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80 1 Jahr 10 pCt. weniger SW. Für Annahme apierfabriken Berlin, Donnerstag, 8. Oktober 1896 XXL Jahrg. Nr. 81, Inhalt Eine Beilage vonjKarl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig. vte die die 2609 2609 2610 2610 2610 2611 2612 2612 2612 2613 2613 2618 2614 2614 2615 2620 2630 2632 184 Selbstausschliess. Schriften . Plakat-Ausstellung .... Berl. Gewerbe-Ausstellung . Reise-Stipend. i. d. nord. Land. Post-Zeitungstarif .... Vereinsnachrichten .... Deutsche Erfindungen . . Einf. von Briefumschläg. usw. Verpf änd. fremd. Eigenthums 6mal in 13 » » 26 » » 52 » » 104 „ „ Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit C/eSeite) Ermässigungen b. Wiederholung Bestechung v. Fabrikbeamten Sulfit-Ablauge Knotenfg.f.Graupapp.-Masch. Rippung geglätteter Papiere Entseuchung von Hadern . Acetylengas Elektr. Sicherheitslaterne Paris. Weltausstellung 1900 Mammuth-Holländer . . . Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierveiarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmanns Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfüllungs-u. Zahlungsort Berlin Sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berli n Sulfit-Ablauge In Nr. 73 der Papier-Zeitung giebt sich Herr Professor Mitscherlich Mühe, in meinem Artikel in Nr. 69 Irrthümer nachzuweisen, nicht vorhanden sind. Beigeschlossener amtlicher Abdruck des 20 „ 30 n „ 40 „ 50 » „ und freie Zu- D. R. P. 34 420 zeigt, dass das Patent nicht von Mitscherlich genommen wurde, und dass es sich nicht auf Sulfit-Ablauge bezieht, welches Wort garnicht darin enthalten ist. Meine Behauptung, dass Prof. M. in seiner Ablauge-Verwerthung nicht erfolgreich gewesen zu sein scheint, wird vollauf bestätigt durch seine Angabe, dass er mit einem so alten Patent wie D. R. P. 4179 bis jetzt bloss eine kleine Laboratoriumsprobe vorweisen kann. Prof. M. wird erst dann berechtigt sein, von einem Erfolg zu sprechen, wenn sein Verfahren in grossem Maassstab angewendet sein und er bewiesen haben wird, dass dabei zur Sulfit-Ablauge kein wie immer gearteter Gerbstoff zugesetzt wird. Bei dem heutigen Stand der organischen Chemie liegt kein Grund vor, zu bezweifeln, dass aus Sulfit-Ablauge ein gerbender Stoff hergestellt werden kann; für Sulfit-Ablauge aus Fichtenholz wurde dies jedoch nicht nachgewiesen, und Prof. M. giebt selbst zu, dass in solcher Ablauge kein Tannin vorkommt. Ich gestehe, dass das deutsche Patentgesetz mir räthselhaft ist, trotzdem kann ich nicht glauben, dass Prof. M.’s Gerbleim-Patent giltig ; sei, da Cross & Bevan ein viel älteres Patent zur Erzeugung desselben I Stoffes, des Gela-Lignosins besitzen. Doch ob M.’s Patent zu Recht I besteht oder nicht, ist insofern gleichgiltig, als es Niemandem ver- Bestechung von Fabrikbeamten . . . ., 24. September 1896. Die öffentliche Meinung in England beschäftigt sich jetzt lebhaft mit der dort sehr verbreiteten Unsitte, dass Angestellte, die mit dem Abschluss grösserer Lieferungen betraut sind, von den Lieferanten einen Vermittlerlohn beanspruchen und erhalten. Wie aus zahlreichen Zuschriften an die »Times« hervorgeht, bedingen sich einige dieser Herren ausdrücklich einen gewissen Procentsatz des Rechnungsbetrages und machen den Abschluss von der Gewährung abhängig. Andere treten weniger offen auf und lassen ihre Absicht dadurch verrathen, dass sie den Abschluss unter allerlei Vorwänden verzögern und zu weilen weite Reisen zu den Maschinenfabrikanten usw. unternehmen, ohne dass sie Wichtiges mitzutheilen hätten. Sogar staatliche Bevoll mächtigte verschmähen es nicht, sich auf diese einer Erpressung be denklich nahekommende Art Nebenverdienst zu verschaffen. Die Lieferanten fürchten den Verlust des Auftrages und bewilligen den Vermittlerlohn, um den sie den Verkaufspreis erhöhen. Noch eine andere Unsitte ist durch die erwähnte Zeitungs- Mittheilung zu Tage gefördert worden. Viele Lieferanten von Schmier mitteln, Riemen, Filzen usw. vertheilen durch ihre Reisenden Be lohnungen an Werkführer, Fabriksattler und andere Angestellte, von denen sie annehmen, dass sie auf die Bestellung ihrer Waaren Einfluss haben können. Dies gestaltet sich zu einer wahren Steuer, die dem Lieferanten ehrliche Preisfeststellung erschwert und in letzter Linie vom Verbraucher bezahlt wird. Da man annehmen kann, dass solche Missbräuche auch anderwärts vorkommen, so würde deren Be sprechung in der Papier-Zeitung vielleicht nützliche Vorschläge zu ihrer Beseitigung zeitigen. R. In früheren Jahrgängen der Papier-Zeitung wurde dieser auch in Deutschland verbreitete Missbrauch wiederholt be sprochen. Wir sind der Ansicht, dass die Lieferanten an dem gerügten Missbrauch, den man ohne weiteres als Betrug be zeichnen kann, mit schuld sind, da sich immer Leute linden, die ohne Mühe Geld erwerben wollen, und sei es auf Kosten ihrer Dienstherren. Die Lieferanten müssten grundsätzlich und einträchtig die Gewährung solcher Vermittlerlöhne unterlassen. Edward Fry macht in den »Times« folgende Vorschläge: 1. B er Dienstgeber soll von seinen Beamten die in Erfahrung gebrachte Bestechungs-Summe bis auf den letzten Heller ab- verlangen. 2. Er soll bestochene Beamte ohne Kündigung und Entschädigung für die fällige Dienstzeit entlassen. 3. Er soll sowie für alle verwandten und Hilfsgselä Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemis Herausgegeben von CARL HOFMANN Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Berlin W., Potsdamer Strasse 134 Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. — FACHBLATT für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, By jeden derart entstandenen Abschluss für ungiltig erklären. 4. Er soll von der liefernden Firma jene Summe zurückverlangen, um die er infolge der Bestechung mehr als den gewöhnlichen Markt preis gezahlt hat. 5. Selbst wenn das Geschäft schon durch geführt ist, soll er, wenn es ihm passt, dasselbe als ungiltig erklären, die Waare zurückschicken und das Geld zurückver langen. 6. Der Lieferant, von dem ein Beamter Vermittlerlohn begehrt und den er um Verschwiegenheit bittet, soll diese Mit- theilung niemals als vertraulich betrachten, sondern den Dienst herrn davon verständigen. 7. Die Geschäftsbriefe der Lieferanten sollen folgende gedruckte Zeile enthalten: Vermittelungsgebühren an Beamte von Geschäftsfreunden werden nur unter Mitwissen ihrer Dienstherren gegeben. 8. Die Dienstherren sollen neue Angestellte und Lieferanten über die Unzulässigkeit von Be stechungen aufklären. — Weitere Aussprache seitens der Be theiligten ist erwünscht. D. Red.