapier-Makulaturbogen überzeugt. Dickere Lagen solcher Papiere bringen das lebhafteste Feuer unter dem Dampfkessel zum Erlöschen, man darf das zu verbrennende Papier nur in Lagen von 60 Bogen, am besten gerollt, in das Feuer bringen. Berlin, 17. Dezember 1896. ,, ,, 11. s. Hermann.