Volltext Seite (XML)
Erscheint wöchmtlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljShrlich I M. 30 Psg., durch die Post zogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. UN- Amgegen-. Amtsblatt Inserate werden MontagS, Mittwochs und Freitags bik spätestens 12 Uhr angenommen Jnsertionspreis 15 Psg. pro viergespaiteue Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 "/» Aufschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meisten, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttauueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdors, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Zschunke Sl Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. »Lo. 4S. Donnerstag, de« 18. April 1907. «K. Jahrg. Montag, den ry. dss. Alt», vormittags Uhr findet im Sitzungszimmer der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 16. April 1907. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Inhaber der im Bezirke vorhandenen Ztgarrenfabriken sowie sonstiger gewerblicher Anlagen, in denen zur Herstellung von Zigarren erforderliche Verrichtungen vorgenommen oder Zigarren sortiert werden, werden hiermit, soweit in den An lagen nicht ausschließlich zur Familie des Arbeitgebers gehörige Per sonen beschäftigt werden, auf die gemäß 8 120 s der RetchSgcwerveordnuug vom Bundesrat erlassenen bei der Ortsbehörde einzusehenden Bekanntmachung betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen vom 17. Februar 1907 (Reichsgcsetzblatt Seite 3t folgende) ausdrücklich hingewtesen. Zugleich wird bekannt gegeben, daß die Bekanntmachung, vorbehältlich der in 8 12 erwähnten, die Größe des jeden Arbeiter zu gewährenden Luftraums betreffenden Uebergangsbestimmung, am 1. Mai laufenden Jahres in Kraft tritt, und daß etwaige Gesuche um Erteilung von Ausnahmebewllligung, über die nach H 8 der Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden die Entschließung zusteht, aus den Städten Siebenlehn und Wilsdruff sowie aus den Landgemeinden zunächst beider unterzeichneten Behörde einzureichen sind. Meißen, den 9. April 1907. Die Königliche Amisha« ptmannfchast. In einigen Verkaufsstellen für Süßigkeiten tm Bezirke find neuerdings Gegen, stände von Zuckerbackwerk oder Schokoladenmasse — Trompeten, Vögel, Käfer und der- gleichen damellend —, die mit metallene«, festei«fügteu Einlage« versehe« Ware«, feilgeboten und in Verkehr gebracht worden. Da solche Gegenstände für Kinder, denen sie als Spielwerk oder zum Genüsse überlassen werden, sehr leicht eine lebenSgesährdende Gesundheitsschädigung herbeiführen können, wird das Feilhalten und Verkaufen derartiger Gegenstände aus gesundheits- polizeiltchen Gründen hiermit verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 (sechzig) Mark, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit entsprechende Hast zu treten hat, sowie mit Einziehung der betreffenden Gegenstände geahndet werden. Meißen, den 15. April 1907. S77L Die Königliche Amtshauptmannschaft. Drucksehlerberichtignng. Zu der in Nr. 32 oes Wochenblattes für Wilsdruff vom 16. März 1907 abgedruckten Verordnung des Gesamtmtnisteriums vom 25. Februar 1907 wird berichtigend bemerkt, daß es auf Zeile 2 nicht „Esteizungs- gesetz vom 25. sonder« vom 24. Juni 1902" zu beißen hat. Das im Grundbuche für Niederwartha Blatt 29 auf den Namen Emma Pauline verehel. Klemm geb. Kreutz eingetragene Grundstück soll am 6. Juni 1YO7, vormittags ^14 Ahr an Ort und Stelle, im Kießlerschen Gasthofe zu Niederwartha im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 5,5 Ar groß und auf 11000 Mk. geschätzt. Es ist mit einem massiven Wohnhause, Nr. 2O des Vrandkatasters, bebaut und liegt an der von Niederwartha nach Gauernitz führenden Straße, gegenüber der Dampfschiffhallestelle Niederwartha. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 4. März 1907 verlautbarten Lersteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bet der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht Hst, muß vor der Erteilung des Zuschlages die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbet führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes tritt. Wilsdruff, 13. April 1907. 4/07. Nr. 2 KöniaNches Amtsgericht. Donnerstag, den 18. April d. I., nachmittags 6 Uhr öffentl. Stadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. -wa Wilsdruff, am 17. April 1907. Der Bürgermeister. Kahle«berger. politische Rrm-HchE. Wilsdruff, 17. April 1907. Englische Unverfrorenheit. In neuerer Zeit wurde gemeldet, der Gouverneur von Südwest-Afrika, v. Lindequist, werde sich demnächst wieder nach London begeben, um dort mit England über die Entschädigung zu unterhandeln, die dieses für die aus dem deutschen Gebiet nach dem Kap- tand geflohenen Hottentotten verlangt. Danach scheint diese Forderung immer noch aufrecht erhalten zu werden. Allgemein nahm man an, das von Deutschland das Verlangen glatt abgelehnt worden sei, aber mit bekannter englischer Hartnäckigkeit wird es immer wieder vorgebracht. Ein besonderes Kennzeichen dafür ist der Umstand, daß man amtltcherseits völliges Schweigen darüber bewahrt. Die Sache verdient eine nähere Be leuchtung. Die Kosten sind entstanden durch die famose »Neutralität" der Kapregierung. Anstatt eine gehörige Grenzbewachung aufzustellen, wie sie bei solchen Aufständen und bei Kriegen eine* internationale Pflicht ist, ließ man die Grenze offen, und die Rebellen fanden widerrechtliche Aufnahme bei den Kapländern. Die Engländer haben damit dazu beigetragen, den Aufstand, de« sie stets von neuem unterstützen, zu verlängern, und haben unsere Kosten und Opfer außerordentlich vermehrt. Wir wären vielmehr berechtigt, eine Kostenrechnung für die Engländer aufzustellen, als umgekehrt. Wen» man nur annimmt, daß der Ausstand durch die Hilfe des Kaplanoer um ein Jahr verlängert worden ist, so müßten wir den Ersatz eines Drittels der Kosten verlangen, also 80 Millionen. Was würden die Briten für Gesichter dazu machen. Natürlich machen sie sich jetzt keine Sorge.^, Sie sind gewohnt, daß wir allen ihren Forderungen nachkommen. Die englische „Neutralität während des Aufstandes ist eine Erfindung des Kabinetts des Dr. Jameson, das darauf ausgeht, den Deutschen das Schutzgebiet abzu drücken. Aber bemerkenswert ist, daß das Londoner Kabinett den Dr. Jameson dieses Geschäft hat betreiben lassen, ohne auch nur im geringsten einzugreifen. Ihm waren dessen Maximen gerade recht. Ueber ei«e« beschämenden Fattprotestanttscher Jntplernnz berichtet das „Ev. Gemetndebl. iür Rhein! u. Wests." aus Hamm: Vor wenigen Jahren hatte sich dort ein angesehener Bürger mit seiner Braut, die bis dahin der katholischen Kirche angehörte, vermählt. Am Hochzeits tage ließen sich die Verlobten von einem evangelischen Pfarrer trauen. Während der Zeit der Ehe versuchte die katholische Geistlichkeit, die junge Frau zum Rücktritt zu bewegen. Der katholische Priester stellte in Abwesenheit des Gatten an die Frau das Ansinnen, doch in den Schoß der „alleinseligmachenden" Kirche zurückzutreten, ja, ihren Mann zum Uebertritt zu bewegen, oder, wenn alleUcber- redungSkünste nichts fruchteten, dem Manne mit der Auf- lösung der Ehe zu drohen Die Jungvermählte blieb standhaft und erklärte den Friedensstörern gegenüber, die so oft vom Frieden predigen, alle Machinationen seien zwecklos. Ei« Jahr nach diesen Erlebnissen hat nun der Tod die Frau dahingerafft. Der hart getroffene Mans wandte sich in seinem Schmerze an die evangelische Geistlichkeit. Niemand dieser Herren fühltesich aber gedrungen, der Verstorbenen das Geleit zum Grabe zu geben und de« Hinterbliebenen mit einigen Worten des Trostes zu dienen. Von der katholischen Geist lichkeit konnte man am Ende nicht verlangen, daß sie einer Abtrünnigen die letzte kirchliche Ehrung erwies. Was hinderte die evangelischen Pfarrer aber, sich an der Be erdigung zu beteiligend Mit Recht bemerkt das liberale Kirchenblatt dazu: Wer versteht das Verhalten der evangelischen Pfarrer Hamms? Alle Evangelischen, die nicht von den Paragraphen der Amtsordnung unserer evangelischen Pfarrer wissen, fühlen, daß hier ein grober Verstoß gegen die vital sten Interessen der evangelischen Kirche vorliegt. Draußen opfert man Zeit und Kraft und Geld für die „Los von Rom"-Lewegu«g. Bet uns zu Hause sorgt man durch solche „Fälle", daß der Austritte aus der römisch- katholischen Kirche nicht zu viele werden. Mancher freier gesinnte Katholik, der von den Formeln und Zeremonien der katholischen Kirche nichts mehr wissen will, der aber noch nicht in der Form Rechtens zur evangelischen Kirche übertreten möchte, wird sich tausendmal bedenken müssen, ob er den „verhängnisvollen" Schritt aus der Kirche tun solle. Wo wollen diese strenggläubigen Protestanten das Recht hernehmen, die römischen Katholiken der Unduld samkeit zu beschuldigen, wenn sie selbst solcher unerhörten Intoleranz fähig sind! Der Papst über de« Kulturkampf. In dem geheimen Konsistorium hielt der Papst eine Allokution. Der Papst sprach im besonderen von den Kämpfen,-die gegenwärtig in Frankreich herrschen und die ihm um so schmerzlicher seien, als er, der Papst, diese sehr edle Nation liebe und ihre Schmerzen und Freuden als die seinigen ausehe. Im Gegensatz dazu seien die in Frankreich regierenden Männer, nicht zufrieden damit, das Konkordat willkürlich abgebrochen, die Kirche gewaltsam beraubt und die wahren alten Ruhmestitel ihres Vater landes verkannt zu haben, bemüht, aus den Herzen ihrer Mitbürger jeden Rest von Religio» auszureißen, indem sie jegliche Ausschreitung begingen, auch die, die der ftanzösi- fischen Höflichkeit am meisten widerstrebe, dadurch, daß sie jedes vrtvate und öffentliche Recht verletzten, den Episkopat und die Geistlichkeit verleumdeten nnd versuchten, diese von dem heiligen Stuhl zu trennen und das gegenseitige Vertrauen zu erschüttern. Außerdem suchten sie mit offen barem Sophismus die Institutionen und die Verwaltung des Landes mit ihrem Kriege gegen die Religion zu ver quicken, um den Papst dann beschuldigen zu können, daß er die Form deS volkstümlichen Regierungssystems an greife, die dieser anerkannt und stets geachtet habe. Der Papst sprach dann seine Freude darüber aus, daß trotz dieser feindseligen Machenschaften unter den französischen Bischöfe« die herrliche Eintracht und das Einverständnis zwischen dem Klerus und den Gläubigen mit dem päpst lichen Stuhle fortdauere, was bessere Tage für die Kirche und Frankreich erhoffen lasse. Er werde in der Erfüllung seiner heiligen Pflicht zum Besten des von ihm geliebten Volkes nicht innehalten. — Wer hat denn das französische Volk der Religion am meisten entfremdet?! Das Erdbebe« i« Mexiko. Bei dem Erdbeben tn Mexiko sind nach den «ach London gelangten Telegrammen bis jetzt 11 Personen