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Wilsdruffer Tageblatt : 08.01.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192401088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19240108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19240108
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1924
-
Monat
1924-01
- Tag 1924-01-08
-
Monat
1924-01
-
Jahr
1924
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 08.01.1924
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^ünstli^rs Srnrin. Lie Erfindung eines deutschen Chemikers. Nach Blättermeldungen aus Wien will die öfter« reichische Regierung eine aufsehenerregende neue Erfin dung, die von einem deutschen Chemiker stammt, in großem Maßstabe verwerten. Die Erfindung betrifft ein Ver fahren, aus einer Reihe von Nebenprodukten, wie Olrück- ständen, Kokereiabfällen usw., aus synthetischem WegeBenzinherzu st eilen. Dieses künstliche Ben zin soll sich von dem echten nur durch den Geruch und die Farbe unterscheiden, ihm aber in seiner chemischen Zusam mensetzung und in seiner Verwendungsfähigkeit gleich- kommen. Das neue Verfahren soll geeignet sein, auf verschie denen technischen Gebieten sehr bedeutsameUmwäl- zungen hervorzurufen, da der Gebrauch von Benzin motoren unglaublich verbilligt und verallgemeinert werden kann. Auch der Gebrauch von Autos würde durch die Ver wendung des künstlichen Benzins erheblich verbilligt wer den. Die neue Erfindung soll bereits in den meisten Kul turstaaten durch Patente geschützt sein. vir PlugrcuginaulMr mit Flut- trsgen UberlühUttrt. Paris, den 5. Januar. (Telunion). Die französischen Flugzeugfabriken sind mit Bestellungen für das lausende Jahr geradezu überhäuft. Man rechnet bei dem augenblicklichen Stand des französischen Franken mit weiteren Aufträgen und beabsichtigt, um allen Anforderungen genügen zu können, in England und Italien geschulte Arbeitskräfte anzuwerben. Die Exportziffer für das Jahr 1923 iiegt noch nicht vollständig vor, doch behaupten die Beamten des Ausschusses für Flugzeugwesen, daß die Gesamtziffer den Rekord von 1921 um das Doppelte übertreffen wird und daß nahezu 2600 komplette Maschinen nebst den Motoren und Einzelheiten hergestellt wurden. An den diesjährigen Aufträgen sind besonders die Staaten der Kleinen Entente beteiligt, außerdem treffen zahlreiche Aufträge aus Rußland ein. Die französischen Fabriken bedienen schließ lich auch Japan, Italien, Spanien und die Staaten Südameri kas, in der Hauptsache Brasilien. Diese Länder haben während des vergangenen Jahres sowohl Handelsflugzeuge wie auch Militärlampfflugzeuge in Frankreich gekauft. Vie amerikanixchr Legierung gegen einen verNaul Äeutseher Valente. Washington, den 5. Januar. Das Justizministerium teilt mit, es werde gegen die Entscheidung des Bundesrates protestieren, der den Verkauf deutscher Patente zur Herstellung von Farbstoffen an eine Privatgesellschaft gestatten will. Die Angelegenheit hat folgendes Vorspiel: SOM chemische deutsche Patente waren während des Krieges von der amerikanischen Regierung beschlagnahmt und von der Regierung des Präsiden ten Wilson an eine Privatgesellschaft abgetreten worden. Im vergangenen Jahre hatte die amerikanische Regierung einen Prozeß gegen die Gesellschaft eingeleitet in der Absicht, die be sagten Patente wieder in ihren Besitz zu bekommen. Die ameri kanische Regierung steht auf dem Standpunkt, daß der von Wil son vorgenvmmene Verkauf zu unrecht geschehen fei. Ihr An trag wurde aber damals vom Bundesrat abgelehnt. » ÄechUvechMA « Vie rmile SleueiMlverowiumg. öemerkungen eines Steuer fach« an ns« (Schlußartikel.) Nachdem nunmehr durch die Abschlußzahlung am 10.Januar die Steuerpflicht für 1923 endgültig erledigt ist, will das Gesetz die Wege ebnen, um für das Kalenderjahr 1924 wieder eine sachgemäße und gerechte Einkommensbesteuerung vornehmen zu können. Selbstverständlich kann eine endgültige Fest stellung über die Höhe der einzelnen Einkünfte erst Anfang 1925 vorgenommen werden. Da das Reich aber bis dahin nicht wanen kann, so müssen aus die Steuern 1924 Vorauszah lungen geleistet werden, und hiervon handeln die nächsten 27 Paragraphen des Gesetzes. Kaufleute und Gewerbetreibende, deren Unternehmen einen »erheblicheren" Umfang hat, müßen ihre Vorauszahlungen monatlich leisten. Der Reichsminister der Finanzen hat festzustellen, wo dieser erheblichere Umfang an sängt. Es ist ein sonderbares Wort, mit dem das Gesetz hier arbeitet. Bei Betrieben von weniger erheblichem Umfange sind die Vorauszahlungen nach Ablauf eines jeden Quartals zu entrichten. DieHöhederVorauszahlungenrich- tet sich nach dem Umsatz. Von der Gesamtsumme aller Betriebseinnahmen, also aller Entgelte für Lieferungen und Leistungen, für Entnahmen von Gegenständen aus dem Be triebe zur Verwendung von Zwecken, die außerhaw der ge werblichen Tätigkeit liegen, für Zinsen und sonstige Bezüge aus Forderungen und Wertpapieren, die zum gewerblichen Be triebsvermögen gehören, ist nur abzuziehen der Be trag, welcher für Lohn- und Gehaltsaufwendun- g e u in dem entsprechenden Zeitraum verwandt worden ist. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 2 A der wie vorstehend errechneten Summe. Somit geraten alle diejenigen Kaufleute, deren Grundsatz ist: großer Umsatz, kleiner Nullen, ins Hintertreffen gegenüber denjenigen, wclckw das umgekehrte Prinzip haben. Betriebe, welche hauptsächlich Lohnarbeit leisten, haben geringe Zahlun gen zu entrichten und solche, die reine Handelsgeschäfte machen ohne Arbeiter, mit geringem Personal, müssen enorme Voraus zahlungen entrichten. Die Ungerechtigkeit und Undurchführbarkeit dieser ganzen Verordnung ist dem Gesetzgeber anscheinend noch während der Niederschrift des Textes aufgegangen, denn schon im nächsten Absatz wirft er die gesamte Bestimmung fast völlig wieder über den Hausen. Der Reichsminister der Finanzen kann nämlich im Einvernehmen mit dem Reichswirtschastsminister Anord nungen treffen, welche die vorstehend geschilderten Bestimmun, gen teilweise oder völlig abändern. Er kann bestimmen, daß besondere Arten von Betriebseinnahmen außer acht gelaffen weiden können, er kann besondere Betriebsausgaben bezeichnen, welche ebenfalls von den Einnahmen in Abzug gebracht werden können und er kann schließlich überhanpt ganz andere Vor schriften verfügen, wenn sich herausstellt, daß der vorstehend gekennzeichnete Weg keinen Maßstab für die Berechnung der Vorauszahlungen gibt. Der Reichsfinanzminister kann also alles nach seinem Ermessen ordnen und das ganze Gesetz schwebt in der Lust. Dieser Gesetzesabschnitt kann sich natürlich sehr segensreich für das Wirtschaftsleben auswirken. Es wird da- bei darauf ankommen, wie der Finanzminister von seinen un geheuren Machtbefugnissen Gebrauch machen wird. Trifft er seine Maßnahmen unter Hinzuziehung der Fachverbände in einsichtsvoller Weise unter BerüMcktiauna der wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Betriebszweige, so rönnen vte Aeyrer der schematischen Behandlung durch das Gesetz ausgeglichen werden. Wahrt er aber vor allen Dingen das fiskalische Interesse, so können die Fehler noch eine Verschärfung erfahren. Es wird also die Aufgabe der verschiedenen gewerb lichen und industriellen Fachverbände sein, möglichst bald auf- klärend und helfend einzuschreiten. Ganz anders werden die Vorauszahlungen berechnet bei Einkünften aus städtischem Grundbesitz, aus freien Berufen und selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und den sonstigen Einnahmen (Spekulationsgewinne usw.). Hier sind von den Einnahmen sämtliche Werbungskosten abzuziehen, mit Ausnahme der Abnutzungen. Nicht abzuziehen sind ferner alle die Beiträge zu Kranken- und Unfallversicherun gen, Lebensversicherungsprämien und Beiträge zu Wohlfahrts vereinigungen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu leisten und betragen 10 K des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben, wenn dieser Überschuß in einem Kalenderviertel jahr nicht mehr als 2000 Goldmark betragen hat. In diesem Falle vermindert sich die Vorauszahlung noch um je 1 für die Ehefrau und die unterhaltungspslichtigen Kinder. Für die über 2000 Goldmark hinausgehenden Einkünfte beträgt die Vorauszahlung 20 9L. Auch hier ist dem Reichsfinanz minister ein ziemlich weiter Spielraum für Sonderverordnun gen gelassen. Er darf festsetzen, welche Berufsklassen zu den freien Berufen gehören sollen und er kann Angehörige anderer Berufe den freien Berufen gleichstellen. Eine vollständige Neuerung bringt der § 11 dieses Gesetzes- abschnittes. Es soll fortab die Höhe des Privatver brauches in Berücksichtigung gezogen werden bei der Bemessung der Steuerzahlung. Hat nämlich je mand im Laufe des Abschnitts, welcher für die Vorauszahlung maßgebend ist, für seinen Privatverbrauch mehr ausgewandt als er an Steuervorauszahlungen zu entrichten hat, so erfolgt die Berechnung der Voranszahlungen nicht nach einer der bis her geschilderten Methoden, sondern nach der Höhe des PrivaL- gebrauchs. In diesem Falle sind also 10 des Privatgc- brauchs, wenn er 2000 Goldmark nicht übersteigt, und 20 K des 2000 Goldmark übersteigenden Verbrauchs zu zahlen. Zum Verbrauch gehören auch die Aufwendungen zum Erwerb von > Kunst- und Schmuckgegenständen aller Art. Nicht dazu gehören die Aufwendungen für Medikamente, Ärzte und für Ausgaben infolge Krankheit und Unglücksfällen. Der Reichssinanzmiuister kann Pauschalsätze für die Schätzung des Verbrauchs auf stellen. Er kann also bestimmen, was ein normaler Mensch verbrauchen darf. Größere Machtbefugnisse hat noch nie ein Reichsfinanzminister gehabt. Wie nun alle diese Feststellungen zur Kenntnis der Be hörde kommen sollen, ist in diesem Gesetz nicht bestimmt. Auch hier ist wiederum alles dem freien Ermessen des Finanz- Ministers überlassen. Er kann verlangen, daß jeder einzelne etwa allmonatlich oder alle Vierteljahre Steuererklärungen ab zugeben hat über die Höhe seines Umsatzes, die Höhe seiner Gehälter, die Gesamtsumme seiner Einnahmen, die Gesamt summe seiner Spesen und den Betrag seines Privatverbrauchs. Das kann also unter Umständen eine recht erhebliche Belästi gung des Steuerzahlers während deS ganzen Jahres werden. Es ist ja nicht gesagt, ob die Behörden verpflichtet sind, das zu glauben, was man ihnen anmelden wird und ob sie nicht das Recht haben werden, alle Augenblicke Nachprüfungen vorzu nehmen. Die zu erwartenden, jedenfalls recht umfangreichen Aussührungsbestimmungen werden wohl einige Klarheit über all diese Zweifelsstagen bringen. Zu beachten ist, daß alle die im Laufe des Jahres 1924 geforderten Zahlungen nur Voraus zahlungen sind, und daß die endgültige Abrechnung erst im Jahre 1925 erfolgen kann. ES ist vorgesehen, daß über die Einkünfte des Jahres 1924 genau Rechnung gelegt werden muß, und daß dann die end gültige Steuerfestsetzung für das Jahr 1924 zu erfolgen hat. Hierüber trifft das Gesetz schon jetzt eingehende Bestimmungen. Es ist bestimmt, daß am 31. Dezember 1923 Goldmark bilanzen aufzustellen sind, nnd daß dann die Bücher auf wert beständiger Basts weitergeführt werden müssen. Martin Horwitz, beeidigter Bücherrevisor, Breslau. Das Operationsrecht des Arztes. Hat der Arzt das Recht, in dringenden Fällen, wo nur noch eine Operation das Leben er halten kann, auch ohne Einwilligung der nächsten Verwandten den Eingriff vorzunehmen? Diese Frage behandelt Oberreichsanwalt Ebermayer in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift", indem er an einen Fall aus der Praxis anknüpft. Ein Chirurg bekam in sein Krankenhaus ein zehnjähriges Mädchen eingeliefert, das an einem schweren Darmleiden litt und sofort operiert werden mußte. Die Eltern wohnten weit vom Krankenhaus entfernt; es würde Stunden gedauert haben, bevor ihre Einwilligung eingeholt werden konnte. Sollte nun der Arzt aus die Erlaubnis der Eltern warten, obwohl die Gefahr bestand, daß der Darm platzte und das Kind starb? Nach der reichsgerichtlichen Rechtsprechung darf der Arzt auch in solch dringenden Fällen die Operation nicht vornehmen. Danach ist nämlich jeder Eingriff, sei er auch lediglich zu Heilzwecken unter nommen, objektiv eine rechtswidrige körperliche Mißhandlung, deren Rechtswidrigkeit nur durch Einwilligung des Kranken oder seines Vertreters beseitigt werden kann. Auch der Einwand, daß eine Ver zögerung der Operation mit größter Lebensgefahr für den Kranken verbunden gewesen sei, entlastet den Arzt nach dem geltenden Recht nur dann, wenn die Nothilfe bei einem „Angehörigen" des Arztes vorgenommen wird. Die einzige Möglichkeit für den Arzt, bei einer solchen Fällen hat sich das Reicksgericht hier und da weitherziger Strafe zu vermeiden, läge dann vor, wenn er nachweisen kann, er habe guten Grund gehabt anzunchmen, daß nach Lage der Sache der Kranke oder sein Vertreter mit der Operation einverstanden sei. In solchen Fällen hat sich das Reichsgericht hier und da'- weitherziger gezeigt und Bestrafung abgelehnt. Trotzdem bleibt es für den Arzt in hohem Grade mißlich, bei einer Anklage auf die Weitherzigkeit der Richter angewiesen zu sein, und er wird sicherer gehen, wenn er den Eingriff unterläßt, so lange die Einwilligung des Kranken oder seines Vertreters nicht vvrliegt. Aus solchen peinlichen Konflikten kann der Arzt nur befreit werden durch eine Aenderung der Ge setzgebung, die in dem neuen Entwurf zum Strafgesetzbuch vorge sehen ist. Auf der Jagd erschossen. Wie aus Treptow an der Rega gemeldet wird, gingen der 17jährige Sohn des Boots bauers Runge und der 28jährige Sohn des Schiffers Wachs in Westdeep zusammen auf die Entenjagd. Sie teilten ihren Weg. Plötzlich sah Runge in einer Entfernung von 40 Me tern einen Gegenstand und glaubie, es sei ein Hase. Er legte an und schoß. Als er die Gegend absuchte, wurde er zu seinem Schrecken gewahr, daß er seinen Kame raden durch einen Kopfschuß getötet hatte. Durch ein Flugzeug gerettet. Von einem bei Büsum in der Nordsee im Eise steckengebliebenen Dampfer wurde der letzte Mann der Besatzung durch ein Flugzeug abge holt. Mit anderen Mitteln war das Schiff nicht mehr zu erreichen. 8000 Zentner Getreide verbrannt. Auf einem Gute in Marienburg bei Hildesheim brach Großfeuer aus. Man vermutet Brandstiftung, denn in der Nähe der Brandstätte wurde eine Sprengpatrone gefunden. Eine große Scheune, in der LOM Zentner Getreide lagerten, ist vollständig aus gebrannt. Durch das Feuer find ungeheure Werte der Ver nichtung anheimgefallen. Überreste der „Dixmuiden". Das französische Marine- miuisterium veröffentlicht folgende Note: Der Kommandant ves Kreuzers „Mühlhausen" meldet, daß man zwischen dem Leuchtturm und dem Kap St. Marco (Sizilien) einen Be hälter aus Aluminium von 200 Litern Fassungsvermögen aufgefunden hat. Der obere Teil des Behälters ist vom Feuer geschwärzt. Es handelt sich ohne Zweifel um "einen Überrest der „Dixmuiden". Außerdem sind in der Nähe des Leuchtturms noch einige Hüllenreste aus Gummi aufgefunden worden. Die Untaten der chinesischen Banditen. Die Pekinger belgische Gesandtschaft bestätigt, daß der belgische Priester Svenen von Banditen ermordet wurde. Zwei amerika- i nische Missionare, Shoffund seine Gattin, die von ! Banditen kürzlich überfallen und verschleppt wurden, sind wieder freigelassen worden. Außerdem teilt der berüchtigte Banditeuführer Lao Vangin mit, daß er einen weiteren amerikanischen Missionar demnächst wieder freilassen werde. Nach einer Mitteilung des chinesischen Auswärtigen Amtes befinden sich zurzeit in den Händen der Banditen 41 Ame rikaner, 23 Engländer, 14 Japaner, 7 Belgier, 6 Franzosen, 4 Italiener, 2 Deutsche und 2 Mexikaner. Ein belgischer Priester, ein Italiener und zwei britische Missionare wur den von den Banditen ermordet. Große Überschwemmungen in Rußland. Peters burg ist von einer katastrophalen Überschwem mung heimgesucht worden. Eismassen aus dem Ladoga see, durch Tauwetter in Bewegung geraten, wälzen sich flußabwärts. Sogar Stadtteile, die bei der berühmten Überschwemmung von 1824 verschont blieben, stehen jetzt unter Wasser. Abteilungen von Pionieren versuchen die Stauung der Eismassen durch Sprengungen zu verhindern. Auch am Unterlauf der Wolga sind weite Gebiete überschwemmt. Bei Zartzyn ist die Eisdecke geborsten und das Gebiet auf beiden Ufern bis zu 50 Kilometern weit unter Wasser. Die dort lagernden großen Holzvorräte sinn weggeschwemmt worden. In der Ukraine wüten seit mehreren Tagen Schneestürme, mehrere Eisenbahnlinien sind fast ganz durch Schnee verweht. Auf mehreren Strecken ist der Verkehr zeitweilig eingestellt worden. i MS <5M i Berlin schlägt Oxford 6 : Ü. Das Davoser Eishockey turnier versammelte im Entscheidungsspiel die kanadische SLudentenmannschaft der Universität Oxford und die des BerlinerSchlittschuhklubs, nachdem der Wiener Eislaufverein und der Davoser E. H. C. von diesen beiden Mannschaften glatt geschlagen worden waren. Der End kampf endete mit einer großen Überraschung, da es den Berlinern gelang, Oxford die erste Niederlage beizubriugeu, und Zwar die geradezu vernichtende von 6:0. Einen neuen Weltrekord im Motorradfahren stellten auf der Trabrennbahn Hamburg-Farmsen die Hamburger Motorradfahrer Wolter und Loeber auf. Sie starteten, um den von den Fahrern Eichker und Plüschow vor einigen Wochen auf der Avusbahn bei Berlin ausgestellten Dauer rekord von 72 Stunden zu brechen. Die Hamburger haben in 72 Stunden 2232 Kilometer, mithin 32 Kilo meter mehr als die Berliner Fahrer, zurückgelegt. Euwe Sieger im internationalen Schachturnier. Bei dem internationalen Schachturnier in Hastings gewann den ersten Preis Euwe (Holland), den zweiten Preis Ma- roczy (Ungarn). Der dritte Preis wurde zwischen Vates (England) und Colle (Belgien) geteilt. Ein männerloses Hotel. In Neuyork ist vor kurzem das erste, für alleinstehende Damen bestimmte Hotel eröffnet worden, das den Bewohnerinnen das Höchstmaß von Sicherheit verbürgen soll. Satzungsgemäß ist den Männern das Betreten der Etagen untersagt, und ebensowenig dürfen sie sich in den Gesellschafts- und Versamm lungsräumen aufhalten; nur wenn ein Herr von einer Dame einge laden wird, darf er die Räume des Hotelrestaurants betreten, wäh rend alle anderen Besucher in der Hotelhalle warten müssen, wo sie unter der strengen Aufsicht des Direktors bleiben. Durchreisende Fremde und Neugierige, die das eigenartige Etablissement besich tigen wollen, müssen sich mit einem Einblick durch das Glasfenster des Parterres begnügen, wo sie nichts weiter sehen, als eine Reihe von bequemen Klubsesseln, für die Wartenden bestimmt, die eine der im Hotel wohnenden Damen besuchen. Das starke Geschlecht wird ausschließlich von dem Direktor und dem Kassierer vertreten; das gesamte übrige Personal seht sich aus Frauen zusammen, ange fangen von der Stiefelputzern: bis zur Leiterin des Restaurants. Heilkraft des« Schnees. Daß man zeilweift auch dem Schnee, große Heilkraft zuschrieb, beweist folgender Spruch: Ja, frischer weicher Schnee bei starrem Frost, In Kopf, in Hand und Füße ganz getrost Ohn' alle Medizin sich eingeriebcn, Hat augenblicklich allen Schmerz vertrieben, Ja, Schnee ohn' alle Medizin, Sagt Doktor Thomas Bartholin In seiner Schrift: „De nivis usu medico", „Wer das nicht tut, „is stultus in solio." („lieber den medizinischen Gebrauch des Schnees", „Wer bas nicht tut, der ist ein Tor in Folio.") Bei dem jetzigen starken Schnee fall kann man ja mal versuchen, ob der Herr Doktor Bartholin Recht hat! Eine wirksame Drohung. Der große Maler Hogarth, der in seiner Kunst überhaupt das Charakteristische dem Schönen vorzog, schmeichelte denen nicht, die sich von ihm porträtieren ließen. So malte er einstmals einen alten Lord in seiner ganzen Häßlichkeit, und dieser war von dem Bjlde so wenig entzückt, daß er ihm das Werk zurückschickte, ohne den ausgedungenen Preis zu zahlen. Da rauf schrieb ihm Hogarth einen Brief, in dem er den Lovd auf- forderte, das Bild binnen drei Tagen abholen zu lassen und zu be zahlen, sonst werde er es „unter Hinzufügung eines Schwanzes und anderer Anhängsel dem bekannten Tlerbudenbcsitzer Hare zur Aus stellung unter seinen Kuriositäten übergeben". Die Drohung wirkte. Hogarth erhielt sofort das Geld und der Lord das Bild, das er verbrannte. Der Springer. „Herr Salterini", rief der Zirkusdirektor aus, „Sie springen viel zu kurz!" — „Tja, mit der Gage, Herr Direktor, kann man auch keine großen Sprünge machen!" Sie kennt ihren Mann. Frau (die ihren Mann aus der Kneipe abhölen will): „Ist mein Mann noch hier?" — Wirt: „Nein, Frau Müller, Ihr Mann ist gerade fortgegängen." — Frau: „Na, na, gerade wird er wohl nicht mehr gegangen sein." Schottischer Humor. Ein Schotte glaubte, daß es die beste Art wäre, für Weihnachten Geld zu sparen, wenn er jedesmal, wenn er seine Frau küßte, einen Penny in die Sparbüchse stecke. Er tat das auch redlich, als er kurz vor dem Feste die Sparbüchse aufmachte, da fand er nicht nur Pennce, sondern auch Sixbence, Schillinge und sogar halbe Kronen darin. Erstaunt fragte, er seine Frau, wie das zuginge. „Na", sagte diese, „es ist doch nicht jeder so ein Knicker wie du!"
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