Verkündet am I. Oktober 1896. Im Namen des Königs! In Sachen des Fabrikanten P. Piette, in Pilsen! vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Krause, in Dresden, Klägers, gegen den Papier- und Pappen-Fabrikanten E. Mahn, in Dresden, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. F. Bondi und Dr. J. Bondi daselbst als Prozessbevollmächtigte Beklagten, wegen Patentverletzung, erkennt die dritte Civilkammer des königlichen (Amtsgerichts) Land gerichts zu Dresden unter Mitwirkung folgender Richter: 1. Des Landgerichtsdirectors Börners, 2. Des Landgerichtsraths von Tümzling, 3. Des Landrichters Dr. Schmidt, für Recht. Der Beklagte wird verurtheilt, der ferneren Benutzung des in seiner Fabrik zu Klingenberg befindlichen, zum Färben von Papier in endlosen Rollen bestimmten Apparates sich zu enthalten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Vorstehendes Urtheil wurde infolge meiner Klage gegen den Papierfabrikanten E. Mahn in meinem Rechtsstreite wegen Patentverletzung vom königlichen Landgericht in Dresden gefällt. Ich bringe dieses Urtheil meinen geschätzten Kunden mit dem Bemerken zur Kenntniss, dass ich auch weiterhin meine Rechte gegen unlautere Nachahmung unnachsichtlich wahren werde. 86791] P. Piette.