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Nr. 100. Berlin, Sonntag, 13. Dezember 1896 XXI. Jahrg. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Papier-Zeitun FACHBLATT Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit ('/«-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger Sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu Vorausbezahlung a. Erfüllungs- u. Zahlu 13» »» » :° »» 7 » 52 » » » 104 „ „ Für Annahme 20 » 80 „ *0 » 50 „ und freie Zu- Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljälrlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) j Nr 5644 d r Deutschen Reichs- Post-Zci Jungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljälrlich 3 M. 50 Pf. | Erfüllungs- u. Zahlungsort Berl i n für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben TOD CARL HOFMANN Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken Berlin W., Potsdamer Strasse 134 Inhalt Bitte die Preis-Ermässigung zu beachten! Eine Beilage von Moritz Enax, Fabrik-Papier-Lager, Berlin SW. Schweiz 1 Frank 50 Centimes, Dänemark 1 Krone 1 Oere, den Niederlanden 95 Cents, Russland 80 Kopeken, Schadenersatz b. fehlerhafter Lieferung War das Angebot bindend? Lage des Bleistiftmarktes . Doppel-Vertretung . . . . Etiketten-Lieferung • . . Aussergerichtlich. Vergleich Lederpappe Druckpapier-Verband usw. . Imitirte Schiefertafeln, . . Papier-Industrie in Ungarn Neuheiten in Luxuspapier . Probenschau Berl. Typograph. Gesellsch. Lungenschwindsucht ... Sammlg. lithogr. Wiegendrucke Moderne Plakate .... Hervorragende Drucksachen Jahresbericht usw Deutsche Erfindungen. . . Papier-Industrie in Baden . Gesetz über Konsum-Vereine Gold-, Silb.- u. Buntpap.-Einf. Ntltzlichkeits-Verband. . . 8281 8281 3282 3282 8282 3282 3282 3282 3288 3283 8283 Post - Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir des Portos wegen für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer, Rumänien 2 Frank 55 Centimes. 3285 3286 3280 3287 3287 3288 3290 3294 3304 3306 3308 3310 12. Schadenersatz bei fehlerhafter Lieferung ....... 27. November 1896. Von einem ausländischen Geschäftsfreunde nahm ich einen grösseren Auftrag an behufs Anfertigung und Lieferung mehrerer Serien von Gratulationskarten in Buntdruck nach den Originalen meines Freundes. Die eingesandten Andrucke hatten vollen Beifall. Da ich selbst keine Druckerei besitze, übergab ich den grössten Theil dieser Druck- Aufträge der Anstalt X, die auch den zugehörigen Karton lieferte mit der ausdrücklichen Verpflichtung, mir durchaus gute Auflagen- Waare zu liefern. Auch früher lieferte mir schon diese Anstalt Auf lagen für Reklamen zu meiner vollen Zufriedenheit. Der Druck war tadellos, nur bei einer Serio muss im Mischen der Farbe ein Fehler vorgekommen sein, denn die Karten wurden geschnitten und zogen nunmehr derartig ab, d. h. die weisse Rückseite der Karten wurde durch die nächstfolgende so beschmutzt, dass mein Freund mir die Waare zur Verfügung stellte. Die fehlerhafte Beschaffenheit habe ich ordnungsmässig und rechtzeitig beanstandet. Mein ausländischer Kunde hat die Waare auf Grund der Andruckmuster theilweise an Grossisten weiter verkauft, kann jetzt aber nicht liefern und macht mich dafür verantwortlich. Ich habe einen unberechenbaren Schaden. Die Anstalt X. will mir nun allerdings diese Auflage nicht berechnen, wer trägt aber den sonstigen Schaden: 1. entgangenen Gewinn, 2. zu zahlende Provision, 3. gelieferten Goldschnitt, 4. an gefertigte Lithographien? Lithographie wird vielleicht noch einmal benutzt werden zu einer neuen aber nur ganz kleinen Auflage, bei der die vollen Lithographie-Kosteu nicht herauskommen; auf Ent- Schädigung für entgangenen Gewinn würde ich billigerweise verzichten. Lithographien sind anderweitig nicht zu gebrauchen. Mein Kunde, der die Karten der Beschmutzung wegen als bessere Gratulationskarten nicht mehr verwenden kann, will den \ ersuch machen, sie für Reklame-Zwecke zu verwenden und bietet mir für diesen Fall etwa ein Fünftel des sonstigen Kaufpreises. Streng will ich in diesem Fall nicht vorgehen, da bisher der \ erkehr mit der betreffenden Druck- Anstalt angenehm war, ich möchte aber wissen, ob ich von Rechtswegen volle Entschädigung für meinen ganzen Schaden, wie oben spezifizirt, verlangen kann. Ich habe die fehlerhafte W aare mit Genehmigung des Lieferanten verarbeitet und unter meinem Vorbehalt abgeliefert. Ich füge einige Muster bei, wie solche hier eingetroffen sind. o. Unser rechtskundiger Mitarbeiter erwidert: Der Fragesteller und die Druck-Anstalt haben ihren Wohn sitz in Preussen im Herrschaftsgebiete des Allgemeinen Land- Rechts, und da der Vertrag in diesem Gebiete zu erfüllen war. so kommt auch gegen den ausländischen Besteller das preussische Landrecht zur Anwendung. Wie bereits bei Erörterung eines ähnlichen Falles in Nr. 97 Seite 3194 dargelegt ist. bat der Besteller zunächst nur das Recht, Nachgewährung der fehlenden Eigenschaft oder Lieferung anderer Waare zu verlangen. Nur wenn der Unternehmer dies nicht vermag, kann der Besteller vom Vertrage abgehen, gleich als ob derselbe nicht geschlossen wäre, oder vom Preise den Minderwerth kürzen. Schaden- Ersatz oder entgangenen Gewinn kann der Besteller nicht fordern. Da weder der Besteller vom Anfragenden noch dieser von der Anstalt Hergabe anderer vertragsmässiger Waare gefordert hat, so hat der Anfragende dem Besteller Schaden nicht zu ersetzen und von der Anstalt Schadenersatz nicht zu fordern. War das Angebot bindend? . . . ., 28. November 1896. Mitte Oktober fragten wir bei einem unserer Holzstoff’lieferanten wegen Abschluss für 1897 schriftlich an, und derselbe kam 14 Tage später, um uns persönlich gewünschte Offerte zu machen. Da wir uns aus gewissen Gründen nicht gleich entschliessen konnten, wurde auf Vorschlag des Lieferanten vereinbart, dass unserseits bis 10. November der Entschluss zur Annahme oder Ablehnung erfolgt sein müsste. Die Offerte war uns demnach fest bis zu diesem Tage an Hand gegeben und wir sandten am 8. November Jemand von unserem Personal zu dem Lieferanten, um das Geschäft perfekt zu machen, derselbe erklärte aber unserem Beauftragten, dass er inzwischen auch mit einem anderen Abnehmer in Verbindung getreten sei und uns nichts mehr abgeben könne. Noch an demselben Tage haben wir unserem Lieferanten Schluss brief zu dem uns angegebenen Preise ohne Aenderung der bisher bestehenden Konditionen eingesandt und dabei bemerkt, dass uns seine Aeusserung vollständig nebensächlich berühre und wir von dem uns