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Pfennig, die 8gespaltene Reklamezeile im texilichen Teile der Zeitung Ivo Eoldpsennig. Nachweisungsgebiihr 20 Gold pfennig. Borgeschriebene Er- -><..,«" «r.» L sch-mungslage und Platzoor- schristen werden nach Möglich- NQ v keil berücksichtigt. Anzeigen- annahme bis vormittags 10 Uhr. — Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn dcrBetrag durch Klag« - . —. « — — cingezogen werden nmß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen auch alle Vermittlungsstellen entgegen. Die Sachsen-Zeitung enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nassen u. a. Nr. 5 - 83. Jahrgang. Tel.-Adr.: .Sachsenzcitung- Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2810 Sonntag, 6. Januar 1924 M mm MW im AeWte SaM 4 SozWemkrat., 2 M.lIeiMrat. (Eigener Fernsprechdienst der „Sachsen-Ztg") Dresden, 5. Jan., 3 Uhr nachm. Das endgültige sächsische Kabinett ist bis zur Stunde zwar immer noch nicht fest zusammLngestellt, doch dürste sich an den Meldungen der heu tigen Margenblätter kaum ewas ändern. Danach werden übernehmen: Heldt (gem. Soz) Präsidium; Redakteur Müller-Chemnitz (Soz ) Iuueres; Dünger (D. Vp.) Justiz; Dr. Kaiser (D Dp.) Kultus; Elsner (Soz) Arbeit; Redakteur Müller-Leipzig (Soz) Wirtschaft; Dr. Reinhold (Dem.) Finanzen. Wird der Metallarbeiterstreik iu Berlin beigelegt? (Eigener Fernsprechdienst der „Sa chsen - Z tg") Berlin, 5. Ian. Die heute im Reichswirtschaftsrat direkt zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Ber liner Metallindustrie stattgesundenen Verhandlungen zur Bei legung des Streikes dauerten um 1 Uhr mittags noch an. Die ebenfalls auf heute einberufene Hauptversammlung des Ver bandes der Berliner Metallindustrie war schon seit einiger Zeit anderaumt worden, hat also unmittelbar mit den eingangs er wähnen Verhandlungen nichts zu tun. Die Streiklage in der Metallindustrie hat sich heute nicht wesentlich verändert BerlStzt Sthamer London? (Eigener Fernsprech dien st der „Sachsen-Zt g.") Berlin, 5. Ian. An zuständiger hiesiger Stelle ist nichts bekannt, daß der Londoner brutsche Gesandte Dr. Sthamer demnächst, wie eine französische Zeitung heute meldet, sei- nen Posten verlassen wird. von Hoesch Pariser Botschafter? Teller Brüsseler Gesandter? (Eigener Fernsprechdien st der „Sachsen-Zt g.") Berlin, 5. Ian. „Petit Parisien" glaubt aus Berlin mel den zu können, daß Herrn von Hveschs Ernennungsdelret zu dem Pariser Bvlschasterpvsten bereits durch den Reichspräsiden ten Ebert unterzeichnet und daß ferner zum Gesandten in Brüssel Herr von Teller ernannt worden sei. Dem gegenüber erfährt die „T.-U." von zuständiger Stelle, dass über beide Vertreter posten noch nichts entschieden worden ist. Deutsche Vertretung in der Türkei. (Eigener Fernsprech dien st der ,/Sachsen-Zt g.") Berlin, 5. Ian. Nach einer Berliner Meldung der „Daily Mail" beabsichtigt die Reichsregierung angeblich, dem nächst eine diplomatische Mission nach Angora zu senden. Auch sei an Herrn von Rosenberg das Ersuchen gerichet worden, den deutschen Gefandtsehaftsposten in der Türkei zu übernehmen. Nach Erkundigungen der T.-U. an unterrichteter Stelle ist die Meldung der „Daily Mai!" in dieser Form nicht zutreffend. Es haben allerdings, wie seilens der andern Mächte, auch seitens Deutschland mit der türkischen Regierung Verhandlungen in der Frage der Besetzung des Gesandtenpostens stattgefunden. Für die endgültigen Verhandlungen in dieser Beziehung kommt als deutscher Unterhändler einer der deutschen Vertreter aus dem Balkan in Frage. Rückkehr Stresemanns. Berlin, 4. Ian. R e i chs a u ß e n m i n i st e r D r. Stresemann wird heute seinen Erholungs urlaub in Lugano beenden. Seine Rückkehr nach Berlin wird für den 6. Januar erwartet. Schachts Verhandlungen in London. London, 4. Ian. Der hiesige Aufenthalt des Reichsbank- präsidsnten Dr. Schacht soll angeblich die Gründung einer deut schen Eoldmarkkreditbank betreffen. Schiedsspruch im Ruhrbergbau Essen, 4. Ian. In einer gestern obgehaltenen Sitzung des Schlichtungsausschusses wurde für die Grubenbeamten des Ruhr bergbaues ein Schiedsspruch gesollt, der die Gehälter auf Gold grundlage sestlegt und außerdem eine Leistungszulage von 5 bis 10 Prozent im Monat Vorsicht für die unter Tage Beschäftigten. Alle übrigen technischen Beamten erhalten eine Weihnachts- gratisikation in Höhe eines Dezembergehaltes. Tschechische Gelüste aus die Lausitz und das Burgenland? Prag, 4. Ian. Die italienische Zeitung „Stampa" be richtet aus diplomatischer Quelle, daß die Tschechoslowakei im Kriegssalle das Lausitzer Gebirge besetzen würde und daß die Tschechoslowakei auch Zusagen eines Korridors durch das Bur genland zur Verbindung mit Iugoslavien erhalten hätte. In tschechoslowakischen Regierungskreisen wird es abgelehnt, diese erfundene Information zu dementieren. Vie neue -kbeittreit Ser gewerblichen Arbeiter und Angestellten. Bon Dr. jur. Schaller. bat Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember ! ? Np,chsrM^ nach Anhörung eines Ausschusses Mitgliedern bestehenden Aus- V- LI»? °°-b-h«Mch -i°-r IpÄ-rm e»d- Mwgm D«„mb-r ISS3 -m- D-i- ordnung über die Arbeitszeit erlassen, die am 1. Januar 1924 in K^ast getreten und im Reichss^^ für 1923 S. 1249 fg. abgedruckt ist. Die Verordnung betrifft nicht nur die gewerblichen (er wachsenen wie jugendlichen) Arbeiter allen gewerblichen Be trieben einschließlich des Bergbaus, ch den Betrieben des Reiches, des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie in den landwirtschaftlichen Nebenbetrieben gewerblicher Art — Abschnitt 1 der Anordnung des Reich^^ die wirt schaftliche Demobilmachung vom 23. November 191z, RGBl. S. 1334 — sondern auch alle in kaufmännischen, technischen und büromäßigen Diensten angestellten Personen, insbesondere Handlungsgehilfen, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, nebst den zur Erlernung solcher Dienste beschäftigten Lehrlingen (8 11 der Verordnung über die Reaelung der Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März 1919, RGBl. S. 315). Im Eingang der Verordnung vom 21. Dezember 1923 wird Mar grundsätzlich die bisherige Arbeitszeit — werktäglich 8 Stunden ausschließlich der Pausen — aufrecht erhalten und den früheren hierauf bezüglichen Bestimmungen ausdrücklich „von neuem Gesetzeskraft" verliehen, die bisherige Schemati sierung aber durch eine Reihe von „Aenderungen" und „Ergän zungen" dergestalt gemildert, daß der im Grundsatz („de jure") aufrechterhaltene Normalarbeitstag von 8 Stunden in Wirklich keit („de facto") zur Ausnahme werden wird. Unbeschadet der angekündigten Ausführungsbestimmungen durch den Reichsarbeitsminister ist hierüber im einzelnen schon heute folgendes zu sagen: 1. Zunächst kann, was früher nur bezüglich der Vorabende von Sonn- und Festtagen möglich war, der an einzelnen Werk tagen für den Betrieb oder eine Betriebsabteilung eintretende Ausfall von Arbeitsstunden des normalen Arbeitstages nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretung durch Mehr arbeit an den übrigen Werktagen der gleichen oder der fol genden Woche ausgeglichen werden. 2. Durch Tarifverträge — oder soweit solche nicht bestehen und Betriebe mit regelmäßiger Arbeitsbereitschäft in Frage kommen, durch den Reichsarbeitsminister — kann in Betrieben aller Art die Arbeitszeit ausgedehnt werden. 3. Ohne Weiteres dürfen die Arbeitnehmer eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung nach Gehör der Betriebsvertretung über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinaus an dreißig der Wahl des Arbeitgebers überlassenen Tagen im Jahre mit Mehr arbeit bis zu zwei Stunden beschäftigt werden. 4. Die für den Gesamtbetrieb zulässige Dauer der Arbeits zeit kann nach'Gehör der Betriebsvertretung für weibliche und jugendliche Arbeitnehmer um höchstens eine Stunde, für männ liche Arbeitnehmer über 16 Jahre um höchstens zwei Stunden täglich überschritten werden: a) bei Arbeiten zur Bewachung der Betriebsanlagen, zur Reinigung und Instandhaltung, durch die der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, b) bei Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebes arbeitstechnifch ab- hängt, c) bei Arbeiten zum Be° und Entladen von Schiffen im Hafen und zum Be- und Entladen sowie zum Verschieben- von Eisenbahnwagen, soweit die Mehrarbeit zur Vermeidung oder Beseitigung von Verkehrsstockungen oder zur Inne haltung der gesetzten Ladesristen notwendig ist, d) bei der Beaufsichtigung der unter a) bis c) aufge- sührten Arbeiten. 5. Soweit die Arbeitszeit nicht tarislich geregelt ist, kann auf Antrag des Unternehmers für einzelne Betriebe oder Be triebsabteilungen eine vom Normalarbeitstag abweichende Rege lung der Arbeitszeit durch -den zuständigen Gewerbe- (oder Berg-) -Aufsichtsbeamten nach Anhörung der Betriebsvertretung widerruflich zugelassen werden, sofern sie aus betriebs technischen oder aus allgemein wirtschaftlichen Gründen (!) geboten ist. Die unter 1 bis 5 ausgeführten Abweichungen von der Regel (8 Stunden) sind sämtlich als solche Ausnahmen auch in der Verordnung ausdrücklich gekennzeichnet. 6. Die wichtigste Abweichung von dem bisherigen Zustande ergibt sich aber aus der Interpretation des die Strafandrohung für Zuwiderhandlungen enthaltenden 8 11 der Verordnung, wo es im Absatz 3 heißt: „Der Arbeitgeber ist bei Duldung oder Annahme frei« williger Mehrarbeit, soweit es sich um männliche Arbeit« nehmer über 16 Jahre handelt, nicht strafbar, wenn die Mehrarbeit durch besondere Umstände veranlaßt und keine dauernde ist, und wenn sie weder durch Ausbeutung der Not lage oder der Unerfahrenheit des Arbeitnehmers von dem Arbeitgeber erwirkt wird, noch auch offensichtlich eine gesund heitliche Gefährdung mit sich bringt." Welche weittragenden Folgen (wirtschaftspolitischer Art) diese letzte Bestimmung für uns haben wird, läßt sich heute noch nicht übersehen. Wird sie nicht etwa wieder aufgehoben, so be deutet sie nicht mehr und nicht weniger als eine völlige Abkehr von dem bisherigen Standpunkte, wonach auch bei freiwilliger Mehrarbeit der Unternehmer, der sie duldete, straffällig war. Die erweiterte Arbeitszeit darf im allgemeinen 10 Stunden täglich nicht überschreiten. Eine noch darüber hinausgchende Arbeitszeit ist gegenüber Arbeitnehmern, die besonderen Gefahren für Leben oder Gesundheit ausgesetzt sind (im Steinkohlenbergbau, chemischen Fabriken, Eisengießereien usw.) überhaupt nicht, im übrigen nur aus „dringenden Gründen des Gemeinwohls" zu lässig. Die nach der vorliegenden Verordnung sich ergebenden Be schränkungen der Arbeitszeit finden keine Anwendung aus vorübergehende Arbeiten, die in Notfällen oder zur Ver hütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen unverzüglich vorgenommen werden müssen. 8 10 der Verordnung. Taris- und Arbeitsverträge, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung gelten und eine geringere als nach dieser Verord nung zulässige Arbeitszeit vorsehen, können mit 30tägiger Frist gekündigt werden. Ist in solchen Verträgen der Lohn als Z ei t- lohn bemessen, so wirkt die Kündigung auch für diese Be stimmungen. * Es ist zu erwarten, daß diese Verordnung von gewisser Seite als ein „Abbau der Arbeiterrechte", als ein „konter revolutionärer Raubzug der Kapitalisten" gegeißelt und ge- brandmarkt wird. Aber nur Toren oder Leute, die davon leben, daß der Arbeitsmann auch weiterhin unter dem Terror gehalten wird, können so sprechen. Es wird Zeit, daß in Deutschland wieder die Männer zur Geltung kommen, die von den wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten unseres ge knechteten und bankerotten Staates etwas verstehen! Und die neue Verordnung ist ein verheißungsvoller Ansang zu diesem Ziele! Mussolini empfing vor wenigen Tagen, an der Jahreswende, in Rom die italienischen Minister und Staatssekretäre zur Ent gegennahme ihrer Neujahrsglückwünsche. Am Schlüsse der An sprache, die er an die Versammelten richtete, erklärte er mit Be ziehung auf das italienische Volk, daß es einen st 0 lzen An - blick von Arbeit und Disziplin biete. Gebe Gott, daß wir das am Ende des soeben begonnenen Jahres auch vom deutschen Volke sagen können! Durch Müßiggang und Laster find die meisten großen Völker unter gegangen, durch Disziplin und die Arbeit aber noch keines! Die „Wochen-Rückblicke" befinden sich auf der ersten Sette der Beilage!