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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, »« ,wn-»r»ffrr Tageblatt" erscheint tSglich aachat. r Uhr für »ea falgeabe» Ta«. Lqugeprei«! Bei Sbholua, t» bar Sefchiftsst-Üe und de« Ausgabestelle« r Mt. im Monat, bei Austeln«, »urch die Bote« r,» Mb., bet Poftdeftellun, BllePoftmst^i Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Postboten Md un"mL^ »»«« nab BeschSftsftcllen nehmen ,ll jeder Zeit «t» ÜÄlnngr« entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Arie, oder sonstiger Betriebsstörungen besteht bei» Anspruch auf Lieferung b« Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schrifttum- erfolgt nur, weuu Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenxnkeir: Vie Sgefpaltnre Naumxeile?0 Goldpfennig, die 2gefpaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Gold- p^nnig, dieL tzespalteneAeklamezeve t» textlichen Teile 100 Goldpfennig. Nachweisungsgebühr 20 Goldpfennige. Dor- werden nach Täglich Kei« Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 be?llcksichdg"y°AnA^ anvahm-di--orm.ro Uhr ——l Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. »as Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtliche» Dekanntmachungea der Amtshauptmannschast Meitze», de» Amtsgerichts »vd Stadtrats za Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Nr 221 83. Jahrgang Telegr.-Adr.: »Amtsblatt* Wilsdruff-Dresden Postichkck: Dresden 2610 Sonnabend 2V September 1924 M WHl Str MnUBmltN. In Berlin und Paris ist man eifrig an der Arbeit, die neuen Organisationen, die im Londoner Pakt vereinbart sind, zusammenzustellen und sie baldigst in Tätigkeit zu setzen. Vor allem handelt es sich dabei zu nächst nur um die Durchführung der Verpflichtungen, die Deutschland auf sich genommen hat, während über die Organisation noch nichts verlautet, die uns die 800- Millionen-Anleihe verschaffen soll. Mitte Oktober soll nun dieUmstellungderbis- herigen deutschen Reichseifenbahn in die Deutsche Reichsbahngesellschaft erfolgen, und damit wird das Schicksal Hunderttausender von Reichseisenbahn beamten und -angestellten tief berührt. Bekanntlich ist das Verhältnis dieser Beamten zur neuen Gesellschaft gleich falls am 30. August durch die Annahme eines besonderen Gesetzes, nämlich des Reichsbahnpersonalge setzes, geregelt worden. Danach sollen die Beamten der Neichsbahngesellschaft grundsätzlich deutsche Staatsange hörige sein, abgesehen von den Ausnahmen, die in beson- deren Staatsverträgen festgelegt werden können. Der 8 2 bestimmt freilich, daß die Reichsbahnbeamten auf Lebens zeit angestellt zu gelten haben, macht aber dabei die Ein- schränkung, daß die Bestimmung nicht gilt, wenn die Be amten unter ausdrücklichem Vorbehalt des Widerrufs oder der Kündigung angestellt werden. Es fragt sich nun, inwieweit die Neichsbahngesellschaft von dem Recht der Beamteneinstellung auf Widerruf oder Kündigung Ge brauch machen wird und damit die beiden Hanptrechte des Beamten, nämlich die lebenslängliche Anstellung und das Recht auf Pensionierung hinfällig macht. Nach einer Seite hin allerdings behalten sie ihren Reichsbeamten charakter: sie unterstehen disziplinarisch den Dienststraf gerichten des Reiches und werden daher bei der Besetzung dieser Dienststrafgerichte wie Neichsbeamte behandelt. Sonst gelten natürlich, besonders bei der Vertretung gegenüber der Neichsbahngesellschaft wie bei der Haftung, die üblichen Bestimmungen des Reichsbeamtengesetzes, während andererseits die Neichsbahngesellschaft die Un- sallversicherungspflicht ihren Beamten und deren Hinter bliebenen gegenüber übernimmt. Ebenso natürlich die gesamte Kranken-, Invaliden- und Angestelltenversicherung. Erwähnenswert ist noch, daß bei der Festlegung der Dienstbezüge die nach Reichsrecht erworbene Dienstzeit der bei der Neichsbahngesellschaft als Beamte verbrachte Dienstzeit hinzuzurechnen ist. Theoretisch ist ja die Neichsbahngesellschaft, die ja nichts anderes als die Verwalterin der im Eigentum des Reiches verbleibenden Eisenbahnen darstellen soll, auch der Reichsverfassung und damit dem 8 129 unterworfen, der oie wohlerworbenen Rechte der Beamten schützt. Trotz dem greift das Reichsbahnpersonalgesetz bereits tief in diese Rechte ein, was bekanntlich durch die Zweidrittel mehrheit des Reichstages verfassungsgemäß gebilligt wurde. Auch hier wird naturgemäß erst die spätere Ent wicklung zeigen, wie die Eingriffe in das Beamtenrecht, die verstattet sind, finanziell ausgenutzt werden können. Das hängt vor allem davon ab, wie stark der tatsächliche ausländische Einfluß bei der Reichsbahngesell- schast sein wird. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit, die die Autokratie des Eisenbahnkommissars zur Geltung bringt, werden auch die Beamtenrechte ohne jeden Schutz bleiben. Denn der Kommissar hat das Recht, den Fort fall bestimmter Ausgaben zu verlangen, und nirgends ist gesagt, daß er an einem Beamtenpersonalabbau Vorbei gehen muß. Die Sanierungsaktion der österreichischen Bahn unter dem Druck des Finanzkomitees und des Gene- rnlkommissars des Völkerbundes bietet ein Beispiel dafür, mit welcher Rücksichtslosigkeit gegen die bisherigen Be amten vorgegangen werden kann, wenn es gilt, die finanzielle Ergiebigkeit zu steigern. Wenn also der Be amte der Neichsbahngesellschaft alle Pflichten eines Beamten, z. B. auch im Sinne des Strafgesetzbuches wie überhaupt des öffentlichen Rechts, hat, so fehlen ihm doch gewisse Rechte, die ja freilich im letzten Jahre überhaupt zum großen Teil abgebaut worden sind. Ob gegenüber der Neichsbahngesellschaft die Beamtenvertretun gen, die bleiben sollen, größeren Einfluß haben werden als bisher, muß gleichfalls fraglich bleiben, da ja der früher so beliebte politisch-parlamentarische Druck jetzt vollständig wegfällt; denn die Deutsche Reichsbahngesell- schäft ist vom Augenblick ihrer Einstellung an aus dem Nahmen des deutschen Etats und damit der parlamen tarischen Beeinflussung herausgetreten. Grundsätzlich sollen nach 8 20 des Neichsbahngesetzes die im Dienste des Unternehmens Deutsche Reichsbahn stehenden Angestellten und Arbeiter ebenso übernommen werden wie die Beamten selbst, mit allen Rechten und Ver pflichtungen. Andererseits aber hat die neue Gesellschaft ebenso das Recht, ohne weiteres Bedienstete auf andere Stellen von geringerer Bedeutung zu versetzen oder sogar, sofern es nicht zu umgehen ist, die Versetzung in den einst- Weiligen Ruhestand unter Bewilligung eines Wartegeldes ouszusprechen. Die Neichsbahngesellschaft hat eben zwar "lle Rechte einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft, aber nickt deren Verpflichtungen; dafür hat sie aber auch noch Beitritt zum Zwei deutsche Bedingungen. Berlin, 18. September. Der Berliner Vertreter des Londoner Blattes „Daily Telegraph" behauptet in einer Meldung von hier, daß anmittelbar nach der Sitzung des Reichskabinetts am 23. September mit der Bekanntgabe eines deutschen Antrages aus Eintritt in den Völkerbund gerechnet werden könne. Die alliierten Diplomaten in Berlin sollen in dieser Hin sicht unterrichtet worden sein. Deutschland werde seinen Antrag nur an zwei Voraussetzungen knüpfen: politische Gleichberechtigung Deutschlands und Zusicherung eines ständigen Sitzes im Vülkerbundrat. In hiesigen Kreisen, denen man Beziehungen zu maßgebenden Stellen nachsagt, werden die Mitteilungen »es Engländers nicht bestritten, vielmehr als wahrschein lich hingestellt. Allerdings legt man sich noch eine, bei der Natur des Gegenstandes verständliche, Zurückhaltung auf. Die entscheidende Kabinettssitzuug am nächsten Dienstag, ven 23. September, geht unter Vorsitz des Reichs präsidenten vor sich, der aus seinem Urlaub bereits in Berlin eingetroffen ist. Die Auseinandersetzung Stresemann-Parmoor, die sich darum drehte, ob während der Londoner Konferenz eine Unterhaltung mit Mitgliedern der deutschen Dele- gation über Eintritt Deutschlands in den Völkerbund stattgefunden habe oder nicht, hat sich mittlerweile fort gesetzt, ohne endgültige Klärung zu bringen. Die deut schen halbamtlichen Veröffentlichungen bleiben dabei, zu keiner Zeit sei über den Eintritt gesprochen worden. Lord Parmoor behauptete seinerseits wieder, daß am lO. Auaust bei einem Frühstück in seinem Landhause den grüßten Teil der Rechte einer Gesellschaft prtvat-recht- lichen Charakters. Es ist also mit dem Beamten der Deutschen Reichs- bahngesellschaft ein neuer Beamtentyp geschaffen worden, bei dem allerdings die früher charakteristischen Beamlen- zttge schon zum Teil verwischt sind. MW Zollhoheit wiedkrheWsM. Keine Absperrung mehr. Der kommandierende französische General hat in Düffeldorf unterm 18. September eine Verordnung er lassen, wonach die Zollinie an der östlichen Grenze des besetzten Gebietes aufgehoben wird und mit dem gleichen Datum und mit derselben Zeit die Gesetzgebung und die Tarife, wie sie im unbesetzten Deutschland angewendet werden, für die besetzten Gebiete in Kraft treten und auch für den Außenhandel gültig sind. Fortgang der Entlassungen und Räumungen. In Zweibrücken wurden aus den französischen Ge fängnissen 25 politische Gefangene entlassen, darunter der Landwirtschaftslehrer der Ludwigshafener Anilinfabril Goerges, der zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt worden war, und der Polizeiinspektor Gottfried, ebenfalls aus Ludwigshafen, der 20 Jahre Zwangsarbeit erhalten hatte. Außer Goerges waren noch neun von den Entlasse nen zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt worden. In Aachen trafen aus dem Zuchthaus zu Löwen kommend die wegen versuchter Sabotage bei Hochfeld seinerzeit zum Tode verurteilten und nachher zu lebenslänglichen Zucht hausstrafen begnadigten politischen Gefangenen Graf Keller, Schulze, Klingenberg und Lorbeer ein. In der Krefelder Zone treten in nächster Zeit erhebliche Truppenverminderungen ein. SllrWhlMg hesLonimerMomevs Jahrelange Erfahrung hätte uns darüber belehren sollen, daß Frankreich unverbindlichen Zusagen nur soweit nachkommt, wie es zur Wahrung eines gewissen inter nationalen Anstandes unentbehrlich ist. Im besetzten Ge biet wird lebhafte Klage darüber geführt, daß dis Be freiung der Gefangenen nicht „im Geiste des Londoner Ab kommens" erfolgt. Es ist allerdings ein starkes Stück, das die Angehörigen verbotener Verbände nicht als „politische Gefangene" gelten und daher auch nicht alsbald entlassen werden sollen. Für die wirtschaftliche Räumung des Okkupationsgebietes sind die Bestimmungen zu genau formuliert und die Daten zu präzise festgelegt worden, als daß hier eine Abweichung von den Abmachungen hätte er folgen und gerechtfertigt werden können. Mit der mili tärischen Räumung des östlichen Ruhrgebietes haben sich die Franzosen und Belgier Zeit gelassen, da es sich hierbei nicht um unterschriebene vertragliche Bindungen, sondern nur um unverbindliche briefliche Zusagen handelte. Das deutsche Publikum und die Einwohner Dortmunds erwar- Völkerbund? Marx, Stresemann, Luther, Sthamer, Murray und er eine private Aussprache über den Völkerbund und die Bedingungen über Deutschlands Ein tritt gehabt hätten. Richtig sei, daß er mit Stresemann nicht direkt gesprochen habe, weil der deutsche Reichs- rußenminister uicht gut Englisch spreche. Die Rolle des Dolmetschers habe deshalb der deutsche Botschafter Sthamer übernommen. Es scheint also ein Mißver ständnis vorzuliegen, dessen Lösung vielleicht durch Sthamer kommen kann, an den sich das Berliner AuswärtigeAmt um Auskunft gewandt hat. Sankier Warburg über die Reparationen. Die Bankiers Leblanc Cook, der Vize präsident des Equitable Trust, und Warburg, der Vor sitzende der International Acception Bank, sind aus Europa in Newyork eingetroffen. Warburg erklärte, über die Sicherheiten der deutschen Anleihe befragt, er könne sich keine bessere Sicherheit denken, als die Arbeitskraft des deutschen Volkes, voraus gesetzt, man lasse es in Ruhe. Für das Schicksal der deut schen Anleihe und für die Befriedung der ganzen Welt überhaupt, sei schnellste Räumung des Ruhr gebiets und weitgehendste Bindung in dieser Richtung durch Frankreich sehr wünschenswert. .Die Nuhrräumung sei die beste Anleihegarantie. Warburg begrüßte es, daß die Reparationsfrage jetzt endlich aus der politischen Atmosphäre herausgenommen und den Händen der Wirtt schaftler übergeben sei. Nur auf diesem Wege könne die Neparationsfrage befriedigend gelöst werden. teten die Räumung des Ostabschnittes bereits am 'Tage nach der Ratifizierung des Londoner Abkommens, also am 81. August. Die ersten Wochen nach der Londoner Einigung erwecken keine großen Hoffnungen daraus, daß Frankreich über die vertraglichen Festlegungen hinaus loyal die Be freiung und wirtschaftliche Kräftigung Deutschlands er möglichen wird. Der bekannte schwedische Professor Cassel hat in einem Vortrag in Lübeck das Londoner Abkommen ein „Diktat" genannt und seine Meinung dahin zum Ausdruck gebracht, daß eine endgültige Befriedung Europas und der Welt auch jetzt noch nicht erfolgen werde. Der bekannte schwe dische Nationalökonom ist wegen dieser Beurteilung dek Lage von den begeisterten Anhängern des Londoner Abkom mens heftig angegriffen worden. Nicht alle von denen, welche schließlich den Reparationsgesetzen und dem Lon doner Schlußprotokoll zugestimmt haben, sind von seinem Inhalt begeistert oder halten auch nur die reibungslose Ab wicklung der getroffenen Vereinbarungen für wahrscheinlich. Ls liegt kein Grund dafür vor, daß wir jetzt den Dingen lleichmütig ihren Lauf lassen und zunächst auf jede Aktivi- ät verzichten. Zm Gegenteil werden wir keinen Anlaß ver- äumen dürfen, um unsere Interessen zu beleuchten und sich entwickelnde gefährliche Situationen zu schildern. Insonder heit dürfen wir der Gegenseite kein Abwsichen von den formalrechtlichen und auch von den moralischen Bindungen gestatten, welche durch das Londoner Abkommen für alle beteiligten Staaten geschaffen worden sind. Sni»gem ffreMM der IkntenbM. Entlastung der Landwirtschaft. Die Deutsche Rentenbank hat beschlossen, zur Ent lastung der notleidenden Landwirtschaft ihre langfristigen Kredite durch Herabsetzung des Einsatzes auf Reichsbank, diskont (10 zu verbilligen. Den beliehenen Banken ist dieser Beschluß zugegangen mit der Maßgabe, daß dieser freiwillige Zinsnachlaß voll den letzten Kreditnehmern zugute zu kommen hat. Die Rentenbank fühlt sich ver pflichtet, die Verbilligungsaktion der Reichsregierung durch diese Maßnahme zu unterstützen. Der Zins betrug bisher 13 veulscker liolonialkongreb. (Zweiter Tag.) v. Berlin, 18. September. Die verschiedenen Fachabteilungen verhandelten heute zu nächst getrennt weiter. In der Wirtschaftsabtcilung schilderte Major a. D. Stephani den Anteil der Schutztruppen an der wirtschaftlichen und kulturellen Erschließung unserer Schutz gebiete. Die Behauptung, Deutschland habe seine Kolonien militarisiert, ist eine der gröbsten Lügen der Weltgeschichte. Die Schutztruppe hat das Hauptverdienst an der Anlage der Bauten, Wege und Eisenbahnen im Innern der Schutzgebiete gehabt. In der Abteilung für Missionen und kulturelle Fragen sprach Professor Meinhof (Hamburg) über den „Stand der afrikanischen Sprachenforschung". Das Orientalische Seminar in Berlin und das Kolonialinstitut in Hamburg baben es da-