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an 5IK »e. ISil. müllsr geraden Herrn r an der rdenden Adler. rnd. n, 2658 md. pp. zke. Llllk. lk, 2585 ert. eilage 8ch«i« K »ilM Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Pfg., durch die Post zogen 1 Ml. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgegend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen Jnsertionspreis 1ö Psg. pro viergespalteue KorpuSzcilr. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Aufschlag. Mr die Kgl. Amtshauptmannschast Weihen, Mr das Kgl. Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grunv bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck uns Verlag von Zschunke 8 Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und dm amtlichen Tell verantwortlich: Hugo Friedrich, für dm Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. LS. I Donnerstag, den 4. April 1»»7. s««. Jahrg.- Nachdem im Jahre 1906 in verschiedenen Teilen des Bezirkes der Ro««e«- falter in größeren Mengen ausgetreten ist, steht zu befürchten, daß sich die Gefahr dieses Jahr in verstärktem Maße wiederholen wird. Auf Grund des Gesetzes, den Schutz der Waldungen gegen schädliche Insekten betreffend, vom 17. Juli 1876 wird daher, um zunächst einen Ueberbltck über den Um- fang des Auftretens des Schädling» zu gewinnen, hiermit angeordnet, daß alle Wald- besitze* des Bezirkes u«gefä«mt nach Erscheinen dieser Bekanntmachung in ihren Beständen nach Nonneneiern bezw. Raupenspiegeln suchen. Zu diesem Zwecke sind Probebäumr zu fällen, pro Hektar etwa 3—4 Stück. Diese Bäume sind tief am Boden abzuschneideu, zu entasten und dann die Rinden- schuppen vorsichtig und über untergelegten Tüchern abzulösen, und zwar jede Rinden- und Borkenschuppe einzeln, dabei ist jede Ritze genau nachzusehen, bezw. nach vorherigem Ausschneiden. Die gefundenen Eier und Räupchen sind in gut schließbaren Glas- oder Blechbebältniffen aufzubewahren, damit nach Befinden ihre Einsendung an Sachverständige erfolgen kann. Die Nouneneier erscheinen etwa stecknadelkopf groß graubräunlich in Häufchen von 10—100 Stück. Die Spiegel stad ungefähr talergroße Ansammlungen junger, etwa V, cm großer Nonneuräupchen. Die Herren Bürgermeister zu Siebenlehn und Wilsdruff sowie die Herren Gemeindevorstände werden angewiesen, diese Arbeiten unter eigener Verant wortlichkeit zu überwachen und bis 10. April dieses Jahres auzuzeigen, ob und in welchem Umfange Eier und Spiegel festgestellt worden sind, oder Fehlschein einzureichen. Die Bezirksgendarmerie erhält hierdurch Befehl, die Ortsbehörden bei Ueberwachung der Ausführung der angeordneten Arbeiten zu unterstützen. Die beteiligten Herren Gutsvorsteher haben diesen Anordnungen hinsichtlich der in den Gutsbezirken vorhandenen Waldungen gleichfalls nachzugehen und die ver langten Anzeigen oder Fehlscheine binnen gleicher Frist einzureichen. Die Nichtbefolgung der getroffenen Anordnungen wird nach Maßgabe des obenzitierten Gesetzes mit Geldstrafe bis 150 Mk. geahndet und die notwendigen Ar beiten werden auf Kosten der Säumigen bewirkt werden. Meißen, am 2. April 1907. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bom 3. bis mit 20. April d. I. sollen die Schornsteine im hiesigen Stadt bezirke gereinigt werden. Wilsdruff, am 30. März 1907. Der Stadtrat. 2633 Kahlenberger. Die Pfecdebesitzer hiesiger Stadt werden hierseits darauf hingewtesen, daß die diesjährige Stutenmusterung und Fohlenschau für das Zuchtgebiet Keffelsdorf, verbunden mit Prämiierung der ein- und zweijährigen Fohle» am 12. April 1907, vormittag- SV, Nhr in Keffelsdorf stattfindet. WilSdruff, am 28. März 1907. 2635 Ler Stavirar. Kahlenberger. Donnerstag, den 4. April d. I., nachmittags 6 Uhr öffentl. Stadtgemeinderatssitzung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 3. April 1907. D-x Bürgermeister. Kahleuberger. Dem Malermeister Herrn Hugo Max Berger, hier, ist auf sein Ansuchen unterm heutigen Tage eine Duplikat-Radfahrkarte erteilt worden und wird daher die am 24. Januar 1907 unter Nr. 48 für ihn hierseits ausgestellte Originalkarte zur Vermeidung von Mißbrauch andurch für ungültig erklärt. Wilsdruff, am 28. März 1907. Der Bürgermeister. 2634 Kahlenberger. Vekanntmarhung. Nach dem Kirchengesetz vom 22. November 1906 soll künftighin nicht mehr vor jeder Kirchenvorstandswahl eine Wählerliste ausgestellt, sondern es fall eine jetzt a«- zulegende, immer auf dem Laufende« zu haltende Wählerliste geführt werden. Die Aufnahme in die Liste hat auf eigne Anmeldung beim Pfarramt zu er folgen. Dabet hat der sich Anmeldende eine Erklärung zu unterschreiben, daß er bereit sei und stch verpflichte, das kirchliche Lebe« in der Gemeinde in Ueber- einstimmuifg mit de« Ordnungen der.Kirche zu fördern. Stimmberechtigt sind die selbstständigen Hausväter, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet, oder nicht und in die Wählerliste der Kirchgemeinde ausgenommen sind. Wilsdruff, den 30. März 1907. Der Ktrchenvorstand, 2617 Wolke, Pfarrer, Vors. Wilsdruff, 3. April 1907. Deutsches Reich. Ei« Soh« des Kaisers als amerika«ischer Student? Die Londoner „Daily Mail- hat sich von ihrem Korrespondenten in New-Dor! die Tartarennachricht auf- hänge» lassen, daß der fünfte Sohn des Kaiserpaares, Prinz Oskar von Preußen, der demnächst sein 19. Jahr vollendet, nach Amerika gehen wird, um daselbst an der Harvard-Universität zu studieren. Die Studien sollten im Herbst beginnen. Der Sekretär der Universität habe diesen Gerichten gegenüber erklärt, daß er bisher noch keine Mitteilung von einer Absicht des Kaisers erhalten habe, seinen Sohu nach Amerika zu senden, daß aber schon lange in eiugeweihten Kreisen davon gesprochen werde, daß der Sohn des deutschen Kaisers gleichzeitig mit dem Sohne des Präsidenten Roosevelt eine amerika nische Universität besuchen solle. — Natürlich basiert die Meldung auf leerem Gerede. Daß ein Sohn des Kaisers eine amerikanische Universität besuchen wird, ist nach den bisherigen Gepflogenheiten völlig ausgeschlossen. Jude« als Schöffen und Geschworene. Der Verband der deutschen Juden hatte stch in einer Beschwerde über angebliche Zurücksetzung der Juden bei der Auswahl von Schöffen und Geschworenen an den Staatssekretär des Reichsjustizamts gewandt. In der Antwort an den Vorsitzende« des Verein» heißt es: „Wenngleich Ihre Anführungen mich nicht davon über zeugt haben, daß in der Tat eine grundsätzliche Zurück setzung von Juden bei der Auswahl von Schöffen und der Geschworenen stattfindet, so nehme ich doch keinen Anstand, zu sagen, daß nach meiner Meinung ein solches Verfahren mit dem Geiste der bestehende Gesetze nicht im Einklang sein würde, Im übrigen ist die Auswahl der Schöffen und der Geschworenen in das pflichtmäßtge Er- messen der hierzu berufenen Ausschüsse gestellt, denen eine bindende Anweisung über die Grundsätze, welche sie zu befolgen haben, von keiner Sette erteilt werden kann. Soweit etwa eine Einwirkung auf ihre Entschließungen durch unverbindliche Belehrungen ober Empfehlungen in Frage kommen sollte, könnte sie jedenfalls nur von den Landesjustizvcrwaltungen ausgehen." Die „Deutsche Tageszeitung" bemerkt hierzu: Wir sind anderer Meinung als der Herr Staatssekretär. Im christlichen deutschen Staaten sollten nur christliche Männer berufen werden, das Recht zu hüten, zu finden und zu sprechen. lieber Mißbrauch der Ohre«beichte wird der „Lothringer Bürgerzeitung" aus Lehrerkreisen folgendes geschrieben: Als ein Lehrer kürzlich zur Beichte ging, fragte der Priester ihn, bevor er die Absolution erteilte, welche Zeitungen er lese Als der Lehrer unter anderen auch die „Deutsche Lehrerzeitung" nannte, verlangte der Beichtvater, er solle diese Zeitung aufgeben und als der Lehrer Einwendungen machte, sagte der Priester wörtlich: „Ich kann nicht anders handeln; ich befolge nur die Instruktionen meines Bischofs!" Auch eine Beichte, wenn auch keine Ohrenbeichte. Redner im Reichstage. Ueber die endlosen Reden im Reichstage brachten kürzlich fast alle Zeitungen längere Betrachtungen, die nicht immer schmeichelhaft für die Erwählten des Volkes waren. Es verlohnt sich, einmal nachzusehen, wie die verschiedenen Fraktionen an der Vielrederei beteiligt sind. übrigen „redeten" die Vertreter auf 1 Abg. 6 Sp., 255 Spalten, ff ff ff 3 57 1 der des der der der der 190 122 116 110 73 60 ff ff ff V ff 1 1 1 1 1 1 Sozialdemokratie Zentrums Freisinnigen Konservativen Nationalltberalen Reichspartet Diestenographischen Berichte für die Zeit vom 19. Februar bis zum 20. März enhalten auf 643 Druckseiten etwa 1286 Spalten. Von diese« werden etwa 1093 durch Ausführungen der Redner gefüllt, der Rest entfällt auf geschäftliche Mitteilungen und dergleichen. Die Regierungs vertreter beanspruchten für stch etwa 110 Spalten. Im 2 3 2 2 3V- 3 der Polen der Wirtschaft!. Vereinig. „ Nicht uninteresfant ist es, auszurechnen, was die Reden hin sichtlich der gezahlten Diäten kosten. Die Abgeordneten erhalten für Februar und März 1100 Mark. Rechnen wir, daß diese Summe an durchschnittlich 350 Abgeordnete zur Auszahlung gelangt, so ergibt das einen Aufwand von 395000 Mark. Jede der 1286 Spalten des steno ¬ graphischen Berichtes kostet also rund 300 Mark. Hiev Mark ff ff Ob die Herren Redner wohl sämtlich der Meinung sind, baß ihre Reden so viel wert waren? Ob im besonderen Herr Bebel, der am 26. Februar nicht weniger als 38 Spalten redete, davon überzeugt sein darf, daß seine Rede vom Volke auf die erforderlichen 11400 Mark eingeschätzt wird? Und eine ebenso lange Rede hielt am 28. Februar der Zentrumsabgeordnete Gröber. Wann wird man begreifen, daß nur kurze Reden gute Reden sein können? nach kosten die Reden der Sozialdemokraten 76500 des Zentrums 57000 der Freisinnigen 36600 der Konservativen 34800 der Nationalliberalen 33000 der Retchspartei 21000 der Polen 18000 der Wirtsch. Vereinigung 17100 Ei« Staatsanwalt gegen den Zeugniszwang für die Presse. Bekanntlich fehlt es immer noch an einem einheitlichen deutschen Presserecht. Wir haben wohl ein Preßgesetz, das den Redakteuren und Journalisten allerhand Fallstricke legt, aber kein Presserecht, kein Gesetz, daß der Eigenart der Presse Rechnung trägt, wie das Handelsrecht der Eigenart des Kaufmannsstandes, daSMewerbegericht der des Handwerkers und Arbeiters, von anderen Etnzelrechts- gebieten ganz zu schweigen. Zu den lebhaftesten und gerechtferttgsten Klagen hat dieser Mangel in bezug auf den Zeugniszwang der Presse geführt. Um so bemerkens werter ist es, daß jetzt ein Staatsanwalt, Dr. Wulffen in der letzte« Nummer der „Deutschen Juristenzeitung" seine Stimme zu Gunsten der Aufhebung des Zeugnis, zwanges für die Presse erhebt. Er zeigt an der Tatsache, daß ebenso wie der Verlobte, der Ehegatte, der Geistliche, der Anwalt, der Arzt usw. aus wohlerwogenen Gründen Zeugnis verweigern dürfen, dies auch der Presse, jenem wichtigen und nicht mehr zu entbehrenden Faktor in unserem öffentlichen Leben, es gestattet sein müsse. Die Heuschreckenplage tritt i« Südwestafrika in diesem Jahre sehr stark auf. Der „Deutsch-Süvwest-