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Wilsdruffer Tageblati enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amlshaaptmmnrschast Meitze«, de« Amtsgericht« und Stadtrat« z« Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamt« Nossen. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. - »t« »«cfpoltr« dir r^etpaltknrAeilr lirr mnllichcn NeliamitmachxngNllvDot«. Ztoni-, d«e I-etv«lteneStrtIa«e^Ne t« textlichen Teile IVO Goldpfenniy. Nachweiinngsgebühr 26 Doldpfennige. Bor- xrkcheiedenechrscheinnn,»- —. , „ - tage und Ploznoischrifte« »erden n-ch M6,n«keit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berüchiichti,!. Anzeigen- o«ahme div vor». lOUHr Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Au-eigen übernehmen mir keine Garantie. Jeder Radattanspruch erlischt, wenn der Bettag durch Klag« einge-ogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegea. Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Ad»»W8sdr«^er Tageblatt' erscheint täglich »achm. l Rhr fitt de« folgende» Tag. 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Gerade aber, weil Kredite, sie festverzinslich sind, in der Inflationszeit naturgemäß ebensowenig möglich waren wie etwa die Unterbringung von Obligationenanleihen durch Private, stürzt sich jetzt jede Kommune, aber auch recht zahlreiche Länder, auf den Anleihemarkt, seitdem die Währung stabil geworden ist, und jetzt ganz besonders, seitdem nach Annahme des Londoner Pakts das Anleihegeschäft wieder in Gang ge- kommen ist. Das Reich stellt ja auf Grund dieses Pakts Anforderungen an den internationalen Anleihemarkt, die weit über das bisher übliche Maß hinausgehen; denn reicht bloß die Achthundertmillionenanleihe, sondern auch die Unterbringuug von fünf Milliarden Jndustrieobligatio. nen, zwei Milliarden Eisenbahnobligationen und sechzehn Milliarden Stammaktien der Deutschen Reichsbahngesell schaft bilden das Anleiheprogramm, und zwar Las Anleihe programm für Deutschland. Den Markt würden also Länder-und Kommunalanleihen schon genug sam einengen, wenn sie werbenden Zwecken dienen, ganz überflüssig aber einschränken, wenn sie etwa gar dazu dienen mit ihrer Hilfe über augenblickliche Geldschwierig, leiten der Länder und Kommunen hinwegzukommen. Aus diesem Grunde ist die Verordnung des Reichspräsidenten erfolgt, wonach Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zur rechtsgültigen Aufnahme von Krediten im Ausland oder zur rechtsgültigen Begebung von Anleihen im Aus- lande der Zustimmung des Reichsfinanz ministers bedürfen. Schon während der Inflationszeit hat ein eigentlich recht merkwürdiges amerikanisches Interesse an deutschen Kommunalanleihen bestanden, ein Interesse, das jetzt, nach Stabilisierung der Währung und nach der Regelung der Neparationsfrage, eher noch wachsen könnte. Nun ist die Finanzgebarung mancher Länder nicht nur, sondern namentlich sehr vieler Gemeinden eine manchmal recht eigenartige; Ausgaben werden bewilligt, ohne daß man für Deckung sorgt, was bisweilen seine Entschuldigung gewiß nicht, aber seine Erklärung darin findet, daß große Teile des finanziellen Unterbaues der Gemeinden und Länder herausgerissen und für den finanzieller« Unterbau des Reiches verwendet worden sind. Wenn das Reich damit in weitem Maße zwar nicht rechtlich, aber praktisch die finanzielle Oberaufsicht über die Länder und Kommunen erhielt, weil sich ja diese beiden nach der Decke der ihnen vom Reich zukommenden Über weisungen strecken mußten, so wird diese Oberaufsicht nun erweitert und eigentlich recht verständlich erweitert durch die Oberaufsicht des Reiches auch auf die Kreditge- barung. Grundsätzlich ist jedenfalls nichts dagegen ein- zuwenden, daß das Reich nur Anleihen genehmigen will, die werbenden Zwecken dienen; darüber hinaus aber werden wohl auch die Bedingungen derartiger Anleihen und Kredite geprüft werden, daß selbst auf so genannte werbende Anleihen verzichtet werden muß, wenn die Bedingungen allzu harte sind und damit allzu leicht zu einer Unrentabilität der zu schaffenden und aus zubauenden öffentlichen Betriebe führen und die Steuerkraft des Bürgers gar zu leicht in Anspruch nehmen können. Denn auf diese Steuerkraft hat das Reich l — und muß es haben — den ersten Anspruch, um seine I Verpflichtungen abdecken zu können. Und an der Er füllung dieser Leistungen aus dem Londoner Pakt, für die formell allein das Reich haftet, hängt auch die Voraus setzung, daß unsere Währung stabil bleibt. Nun ist nicht anzunehmen, daß die Bedingungen fü, ausländische Kredite an deutsche Länder und Kommunen gerade sehr billig sein werden; denn sie gehen ganz be stimmt nicht unter die Bedingungen der Achthundcrt- millionen-Anleihe, — und die sind scharf genug. Allzv leicht würde aber ein Sturm auf den ausländischen An leihemarkt dort auch zu einer Versteifung des Privatkredits führen, die jedenfalls noch viel uner wünschter ist, als wenn irgendein Land oder eine Ge meinde nun einen Kredit zur Gründung eines angeblich werbenden Unternehmens nicht bewilligt erhält. Denn di« Privatwirtschaft braucht den ausländischen Kredit viel notwendiger als namentlich die Kommunen für ihre allzr häufig von politischen Erwägungen ausgehenden Expe rimente, bei denen sie sich schon recht oft ganz außerordent- >ich verkalkuliert haben. . Gewiß bedeutet die Verordnung eine neue stark« Zentralisierung in der deutschen Finanzwirt. schäft und wird namentlich in den Ländern recht böses Blut erregen. Aber den letzten Grund für diese uni andere Verordnungen gleicher Art kann niemand beseiti gen: den Druck, den Versailler Vertrag und Londoner PaL auf Finanzen und Steucrwesen des Reiches ausüben. * Amerikanische Millronenanleihe für Berlin Die Stadt Berlin hat durch Vermittlung der Deut- scheu Bank Berlin und der Firma Lazard Speyer, Ellifsen Frankfurt a. Main, mit einem amerikanischen Konsortium Keier Seeverkehr mit demAvsland Berlin, 3. November. Der Reichspräsident hat die Notverordnung über den Abbau der Devisengcsetze unterzeichnet. Durch die Verord nung wird die Devisengesetzgebung nahezu vollständig außer Kraft gesetzt. Um den Übergang nicht zu unver mittelt zu gestalten ist, die Aufrechterhaltung des Dcvisen- bankzwanges, des Verbotes des Devisenterminhandels, des Einheitskurses, der Wcchselstubenverordnung und der Devisenmaklerverordnung vorgesehen worden. Mit der Zulassung der Verordnung im besetzten Gebiet ist zu rechnen, da die Rheinlandkommission durch die Ordon nanz 271 vom 1. Oktober die bisherige Devisengesetzge bung bereits zugelassen hat. Damit wird also auch auf diesem Gebiete wieder ein einheitlicher Nechtszustand im ganzen Reiche herbeigesührt. Nach der jetzt erscheinenden Notverordnung sind De visenbanken: die Reichsbank, die Deutsche Nentenbank, die Deutsche Golddiskontbank, die Devisenbeschakfungsstelle G. m. b. H., die Reichskredit A.-G., die Staatsbanken, die Banken und Bankiers oder deren Zweiganstalten, die Mitglieder der an ihrem Sitz befindlichen Abrechnungs stelle Ler Reichsbank find, von der obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Kommissar für Devisener fassung als Devisenbanken zugelassen worden sind, oder von der obersten Landesbehörde nach Benehmen mit der Reichsbank als Devisenbanken zugelassen werden. Zah- lungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Geldsorten (Münzgeld, Papiergeld, Banknoten und dergleichen), Aus zahlungen, Anweisungen, Schecks und Wechsel. Ausländi sche Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung dürfen gegen inländische Zahlungsmittel nur von oder durch Vermittlung einer Devisenbank erworben werden. Termingeschäfte in ausländischen Zah lungsmitteln oder Forderungen in ausländischer Währung oder in Edelmetallen gegen inländische Zahlungsmittel sind verboten. Geschäfte, die gegen die Vorschriften ver stoßen, sind nichtig. Für Verstöße sind scharfe Strafen vorgesehen. Entsprechend geändert resp. aufgehoben wer den die Bestimmungen über die Wechselstuben vom 8. Mai 1923. Die Verordnung über das Verbot des Verkaufs von Reichsmark in das Ausland vom 9. August 1923 und die Verordnung des Reichspräsidenten über Devisenerfassung vom 7. September 1923 treten außer Kraft. Die Reichs regierung wird ermächtigt, Bestimmungen über das Außerkrafttreten weiterer Devisenvorschriften und der zur Durchführung oder Sicherung der Devisenvorschriften er lassenen sonstigen Vorschriften zu treffen, soweit nicht in diesen der Neichsregierung oder dem Reichswirtschafts minister eine solche Befugnis bereits erteilt ist. * DieMeuermiMerungen. Berlin, 3. November. Das Reichskabinett hielt heute eine Sitzung ab, in der cs sich mit den Vorschlägen des Reichsfinanzministers über die Abänderung bezw. Milderung einzelner Steuern befaßte. Es kommen vor allem die E i n k o m m e nst e u e r die Umsatz st euer, die Körperschaftssteuer und eine Reihe kleinerer Steuern aus der Zweiten Stcucr- notverordnung in Betracht. Es handelt sich nicht um grundlegende Änderungen, sondern nur um Milderungen einiger Bestimmungen, die besondere Härten mit sich brin gen. Die Beschlüsse des Reichskabinetts werden noch nicyr veröffentlicht, sondern erst den Reichsratsausschüffen vor- gelcgt, wo die Vertreter der Länder dazu Stellung nehmen werde«. unter Führung von Speyer u. Eo., Newyork, Equitabl« Trust Co., Safe Securities Corporation und Blair u. Co Inc., Newyork, ein Darlehen über 3 MillionenDol- laraufeinJahrabgeschlossen. Die Stadt Ber lin hofft, während dieser Zeit mit Hilfe des Konsortiums eine größere langfristige Anleihe in den Vereinigter Staaten von Amerika unterzubringen. Dieser Abschluß ist vor dem neuen Erlaß des Reichsfinanzministers über Auslandskredit erfolgt und wird durch ihn nicht berührt LSerschwemmngsnot lm Rheingebiel. Katastrophein Sicht. Das ganze Gebiet des Rheins einschließlich seiner Nebenflüsse ist von Südbaden bis zum Mittel rhein von Hochwassergefahr ernstlich bedroht. Besonders vom Main und Neckar kommen alarmierende Nachrich ten. Main und Neckar, aber auch die kleinen Flüsse und Bäche in Baden und im Maingau schwellen st ändig weiter an. Da der Rhein infolgedessen gewaltige Wassermenaen L)r. Schacht über die Währungspolitik. Reichsbankpräsident Dr. Schacht sprach im Nahmen der Veranstaltungen des Schleswig-Holsteinischen Univer- sitätstagcs in Kiel über die währungspolitischen Maß nahmen der nächsten Zeit. Er erklärte, daß die Neichsbank neue Zahlungsmittel nur dann in den Verkehr geben werde, wenn die Wirtschaft durch Produktionssteigerung einen vermehrten Zahlungsmittelumlauf benötige. Der einzige Gradmesser für den Geldbedarf sei der Warenpreis. Die Neichsbank sei augenblicklich in der Lage, 5 Milliarden Goldmark gesetzlich gedeckter Zahlungsmittel auszugeben, welche Summe ungefähr dem Umlauf der Vorkriegszeit entspreche. Es soll nächstens versucht werden, die Spa r- lassen wieder wirkliche Sparkassen werden zu lassen, die ihre Gelder für langfristige Kredite verwenden. General von Nathusius nach Lille verschleppt. Berlin, 4. November. Wie der „Roichsanzeiger" aus Paris meldet, soll der General v. Nathusius nach Lille ver schleppt worden sein, wo seinerzeit das unbekannte Urteil gegen ihn gefällt wurde. Hochwasser des Rheins. Eigener -Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Köln, 4. November. In Köln ist das Hochwasser erheb lich gestiegen. Die Bewohner der am Rhein liegenden Straßen sind von jedem Verrkehr abgeschnitten. Die Straßenbahnen «missen ihren Betrieb teilweise einstellen. Zahlreiche Fabriken sind zur Stillegung gezwungen. Um 12 Uhr nachts stand der Pegel auf 7,92 Meter. Das Wasser steigt stündlich vier Zenti meter. Aiühlheim, 4. November. Der Eisenbahnverkehr zwi schen Bonn und Koblenz ist durch das Hochwasser lahmgelegt. Die frauzösischea Anleiheverhandlungen abgeschlossen. Paris, 4. November. Der „Malin" meldet, daß die Verhandlungen mit der Firma Morgan über die Gewährung einer Airieihe von 50 Millionen Dollar abgeschlossen sind. Eine offizielle Mitteilung herüber würde Ende der Woche ergehen, sobald die Nekultate der amerikanischen Präsidentschaftswahlen bekannt geworden sind. Die Untersuchung des Sinowjew-Briefes London, 4. November. Das Komitee zur Untersuchung des Sinowjew-Briefes hat gestern vormittag unter dem Vorsitz Macdonalds eine Sitzung adgehalten. Eine weitere Sitzung ist für heute in Aussicht genommen. Bei dieser Gelegenheit dürsten endgültige Beschlüsse über die Demission des Kabinetts gefällt werden. Es verlautet, daß im Untersuchungsausschuß einige Mit glieder von der Echtheit des Briefes überzeugt sind. Offenbar macht die einwandfreie Feststellung Schwierigkeiten. Man hat gestern nachmittag den Chef der Kriminalpolizei um sein Urteil gebeten. Die Antwort wird streng geheim gehalten. Soviel ist bekannt, daß die Kriminalpolizei im Besitze reichhaltigen Mate rials über die Propaganda der Sowjets ist, insbesondere über die Bemühungen zur Untergrabung der Disziplin bei Heer, Flotte und Polizei. Es besteht Grund zu der Annahme, daß die Ver zögerung irr der Demission des Kabinetts (sie soll nunmehr end gültig Mittwoch stattfinden) nicht nur auf die Untersuchung der Echtheit des Sinowjew-Briefes zurückzuführen ist, sondern auch auf politische Motive. Offenbar liegt dem sozialistischen Kabinett viel daran, dem angeblichen konservativen Komplott auf die Spur zu kommen, das so entscheidend für den Ausgang der Wahlen war. von «einem Overlauf yeranfüyrt, ist tu Mainz ver Wasserspiegel aus 4 Meter gestiegen. Die Pumpstationen sind in fieberhafter Tätigkeit. Mühlheim am Main ist durch das Hochwasser des Rodgau-Baches ernstlich bedroht. Der halbe Ort ist bereits überschwemmt, so daß der Verkehr von Haus zu Hans teilweise unmöglich geworden ist. Die Gefahr wächst aber bei dem Dauer regen, der über dem Maingau seit zwei Tagen niedergeht, mit jeder Stunde. Durch die weite Landstrecken in Seen verwandelnden Überschwemmungen ist auch der Bahnver- kehr in Mitleidenschaft gezogen. So ist auf der Strecke Hanau—Eberbach, zwischen den Stationen Wiebelsbach und Höchst im Odenwald, vor und nach dem Tunnel der Bahndamm weggespült oder abgerutscht. Der Verkehr auf der viel befahrenen Strecke mußte völlig eingestellt werden. Auch das gesamte Saargebiet ist bedroht. In der Stadt Saarbrücken sind die Böschungen bis auf die Straßen überschwemmt. Das Wasser über flutet schon die Kellergeschosse. Die Hafenanlagen sind in einen weiten See verwandelt. Der Wasserspiegel ist aus 7)4 Meter gestiegen. Saarbrücken erinnert sich eines ähn- lichen Hochwassers seit 1882 nicht mehr. Auch im Saar- oebiet sind schwere Verkehrsstörungen die Folge. Eine