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WWW Ur MM« Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DtenStagS, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Ml. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Ml. 54 Pjg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. UN- Amgegen-. Amtsblatt Inserate werdm MontagS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 18 Psg. pro viergespalteue Korpuszeile. Außerhalb des AmtsgeUchtsbezirls Wilsdruff 20 Pfa. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 °/» Ausschlag. für die Kgl. ArnLshauMnannschaft MMen, für das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkharvtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kcffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kcffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag vou Zschunke S Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 10». f Dienstag, de« 27. August 1W7. j 00. Jahrg. Wie verschiedenfach beobachtet worden ist, halten im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen Handwerker, die einer Innung nicht angehören, Lehrlinge, ohne dieselben gemäß § 7 der von der Gewerbekammer Dresden unter dem 16. Oktober 1901 erlassenen Lorschriften zur Regelung des LehrlingswrsenS durch Einreichung einer Ausfertigung eines schriftlichen Lehrvertrages bei der genannten Kammer angemeldet zu haben. Die Unterlassung dec Anmeldung ist teils auS Nachlässigkeit, teils aber auch mit Absicht erfolgt. Einerseits suchen solche Lehrherren, sich und ihre Lehrlinge der den Gewerbekammern durch § 103« Ziffer 1 und 2 des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 zugewiesenen Ueberwachung zu entziehen. Andererseits wollen sie der Zahlung der der genannten Kammer zustehenden Gebühr von drei Märk für die Ein schreibung deS Lehrlings in die Lehrlingsrolle entgehen. Des weiteren suchen auch Inhaber von Handwerksbetrieben, und zwar häufig solche, die zum Halten und Anleiten von Lehrlingen gar nicht befugt sind, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie ihre Lehrlinge als „jugendliche Arbeiter" oder als „Volontäre" bezeichnen, obwohl sie dieselben zwecks Ausbildung in dem von ihnen betriebenen Gewerbe angenommen haben, und ihnen durch Zeugnisse bestätigen, daß sie bei ihnen in der Lehre gestanden haben. Solche jugendliche Handwerker sind aber als Lehrlinge im Sinne der 88 129 folgende der Gewerbeordnung anzusehen. Da derartige Fälle zum Schaden der die gesetzlichen Bestimmungen genau innehaltenden Handwerker sich zu mehren beginnen, so werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn, sowie sämtliche Herren Gemeindevorstände des Bezirkes auf Veranlassung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden hiermit angewiesen, die Handwerker einerseits auf die ihnen durch daS Handwerkergesetz vom 26. Juli 1897 erwachsenen Pflichten, deren sie sich zum großen Teil noch gar nicht bewußt sind, bei jeder passenden Gelegenheit aufmerksam zu machen, und andererseits darauf hinzuwirken, daß die einer Innung nicht angehörenden Handwerker, welche Lehrlinge halten und aus- bilden, mit diesen und deren gesetzlichen Vertretern gemäß 8 126 b der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 6 der Vorschriften der genannten Kammer zur Regelung des Lehrlingswesens einen schriftlichen Lehrvertrag abschließen und die Lehrlinge durch Ein reichung einer Ausfertigung desselben nebst einer Einschreibgebühr vou drei Mark für je einen Lehrling bei der Gewerbekammer in Dresden anmelden. Dabei wollen die genannten Herren die Handwerker darauf Hinweisen, daß eS sich empfiehlt, bei Abschließung des Lehrvertrags die von der Gewerbekammer Dresden aufgestellten und den Anforderungen des 8 6 der genannten Vorschriften zur Regelung desLehrlingSwesens entsprechenden Vordrucke zu Lehrverträgen für NichttnnungShandwerker zu benutzen, die im Verlage des „Sächsischen Jnnungsboten" in DrcSden-A., Zahnsgafle 24, zum Preise von 40 Pfg. sür drei Stück postfrei zu erhalten find. Diese Vordrucke erleichtern das Abschließen der Lehrverträge, indem sie die Lehrherren vor Fehlern uud Zeitverlust bewahren. Gleichzeitig ist dabei eingehend festzustellen, wo Handwerker, die einer Innung nicht an gehören, Lehrlinge, jugendliche Arbeiter oder auch sogenannte „Volontäre" beschäftigen. Die vollständig'.' Nimen dieser Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer sind binnen 4 Wochen von ^uöffcrtlichung dieser Verfügung an gerechnet schriftlich hier anzuzeigen. Fehlanzeigen find nicht zu erstatten. Meißen, den 9. August 1907. 165 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Auf Blalt 96 deh hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma Meinert L Köhler in Röhrsvorf eingetragen worden. Gesellschafter sind: a. Klara Marie Meinert geb. Lindner, d. der geprüfte Husbeschlagmeister Karl Paul Louis Köhler, beide in Röhrsdorf bei Wilsdruff. Die Gesellschaft ist am 1. Juli 1906 errichtet worden. Angegebener Geschäftszweig: Bau und Reparatur von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Fahrrädern und Nähmaschinen, sowie Handel mit den vorbe zeichneten Gegenständen und mit eisernen Gefäßen. Wilsdruff, den 22. August 1907. rss Königliches Amtsgericht. Der Ausbau -er wils-ruffer Wasserleitung. (Aus dem Gutachten der Firma Franke L Berghold in Radebeul.) i. Die Erweiterung der Wilsdruffer Wasserversorgungs- anlagen hat sich wegen der zu tiefen Lage des derzeitigen Hochbehälters und dcs sich daraus ergebenden Mangels an Vcrsorgungsdruck in den höheren Stadtlagen als not wendig erwiesen. DaS Projekt soll daher die Erweiterung der Anlagen zur Aufspeicherung und Verteilung des Wassers umfassen, während die vorhandenen Anlagen für die Wassergewianung und die Wasserförderung nach Angabe der Stadtvertretung sich bei den angestellten Ver suchen sowohl wie im Verlauf des seitherigen Betriebes als zur Zeit und für die nächste Zukunft noch durchaus zulänglich erwiesen haben. Zur Berechnung der Rohrlichtweiten, welche sür die ordnungsmäßige Verteilung des Wassers notwendig sind, und der dazu erforderlichen Höhenlage des Behälters ist die Kenntnis der Höchstbeanspruchung, für die das Werk eingerichtet werden soll, Bedingung. Es hat sich nun bisher durchaus bewährt der Vorbe rechnung von Wasserwerksanlagen im Allgemeinen die Einwohnerzahl zu Grunde zu legen, denn eS steht bei solchen Anlagen gewöhnlich die ausgiebige Versorgung der Einwohner mit gutem Nutz- uud Trinkwasser im Vordergründe deS Interesses, gegen welche die Wasserbr- fchaffung sür industrielle Zwecke mehr unwesentlich erscheint. Außerdem bietet eine kritische Prüfung der Bevölkerungs bewegung innerhalb eines gewissen Zeitraumes an sich den besten Maßstab für die Entwicklung des betr. Gemeinwesens uberharwt Ohne weiteres ist dabei klar, daß eine mit so hohen Geldopfern verbundene Anlage wie ein Wasserwerk nicht nur für die Befriedigung der gegenwärtigen Bedürf. Nisse zulänglich sein darf, sondern es muß der Vergrößerung des Ort^ eine den Verhältnissen entsprechende Rücksicht bei der Projektierung getragen werden. Deshalb ist für die Berechnung der Höchstleistung des Werkes die Er- Mittelung der mutmaßlich zu erwartenden Einwohnerzahl und die Zett/ innerhalb welcher dieses erreicht wird, von wesentlicher Bedeutung. Diese Einwohnerzahl ist aber ab hängig von der Größe des Bcbauungsgebietes und der für eine Bebauung in Aussicht genommenen Flächen. Die in dieser Beziehung angestellten Ermittlungen haben ergeben, daß zur Zeit 24 ks mit einer Dichte von 160 Einwohnern pro da bebaut sind, während die gesamte in den Bebauungs plan einbezogene Flache eine Ausdehnung von 137 ka hat. Die jetzige Bebauungsdichte auch für die Zukunft vorausgesetzt, könnten also auf dem Gesamtbebauungsgebiet rund 22000 Einwohner untergebracht werden. Nach dem Volkszählungsergebuisse der Jahre 1885 bis 1905 fand eine Zunahme schwankend zwischen 0,76 und 3,81 7. pro Jahr statt; in Mittel betrug sie 1,77 7. jährlich. Legt man diesen mittleren Zunahm eprozentsatz dem künftigen Anwachsen der Bevölkerung zu Grunde, so würde das Gesamtgebict von Wilsdruff voraussichtlich im Jahre 2004, also nach 97 Jahren voll bebaut sein. Auf eine in so ferner Zukunft liegende Einwohnerzahl schon jetzt Rücksicht zu nehmen, würbe wirtschaftlich ein direkter Fehler sein, da ein Kapital von 4°/» auf Zins und Zinses zinsen angelegt, in diesem Zeiträume nahezu zum47fachen Betrage anwachsen würde, man kann also sür eine erst nach so vielen Jahren notwendig werdende Ausführung ganz erheblich größere Summen aufwenden, ohne eine« finanziellen Mißgriff zu begehen. Ganz abgesehen davon, ist es aber auch ausgeschlossen, die Zunahme einer Stadt genau vorauSzusehen, da die verschiedenste« Verhältnisse sür ein langsameres oder schnelleres Anwachsen aurschlag- gebend sein können. In Erwägung aller Momente kommen wir zu dem Vorschlag, der Berechnung der Hauptbauteile, deren Vergrößerung oder Auswechslung mit sehr erhebliche« Kosten verbunden sein würde, 10000 Einwohner zu Grunde zu legen. Diese Einwohnerzahl würde zwischen 1955 und 1960 erreicht werden und man würde bei ihrer Annahme nicht in die Notwendigkeit versetzt werden, zum Zwecke der Erweiterungen bezw. Auswechslung dieser Bauteile, neue Anleihen aufzuuehmcn, noch ehe die für die ur- sprünglichen Anlagen aufgewendeten Summen durch Amor tisation getilgt sind. Für die Unterbringung des künftigen Einwohner zuwachses kommt in erster Linie das neue Bcbauungs- gebiet in der Nähe des Bahnhofes, in zweiter Linie das jenige an der Zellaerstraße und erst in dritter Linie das jenige an der Dresdnerstraße in Frage. DaS neue Bebauungsgebiet zwischen dem Bahnhof und Grumbach ist das größte und auch das am höchsten gelegene, da in demselben Höhen bis zu 282,00 m über N. N. vorkommen, während diese in den anderen Gebieten nur bis zu 277,00 m über N. N. betragen. Deshalb liegt es nahe, den Behälter in möglichster Nähe dieses Gebietes zu erbauen, seine Höhelaze aber so zu wählen, daß von ihm aut auch die an der Zellaerstraße und Dresdnerstraße liegenden hohen Bebauungsgebiete mit versorgt werden können. Als Behältcrbauplatz würde der höchste Punkt auf den Parzellen 458 oder 478 der Flur Grumbach in Frage kommen. Derselbe liegt 305,00 m über A. bl. Für die Errichtung eines Wasserturmes kommt dagegen der höchste Punkt an der Straße nach Niedergrumbach mit einer Höhenlage von 282,50 m in Betracht. Um die gleichen nutzbaren Druckhöhen, wie bei einem auf der Höhe von 305 w über bl. bl. in die Erde eingebauten Be hälter zu erhalten, müßte der Wasserturm 17,5 in bis zur Sohle hoch werden, also der tiefste Punkt des Re- servoirs auf der Höhe von rund 300 m liegen. Bei diesen Behälterbauplätzen ergeben sich sür das am Bahnhof liegende Gebiet günstige, für das an der Zrllaer- und Dresdnerstraße gelegene Gebiet dagegen nur zulängliche Druckhöhen. Wählt man den Bauplatz des Behälters auf dem der Stadt gehörigen Grundstücke an der Zcllaer- straßr mit seiner größten Höhe von 296,00 m über bl. bl. so ergeben sich weniger gute Druckoerhältntsse für das Gebiet am Bahnhof und dasjenige an der Dresdnerstraße. Außerdem würden hierbei, da die höchstgelegenen Punkte entfernt von dem Behälter und auf der denselben ent gegengesetzten Stadtseite liegen, zur Herabminderung der Druckverluste große Rohrweiten erforderlich. Diese Umstände sowie die Z fitunterschiede in der Be- bauung der verschiedene» Gebiete legen die Erörterung nahe, ob sich nicht die Errichtung mehrerer kleinerer, unter einander in Verbindung stehender Behälter auf gleicher Höhe in der Nähe der verschiedenen hohen BebaunngS- gebiete empfiehlt. Die aufgestellten vergleichenden Projekte und Kostenanschläge haben ergeben, daß dies tatsächlich der Fall ist. Einmal kann dadurch dem allmählichen Ausbau des ganzen Wasserwerkes gleichen Schrittes mit dem Wachs tum der Stadt mehr Rechnung getragen werden und zum anderen werden dadurch die Druckverhältnissc in dem ganzen Stadtgebiete günstigere, da so die Deuckoerlusthöoe« auf das kleinste Maß beschränkt werden. Was nun die Entscheidung der Frage aulangt, ob man einem in die Erde eingebauten Behälter oder Wasserturm nach Lage der Verhältnisse den Vorzug zu geben habe, so sind in erster Linie die Ausführungskosten als ausschlaggebend zu betrachten. Die aufgestellten oben beschriebenen Ausführ ungen ergeben nun, wenn man die das ganze Gebiet durchschneidende Hauptfallrohr- und VerteilungSleitungen, sowie die Hochbehälter bezw. den Wasserturm in Betracht zieht, dagegen ohne Berücksichtigung der bei allen Projekten gleiche Kosten erfordernden Anlagen,swie der Nebenleitnngen, den Maschinenaalagen und des WasserstandSfernmelderS, daß dieselben für die verschiedenen Projekte nur wenig differieren. Bei der Errichtung eines Wasserturmcs würden die entstehenden Mehrkosten ca 1200 Mk. betragen. ES ist deshalb einem in die Erde eingebauten Behälter der Vorzug vor einem Wasserturm zu geben, besonders auch deshalb, weil man hierbei eine Sommer, wie Winter nahe zu gleichbleibende Waffertemperatur zu erwarten hat und v»r allen Dingen dabet auch eine den jederzeitigen Be dürfnissen entsprechende Vergrößerung ermöglicht wird, was Vorteile darstellt, die sich bei der Errichtung eines Wasserturmcs nicht erreichen lassen und die selbst geringe Mehrkosten reichlich ausgletche« würde.