2946 PAPIER-ZEITUNG Nr. 90 Austritt eines Theilhabers Von drei Geschäftstheilhabern schied, wie ein jüngst ver handelter Straffall ergab, der eine nach Uebereinkunft aus. Die beiden anderen versandten an die Kunden des Geschäfts ein Rundschreiben, dass der dritte Theilhaber dringender Umstände halber aus der Firma hat ausscheiden müssen. Da sie das j frühere Geschäft übernommen, bitten sie die Kunden, alle noch I fälligen Zahlungen an die Firma direkt zu leisten. Der I Kläger gründete hierauf einen Ersatzanspruch wegen Schädigung | seines Kredits in Höhe von 1OOOO M. Die Beklagten sind dem-1 gemäss auch durch Erkenntniss des Reichsgerichts mit folgender | Begründung verurtheilt worden: Die Beklagten waren sich be-1 wusst, dass ihr Vorgehen geeignet war, die Vermögens- und | Kreditverhältnisse des Klägers zu schädigen und beabsichtigten diesen schädigenden Erfolg, ohne dass sie sich wegen des Ver haltens des Klägers berechtigt halten konnten, das Rundschreiben mit dem verdächtigenden Inhalt zu erlassen. Das Rundschreiben hat auch diesen nachtheiligen Erfolg gehabt. Ein Bankhaus hat dem Kläger eineu Kredit, den es ihm in Höhe von 30000 M. bewilligt hatte, entzogen. Der Kläger hat infolgedessen ein Haus nicht kaufen können, an dem er 9000 M. verdient haben würde und hat durch Kundenverlust einen Schaden von 1000 M. gehabt. Verklagte sind deshalb zu 10000 M. Schaden ersatz verurtheilt; ihre Revision wurde zurückgewiesen. m F11Wl FI rr aUerlanSer - ■ A | Rl ■ A4 GEBRAUCHSMUSTER WBVAAE MAI M EA ^onjpjiuNmterÜien: AJ.BrandtaGWNawrocki-FREnN%a. Löschpapiere, Löschcarton und Copircarton von höchster Saugfähigkeit, den englischen Qualitäten gleichkommend, liefern als Specialität billigst. — Ebenso Handpapiere als Canzlei, Büttenaetendeekel -= chemisch reine Filtrirpapiere etc, ==- Maschinen- und Bütten-Papier-Fabrik, Gmund am Tegernsee. Gregor Fichtner. [82818 wr Warnung!! ® Wir haben in Erfahrung gebracht, dass der Ingenieur ^/as. c. ^earsQn in Burnley unsere durch D. R.-Patent No. 24414 geschützte Spitzdütenmaschine mit Druckvorrichtung nachgebaut hat und zum Kauf anbietet. Wir warnen hiermit vor Ankauf dieser Nachahmung unserer Spitzdütenmaschine, da wir gegen Jeden, welcher sich der Verletzung des genannten Patents schuldig macht, gerichtlich vorgehen werden. [86674 Lengerich i, Westfalen, den 21. October 1896. Windmöller & Hölscher.