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Nr. 98 PAPIER-ZEITUNG 3238 (C&ode heraC’Baua — Cosel (Schlesien) Taxationen von Papierfabriken M. Sonnabend, Civil-Ingenieur, [81175 gerichtlich vereidigter Sachverständiger, Breslau, Sadowastr. 15. Cellu osefabri k Feld müh le Bewährtester Feuerungs-Aapprat [86407 für Dampfkessel aller Systeme C FS Vermögen durch eggg Münckner & Comp., Bautzen, Sachsen I o I O • c :O L- • c O ! 1 3 Erstrebte dauernd vermehrt wird; genügt vielmehr, dass die Vermögenslage zur Zeit besser ge worden ist. Unerheblich ist. ob der Arbeitgeber zur Zeit der Fälligkeit der Schuld hinreichend pfändbare Gegenstände be- sass, und ob die Krankenkasse damals in der Lage war, ihre Forderung gegen ihn beitreiben zu können. — In dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Falle war der Arbeitgeber zur Abführung der abgezogenen Lohnbeträge von der Kasse vergeblich gemahnt worden. Er wäre aber auch bestraft worden, wenn er nicht gemahnt worden wäre, da schon die blosse 1 Inter- lassung der Zahlung zur bestimmten Zeit strafbar ist. Vorenthaltung abgezogener Lohnbeträge Von unserem rechtskundigen Mitarbeiter Arbeitgeber, welche den von ihnen beschäftigten Personen für die Krankenkasse Lohnbeträge in Abzug bringen, diese Beträge aber in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen oder die Krankenkasse zu schädigen, der Krankenkasse vorenthalten, werden mit Gefängniss bestraft. § 82b des Gesetzes vom 15. Juni 1883 (10. April 1892). Nach einem Entscheid des Reichs gerichts vom 16. April 1896 liegt ein Vorenthalten schon dann vor. wenn Jemand eine Zahlung an einem bestimmten Termin zu leisten hat. sich dessen bewusst ist und trotzdem die Zahlung zur festgesetzten Zeit unterlässt. Zur Anwendung des Gesetzes | ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber die abgezogenen | Lohnbeträge der Kasse nicht geben wolle. Vorenthalten be- ! deutet nicht dasselbe wie »sich zueignen«. Schon durch die nicht rechtzeitige Zahlung erlangt der Arbeitgeber einen Ver- mögensvortheil, welcher widerrechtlich ist, da er auf der I nter- ; lassung einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Denn auch, dadurch kann die Vermögenslage Jemandes, namentlich eines I Gewerbetreibenden, wenigstens zeitweise sich günstiger ge-1 stallen, dass er eine fällige Schuld nicht berichtigt und da- i durch entweder die Aufwendungen zur Herbeischaffung des erforderlichen Geldes nicht zu machen braucht oder die vor- ! handenen Geldmittel zu anderweitigen Zwecken verwenden kann. J Der Begriff des Vermögensvortheils erfordert nicht, dass das 1 meees ma w - ■ |86410 |85868 Albert Bolle & Jordan BERLIN S., Ritter-Str. 14 [74448 bauen sämmtliche Maschinen für die Papierverarbeitung. empfehlen 85062] Preis Gewicht „ 145 „ einschliesslich Schmalschneider. Vollständige Preisliste auf Wunsch. Pappscheere mit eisernem Tisch, Gestell aus Holz. GK I! 95 qm |!ca. 135Ko.M.165 — ‘ 1 „ 175 Farbige Glanzpapiere für Buchbindereien. Druck-u. Cartonnagenzwecke Schuppe & Augustin, BERLIN 8., Gitschinerstr. 58. Chromolithographische Kunstanstalt Bunt- u. Luxuspapierfabrik Goldbach in Goldbach b. Bischofswerda i. Sachsen. empfiehlt als Sondererzeugnisse Cellulosepapiere von hervorragender Festigkeit einseitigglatt, satinirt und maschinenglatt. GL 110 Be- Schnitt- zeichnung länge fSratulations - und mecRan. Sug * harten jeden Genres in allen Sprachen. Reichhaltige Neuheiten - Collection zu Diensten. Speciaiität: lllustr. Postkarten. Vertreter an allen grösseren Plätzen des In- und Auslandes gesucht. liefert schnell, gut die