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Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Poet bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmanns Handbuch d Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 6608 der Deutuchen Relchs- Post-Zeitungs-Prelslist« Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin FACHBLATT pierfabriken für Papier- und Schreibwaaren-Handel und - Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchha sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Ft Herausgegeben von CARL HOFMANN Mitglied des Kaiser]. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leite Berlin W., Potsdamer Strasse 134 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/e8eite) Ermässigunqen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger is » » » ao » 26 » » „80» • 52 » » » 40 » » 104 SO , Für Annahme und freie Zu- Sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Angeige 1 M an zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Voransbezahlnng a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachüngen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierveiarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Berlin, Donnerstag, 26. November 1896 Nr. 95. XXI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unterStreifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 43 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 862 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M. ab hier geliefert. Die 43. Lieferung wurde mit Nummer 78 versandt. Freizeichen? . . ... 3101 Holz-Vertheuerung ..... 3102 Lage des Bleistift-Marktes . 3102 Papierholz in Schweden . . 8102 Egalisir. v. Holländerwalzen 3102 Nasspartie f. Papiermaschinen 3102 3108 Russ. Eisenbahn-Frachten . 3104 Pariser Speisekarten . . . 8104 Probenschau 3105 Buchgewerbe u. Buchverlag in Berlin 3106 Eine Beilage von J. P. Bachem, Typ« Deutsches Buchgew.-Museum in Leipzig 8107 Ausstellung v. Plakaten und Bücherzeichen ..... 8108 Kleine Mittheilungen . . . 8108 Büchertisch 8108 Pap.-Indust. i. d. Schweiz 1895 8112 Deutsche Erfindungen . . . 8114 Handelskammerberichte . . 8124 Eisen Währung. . . . . . 8126 Betheiligung u. Reingewinn 8128 Drucksache od.Waarenpro bei 8180 graphische Kunstanstalt, Cöln a. Rh. Freizeichen? Kaiserliches Patentamt. Berlin NW. 6, 12. November 1896. Sch. 1788/27 Wz. 107/27. Luisenstr. 82/84. Eh wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben. Als Waarenzeichen für Briefpapier ist das Wort Banknotenpost angemeldet worden. Das Patentamt bittet ergebens! um baldgefällige Auskunft zu der Waarenzeichen-Anmeldung Sch. 1783/27 Wz., ob genanntes Wort als eine allgemein verständliche Angabe über die Beschaffenheit derWaare bezw. gegebenenfalls als ein Freizeichen anzusehen ist. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir ferner ergebenst um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche Firmen das Zeichen verwendet haben, für welche Waaren. seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2. ob Individualrechte an dem Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 3. ob das Publikum in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waaren- kennzeichnung erblickt und seit wann. Die Entwickelung der Verhältnisse bis zum 80. September 1896 ist in erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angaben von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen und dergleichen. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank. Kaiserliches Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen. gez.: Rhenius. • # * Kaiserliches Patentamt. Berlin NW. 6, 12. November 1896. M. 1807/27. 110/96 Wz. Luisenstr. 82/84. Es wird ersucht, bei* der Beantwortung vorstehende« Zeichen anzugeben. Dem Patentamt ist das Wort (Protector als Waarenzeichen für Briefpapier, Umschläge, Karten und Kassetten mit Papier-Umschlägen angemeldet worden. Das Patentamt bittet ergebenst um baldgefällige Auskunft zu der Waarenzeichen-Anmeldung M. 1807/27 Wz., ob genanntes Wort als eine allgemein verständliche Angabe über die Beschaffenheit der Waare oder als ein Freizeichen anzusehen ist. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir ferner er gebenst um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche Firmen das Zeichen verwendet haben, für welche Waaren, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2. ob Individualrechte an dem Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 3. ob das Publikum in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waaren- kennzeichnung erblickt und seit wann. Die Entwickelung der Verhältnisse bis zum 8. Oktober 1896 ist in erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen und dergl. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank. Ein Auszug aus der Erklärung der Anmelderin ist zur gefälligen Kenntniss beigefügt. Kaiserliches Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen. gez.: Rhenius. Abschrift! Coblenz, 24. Oktober 1896. PP- 3. Das Wort »Protector« hat insofern eine ganz bestimmte Beziehung zur Waare, als die danach bezeichneten Briefumschläge durch die besondere Beschaffenheit ihrer Innenseite (Aufdruck eines ein- oder mehrfarbigen dichten Musters) es unmöglich machen, die Schrift des im Umschlag enthaltenen Briefes oder den sonstigen Inhalt durch den geschlossenen Umschlag hindurch zu erkennen, wodurch also der Inhalt gegen unbefugten Einblick geschützt (protegirt) ist. Hochachtungsvoll gez.: M. Mayer M. 1807/27. 110/96 Wz. Briefumschlagfabrik u. Papier-Ausstattung,