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Iachzen-Le/kMA s. ÄM, 5l5. // - /3. Aanr/sr'/9S4 Vie veaemmig «er ZtaOiversraneirnwabien M Sie krauen. In den „Leipz. N. N." veröffentlicht Frl. Dr. Emmy Voigtländer folgenden Mahnruf: „Billiges Brot, billige Kartoffeln, billige Milch, billige -Kohlen", so lauten die verlockenden Versprechungen im Wahl ausruf der sozialistischen Liste für die bevorstehenden Stadt- vervrdnetenwahlen. Welche Hausfrau, -welche Mutter, würde nicht aus tiefster Seele aufatmen, wenn das möglich wäre. Denn sie in erster Linie sind es, welche die Haushaltkosten einteilen und täglich und stündlich erfahren müssen, wie schwer, wie auf reibend der Kackps mit der Teuerung, bas Mißverhältnis der unter Friedensstand liegenden Einkommen zu den über Friedens stand liegenden Preisen ist. Wodurch aber will der Sozialismus billiges Brot schaffen? Der Wahlaufruf verspricht auch da viel: -durch planmäßige Wirtschaft, durch planmäßige Erzeugung, planmäßige Verteilung, durch Ausschaltung des Profits für den Einzelnen. Auch das klingt sehr schön, nur ist es gerade der Ge danke einer bis ins letzte planmäßig geleiteten Wirtschaft, der so jämmerlich versagt, wenn man ihn auf die Wirklichkeit anwenden will. Darüber sind nun hinlänglich Erfahrungen gesammelt wor den, wo man 'den Sozialismus eingesührt hat, trat das Gegen teil des Erwarteten ein, entstand ein furchtbares Durcheinander. Zudem, wirklich billiges Brot kann niemand heute dem deutschen Volke versprechen, solange das Joch des mörderischen Versailler Diktats auf ihm ruht. Aber gerade darum dürfen wir es uns nicht leisten, unsere Wirtschaft nach unerprobten oder vielmehr in ihrer Unmöglichkeit nachgerade erprobten Theorien zu führen. Zn anderer Wesse, als es der sozialistische Wahlaufruf meint, muß das deutsch^ Volk sich als Gemeinschaft sühlen. Eine Stadt ist ein Vaterland im kleinen. In ihren Nöten, in dem Geldmangel, unter dem empfindlich die mangelhaft geheizten und klereinigten Schulen, die Krankenhäuser, die Wohlfahrtsanstalten, das Verkehrswesen leiden, spiegelt sich die Not des Vaterlandes. Eine Stadt ist aber auch ein Haushalt im großen. Es kommt sehr darauf an, daß er geleitet wird von Männern und Frauen, die mit wachem Blick die Dinge und Menschen sehen wie sie sind. Jede Hausfrau weiß, wie empfindlich und störend ein beständiger Wechsel in der Führung eines Haushaltes ist. Noch verhängnis voller in einer großen Stadtverwaltung. Und in dieser Be ziehung drohen gerade durch die neue Gemeindeordnung die allerschwersten Gefahren. Sie liefert die Stadtverwaltung voll ständig in die Hände der jeweiligen Mehrheit der Stadtverord neten aus. Nicht mehr das Können, nicht mehr die Erprobtheit im Dienst entscheidet über die Besetzung der wichtigsten Aemter, sondern der Zufall einer Mehrheit. Gerade solche Experimente kann sich ein verarmtes Volk, eine verarmte Stadt am aller wenigsten heute leisten. Stetigkeit und Tüchtigkeit müßte erst recht für die Stadtverwaltung heute erstrebt werden. Darum ist es vor allen Dingen notwendig, eine solche zahlenmäßige Mehr heit bürgerlicher Vertreter zustande zu bringen, daß die Derwal- nach ihrem Willen gesichert ist. Denn nur dann ist Gewähr für gewisse Stetigkeit gegeben. Bei Mehrheit von nur einer Stimme ist jede Entscheidung dem Zufall, dem Kompromiß unter worfen, und den Schaden tragen alle. Entweder — oder muß es heißen. Wer aber nicht das Letzte noch durch sozialistische Ex perimente ruinieren will, der muß für eine ausschlaggebende bürgerliche Mehrheit sorgen. Darum kommt es auf jede Stimme an und nicht zum wenigsten auf die Stimmen der Frauen. Keine darf sagen, das geht mich nichts an, ich habe zu viel im Haus halt zu tun! Warum sind die Hausfrauen heute so überlastet? Es ist die Auswirkung der allgemeinen Nöte bis in jeden Koch topf hinein. Darum können die Frauen auch für Erleichterung ihrer Nöte sorgen, wenn sie sich um das Gänze kümmern. Und die Dinge, die im Stadtparlament verhandelt werden, als wie Schulen, Krankenhäuser, Jugendpflege und allgemeine Fürsorge, Steuern, Gas, Licht, Straßenbahn, alles das sind Dinge, die der Mitwirkung der Frauen, der Mütter bedürfen, die für jede wich tig sein müssen um des Wohls ihrer Familien willen. Darum, Leipziger Frauen, betätigt Euer Bürgertum am kommenden Sonntag nicht in der Wesse, über die man sich ost mit Recht lustig macht, durch Gleichgültigkeit, sondern durch offene Anteil nahme, durch klare Entscheidung, durch Erfüllung der Wahl pflicht!" i >- SA? Sas SükMlvm -- - ver Lentralverbantl Her »rutschen Sroßvanüelt nm LoiamarUwechselgesett Zu einem vom Reichsjustizministerium ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes über Goldmarkwechsel und -schecks hat der Zentralverband des Deutschen Großhandels folgende Ab änderungen vorgeschlagen: § 1. Wechsel können in der Weise ausgestellt werden, daß die zu zahlende Geldsumme in Goldmark ausgedrückt wird (Goldmarkwechfel). Als Goldmark gilt der Wert von zehn Zweiundvierzigstel des nordamerikansschen Dol lars. In gleicher Weise können über Guthaben bei Banken Gvldmarkkonten durch Ueberlragung auf ein anderes Goldmark- konto oder durch Scheck (Gvldmarkscheck) verfügt werden. — 8 2. Zahlungen auf Goldmarkwechfel und -schecks, sowie Aus zahlungen von Goldmarkguthaben haben in Reichswährung zu erfolgen. Der Aussteller kann durch einen entsprechenden Zu satz Zahlung in Rcntenmark bestimmen. Für die Umrechnung in Reichswährung oder Rentenmark ist der Tag der Zählung maß gebend. — 8 3. Lautet das Akzept eines Goldmarkwechsels anders als aus Goldmark, so wird der Wechsel einem solchen gleichgeachtet, dessen Annahme gänzlich verweigert worden ist; der Akzeptant haftet nach dem Inhalt seines Akzepts wechselmäßig. — 8 4. Enthalten Wechsel oder Schecks der im 8 1 bezeichneten Art das Wort „effektiv" oder einen ähnlichen Zusatz, so ist die zu zahlende Geldsumme in Auszahlung Neuyork zu leisten. In gleicher Weise kann für ein Goldmarkkonto die Effektivklausel vereinbart werden. — 8 5. Die Reichsregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. — Wenn nunmehr durch das vorstehende Gesetz Goldmarkwechfel und Goldmarkschecks ge schaffen sind, so erscheint uns wünschenswert, durch einen Zusatz im Gesetz auch die Möglichkeit zu schaffen, daß Schuldversprechen nach 8 780 BGB., das Schuldanerkenntnis 8 781 BGB., die Anweisung nach 8 783 BGB. und die kaufmännischen An weisungen nach 8 363 HGB. aus Gold gestellt werden können. ver Abbau »er Außenftanaeksielle. Die der Außenhandelsstelle für den Maschinenbau bisher zustehende Befugnis zur -Erteilung von Ein- und Ausfuhr bewilligungen ist mit Wirkung vom 1. Januar 1924 zurück gezogen worden. Fortan werden Ein- und Ausfuhrbewilligungen dieses Geschäftsbereichs ausschließlich vom Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung, Berlin W 15, Lietzenburger Straße 18, erteilt. Wechsel in ventenmark Nach den Bestimmungen der Reichsbank werden Renten markwechsel und -schecks zum Diskont und zur Einziehung nur dann angenommen, wenn sie auf „Rentenmark effektiv" lauten, d. h. wenn die Zahlungsverpflichtung ausdrücklich- als in Renten mark zu leisten anerkannt wird, wodurch auf das Recht der Be gleichung der -Schuld in dem gesetzlichen Zahlungsmittel, der Papiermark, umg-erechnet nach dem Tageskurse, verzichtet wird. Nach diesen Diskontb-edingungen der Reichsbank müssen sich natürlich auch die Banken im Verkehr mit ihrer Kundschaft richten, so daß bei der Ausstellung von Handelswechseln und Schecks in Rentenmark auf den Zusatz „effektiv" bei der Summe zu achten ist. ! -- Se? Äeam/mE -- j i Li« r-SFS M/s/Ls/i cis/- /s>s/LS gsüs/sn A ver veamlenabdau M äa; MMe Lanäesksnslllorium Als die jächsische Regierung das sächsische Altersgrenzen gesetz und das Gesetz über die Pensionsdienstzeit der Beamten und -Lehrer vom 29. Mai 1923 erlassen hatte, wies sie das Landeskonsistorium darauf hin, daß nach der Auffassung des Vvlksbildungsministeriums die Mitglieder des Landeskonsistori ums den Vorschriften des sächsischen Altersgrenzengefetzes in 8 1 Abs. 1 und 8 8 Abs. 1 Satz 2 unterliegen. Das vorbe zeichnete Gesetz sagt an diesen Stellen, daß die Staatsdiener mit gewissen — hier nicht in Betracht kommenden — Ausnahmen kraft Gesetzes mit dem Schluffe des Kalendervierteljahres, in welchem sie das 65. Jahr vollenden, mit Anspruch auf Ruhe gehalt in den Ruhestand treten. Nach dieser Auffassung des Volksbildungsministeriums hätte sowohl der Präsident des evangelisch-lutherischen Landeskonsisto riums D. Dr. Böhme, als auch der derzeitige Landesbischof D. Dr. Ihmels in den Ruhestand treten müssen. TTGTTGGTTGTTGTGTGTTGTTGGTT Uälüör vuclü auk! M Menge bürgerliche Mebrbett sich bewährt bat Die gestrige Wahlversammlung hat euch gezeigt, daß die Sozialdemokratie nicht die allein selig machende Vertretung ist. Ihre Kandidaten haben es selbst zugegeben, daß Vie Zorialüemokratie »egt in Spaltung welchen Weg euer Vertreter elnschlagen wir». und wenn ihr heute eure Stimme einem Sozialdemokraten gebt, habt ihr keine Sicherheit. In unser m Stadtparlament darf KeiNö einseitige vd»»» getrieben werden NUr wirtschastÜebe Äele ^llen gelten. In Not haben uns Unkenntnis und Parteihader gebracht. Nur eine wirtlebaMiche Vereinigung kann euch helfen. Deshalb gebt eure Stimmen TGGSGGTGTSSGGGGTGTTGSGTTST