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si, UM» t»nö Amgegend Amtsblatt § 66. Jahrg Dienstag, den 3. September 1S97 No. 163 für die Kgl. Amtshauptmannschafk Meitzen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdor Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Mr die Redaktion und den ärmlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt Wilsdruff. Inserate werde» MontagS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angmommen. Jnsertionspreis 15 Psg. Pro vtergespalteue Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezkks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. Herr Bezirkstierarzt Haubold hier ist vom 1. bis mit 21. September dieses Jahres beurlaubt und wird während dieser Zeit in den bezirkstierärztltchen Geschäften vom Herrn Beztrkstierarzt Dr. Göhre in Großenhain vertreten. — Fernsprecher: Amt Großenhain Nr. 268 — Im übrigen wird hinsichtlich der Stellvertretung in der wissenschaftlichen Fleischbeschau und bei der Untersuchung von Handelsvieh und Handels» geflügel auf die Bekanntmachung in der vorigen Nummer dieses Blattes verwiesen. Meißen, am 29. August 1907. r»Die Königliche Amtshauptmannschaft. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des am 30. Dezember 1906 in Birkenhain verstorbenen WirtschaflSbesitzer Johann Heinrich Häufel wird heute am 31. August 1907, mittags 12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet, da glaubhaft gemacht worden ist, daß der Nachlaß überschuldet ist. Der Rechtsanwalt Dr. Kronfeld in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. Oktober 1907 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen stände — auf den S. Oktober 1907, vormittags 10 Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Montag, den 28. Oktober O07, norm, w Ahr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. September 1907 Anzeige zu machen. Wilsdruff, den 31. August 1907. »4 — Königliches Amtsgericht. WrmMlMng, HiWiMsi' kevisf. Klotzsches Gasthof zu Raundorf, Mittwoch, den 11. September 1907, vorm. 10 Uhr: 122 h. u. 1461 w. Stämme, 105 h. u. 763 w. Klötzer, 6090 w. Reisstangen, 1,5 rm h. u. 13,5 rm w Nutzfchette, 109 rm w. Nutzknüppel, 6 rm h. u. 146 rm w. Brennscheite, 4,5 rm h. u. 115 rm w. Brennknüppel, 1 rm h. u. 13 rm w. Zacken, 7,5 rm h. u. 113 rm w. Aeste, 1,5 rm w. Stöcke, Schlagdurch- forstungs- u Einzelhölzer in Abt 1, 2, 5, 7 bis 13, 16 bis 24, 26 bis 34, 36 bis 39, 41 bis 43, 46 und 47. -u Kgl. Forstrevierverwaltung Naundorf u. Kgl. Forstrentamt Tharandt. WrveiÄAgeiMg, IlmsMi' kevies. Gastrof „zur Tanne" in Tharandt, Donnerstag, den 12. September 1907, vorm. /,1O Uhr: 6 h. u. 2028 w. Stämme, 13 h. u. 3689 w. Klötzer, 696 ficht. Derb- u. 1795, ficht. Reisstange«, 3,5 rm ficht. Nutzscheite, 21 rm ficht. Brennscheite, 7 rm ficht. Brennknüppel, 1 rm ficht. Aeste, Kahlfchlags» u. Einzel» Hölzer in Abt. 1 bis 13, 18 bis 23, 27, 29, 30 und 50; 369,5 rm w. Stöcke, Abt. 16 und 37. »» Kgl. Forstrevierverwaltung «. Kgl. Korstrentamt Tharandt. Vekanntmaehnng. Die Wahl eines Abgeordneten der Landgemeinden zur Bezirksverfammlnng der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen für den die Ortschaften Schmiedewalde, Blankenstein, Steinbach bei Mohorn, Neukirchen, Neutanue» berg, Rothschönberg mit Perne, Groitzsch mit Rittergut, Burkhardtswalde, Munzig und Alttanneberg umfassenden 10. Wahlbezirk wird Freitag, d. 15. Sept. -. Fs., nachm. von 5 Ahr an inr Gasthsf zu Schnriedewalde vorgenon men werden. Die Gemeindevorstände der genannten Gemeinden (ingleichen die für Gemeinden von 500 und mehr Einwohnern hinzutretenden von den Gemeinderäten gewählten Wahl männer, letztere, soweit noch keine Anzeige an mich gelangt ist unter Beibringung ihrer Legitimation) sowie die Besitzer derjenigen einem Gemetndeverbande nicht angehörigen Güter im Wahlbezirke, welche nicht unter den Höchstbesteuerten stimmberechtigt sind, werden daher hierdurch aufgefordert, zu dem anberaumten Wahltermine sich einzufindeu und an der Wahlhandlung sich zu beteiligen. Die Abstimmung wird um 4 Uhr nachm. geschloffen und nach dieser Zeit mit Feststellung des Wahlergebnisses verfahren werden. Schmiedewalde, den 2. September 1907. «, Der Wahlkommiffar für de« IO. ländl. Wahlbezirk, Bohland. Ms arm verm aer Königs, kemerbe- Mlpektisii Meißen M Na; Mr i-sö. II. In einer Sägemühle wurden 2 Knaben mit dem Schälen von Holzstämmen, in einer kleinen Holzdrrherei der Soh» des Unternehmers an der Drehbank, in einer Getreidemühle 2 Knaben mit dem Ausladen von Säcken und in einer Buchdruckeret ein Knabe mit dem Falzen von Zeitungen beschäftigt angetroffen. In einer Wagenfabrik wurde die zulässige Dauer der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter überschritte»; der Unter, nehmer hielt sich für berechtigt, den an einem Tage der Woche durch den Fortbildungsschuluntericht eintretendeu Ausfall an Arbeitszeit durch Ueberarbeit an den übrigen Wochentagen wieder auszugleichen. In einer Eisengießerei war die Verkürzung der Nach mittagspause auf r/. Stunde und in einer Maschinenbau werkstatt der Wegfall der Nachmittagspause zu rügen. Die Arbeitgeber glaubten nichts Unrechtes getan zu haben da die tägliche Arbeitszeit weniger als 10 Stunden betrug. Auf einer Schiffswerft mußte einer der jugendlichen Arbeiter regelmäßig im Arbeiteraufenthaltsraum über nachten, um bei etwaigen Vorkommnissen auf dem Arbeits- Platze den in der Nähe wohnenden Werkführer sofort ^roeirufen zu können: es wurde die weitere Ausübung dieses Nachtdienstes untersagt. ^inem Steinbruche mußte auf Grund des 8 10 Abs. 10 der Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und der Betrieb v»" ^--«n^rüchen und Steinhauereien vom 20 März 1902 (R G Bt. S. 78), gegen die Be- schäftigung eines jugendlichen Arbeiters mit der Herstellung von Klarschlag eingeschritten werden. In 2 Getreidemühlen fiel ein Teil der Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter in die Nachtzeit. Einem Buchdruckereibesttzer war endlich die Beschäftigung seiner noch nicht 16 Jahre alten Lehrlinge mit dem Aus« blasen der Letternkästen zu verbieten. In einer Ziegelei war die Bedienung einer elektrischen Lokomotive durch einen 16 Jahre ölten Arbeiter zu be. anstanden, da bei einem so jungen Menschen die zu einer so vertrauensvollen Arbeit erforderliche Umsicht nicht vorausgesetzt werden konnte. Anläßlich eines schweren Unfalles wurde auch gegen die Beschäftigung von noch nicht 18 Jahre alten Arbeitern an einer großen Ziehpresse, deren Bedienung besondere Geschicklichkeit und Umsicht erforderte, eingeschritten. I» einer seit mehreren Jahren bestehenden Eisen- gießerei mußte für die jugendlichen Arbeiter ein besonderer Aufenthaltsraum gefordert werden, da die Nachmittags- pause der erwachsenen Arbeiter nur V. Stunde währte und infolgedessen der Aufenthalt der Jugendlichen in den Arbeitsräumeu zu verbieten war. In einer Fabrik für Vuchdruckereimaschinen, die be sonders geschickter Maschinenschlosser benötigt, werden bei einer Gesamtarbeiterzahl von 70 Personen 18 Lehrlinge be- schäfttgt. Die Fabrikleitung schließt mit letzteren einen Lchrkontrakt auf 4 Jahre ab und zahlt einen Wochenlohn, der im ersten Jahre 3 Mk. beträgt und jedes folgende Jahr um 1 Mk. steigt. In einem Eisen- und Stahlgußwerk erhalten die Lehrlinge in den ersten beiden Lehrjahren einen Wochen, lohn von 6 Mk. unter der Bedingung, daß sie in der Werkskantine das von der Fabrikleitung unentgeltlich ge» botene MittagSeffen etnnehmen. Die Direktion deS Werkes geht dabei von der richtigen Erwägung aus, daß die jugendlichen Arbeiter gerade während der Zeit, in der sich der Körper am meisten zu entwickeln pflegt, einer kräftigen und reichlichen Mittagskost, die ihnen in der Regel sonst nicht geboten wird, ganz besonders bedürfen. In 9 gewerblichen Anlagen war der Erlaß von Arbeitsordnungen zu fordern. In einer Lederfabrik gaben die geplanten auf die Arbeitszeit bezüglichen Vorschriften der Arbeitsordnung zu ernstliche« Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitern Anlaß. Ersterer wünschte die Fortbehaltung der 11 stündigentäglichen Arbeitszeit, während letztere hiergegen Einspruch erhoben und die Feststellung einer nur 10stündigen ArbeitSzei forderten. 3 mal war auch die Behändigung der Arbeitsordnung an die Arbeiter unterblieben. Die meisten Arbeitsordnungen enthalten zwar ein» gehende Bestimmungen über die Verhängung von OrdnungS. strafen, aber nur in seltenen Fällen wird von dieser Be fugnis Gebrauch gemacht. Hierauf ist es auch zurückzu- führcn, daß nur wenige diesbezügliche Erinnerungen zu ziehen waren, die unvollständige Eintragungen in das Strafgelderverzeichnis betrafen. Die Entlastung eines wegen seiner Agitation miß. liebig gewordenen Arbeiters gab den Anlaß zum Aus. bruchc eines Ausstandes in 3 demselben Unternehmer ge hörigen Steinbrüche». Von 125 Arbeitern wurden 69, teilweise ohne Innehaltung der vorgeschriebenen Kündigung?, frist, ausständig. Diesem Vorgehen begegnete die Ver- einigung der Besitzer von Hartstetubrüchen im Elbgebiete dadurch, daß sie in weiteren 10 Betrieben 86 organisierte Arbeiter aussperrte. Ausstand und Aussperrung endeten gleichzeitig nach Verlauf von etwa 2 Wochen; die Arbeiter, die außer der Wiederanstellung des entlassenen Arbeiters auch eine Erhöhung des Stundenlohnes gefordert hatten, erzielten keinen Erfolg. Im Berichtsjahre ereigneten sich insgesamt 1220 Unfälle (63 mehr als im Vorjahre), darunter 7 mit töd lichem Ausgange. Bei dem weitaus größten Teile dieser Unfälle handelt es sich indessen um geringfügige Verletz ungen, die weder eine Unterbrechung der Arbeit noch eine dauernde Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hatten. Die Jnspektionsbeamten nahmen an 35 Unfallunter, suchungen teil. Ueber bemerkenswerte Unfälle ist folgendes mitzuteilen: Der Vorarbeiter eines Steinbruches unterließ es, sich beim Beseitigen des Abraumes anzusetlen; er stürzte von einer etwa 12 m hohen Felswand ab und starb an den erlittene« Verletzungen. In dem nämlichen Betriebe, sowie in einem weitere« Steinbruche wurde je ein Arbeiter durch plötzlich herabfallendes Gestein getötet. Ein Steinbrecher war unterhalb einer überhängenden Felswand mit dem Bohren eines Sprengloches beschäftigt; plötzlich brach ein Teil der Felswand nieder und ver. fchüttete ihn. Der Tod ist sofort eingetreten. Da in dem Betriebe das Unterhöhle« verboten und der Abbau vom