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Nr. 79 PAPIER-ZEITUNG 2552 K. Teufel, Hofphotograph in München, hat vorzügliche Aufnahmen von Landschaften mit Baumschlägen ausgestellt, M. Beckart in Partenkirchen treffliche Naturstudien und Ansichten aus dem bayerischen Hochgebirge, W. Biede in Nürnberg, Nürnberger Architekturen (auch in Lichtdruck) und Porträts, darunter das jenige des Direktors von Kramer, des genialen Schöpfers der ganzen Ausstellung, Joseph Zenk in Schlüsselfeld Architekturen von Kloster Ebrach und Pommersfelden, K. Herbert in Rothen burg a. T. Rothenburger Architekturen und Ansichten, A. Adolph in Passau Landschaften, Baudenkmäler, Porträts. Gute Bildnisse haben ausgestellt die Photographen Gebr. Lützel in München, H. Brand & G. Engelbrecht in Bayreuth, Chr. Schildknecht in Fürth, K. Klein in Nürnberg, F. Schumann in Bad Kissingen, G. Greul & Siebenlist in Würzburg, H. Siemssen in Augsburg, E. Hentschel in Wörrishofen, A. Brockesch in Regensburg u. v. a. Auch an Liebhaberphotographien ist kein Mangel, und allent halben findet man in der Ausstellung Photographien, welche die Wirkungen der Röntgen’schen Strahlen zeigen. Mit Oel bemalte Photographien auf Leinwand, Holz, Metall nach Origi nalen berühmter Münchener Künstler, wie Grützner und andere hat Th. König in München in grosser Zahl ausgestellt. Ich bringe meine Mittheilungen über die graphischen Künste hiermit zum Abschluss, ohne dass ich in der Lage gewesen wäre, alle die einschlägigen Geschäfte einzeln anzu führen. Aus dem Mitgetheilten ist zu entnehmen, dass die gra phischen Künste in Bayern auf einer hohen Stufe stehen und den Leistungen der hervorragendsten Anstalten anderer Länder vollkommen gewachsen sind. Verein französischer Buchdruckerei-Besitzer Vom 3. bis 5. August hielt dieser Verein seinen dritten Kongress in Lille ab. Die früheren fanden in Lyon und Marseille statt, die Zahl der Theilnehmer stieg von 340 in Lyon auf 450 in Lille. Anstelle des durch Krankheit ver hinderten Vorsitzenden Barthelet leitete L. Danel die Verhand lungen. Die Ergebnisse sind aus den Beschlüssen ersichtlich: 1. Die Entscheidung über die Vor- und Nachtheile der Setzmaschinen im Allgemeinen und ihrer besonderen Arten wird auf zwei Jahre verschoben. 2. Im Buchgewerbe sollen über 18 Jahre alte Frauen und Mädchen an höchstens 60 Tagen im Jahre bis 11 Uhr nachts arbeiten dürfen, sofern die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden nicht überschreitet. 3. Von der Bank von Frankreich werden gewisse Erleichterungen im Verkehr mit den Provinzkunden verlangt. 4. Die Provinzverbände werden ersucht, Listen schlechter Zahler zusammenzustellen und allen Vereinsmitgliedern zugänglich zu machen. 5. Die Verluste durch schlechte Zahler sollen dadurch gemildert werden, dass alle durch richterliches Verfahren oder in Konkursen fällige Zahlungen bei einer neu zu gründenden oder schon bestehenden Versicherungsgesellschaft versichert werden. 6. Die Regierung wird ersucht, den mit der Herstellung von Drucksachen usw. sich befassenden Armenhäusern und Gefängnissen ebenso viele Steuern und Gebühren aufzuerlegen, wie den Gewerbetreibenden, und daselbst auch die in der Gegend üblichen Lohnsätze zu zahlen. 7. Für den Verkehr und die Frachtgebühren von Post paketen und Drucksachen werden Erleichterungen verlangt. 8. Es wird der Wunsch nach Revision und Verbesserung des Waarenzeichengesetzes vom 23. Juni 1857 ausgesprochen. 9. Die noch bestehenden Vorrechte gewisser Geschäfte (Beerdi gungs-Institute) , die in einem bestimmten Gebiet das aus schliessliche Recht zur Herstellung von Todes-Anzeigen haben, sollen aufgehoben werden. 10. Der Wunsch nach Aufhebung des Thevenetschen Erlasses vom 29. August 1880 wird erneuert; der Staat soll nicht mehr gezwungen sein, seine Arbeiten in der Nationaldruckerei herstellen zu lassen, sondern die freie Wahl haben, sie dort oder bei Privaten zu bestellen. Hier bei wird durch Beispiele nachgewiesen, dass die National druckerei beim Wettbewerb mit Privaten niedrige, für den Staat jedoch übermässig hohe Preise macht. 11. Da bisher zwischen Papierfabrikanten und Buchdruckern keine so belangreichen Streitfälle vorkamen, um die Aufstellung von Papierhandels bräuchen nöthig zu machen; da solche Handelsbräuche sich nur durch Käufer und Verkäufer gemeinsam festsetzen lassen; da ferner die vom Verein französischer Fabrikanten vorgelegten Handelsbräuche unannehmbare Bestimmungen enthalten, so be schliesst der Kongress, diese nicht anzunehmen und verwahrt sich dagegen, dass sie von Gerichtshöfen und Handelskammern benutzt werden. Um diese Beschlüsse durchzuführen, wird eine Kassegegründet, zu der jedes Mitglied nach Belieben beitragen soll. Schlusslinie oder Trennungsstrich Oberhalb der Verlagsangabe auf Titeln findet man oft eine viel zu weit nach unten stehende Schlusslinie. Dies ist die Linie, an deren Stelle bis vor einigen -Jahrzehnten eine Reihe Ornamente oder eine durchgehende fettfeine oder Zierlinie stand, und die den Titel vollständig von der Druck- oder Verlags- Angabe trennte, ähnlich wie man jetzt die Wiederholung des Haupttitels auf Sammelwerken von dem eigentlichen Titel der Arbeit abtrennt und als Kopfzeilen behandelt. War der Stand dieser Linie damals nach Anordnung und Zweck ganz richtig in möglichster Nähe der zugehörigen Zeilen, so ist doch heute Herausgegeben TOU Dr. Paul Carstens —x Jena 1896 Müllersche Buchhandlung Beispiel 1. Herausgegeben TOD Dr. Paul Carstens (Verlegerieichen) Jena 1840 Müllersche Buchhandlung Beispiel 2. Herausgegeben Ton Dr. Paul Carstens —x— Jena 1896 Müllersche Buchhandlung Beispiel 3. ein Nachahmen dieses Standes bei Verwendung moderner Schlusslinien vollständig falsch. Eine Schlusslinie kann nur die Angaben des Titels abschliessen, muss also näher der letzten Titelzeile stehen und nicht näher den Verlegerzeilen am Fusse des Titels. Sollte der Verleger am Althergebrachten festhalten wollen, so setze man auch wie früher, nach Beispiel 2; andern falls lässt sich heute nur eine Raumvertheilung nach Beispiel 1 rechtfertigen. Die hier und da noch beliebte Anordnung des Beispiels 3 ist falsch. Ein Drucker- oder Verleger-Zeichen kommt in beiden Fällen in gleich weitem Abstand von den Zeilen, also in die Mitte des vorhandenen Raumes. Kleine Mittheilungen Wiegendrucke. Aus der Bibliothek der St. Marienkirche in Uelzen sind Wiegendrucke in werthvollen Einbänden aus dem 15. Jahrhundert für den Preis von 3300 M. theilweise an die Königliche Bibliothek in Berlin und theilweise an einen Antiquar in Braunschweig verkauft worden. Dieser Kunstschatz stammt aus dem Kloster Oldenstadt. Verantwortliche Redakteure. Um dem Gesetze zu genügen, wird auch in Deutschland sehr häufig ein Strohmann vorge- ; schoben, der gegen geringe Entschädigung seinen Namen als I verantwortlicher Redakteur eines Blattes zu leihen hat, dessen Inhalt ihm sehr oft als ein unenträthselbares Ding erscheinen dürfte. In einer solchen Angelegenheit fällte nun die Ferien- Strafkammer zu Breslau einen Urtheilsspruch, der die be treffenden Strohmänner verurtheilt und der unter Anderem auch folgenden Satz enthält: Als verantwortlicher Redakteur kann nur Derjenige zeichnen, dessen Bildungsgrad derartig ist, dass er den Inhalt des betreffenden Blattes ganz versteht. Ein Franklin-Denkmal wurde anfangs Juni im Lincoln-Park in Chicago enthüllt. Es ist, wie die österreichisch-ungarische Buchdrucker-Zeitung berichtet, von dem Eigenthümer der Chicago Tribune, Herrn Josef Medill, den dortigen Buchdruckern verehrt worden. Die Figur ist aus Bronze hergestellt und ruht auf einem Sockel aus Granit, auf dessen Vorderseite der Name »Franklin« steht. Vereins-Nachrichten Der hundertjährige Geburtstag Wilhelm Stolzes, des Schöpfers der seinen Namen tragenden Kurzschrift ist 20. Mai 1898. Ob wohl dieser Gedenktag noch fern liegt, ist der Wunsch, ihn möglichst würdig zu gestalten, so lebhaft, dass der Stolzesche Stenographen-Verein in einer zahlreich besuchten Versammlung sich bereits mit der Frage der Geburtstagsfeier seines Meisters beschäftigte. Man plant einen »Stolzetag«, der alle Freunde und Anhänger dieser Kurzschrift festlich vereinen soll. Es werden grössere Veranstaltungen beabsichtigt, deren Durchführung die hiesigen Stolzeaner schon deshalb in die Hand nehmen wollen, weil der Begründer des Systems den Berliner Vereinen 23 Jahre lang angehört hat.