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apier-Zeitun A- FAAHRTAmr FACHBLATT Papier- und Schreibwaaren-Handel un kation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buhhandef Papierfabriken Berlin W., Potsdamer Strasse 134 13 » n » 26 „ „ 52 n n n 104 „ » „ Für Annahme 20 n 30.„ 40 „ 50 „ und freie Zu ¬ sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/--Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmanns Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin von 9 — CARL HOFMANN —2qgep Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Lelterxanf sowie für alle verwandten und Hilfsgeshäfte: 2 Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemischeF Herausgegeben W9 a Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierveiarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 96. Berlin, Sonntag, 29. November 1896 XXL Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung b.s auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je.l M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 48 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 862 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 80 M. ab hier geliefert. Die 43. Lieferung wurde mit Nummer 78 versandt. Freizeichen? Pfühls Knitteret Chlor- und säurefreies Papier Agenten-Provision . . . . Ausstand Kohlensaurer Kalk im Kaolin Amerikan. Papiermaschine in England Papier-Industrie in Amerika Berl. Papierverarbeitgs.- und Druck-Industrie .... Probenschau Inhalt 3137 8137 3187 8137 3138 8188 3189 3189 3189 3141 Berl. Typogr. Gesellschaft . Ziffern-Tabellen Neben-Bezeichn. d. Schriften Beseitigung alter Schriften . Druckereid. Propaganda Fide Lüftung der Arbeitsräume . Druckkosten i. Nord-Amerika Maschinen und Apparate usw. Deutsche Erfindungen . . Jahresbericht usw Ursprungs-Erzeugnisse usw. Gewerbesteuer usw. . . . Eine Beilage von E. & C. Pasquay, Wasseinheim (Elsass). 3143 3143 3148 8148 3143 3143 3144 3144 8148 8168 3160 3162 Freizeichen? Kaiserliches Patentamt. Berlin NW. 6, 18, November 1896. F. 863/32 — 6/95 Wz. Luisenstr. 82/84. Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben. Dem Patentamt ist das Wortzeichen Kaiser als Freizeichen für Stahlfedern angegeben worden. Angemeldet ist dieses Zeichen für Blei-, Färb-, mechanische Stifte, Bleistift- und Federhalter, Schieferstifte und Signirkreiden. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage sowohl für Stahlfedern als auch für die vorstehenden Waaren, insbesondere für Federhalter bitten wir ergebens! um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche Firmen das Zeichen verwendet haben, für welche Waaren, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2. ob Individualrechte an dem Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 8. ob das Publikum in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waaren- kennzeichnung erblickt und seit wann. Die Entwickelung der Verhältnisse bis znm 15. Januar 1895 ist in erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen und dergl. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank, Kaiserliches Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen. gez.: Rhenius. Pfuhls Knitterer Herr Professor E. Pfuhl hat uns einen seiner bei R. Fuess in Steglitz gebauten Knitterer zugeschickt. Fachgenossen können diesen in unserer Redaktion besichtigen und erproben. Chlor- und säurefreies Papier 17. November 1896. Giebt es ein Verfahren, wodurch Papiere chlor- und säurefrei hergestellt werden können, sodass eine Garantie für absolute Chlor- und Säurefreiheit seitens des Fabrikanten übernommen werden kann ’ r. Die Frage ist im letzten, 43. Heft von Hofmanns Handbuch, Seiten 1667/8, in der Hauptsache beantwortet. Man kann danach wohl Bürgschaft dafür übernehmen, dass sich in einem Papier zu gewisser Zeit, z. B. bei Ablieferung, weder freies Chlor noch freie Säure befindet, aber nicht zusichern, dass sich solche nicht in Zukunft darin entwickeln werden. Zur Anfertigung beinahe jedes Papieres werden chlorhaltige Bleichlösung und Alaun benutzt, aus deren Gemengen an feuchter Luft Chlor wasserstoff- oder Salzsäure entstehen kann. Für dauernde Säurefreiheit kann der Papierfabrikant nur dann bürgen, wenn der Stoff nicht gebleicht und geleimt wurde. Bei Verwendung von Sulfit-Zellstoff ist es auch stets möglich, dass Schwefelverbindungen ins Papier gelangen und sich aus diesen unter gewissen Umständen Schwefligsäure bildet, wie an erwähnter Stelle ausgeführt ist. Agenten-Provision 20. November 1896. Die Ausführungen des rechtskundigen Mitarbeiters der Papier- Zeitung scheinen mir in dem in Nr. 93 angeführten Falle nicht zu treffend und sind auch so, wie sie in Nr. 89 ausgeführt wurden, in vielen Punkten anfechtbar. Dass ein Geschäft durch Zureden des Agenten zustande kommt, ist eine einseitige Anschauung, die der richtigen Beurtheilung der Sache nicht unterlegt werden darf. Aller dings hat der Agent durch das Zustandebringen eines Abschlusses seine Hauptaufgabe beendet, bleibt aber für die Abwickelung desselben । zur Verfügung der beiden vertragschliessenden Theile, nicht allein des 1 Verkäufers, sondern auch des Ankäufers. Die weiter angeführte »An- i schauung der Handels weit«, dass Agenten-Provision eigentlich erst bei Eingang des Kaufpreises zahlbar ist, ist dahin zu erklären, dass I gewisse Fakturen überhaupt nicht oder nur theilweise eingehen, sie