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s M>Me vetlimäigungen s Mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft Meißen wird der Kommunikationsweg von Röhrsdorf nach der Wilsdruff-Meitzner Chaussee vom 27.—31. Mai wegen Massen schüttung gesperrt "WW Der Verkehr wird über Klipphausen und auf den alten Kommunikationsweg von Bahnhof Ullen- dorf-RöhrSdorf nach Röhrsdorf verwiesen. Röhrsdorf, den 26. Mai 1924. Bruchholz, Bürgermeister. ! kamMenanreigen ! l Für die uns anläßlich unserer Vermählung pj verwiesenen Aufmerksamkeiten in Gestalt wertvoller ljl , Geschenke und Glückwünsche sowie das Setzen kck > schöner Ehrenpforten sagen wir hierdurch allen H unseren herzlichsten Dank. H ' Dresden»Kadrtz, den 25. Mai 1924. U ' ZlNolpd Scpeide uns?rau »rrtpa 3 geb. Findeisen Iss f nebst Eltern. m Wir zeigen hierdurch an, daß wir mit einem frischen Transport prima junger, hochtragender und frischgekalbter kingetroffen sind und stellen selbige zu ganz bedeutend billigen Preisen unter ku lanten Bedingungen hier sehr preiswert zum Verkauf, vsbr. kerek, Lersslsckork am Bahnhof. Telephon 471. ff. Kalten- und Zkchnkits, Nauer-, W- . und ZiHMsM, svme Strg^enöeslhatltlllngrßeiiit empfiehlt billigst Erbgrrickt krumbsÄ. Lieirrung bei LeNeNung irei sZsur. fsV.WM. Dienstag, 27. Mai, ^8 Uebung. UerkZule i MemM Sport- und Promenadtuwagku Wriugmaschmk«, auch »tue Malltn, Taschru- tamprn und Sattrrien, Feuerztuge und Sterue empfiehlt LHchs.DlM TomlenOiiM Paikm-Pelmim Mrlge Petmim empfiehlt O. Nake, Bismarckstraße. Lratsisr erstkl. Pomm. Gänse und Peking-Enten verkauft A. Faust, Kausbach. Line MMW billig zu verkaufen. Wo? sagt die Geschäfts stelle dss. Blattes. ! veiMeüener ! Ein brauner Zagabunü (ohne Halsband u. Steuer- markc) vom Wilsdr. 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H., Berlin SW. 48. Die »Neste «»bjchlächiere, Spetsewirtichsst x. Psnkegejchüfi im Plorxsch«- »rund«. Inhaber! SU Siemz, Tharandt« Ltratz« »t Fernruf Deuben Nr. 1S1 k«»ft Schlachtpford« z» alllerhöchste« Tagespreise«. Sri UnglüÄMm fofoe, "GG Nacht mit Trantportqrschdn pu Stell«, dk resdner SchlachiviehmarkL von heute, dem 26 Mai. , Auf trieb Wertklassen Preise f. 1 Ztr. in Goldmark. fürLebendgew. 111 142 200 I Rinde«. Ochsen. 1. Vollfleisch, ausgem. höchst. Schlachtwertes bis zu 6 Jahren . 2. Junge fleischige, nicht ausgemästete, ältere ausgemüstete 3. Mäßig genährte junge, gut genährte ältere 4. Gering genährte jeden Alters . . . . 5. Argentinische Ochsen Bullen. 1. Vollfleischige ausgemästete höchsten Schlachtwertes 2. Dollfleischige, jüngere 3. Mäßig genährte jüng. u. gut genährte ält. 4. Gering genährte Kalben und Kühe. 1. Vollst, ausgemästete Kalben höchst. Schlachtwertes . . . . 2. Vollfleisch, ausgem. Kühe höchst. Schlacht wertes bis zu 7 Jahren 3. Aeltere ausgemästete Kühe und gut ent wickelte jüngere Kühe und Kalben . . . 4. Gut genährte Kühe u. mäßig gen. Kalben 5. Mäßig und gering genährte Kühe und gering genährte Kalben 6. Ausländische Weidekühe 644 244 2472 II. Kälber. 1. Doppelender 2. Beste Mast- und Saugkälber . . . . 3. Mittlere Mast- und Saugkälber . . . 4. Geringe Kälber III. Schafe.1. Mastlämmeru.jüng.Masthamm. 2. Aeltere Masthammel 3. Mäßig genährte Hammel und Schafe 4. Holsteiner Weideschafe VI. Schweine. 1. Vollfleisch, der feiner. Rassen n. deren Kreuzung im Alter bis zu 14/2 I. 2. Fethchweine 3. Fleischige Schweine 4. Gering entwickelte Schweine 5. Ausländische Fettschweine 43—45 (80) 35—38 (70) 28—32 (64) 20-26 (58) 47—51 (82) 41—44 (73) 34—38 (66) 28-32 '(58) 20-26 (51) 43-45 (80) 35-38 (70) 28—32 (67)' 20—24 (55)' 15—19 (50); 55—56 (90) 48—50 (82) 30-42 55-76 44—46 (90)^ 38—42(89) 25.36 66-88 45—47,'(59) 46-47 (58) 40-43 (50) 34—38 (52) 30-40 40-53 Dresdner Produktenbörse von heute, dem 26. Mat. h § Weizen 14,70—16,20,' Roggen 14,30—14,80,' Sommergerste 16,50 bis 18,00) Hafer 14,10-14,60,' Mais 20 -21,' Mais, kleinkörnig 21,50 23 00; Trockenschnitzel 1l,00 11,50; Kartoffelstöcken 22,50—23,50; Weizenkleie 8,40—8,80; Roggenkleie 8,80—9,30; Weizenmehl 25,50 bis 26,50; Roggenmehl 23,50—25,00; Wicken 19,00 -19,75. BerLLner Produktenbörse von heute, dem 26. Mai- Weizen 15,60—15,90; Roggen 13,10—13,60; Sommergerste —16,70; Futtergerste 14,50—15,50; Hafer 12,70—43,40; Weizenmehl 20,75—25,75; Roggenmehl 19,50-—21,50; Weizen kleie 8,80; RoggeMöis 9,20; Naps 28; Leinsaat 39; TrockeN- schnitzel 8,50/ Mrbt Ar M „Zachsen-Ag"-! »WEMMEWMEEi»«. 52 Seelisches Leben, das sich unter der Bewußt seinsschwelle abspielt, ist der Traum. Er ist der Wissenschaft am ehesten zugänglich, weil er durch plötzliches Erwachen oft nachträglich bewußt wird. Welch große Bedeutung der Traum im Leben eines Volkes einnehmen kann, davon können ägyptische und persische Traumdeuter beredtes Zeugnis ablegen. Weit schwieriger sind die geheimnisvollen Schleier zu lüften, die sich um Suggestion, Hypnose, Somnambulismus, Spiritismus, Hellseher- tum usw. legen. Auch die Mythen der Na- curvölker, die Magie des Mittelalters, so wie viele Bestandteile von Religion und Glauben verdanken ihr Dasein unbewußten seelischen Vorgängen. Am Glauben, vor nehmlich am Aberglauben, läßt sich das gut beobachten. Um das Geheimnisvollste, Unerklärlichste im Menschenleben, um den Tod, gruppiert sich eine große Menge im Unterbewußtsein entstandener abergläubiger Vorstellungen. Da ist zunächst die Ansicht allgemein ver breitet, daß der Tod sein Kommen durch A n - Zeichen anmeldet. Wenn der Kauz sein „Komm mit!" ruft, dann stirbt jemand. Läßt der Totenvogel, die Krähe, ein langgezogenes, ganz eigentümliches „Krah, kräh!" ertönen, dann stirbt ebenfalls jemand und zwar in dem Hause, in dessen Nähe und auf das zu der Vogel ruft. Auch das Heulen des Hof hundes meldet den Tod an, ebenso das Boh ren des Holzwurmes in den Möbeln. Die Abneigung vieler Landwirte gegen schwarze Pferde liegt in dem Aberglauben begründet, aß mit einem Rappen Trauer ins Haus kommt. In einem Hochzeitszuge darf kein Schimmel sein, sonst stirbt jemand aus der Hochzeitsgesellschaft. Mit einer Pfauenfeder kommt der Tod ins Haus. Wenn ein Apfel baum kurz nach der Blüte eingeht, dann stirbt jemand aus der Verwandtschaft. Dasselbe tritt ein, wenn auf dem Felde eine Rübe mit .wißen Blättern steht, wenn eine Meerzwie bel blüht oder wenn man als erste Ver- obungsblume eine Odensie erhält. Der Land wirt darf keine Haselnuß- und Weidenkätzchen ns Haus nehmen, damit sein Vieh nicht terbe. Baut er sich ein Auszugshaus, so läßt hn der Tod entweder überhaupt nicht hinein oder nur für kurze Zeit. Wird beim Kartoffel legen versehentlich eine größere Lücke ge lassen, so bedeutet diese ein Grab. In den Zwölf Nächten und in der Marterwoche darf man nicht Mist und Jauche fahren, sonst sterben Menschen und Tiere. In den Zwölf Nächten darf man auch nicht waschen, sonst stirbt jemand aus der Familie. Trocknen sich zwei Personen zugleich an ein Handtuch, so stirbt die jüngere von beiden. Mit jeder fallen den Sternschnuppe stirbt ein Mensch. Läßt man eine Schaukel ausschwingen, dann stirbt jemand. Dasselbe ist der Fall, wenn auf dem Christbaume ein Licht verlöscht oder wenn dreizehn Lichter drauf sind. Sitzen sieben oder dreizehn Personen an einer Tafel, so muß eine davon sterben. Dieser Aber glaube hängt mit dem Götterglauben der Ger manen zusammen. Dreizehn Götter lebten in Walhalla. Einer davon mußte sterben (Bal der). Seither ist die Dreizehn stets eine ver rufene Zahl gewesen. Etwas Aehnliches läßt sich auch in den Mythen anderer Völker be obachten. Wenn man ein Kind, das sein erstes Lebensjahr noch nicht vollendet hat, mit auf den Friedhof nimmt, so stirbt es. Geht ein Hochzeitszug an einem offenen Grabe vor über, so stirbt die Braut. Bei einer Hochzeit darf nicht lange geläutet werden, sonst stirbt ein Mitglied der Hochzeitsgesellschaft. Das Brautkleid soll erst am Hochzeitstage ins Haus genommen werden, daß die Braut nicht sterbe. Stehl über Sonntag ein Grab offen, so stirbt bald wieder jemand aus der Ge meinde. Stirbt in den Zwölf Nächten eine verheiratete Person, so werden im kommen den Jahre soviele Ehen durch den Tod aus einandergerissen wie noch Tage in den Zwölf Nächten sind. Stirbt die Person z. B. am fünften Tage, so werden sieben Ehen zerrissen, über die fünfte wird das Unglück ganz unerwartet Hereinbrechen. Wird während des Konfirmationsgottesdienstes das Vater unser gebetet und die Kirchenuhr schlägt drunternein, dann stirbt bald einer der Kon firmanden. Pflanzt man einen Lebensbaum auf ein Grab und er geht ein, so stirbt je mand aus der Verwandtschaft. Träumt man, der rechte Zeigefinger gehe ab, so holt der Tod einen Freund oder Verwandten. Schla gen zwei Turmuhren zu gleicher Zeit, so stirbt jemand. Vielleicht ist dieser Aberglaube Nr. 7 15. April 1924 13. Jahrgang Unlme Heimat LeMchrlN Mr rtmallorlcdungunLkeimatpllege Der ffs« Die Annahme, die Namen Wildberg, Wilde Sau und Wilsdruff seien auf eine Wilde, d. h. einen Grenzwald im Saubach tale, die Grenze zwischen den Gauen Dale- minzien und Nisan, zurückzuführen, dürfte eine Stütze im Wilsdruffer Stadtwappen fin den. Dieses zeigt in seiner anscheinend älte sten Form zwei Türme mit je einem Spitz bogenfenster. Ueberliefert wird uns dieses Wappen durch einen einzigen erhaltenen Ab druck des Stadtsiegels, das, nach den gotischen Majuskeln (Großbuchstaben) der Unterschrift: „S: Civium in Wilannisdorf" zu urteilen, das erste gewesen sein dürfte. Der Siegel stempel selbst ist vermutlich bei dem Stadt brande von 1686 zu Grunde gegangen. Dies ist deshalb anzunehmen, weil das nächst älteste Stadtsiegel, das doch erst durch den Verlust des anderen notwendig geworden sein kann, in dem damals noch herrschend ge wesenen Spät-Renaissancestil ausgeführt ist. In dem darauf befindlichen Wappen ist zu den zwei Türmen noch ein Stück Stadtmauer hinzugekommen. Das Siegel trägt die Um schrift: „Civium in Willanisdrof" in Anti qua-Buchstaben und ist ein hervorragend schönes Erzeugnis der Stempelschneidekunst. Das Wappenbild dieses zweiten Petschafts ist durch Jahrhunderte das Vorbild aller wei- K. Weiße, Hohenstein. teren Wappensiegel der Stadtverwaltung ge wesen, wie die Beibehaltung der Türmeform und des Rollwerkes am Schildesrande be weist. Heute ist der Stempel eins der wert vollsten Altertümer der an solchen nicht rei chen Stadt. Die beiden beschriebenen Stadt wappenformen zeigen zwischen und neben den Türmen, ihren Stilen entsprechend verschie den, aber deutlich erkennbar gebildet, drei Bäume, die erst bei der Revision aller säch sischen Städtewappen um 1898 aus dem Wappen beseitigt worden sind. Man mag sie für überflüssig gehalten haben, ebenso wie z. B. die abgehauene Hand zwischen den Pranken des böhmischen Löwen im König steiner Wappen, die damals auch verschwand. Und doch sind solche Beizeichen, über die heute der Heimatschutz seine bewahrende Hand halten würde, wichtige Urkunden. Sie mach ten auch die Stadtwappen von gleicher oder ähnlicher Gestalt von einander unterscheidbar. Wilsdruff, als ummauerte Stadt, führte mit Türmen und Mauer ein Stück seiner selbst „im Schilde", wie so manche andere mittel alterliche Stadt. Die Bäume aber deuteten auf die Wilde, den Grenzwald, in dem es entstand, und gleichzeitig auf seinen vermutlich ursprünglichen Namen Wildlandsdorf. In ähnlicher Weise „redet" u. a. das Elster-