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FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Bel der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmanns Handbuch d Papierfabrikation vierteljälirlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papierfabriken Herausgegeben von CARL HOFMANN Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Li Berlin W., Potsdamer Strasse 134 für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation ;,3hA1,c. Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel X 5 ■' 93 •\ sowie für alle verwandten und Hilfsgsehäftet EM Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/--Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger 104 »» » » 50 „ „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 79. Berlin, Donnerstag, 1. Oktober 1896 XXI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 42 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 852 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M. ab hier geliefert. Die 43. Lieferung wurde mit Nummer 78 versandt. Inhalt Verordnungen der Gewerbe- Inspektoren 2546 Normal-Papiere usw. . . . 2545 Schälen des Papiers an der Falzstelle . 2546 Ist der Abdruck von Stadt wappen unerlaubt? . . . 2546 Frei Haus 2547 Jahresbericht usw 2547 Papierfabrikation in Japan . 2548 Jubelfest von Carl Blanke in Barmen 2548 Bayerische Landesausstellung 2550 Verein frz.Buchdr.-Besitzer . 2552 Schlussl. od. Trennungsstrich 2552 Kleine Mittheilungen . . . 2552 Vereins-Nachrichten . . . 2552 Deutsche Erfindungen . . 2556 Neue Geschäfte usw. . . . 2564 Auszeichnungen a. Ausstellg. 2564 DieBevölk. d. Deutsch. Reichs 2566 Seltsames Papiermesser . . 2568 Einkitten v. Gasbrennerköpfe 2570 Waarenzeichen 2672 Eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig. • Verordnungen der Gewerbe-Inspektoren Berlin, 25. September 1896 Auf Einladung durch den »Produkten-Markt« fand heute Vormittag im Grand Hotel, Alexanderplatz, eine Versammlung von Vertretern einiger fünfzig Lumpensortir-Anstalten und Pappenfabriken statt. Der Herr Minister für Handel und Gewerbe, welcher benachrichtigt worden war, erwiderte schriftlich, dass er mit Rücksicht auf die Geschäftslage im Ministerium davon Abstand nehmen müsse, zu der Besprechung einen Vertreter zu entsenden. Einer der Herren Gewerbe-Inspektoren war als Zuhörer zugegen. Eine grosse Anzahl schriftlicher Zu stimmungen bewiesen die Wichtigkeit der Frage, und die Versammlung hat übereinstimmend bekundet, dass die Verordnungen der Gewerbe- Inspektoren zum grösseren Theile über das Maass dessen hinausgehen, was zum Schutze der Gesundheit der Arbeiter mit Rücksicht auf die Lebensfähigkeit der Betriebe billig zuzugestehen ist. Die Unter zeichneten wurden als Kommission gewählt, um gegen die Verordnungen bei den zuständigen Behörden vorstellig zu werden. Demgemäss werden die Interessenten ersucht, alle den Gegen stand betreffenden Beschwerden und Wünsche schriftlich ausführlich darzulegen und baldigst an die Adresse der Herren Lewy Gebrüder, Rummelsburg-Berlin, gelangen zu lassen. Bei dieser Darlegung wäre deutlich zu unterscheiden zwischen den Verordnungen, wie sie allgemein bekannt sind und denjenigen Einrichtungen, welche die einzelnen Be triebe auszuführen angewiesen worden sind. Die Interessenten werden noch darauf aufmerksam gemacht, dass laut § 120 d der Gewerbe ordnung den Gewerbeunternehmern für eine Beschwerde gegen die \ erfügung der Polizeibehörde nur eine Frist von zwei Wochen zusteht. Auf Wunsch der einberufenden Firma wird bemerkt, dass der Termin der V ersammlung nicht weiter hinausgeschoben werden konnte, weil die Firma von den Interessenten gedrängt wurde, der Quartals schluss vor der Thür stand, und weil verlautete, dass die Gewerbe- Inspektoren schon Anfang Oktober über den Erfolg ihrer Verordnungen berichten sollten; die Einladung durch die Sonntagsnummer der Papier- Zeitung (20. September) zu verbreiten, ging nicht mehr an. Hugo Schalhorn i. F. Aktien-Gesellschaft für Pappenfabrikation, Berlin, Paul Eichhorn i. F. Kraft & Knust, Berlin, Berthold Lewy i. F. Lewy Gebrüder, Rummelsburg-Berlin, Bernhard Lewy i. F. H. J. Lewy, Stettin, Jakob Salomon i. F. Gebrüder Salomon, Hannover. Normal-Papiere und der unwirthschaftliche Wettkampf der Fabrikanten Als im Jahre 1885 die Papier-Normalien ins Leben traten, glaubten wohl viele Papierfabrikanten, dass mit der Verwendung besserer Papier- Sorten auch für sie bessere Zeiten und lohnendere Beschäftigung ein treten würden. Diese Hoffnung wurde noch bestärkt, als die ersten Normal- Papiere durch eine grössere Papierfirma in gediegener Weise und zu angemessenen Preisen auf den Markt gebracht wurden. Wenn auch diese Preise in den ersten Jahren langsam durch grössere Erfahrungen und Vervollkommnung der Fabrikation etwas zurückgingen, so hielten sie sich doch wohl immer noch in Grenzen, die dem Risiko und der Verantwortlichkeit entsprachen. Erst nachdem sich die Fabrikanten das Monopol des Wasser zeichens erstritten, der so viel verrufene Zwischenhandel also nichts mehr mit Preisbestimmung und Preisdruck zu thun hatte, begannen die Fabrikanten unter sich ein selbstmörderisches Werfen der Preise. Jede neue grössere Submission zeigte namentlich in den unteren Nummern Preisabschläge, die geradezu verblüffend waren, Niemand zwang sie dazu. Die Behörden wollten vor allen Dingen gute Papiere haben, und dem Grosshändler lag schon lange nichts an der fort währenden Entwerthung seines Lagers und steter Verringerung seines bescheidenen Nutzens. Natürlich übten die bedeutenden Preisabschläge, da die Ergeb nisse der Angebote in Fach- und anderen Zeitungen stets veröffent licht werden, auf den ganzen Markt eine fortlaufend rückgängige Ein wirkung. Es kam so weit, dass Normal-Papiere ohne Wasserzeichen höher im Preise blieben, als die für Behörden bestimmten Sorten mit Wasserzeichen. Schliesslich fabrizirte man sogenannte Behörden- Submissionspapiere, die bis an die Grenze der unteren Möglichkeit gingen, nur um durch den billigsten Preis den Sieg davonzutragen. Ausserdem mussten aber auch bessere Sorten fabrizirt werden, da der freie Handel für seine Kundschaft dieselben verlangte und bezahlte. So haben wir jetzt zwei Strömungen, der eine Theil will durch die Güte des Fabrikats durchdringen, hält auf Preise und hat natürlich einen mühsamen und mässigen Erfolg damit, der andere Theil will