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Jeder Nadattanipruch erlischt, wenn der Betrag durch Atag« einge-ogen werden muss ade» d" Auftraggeber in Konkurs gerät Anzeigen nehme« auch alle Vermittlungsstellen entgegen. Wethe». de» «mtsgeeicht» ««» S'adrr«,, ,, Wilsdruff, Forstreniamts Tharandt, Finanzamts Noffen «.«. Ar. 100 - 83 Jahrgang. Tel.^ldr : ,Sachs«!,kinm,' Wilsdruff-Dresden Vvttickeck: Dresden 264V Dienstag 2S April 1S24 Die Mumien der vier NM - WM, Peigie», Aaüen nehmen nn. NMM süttt-^ Sch illWk WWlIWlsG!, dM rm»iljiq litt »ilmH Kl WO--. . Nachdem nunmehr auch Has italienische Antrvvrlschreiben der Rep«miionskommisiion zugegangen ist, veröffentlicht Kiese hie Antworten der vier beteiligten Regisinngen. Die französische Antwort besagt, -die französische Negierung habe mit Lem größten Inter- effe von den Berichten her Sachverständigen -Kenntnis ge nommen. Sie entsprächen genau dem Ziele, bas die Reparaüvns- kommission ihnen gesetzt hatte, einerseits die Möglichkeit eines Ausgleiches Les -deutschen Duld- gets und die Maßnahmen zur Stabilisierung -der Währung zu prüfen, anderseits hie Mittel zur Abschätzung un-d Rückführung der geflüchteten -deutschen Kapitaiien nach Deutschlaub zu unter suchen. Die Berichte sollten die Reparations-komm-ission instand letzen, entsp.echend Artikel 234 des Versailler Vertrages -die Einnahmequellen und die Leistungsfähigkeit Deutschlands Zu prüfen. Die Berichte her Sachverständigen bilden ein höchst tn- teressantcs und vollständiges Ganzes. Än Besitze von Informationen detaillierter unld -wertvoller Art fei hi e R epa rat iv-nskv mm'issivn setzt in -de:- -Lage, ihr Urteil zu sprechen, das -die Regierungen von ihr erwarteten-: eine end- Mige Entscheidung, in -der -die Entschliesiung- -der Sachverstän- öigenirerichte ausgenommen, motiviert, in vollstieckba-r« Form ge bracht -und in gewissen Pünkten, Keren- Behandlung hie Sach verständigen der Reparationskommiff-ion selbst überlassen ober über -die sie sich überhaupt m-chl a-us-gesprochen hätten, vervoll ständigt -würden. Die Regierungen könnten erst zweckmässig eingreifen, wenn sie mit Bestimmtheit wüssten, welche praktischen Folgen die Re- paratione-kc-mmWon -den -Vorschlägen -der Sachverständigen gebe. Desgleichen müssten sie -die Möglichkeit zu Ker Feststellung ge habt haben, daß die deutsche Regierung ihrerseits die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hab«, um den Beschluss -der Kommisson auszusühren. Es liege auf Ker Hand, dass diese Entscheidung erst gefällt werden- könne, wenn die Repa-:ationskommiss-ion -die Gesetzes- und Verordn-ungsen-t- bürfe genehmigt habe, um deren Unterbreitung sie die -deutsche Regierung gebeten habe, um die Ausführung des Planes zu sichern. Ebenso liege aber auch auf der Hand, dass erst nach Kieser -Cnt-schei-dun-g die alliierten Regie-i-ungen in -der Lage seien, „die Konklusionen, die ihrer Kompetenz unterständen, a-zu- ich-liess-en, damit -der vorgeschlagene Plan sobald wie möglich seine vvll-e Wirksamkeit erlangt." Die deutsche Regierung könne jedoch in diesem Falle nicht aus gleichem Fusse wie die alliierten Regierungen behandelt werden. Die Rep-ko könne bei ihrem Vorgehen aus Grund der durch den Fri-edensvertrag ihn übertragenen Vollmachten den EinwerLnn- cen Rechnung tragen, die ihr von der deutschen Regierung ge macht -würden. Diese geniesse die billige Mög-lichlbit, gehört zu werden und müsse dann mit der ganzen idurch -den Fr-cöens- ver-trag ihr verliehenen Autorität ihre Entscheidung fällen. Die Sachverständigen -hätten -übrigens erklärt, Ibas- n-ach- ihrer Ansickt -die deutsche Wirtscha-sts^ und Finan-zeinhelt w-cö-er- Herge-Mt werben müsse, sobald der vvrgchcha-'ene Plan zur Ausfüh-.-unq gebracht -wäre. Da -die Reparationskomm-ission -e- sVlossen habe, die Konklusionen der Sachverständigen in ihrer Gesamtheit anzunehmen. glaübe die französische Regierung annchmen zu ldürsen-, dass sie in diesen kapitalen Punkt die Konklusionen nicht abzuändcrn be absichtigt habe. Die Regierungen würden untereinande: die Frage zu prüfen -ha-ben, unter welchen Bedingungen die gegenwärtig in der Han- Frankreichs und Belgiens befindlichen Pfänder zum Gegen stand einer Verschmelzung oder eines Austausches mit denen gemacht werden sollen, die ungeteilt sämtlichen Alliierten übergeben würden. Aber diese Operationen könnten erst stattfinden, wenn Deutschland Ken Plan effektiv zur Ausführung gebracht habe, und es fei Sache -der Regierung, im gegenseitigen Einvernehmen die Garantien zu bestimmen, -die -diese Operationen erforderlich machen konnten. Selbstverständlich werde -die französische Re- g-ieruna sich alles angelegen sein lassen, was Mit den vitalen Interessen Frankreichs vereinbart -sei, -um eine Durchführung des endgültigen Beschlusses zu ermöglichen, den bie Reparations- kv-mmission- Hr mitteilen werd«. Die belgische Antwort erklärt, die belgische Regierung sei bereit, -die Entschliessun-en der Sachverständigen als Ganzes anzu nehmen- z-mn Zwecke einer praktischen und gerechten Lösung -der Reparati-onsfrage. Sie hoffe, bass die Reparativnskvmmission -die Gesetzentwürfe -er deutschen Regierung, -die fü-:- -die vollkommene Ausführung des Sachverstän-digenplanes notwendig seien, sorgfältig prüfen werde. Die -belgische Regierung hoffe ferner, -dass die Reparations- komm-ission keine Zeit verlieren und -beschleunigt die Massnahmen durchführen werde, -deren Festlegung -das Gutachten- ihr über lassen werbe. Die englische Antwort nimmt mit Genugtuung -davon Kenntnis, bass -die Reparasisna-- koMmWon- die Entschliessung her Sachverständigen einstimmig gebilligt hat. Di-e -englische Regierung nimmt die Linpfehlung der Reparationskommission, die unter -die -Zuständigkeit der alliierten Regierungen fallenden EntschA-ehu-nyen zu billigen-, an und wird alles in ih-.-er Macht st-ehen-de tun, um ihr praktischen Erfolg KU verschaffen. Die Empfehlungen' -der Sachverständigen! stellen nach Ansicht der englischen Regierung keine Herab setzung der gesamten Repa-rationsschuld Deutschlands dar, und die netwendigen Modifikationen des Londoner Zah lungsplanes liegen nach ihrer Ansicht innerhalb der Kom petenz einer einstimmigen Entscheidung der Reparations- kommission. Die einzigen Empf-chlung-en -der Sachverständigen, die unter die Zuständigkeit der alliierten Regierungen fallen, sind nach Ansicht der englischen Regierung folgende: a) Die Wiederherst-ellunH der wirtschaftlichen und fis- ka-lss ck-en- -Hoheit der deutschen Regierung Wer das gesamte deutsche Gebiet, b) -die notwendigen- Schritte, um neue Garantien und Kontrollmassnahmen, soweit sie nicht durch die -bestehenden Be stimmungen -des Versailler Vertrages -eingesetzt sistd, wirksam zu machen, c) -die Zusammenfassun-g aller- -finanziellen Iahres-leiftün- gen Deutschlands aus dem Frieden-svertrage in, einer Annui tät. Die en-g-lische Regierung -ist bereit, -den Sachvepstän-digen- emirf-chlün-g-en -volle Unterstützung zu Heben ünb in Beratung mit -den anderen interessierten Regierungen alle nötigen Schritte zu ergreifen, um in kürzester Frist volle Wiederherstellung zu er- -.eichen. Sollten irgendwelche Punkte -des Sachverständigengut achtens nach Ansicht der Reparationskommiffwn -die Zustimmung oder ein selbständiges Vorgehen der -alliierten Regierungen er- forb-or-n, so ist die en-Mche Regierung ihrerseits bereit, alle er forderlichen Schritte zu tun. Die italienische Antwort. Die italiem-fche Regierung erklärt: Da -der Inhalt der beiden Sa-chver standi-genberichte von -der italienischen Regierung als ein unteilbares Ganzes betrachtet werde, -habe diese mit Genugtung sestaestellt, dass -die Repa rat ionskom miss! o n sie in ihrer Gesamt- cheit angenommen habe, -und sie sei sicher, dass die Kommission jetzt rasch ihr Werk weiter betteiben könne. Die italienische Regierung fei fü-r- ihr Teil schon jetzt geneigt, die Entschsiessung -der Sachverständigen, sowie -die Grundsätze, die für sie massgebend gewesen seien, in vollem Umfange a-nzuneh- men. Oor einer ManLäiklatur Morrows? lTigener Feinsprech-dien st der „S a ch s e n - Z e i t u n g".) London, 28. April. Das Mitglied der Firma I. T. Nkorgan, Morrcw, wird in Washingtoner Finanzkreisen wahr- fcheint als öffentlicher Beirat der Reparationskommission ge- »iätz Dawes Reparat-onsplänen ernannt. Das wäre gleichbe deutend mit einer Diktatur Morrows, da Morrow als Stell- dertreter Dawes anzusehen ist. Morgan in London P Ir i s , 28. April. Der „Lokal-Anzeiger" meldet: Mov- Son ist am Sonntag abend nach London abgereist, wo er mit dem Gouverneur der Bank von England, Montague Normans sbev die deutsche Anleihe von 800 Millionen Goldmark eine Besprechung haben wird. Es ist möglich, -dass er nachher wieder ticy Paris zurückkehrt, um- feine Unterhandlungen mit Sir braddu-ry fortzusetzen. Erhöhung des amerikanischen Kredit» für Deutschland. Paris, 28. April. Die Morgenblätter melden: Nach fiirer Meldung der „Chicago Tribune" aus Neuyork verlautet A Finanzkreisen, -dass der geplante amerikanische Kredit für Deutschland -von fünf Millionen aus fünfzig Millionen Dollars fAsgedchnt -werden soll, -um -bis zum Inkraftreten -des Sachver- z MMgen-plan-es die deutsche -Währung ZU stabilisieren. Große Feuersbrunst in Kalifornien. Neuyork, 28. April. In den kalifornischen Werften stach eine riesige Feuersbrunst aus. Die dort zur Reparatur ! ü Dock liegenden beiden Kriegsschiffe „Kalifornia" und „Rhode ! '^and" wurden durch Feuer zerstört. Auch ein grosser Teil der ! ^»äänlagen wurde vernichtet. ! Der Eindruck der Antworten. lElgener F e r n s p r e chd i e nst der „S a ch s e n - Z e i l u n a" > Paris, 27. April. Matin meint, Pvincars scheine es in seiner Antwort nicht abzulehnen,dass bereits jetzt über die b- - Kompetenz unterliegenden künftigen Massnahmen verhandelt werde. Der Eindruck der vier Anworten gestern abend in der Reparationskommission scheine günstig gewesen zu sein. Zwei el- los seien Meinungsverschiedenheiten vorhanden, aber sie bezögen sich weniger auf die Methoden, als auf die Ziele, und man be weise wohl keinen zu weitgehenden Optimismus, wenn man an- nchme, dass die Reparationsfrage sich günstig zu entwickeln be ginne. Die englisch-russischen Verhandlungen vor dem Abschluß. (Eigener Fernsprechdienst der „S a ch f e n - Z e i t u n g".l Amsterdam, 28. April. Die seit Wochen geführten Verhandlungen zwischen Sowjetrussland und London, die auch die Anerkennung Russlands durch Holland bezwecken, sind am Sonnabend bis auf die Unterschriften beendet worden. Eine der holländischen Bedingungen lautet, dass der russische Außenhandel, der bisher fast ausschliesslich über Hamburg ging, zu einem grossen Teile über Rotterdam geleitet werden soll. Französischer Flug nach Japan. London, 28. April. Der französische Welt-Flug nach Tokio erregt hier grosses Aussehen und ein Gefühl von Neid, da der englische Flug vom Missgeschick versolgt wird. Die Eng länder mussten abermals unterwegs medergehen und werden voraussichtlich 14 Tage bis zum Eintreffen eines neuen Motors liegen bleiben. Vie vsllM der HanMrtlcbLll. Das Urteil, bas vom Sachverständigenbericht über dis angeblich glanzend« Zukunft der deutschen Landwirtschaft ge fällt wird, kann uns in keiner Weise darb-er hinwegtrösten, daß ihre Gegenwart eine sich immer schärfer zuspftzenbe Notlage bedeutet. Es ist außerdem ein großer Irrtum, wenn man etwa anne-hmen wolle, die Sachverständigen hät ten das Wort Dr. Wirths akzeptiert: „Erst Brot, dann Reparationen." Und wenn man die Sachverständigen unse rer Landwirtschaft hört, wie sie sich soeben auf der Tagung des TeirtsÄM Landwirtschaftsrates i-n -Bremen verneh men ließen, so weiß man, Laß zwar der Will« dieses Pro- duktionsstandes da ist, dem deutschen Volk die notwendige Ernährung zu schaffen, aber niemand die Mittel ange-ben kann, den furchtbaren Druck der Kredit-, der Steuer- und der Preisnot zu mildern. Und der Reichsernährungsminister GrafKanitz sah dort als ein zigen Weg die Aufnahme ausländischer Kredite, weil auf in« ländische gar nicht zu rechnen ist. Er vertröstet aus später, auf die Zeit nach Regelung des Reparativnsproblems, — aber bis -dahin ist wieder so viel Zeit ins Land gegangen daß die jetzt unbedingt notwendige Intensivierung land wirtschaftlicher Betriebe durch Personal oder gar Realkredii infolge ihrer Betriebsform unmöglich bleibt und die Ernte ergebnisse des laufenden Jahres nicht mehr zu beeinflussen vermag. Es ist auch ganz unerfindlich, -wie die Landwirtschaft sich aus ihrer Kreditnot felbst heraushelfen soll. Kanitz er wähnte mit Recht, daß die landwirtschaftlichen Hypotheken institutx ohne Barmittel sind; ihnen werden aus der Land wirtschaft selbst Barmittel auch in irgendwie nennenswertem Betrage nicht zufließen, solange der Betriebserlös, -durch die Weit unter dem Friedenspreis stehenden Getreidepreise, an und für sich schon stark beschränkt, durch die Steuern der art reduziert wird, daß von einer Erhaltung des Betriebs kapitals, geschweige denn von seiner Verstärkung gar nicht mehr die Rede ist.