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Ailsärutter Tageblatt 2. Llstt Nr. ISS — Sonnsvrng Y. Kugust IY24 August. Das große Sonnenfpiel ist noch im Gang. Glut wogt die goldene Aehrenflur entlang, umschwült die Sichel, die der Schnitter hebt, erregt die Wolke, die von Donner bebt. Die Welt ist Weite noch und feierbunt fchaust du von Gipfeln ihr beglänztes Rund. Waldweben, Falter, Wind und Wellenschaum wiegt dich noch tief in fußen Sommerlraum . . . Und nur die Stoppel und der kürzere Tag geht durch das Glück wie leisen Leides Schlag, Und Ebereschenfrucht, korallenrot, verrät den Berglern lange Winternot. Es ist nur Wahn! Ich glaub an kein Vergehn, solang die Malven noch in Purpur stehn! Otto Thörner. Mietrinssteuer, Rulwertungs- Heuer, vbligstionslteuer Die Aufwertungssteuer nach dem Sächsischen Gesetz vom 1. Juli 1924 über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken, die gemeinhin als Mietzinssteuer bezeichnet wird, unterliegen grundsätzlich alle in Sachsen gelegenen Gebäude jeder Att, die bis zum 1. Juli 1918 fertiggestellt gewesen sind. Aus genommen von der Besteuerung sind Gebäude soweit sie land- oder forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken dienen, sind also von dieser Steuer nicht befreit. Sie sind auch dann nicht be freit, wenn in den Grundstücken gar kein Mieter ist, und die Grundstücke nur dem Betriebe des Eigentümers selbst dienen. ' Run kommt es aber vor, insbesondere bei großen industriellen Betrieben, daß diese schon eine andere Aufwertungssteuer zah len. Das sind die Unternehmen, die Schuldverschreibungen, so- ; genannte Obligations ausgegeben haben. Für den Gesamtbe trag der Obligationen pflegt eine Hypothek eingetragen zu wer den, die dann auf Fabrikgebäuden, Geschäfts- und Wohn häusern des gesamten Grundbesitzes des Unternehmens haftet. Die Hypotheken werden bekanntlich zu 15 v. H. ihres Nennwer- j tes oder wenn sie nach dem 1. Januar 1918 eingetragen sind, i des nach dem Dollarkurs berechneten Goldmarkbetrages umge- ! wertet. Die Spannung zwischen dem ursprünglichen Goldwert der seinerzeit ausgegebenen Obligationen und den Goldwert zur Zeit der Tilgung stellt möglicherweise für das Unternehmen ein gutes Geschäft dar und soll daher durch die Obligationssteuer ge troffen werden. Treffen auf diese Weise die auf den bebauten Grundbesitz gelegte Aufwertungssteuer, die sogenannte Mietzins steuer, und die Obligationssteuer zusammen, so soll die Aufwer tungssteuer, die auf dem Grundbesitz liegt, verhältnismäßig ver mindert werden, und zwar um den Betrag der jeweils bis zum Fälligkeitstermine der Aufwertungssteuer entrichtete Obligations steuer. Hieraus ergeben sich ja unter Umständen verwickelte Be rechnungen. Wenn eine nach der Dritten Steuernotverordnung besteuerte Obligationsschuld teils auf steuerpflichtigen Wohnge bäuden, teils auf steuerfreien (z. B. unbebauten) Grundstücken ruht, so ist die Obligationsschuld auf die für sie hastenden einzel nen Grundstücke in dem Verhältnis zu verteilen, wie sich der Wert dieser Grundstücke zum Gesamtwerte der Grundstücke ver hält. Bei der Ermäßigung der Aufwertungssteuer ist nur der Teil der Obligationsschuld zu berücksichtigen, der auf die steuer pflichtigen, gewerblichen Zwecken dienenden Grundstücke entfällt. Der hiernach anzurechnende Teilbetrag der Obligationssteuer ist alsdann auf die beteiligten, gewerblichen Zwecken dienenden Grundstücke, nach dem Verhältnisse der ungenrinderten Aufwer- tungssteuerbeträge, zu verteilen. Hasten für die Obligations schuld Grundstücke, die in verschiedenen Grundsteuerbezirken liegen, so entscheidet die Amtshauptmannschaft des Sitzes des ge werblichen Unternehmens über sämtliche Anträge des Unter nehmens auf Anrechnung der Obligationensteuer hinsichtlich aller Grundstücke. Ein Beispiel für eine solche Verteilung gibt die Sächsische Verordnung vom 9. Juli 1924, die neuerdings vor dem Finanzministerium zur weiteren Ausführung der Bestimmungen über die Aufwertungssteuer ergangen ist, wie folgt: Das Unternehmen X hat eine Obligationsschuld im Nenn betrag von 6 Millionen Goldmark. Die Obligationsschuld unter- j liegt der Obligationssteuer. Sie ist hypothekarisch eingetragen aus Grundstücken des Unternehmens, ... die in den Gemeinden A, B, und C liegen. Das Unternehmen hat einen Sitz in A. Die Grundstücke in A. sind mit Fabrikanlagen, die in B. zum Teil mit Fabriken und zum Teil mit Wohnhäusern bebaut, der Grund besitz in C. ist unbebaut. Ueber die Anträge auf Anrechnung der Obligationssteuer in den Gemeinden A. und B. hat die Amts- hauptmannschast zu der der Ort A. gehört, zu entscheiden. Sie stellt zunächst den Wert der sämtlichen Grundstücke fest. Dabei GM. Millionen 4 GM. Millionen 4 Millionen Millionen 2 Millionen 2 Millionen 1 Million 1 Million 2 2 GM. GM. GM. GM. GM. GM. berechnen auf die Grundstücke in A. die Fabrikgrundstücke in B. die Wohngrundstücke in B. ergeben sich etwa folgende Werte: Grundstücke in A. Grundstücke in B., soweit sie mit Fabrik anlagen bebaut sind Grundstücke in B., die mit Wohngebäuden bebaut sind also für Anrechnung auf die Obligationssteuer zu berücksichtigen nur 4 Millionen Goldmark. Die Wohngrundstücke in B. und die unbebauten Grundstücke in C. unterliegen nicht der Obligations steuer. Diese Grundstücke werden durch andere Aufwertungs steuern erfaßt, 2 Millionen Goldmark scheiden also für die Ob ligationssteuer aus. Angenommen, die im vorliegenden Fälle ent richtete Obligationssteuer betrüge 90 000 Goldmark, so wären hiervon nur zwei Drittel dieser Summe, also nur 60 000 Gold mark, auf die Aufwertungssteuer der behabten Grundstücke an die unbebauten Grundstücke in C. Von der Obligationsschuld von 6 Millionen Goldmark sind Unbebaute Grundstücke in C. Von der Obligationsschuld von 6 Millionen sind mithin zu zurechnen. Zur Aufwertungssteuer sollen veranlagt sein die Fabrik gebäude in A. mit 266 000 Goldmark Nutzungswert und die Fabrikgebäude in B. ebenfalls mit 266 000 Goldmark Nutzungs wert. Der Obligationssteuerbetrag von 60 000 Goldmark ist dann je zur Hälfte, also mit 30 000 Goldmark auf die für die Fabrikgebäude in A. und B. zu entrichtende Aufwertungssteuer anzurechnen. Die Firma hätte in jedem Orte für die Monate April bis mit Juni nach einem Iahressatze von 15 v. H. 9975 Goldmark vierteljährliche Aufwertungssteuer und vom 1. Juli 1924 ab nach einem Iahressatze von 27 v. H. eine monatliche Aufwertungsstouer von 5985 Goldmark zu entrichten. Sie bleibt jedoch von der Aufwertungssteuer infolge Anrechnung der Ob- ligationssteuer solange befreit, bis die Aufwertungssteuer den Betrag von je 30 000 Goldmark übersteigt. Das würde nach vorstehenden Zahlen im Oktober 1924 der Fall sein. Am 1. Ok tober 1924 ist der nächste Termin zur Entrichtung der Obliga tionssteuer, die an diesem Tage mit 2 v. H. des Goldmarkbe trages der steuerpflichtigen Schuldverschreibungen zu entrich ten ist. Für. die Zeit vom April bis Oktober hätte die Firma an Aufwertungssteuer, wenn keine Anrechnung der Obligationen steuer stattfände zu zahlen gehabt 9975 -b 23 940 — 33 915 Goldmark. Für die Monate April bis September hat die Firma mithin, da in jedem der beiden Orte A. und B. je 30 000 Gold mark Obligationensteuerbeirag anzurechnen sind, keine Aufwer tungssteuer für ihren bebauten Grundbesitz zu bezahlen. Die Auf wertungssteuer wäre im Oktober in jedem Orte wegen der An rechnung der Obligationensteuer auf 3915 Goldmark zu er mäßigen. Für die Wohngebäude im Orte B. ist die veranlagte Aufwer tungssteuer in voller Höhe vom 1. April 1924 ab zu entrichten. D. h. im April, Mai und Juni in jedem Monat mit je 1'/» v. H. des Friedensnutzungswertes, im Juli, August und September mit je 2'/» des Friedensnutzungswertes. Vie Unterstützung aer krwerbrlsse». Amtliche Mitteilung. In einigen Blättern wird darüber Beschwerde ge führt, daß die vom Reichstage beschlossenen erhöhten Sätze der Erwerbslosenunterstützung noch nicht veröffent licht worden seien. Zur richtigen Beurteilung der Frage ist darauf hinzuweisen, daß das Reich zur Durchführung des Ncichstagsbeschlusses der Z n stimmungderLäu- der bedarf, die an dem finanziellen Aufwand in gleichem Ausmaß beteiligt sind wie das Reich. Die Reichsregie- rung weiß, in welch schwerer Notlage sich viele Erwerbs lose befinden, und ist daher von Anfang an bemüht ge wesen/die Zustimmung der Landesregierungen mit mög- lichster Beschleunigung herbeizuführen. Diese Verständi gung ist bisher leider noch nicht mit allen Län- oern zustande gekommen. Es kann aber bestimmt damit gerechnet werden, daß die erhöhten Unterstützungssätze noch Ende dieser Woche veröffentlicht werden. Var Probejahr der Dolores Renoldi. 8b Roman von Fr. Lehne. Urheberschutz durch Stuttgarter Romanzentrale C. Acker» mann, Stuttgart. Da blieb sie vor einem Geschäfte stehen und reichte ihm die Hand. „Unsere Wege trennen sich hier, Baron Emdingen! Ich habe noch einige Besorgungen zu machen. Adieu! Und, bitte, grüßen Sie Ihre Fräulein Braut! Wie geht es ihr denn? Ich habe Dolly lange nicht gesehen; ich hörte, daß sie sich um den Verlust ihres Vaters so sehr grämt —" „So ist es!" entgegnete er einsilbig. „Also — auf Wiedersehen, Baron Emdingen!" Sie nickte ihm freundschaftlich zu und verschwand dann im Laden. Für heute genügte das. Beim ersten Blick hatte sie gemerkt, daß er sie nicht vergessen, und es reizte sie, zu sehen, wie weit ihre Macht ging. Sie liebte ihn, und sie wollte sich ihn erobern, Ver lobungen konnten ja gelöst werden! Was sie Dolores Renoldi damit antün würde, kümmerte sie nicht! Sie hatte keine großen, freundschaftlichen Gefühle für dieses Mädchen übrig, das ihr immer mit einem gewißen, sie kränkenden Stolz entgegengekommen war. Oh, sie hatte es wohl gefühlt: nur geduldet hatten die hochmütigen, reichen Kaufmannstöchter sie, die arme Baronesse. Warum sollte sie da Rücksichten nehmen! Sie liebte Roger Emdingen, und seinetwegen nur hatte sie verschiedene Bewerber, die sich ihr während ihrer Reisen unterwegs genähert, zurückgewiesen in Gedanken an ihn, in der geheimen Hoffnung, ihn sich doch noch zu er ringen. Die Mutter aber durfte davon nichts wissen. Die Baronin nahm es mit ihren neuen Pflichten ernst; sie gehörte nicht zu den Frauen, die, wenn es ihnen nicht mehr nötig schien, die Maske fallen ließen und sich zeig ten, wie sie waren. Ihre immer gleichbleibende Liebens würdigkeit entzückte den Bankier, und man lächelte in der Stadt schon über seine Verliebtheit in seine schöne Frau. Jeden Tag pries der den Entschluß, seine Freiheit ge opfert ,zu haben, und der mehr oder weniger versteckte Neid seiner Freunde war ihm eine große Genugtuung. Für Nita sorgte er wahrhaft väterlich; keinen Wunsch ließ er ihr unerfüllt, und sie wurde gar bald anspruchsvoll im Gegensatz zur Mutter, die sich stets in den Grenzen einer klugen Bescheidenheit hielt und es durch ihr ganzes Verhalten erreichte, daß sie ihren Gatten um den Finger Wickeln konnte. Ihr größter Wunsch war, die Tochter jetzt gut und bald zu verheiraten; an ernsthaften Bewerbern fehlte es doch nicht mehr —, aber Rita verhielt sich gegen alle ab lehnend. Sie wolle ihr Leben jetzt erst genießen, sagte sie zur Mutter, und sie habe noch keine Luft, sich jetzt schon zu binden! Sie hoffte Wohl auf ein Wunder; denn je aussichts loser es erschien, sich jetzt noch — kurz vor seiner Hochzeit mit einer andern — den geliebten Mann zu erringen, desto mehr reizte es sie, sich darum zu bemühen. Sie kreuzte seinen Weg, so oft sie konnte, und alle Künste ihrer Koketterie ließ sie spielen; denn sie sah wohl, wie der Mann mit sich kämpfte, um ihrem Reiz nicht zu erliegen und der Braut die Treue zu halten! 10. Die frühe Dämmerung eines nebligen, regnerischen Oktobertages war angebrochen. Rita Scharbeck zog einen dunklen, unauffälligen Mit LuLerelnkndr gestaltet. Maßregel gegen Preisüberfteigerungen. Die Einfuhr von Verbrauchszurkcr ist bis auf weiteres ohne besondere Einfuhrbewilligung zugelassen. Der Neichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligungen hat die Zollstellen entsprechend verständigt. Die nunmehr erteilte Einfuhrerlaubnis soll als Maß nahme gegen die außerordentlich sprunghaften Preissteigerungen der letzten Zeit zu betrachten fein. So steigerten sich die Preise an der Magdeburger Zuckerbörse von Mitte Juni bis Anfang August um etwa 60 Prozent und stehen damit höher als sämtliche Ausland preise. Diese Preisübertreibungen wurden dadurch ge fördert, daß die Reichsregierung eine Erweiterung der Ausfuhr zugelassen hatte, auf welche Erlaubnis die deutsche Zuckerindustrie einen größeren amerikanischen Dollarkredit erhielt. Für die Übersteigerung der Preise lagen nach Er klärungen von Fachleuten keinerlei Rechtfertigungsgründe vor. Issmmnnlstennmtriebe i» Oer steMMbr. (2. Sitzungslag.) § Leipzig, 7. August. Der Prozeß gegen den Reisevertreter Oswald Dieke auS Berlin wurde gestern vor dem Staast-gerichtshos zum Schutz« der Republik zu Ende geführt. Dieke wurde wegen Vorbe reitung zum Hochverrat zu zwei Jahren sechs Monaten Zuchthaus sowie zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt. Sechs Monate wurden auf die Untersuchungshaft angerechnet. Präsident Niedner hob in der Urteilsbegründung hervor, daß das Verbrechen Diekes als besonders schwer an gesehen werden mußte, weil er versucht habe, die Reichs wehr, das letzte Bollwerk der deutschen Republik, zum Vaterlandsverrat zu verleiten. Der Reichsanwalt hatte drei Jahre Zuchthaus und 300 Mark Geld strafe beantragt. Heute begann ein neuer Hochverratsprozeß. Dir Angeklagten sind der Maurer Fiedler, der Bootsmann Großmann, der Arbeiter Schatz, der Unteroffizier der Reichswehr Burkardt, der Gefreite Krause, der Schütze Mehlhorn und drei weitere Personen, sämtlich., aus Pots- vam. Vor Beginn der Verhandlung erklärte der Verteidiger des Angeklagten Großmann, daß er sich genötigt sehe, den Vor sitzenden, Scnatspräsidenten Niedner, wegen Befangen heit abzulehnen. Dem Ablehnungsantrag wurde jedoch auch diesmal nicht ftattgegeben. — Hieraus trat der Gerichtshof in die Beweisaufnahme ein. Es wird den Angeklagten vor- geworfen, im Oktober und November 1923 mir Hilfe von Unteroffizieren und Mannschaften der Reichswehr aus PSts- dam Wassen sürdie kommunistische Pariei be schafft zu haben. Die der Reichswehr augchörendcn An geklagten sollen Handgranaten, Leuchtpistolen, Munition und Waffenzubehörteile aus den Lagern der Kaserne entwendet und den Kommunisten für ihre Putschzwecke zur Ver fügung gestellt haben. Die Reichswehrleute wurden dafür von den Kommunisten durch Nahrungsmittel und Zigarren ent schädigt. doch sollen diese Entschädigungen gering gewesen sein. Der Kommunistischen Partei haben die Reichswehrleute nicht -ngebön. i politische yunülchsu ! Vorschriften für Reichswehrkapellen Eine amtliche Mitteilung bringt folgende Vorschrif ten für das Austreten von Reichswehrkapellen bei privaten Veranstaltungen: Um zu verhindern, daß das Spielen von Militärkapellen für politische und sonstige Sonder zwecke mißbraucht wird, ist ihnen in jedem Falle das Spielen in Uniform bei allen Veranstaltungen von Organi sationen, Vereinen und Bünden untersagt, deren Mit gliedschaft den Heeresangehörigen auf Grund der 36 und 37 des Wehrgesetzes untersagt ist. Gegen den Boykott griechischen Tabaks. In einer amtlichen Erklärung wird erwähnt, daß dre norddeutschen Tabakfabrikanten den Beschluß gefaßt haben, den griechischen Tabak zu boykottieren und die Interessenten zu ersuchen, "diese Aufforderung zu unter stützen. Dazu wird bemerkt, daß ein derartiger Beschluß, auch wenn er, wie zu erwarten, Prattisch bedeutungslos bleibt, außerordentlich bedauerlich sei, da er geeignet sei, die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Griechen land, die erst durch das kürzlich abgeschlossene Wirtschafts abkommen eine Klärung erfahren haben, auf das schwerste au schädigen. Flauschmantel an, drückte einen Hut aus weichem Leder auf das blonde Haar und ging dann fort, ohne der Mut ter etwas davon zu jagen. Das Wetter war ihr gerade recht. Wenn ihr Roger Emdingen begegnete und sie ein Stück des Weges geleitete, war es ja nicht nötig, daß man sie beide gleich erkannte. Es war nicht das erste Mal gewesen, daß sie dem Zu fall so nachgeholfen hatte und Emdingen ihr so bereit willig entgegenkommen war. Sie hatte eine diebische Freude daran, ihn um sein letztes Nestchen Besinnung zu bringen. Wenn auch kein Wort in ihrer Unterhaltung gefallen lvar, das niemand hätet hören dürfen, so führten ihre Augen dafür eine um so verbotenere Sprache — die lachten und lockten, daß er kaum noch widerstehen konnte! Sie wußte ihn fast täglich zu treffen, und wie eine stillschweigende Verabredung war es geworden, daß ihnen die Zeit zwischen fünf und sechs Uhr gehörte. Und bei jeder Begegnung anfänglich die gleichen Redensarten — welche Ueberraschung, Baronesse —" „— in der Tat, Baron, ein großer Zufall —" Heute war sie in der Nähe seiner Wohnung schon einigemale auf und ab gegangen, ehe er kam. Sie zog ihm eine Schmollmiene. "Sie sind ungalant, Baron Emdingen!" „Der Dienst, Baronesse Rita! Ginge es nach mir, wäre ich den ganzen Tag in Ihrer Nähe —" Spöttisch lachte sie. „Oh, wenn Ihre Braut das hörte!" Ein gequälter Zug glitt über sein Gesicht. „Rita —" „Nun ja, was wollen Sie denn? — In vierzehn Tagen sind Sie glücklicher Ehemann! Wohin soll che Hochzeitsreise führen? Wohl in das Land, wo die Zi tronen blühen?" «Fortsetzung folgt.)