Volltext Seite (XML)
der Polizei aufs eifrigste gesucht wurde, wurde rechtzeitig gewarnt uud ist entflohen. Zahlreiche Mitglieder der Camorra sind aus der Provinz in Neapel eingetroffen, um die Aufklärungsarbeit der Carabinieri zu paralysieren, die Spionendienste zu hintertreiben und die Zeugen ein- zuschüchtern. Nach Interpellation deS früheren UnterstaatS- sekretärs des Auswärtigen, Capece Munitolo, ist Giolitti fest entschlossen, diese mittelalterliche Plage Neapels von Grund aus zu beseitigen. Russisch- Zustände. In Taschkent waren in der Nacht zum 10. Januar d. I. acht Maschinengewehreaus dem Zeughause der 1. Türkest. Schützenbrigade gestohlen worden. Wie der deutschen „St. Petersburger Zeitung" aus Taschkent be. richtet wird, hat nun die abgeschlossene Untersuchung erwiesen, daß nicht viel DtebeSkunst dazu gehörte, das Stücklein fertig zu bringen. Der militärische Schutz deS Schuppens, wo die Maschinengewehre aufbewahrt wurden, ließ nämlich alles zu wünschen übrig. Der Feldwebel der am 9. Januar von seinem Vorgesetzten den Beseh erhalten hatte, für einen vom Urlaub nicht zurückgekehrten Gemeinen Ersatz zu beschaffen, damit die Wachtposten an jenem Schuppen sich vorschriftsmäßig alle zwei Stunden ablösen konnten, hatte den Befehl nicht ausgeführt. Die nächste Folge war, daß die zwei anderen für jenen Wacht« posten verfügbaren Soldaten sich, mit Erlaubnis deS Feld webels, nach sechsstündigem Wachtdienst wechselseitig ablösten Das wurde jedoch dem in der Nacht auf Posten stehenden Gefreiten zu viel; er verließ eigenmächtig den Posten und ging in die Kaserne, wo er sich schlafen legte. Der Unter offizier, der bei der Ablösung der Wachtposten zugegen zu sein hatte, beschränkte sich darauf, daß er den für die Ab- lösung bestimmten Mann hinsandte. Dieser schlafrockmäßige Dienst hat nun die genannten drei und außerdem den Kompagniechef und den Kommandeur des 2. Türkest. Schützenbataillos vor das Militärgericht gebracht. Erzberger verhaftet und wieder enthaftet. Vorder dritten Strafkammer des Landgerichts I. in Berlin findet seit Mittwoch die Verhandlung gegen den früheren Geh. Sekretariats-Assistent in der Kolontalabteilun g deS Auswärtigen Amtes, Oskar Pöplau, statt. Der Prozeß ist ein Nachspiel zum Kolonialskandal, da Pöblau amt liches Material entwendet und Abgeordneten zugänglich gemacht hatte Zu Beginn der Verhandlung am Freitag wurde als Zeuges der Zentrums-Abgeordnete Erz berger aufgerufen. Erzberger erklärte: Ich habe zunächst zu erklären, daß ich den Beschluß des Gerichtshofes über meine Zeugnispflicht nicht an erkenne. Ich muß darauf bestehen, daß ich über alles, was ich als Reichstagsabgeordneter ausgesprochen, und auch über die Quellen dieser Aeußerungen, die ich in meiner Eigenschaft als ReichStagsabgeordneter getan, mein Zeug- niS verweigern kann. Wenn mich das Gericht durch Zwangsmaßregeln zwingen will, meine Aussage hier zu machen, so ist dies nach meiner Ansicht ein Bruch der Verfassung in Bezug auf Artikel 30. Slaatsan.-Rat Dr. Lindow: Ich wüßte nicht, daß Herr Erzberger über seine Aeußerungen oder Abstimmun gen in seiner Eigenschaft als Abgeordneter gefragt werden soll. Er soll hier nur gefragt werden über seinen Zu sammenhang mit dem Angeklagten Pöplau. Da kann er entschieden seine Aussage nicht verweigern. Zeuge Erzberger: Gerade die Beantwortung solcher Fragen sehe ich als solche an, die ich ablehnen muß. ES soll doch hier gefragt werden, woher ich das Material zu meinen Reden im Reichstage habe. Hätte ich im Reichs, tage nichts ausgeführt und nicht zu den Kolonialfragen gesprochen, so würde ich doch hier überhaupt nicht zum Zeugnis aufgefordert werden. Die ganze Tätigkeit eines Abgeordneten würde ja lahm gelegt werden, wenn er in dieser Weise zum Zeugnis gezwungen werden könnte. Ich sehe eine Zurveranwortungsztehung eines Abgeordneten in solcher Beziehung und die Verhängung von Zwangsmaß regel« über ihn als einen Bruch der Verfassung an. Vorsitzender: Sie sollen doch nur darüber ver- nommen werden, wie Sie in Verbindung mit Pöplau ge kommen sind. Staatsanw.-Rat Lindow: Der Herr Zeuge kann doch nicht auf Grund seiner Rechtsanschauungen hier im allgemeinen sein Zeugnis verweigern. Wohin würden wir da kommen. Ich bitte, ihn zunächst zu befragen, ob er die an ihn zu richtenden drei Fragen beantworten will. Zeuge Erzberger: Ich verweigere mein Zeugnis nicht allgemein, sondern nur auf solche Fragen, die aus meine Tätigkeit als Reichstagsabgeordneter insofern Be- zug haben, als ich aussagen soll, woher ich den Stoff zu meinen Ausführungen habe. DaS ist eine Zurverant- wortungsziehung. Vors. Landg.-Direktor Langner: Zunächst bitte ich um Angabe Ihrer Personalien. Zeuge Erzberger: Ich heiße Matthias, bin 31 Jahre alt, katholischer Religion. Staatsanw.-Rat Dr. Lindow: Es wird gegen den Zeugen § 69 der Strafprozeßordnung Platz zu greifen haben. Er irrt, wenn er meint, er solle hier auf Grund seiner Abstimmungen und Aeußerungen als Abgeordneter zur Verantwortung gezogen werden. Diese Tätigkeit ist auch nicht die Veranlassung zu seiner Ladung als Zeuge. Er ist doch auch noch schriftstellerisch tätig und gerade daher entstand für den Untersuchungsrichter der Verdacht, daß er mit den begangenen Indiskretionen in Verbindung stehe und von Indiskretionen weiß. Er hat ja auch schon im Vorverfahren ganz ausführlich ausgesagt und nun kommen ihm plötzlich solche Bedenken, die keineswegs stichhaltig sind. Den Abgeordneten stehen ja weitgehende Privilegien zn; sie können aber nicht nach Belieben ausgedehnt werde«. Es ist nicht richtig, daß aus der Retchsverfassung oder anderen Gesetzen entnommen werden kann, daß einem Ab- geordneten ein solches Privileg zusteht, wie der Zeuge hier in Anspruch nimmt. Ich beantrage daher, ven 8 69 St.-P.-O. gegen den Zeugen in Anwendung zu bringen. Der erste Absatz dieses Paragraphen droht Geldstrafe an nach dem Absatz 2 kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden Ich bitte, auch diesen Ab satz 2 zur Anwendung zu dringen. Es handelt sich hier nicht um eine Lappalie und der Zrnge hat zu Unrecht das Wort „pLi-turiunt Montes" hier zur Anwendung bringen wollen. Es ist doch eine große, Aufsehen erregende Sache und deshalb muß mit allen Mitteln darauf gedrungen werden, daß sie volle Aufklärung finde. Es muß auc nochmals darauf htngewiesen werden, daß die Zuerkennung der weitgehenden Privilegien an die Abgeordneten voraus setzt, daß sie die Gesetze und die Faktoren der Recht sprechung achten. Es hieße doch geradezu die Recht sprechung unter die Ansicht eines einzelnen Abgeordneten stellen, wenn der Gerichtshof dem Zeugen nachgibt. Haztantrag des Staatsanwalts. Ich beantrage: den Zeugen in die durch seine Weigerung verursachten Kosten und zu 100 Mark Geldstrafe event 10 Tagen Haft zu verurteilen und außerdem zur Er zwingung des Zeugnisses die Haft gegen ihn anzuordnen. Zeuge Erzberger: Es ist et» großer Irrtum des Herrn Staatsanwalt, wenn er hier die Unterstellung macht, daß ich von dem, was ich in meiner Eigenschaft als Abge ordneter erfahren, in meiner Eigenschaft als Schriftsteller Gebrauch gemacht haben könnte. Das ist absolut ausge schlossen. Alles was mir mitgeteilt worden, ist mir immer nur in meiner Eigenschaft als Abgeordneter mitgeteilt wordeu. Ich befinde mich hier in einem Gewissenskonflikt. Der Reichstag hat seit seinem Bestehen stets einmütig die von mir hier festgehaltene Ansicht vertreten, und ich möchte sehen, was der Reichstag sagen würde, wenn ich hier dies die Immunität eng berührende Recht nicht hochhalten würde. Es ist nicht Eigensinn oder böser Wille von mir, sondern die Pflicht zur Hochhaltung eines Rechts. Etwaige Zwangsmaßregeln muß ich ertragen, vorbehaltlich meines Rechts der Beschwerde. Sie haben das Recht, mich hier zu bestrafen, aber es wäre rin Bruch der Verfassung. Staatsanwalt: Der Zeuge befindet sich doch wirklich im Irrtum. Er soll doch nur aussagen über sein Ver hältnis zu Pöplau. Es ist auch nicht richtig, daß der Reichstag stets einmütig die Ansicht des Zeugen als richtig bekundet hat. Regierungsseitig ist s. Z. der entgegengesetzte Standpunkt vertreten worden. Bei jener Gelegenheit ist von den Abgeordneten zwar gesprochen worden, aber zu einer vollgültigen Interpretation ist es nicht gekommen Zeuge Erzberger: Ich bleibe dabei, daßichhiernich vernommen und nicht unter Zwangsmaßregeln gestellt worden wäre, wenn ich im Reichstag nicht über die Kolontalfragen geredet haben würde. Das ist doch klipp und klar. Hastb-schlutz des Gerichtshofes urrd Enthaftung Erzbergers. Nach längerer Beratung verkündet der Vorsitzende Landg.-Dir. Langer: Der Reichstagsabgeordnete und Schrifsteller Erzberger, der ohne gesetzlichen Grund sein Zeugnis verweigert hat, wird in die durch seine Weigerung entstandenen Kosten, sowie zu einer Geldstrafe von 10( Mark evtl. 10 Tagen Gefängnis verurteilt. Auch wird zur Erzwingung des Zeugnisses seine Hast angeordnet. Präs.: Herr Zeuge, Sie müssen in Haft abgeführt werden, können dies aber jederzeit abwenden, wenn Sie sich bereit erklären, hier Zeugnis abzulegen. Zeuge: Es ist wir nicht möglich, über Sachen, die mir in meiner Eigenschaft als Abgeordneter vertraulich mitgcteilt sind, als Zeuge Bekundungen zu machen. Es ist nicht böser Wille, sondern eine Prinzipiensache. Präs: Der Zeuge ist abzuführen. Bote, hier ist der Annahme-Befehl. Angekl. Pöplau: Ich bitte doch den Zeugen, auszusagen; ich werde ihn von der Schweigepflicht entbinden. (Bewegung). Präs.: Eine Schweigepflicht besteht nicht. Angekl.: Ich meine, ich entbinde ihn von der Pflicht, über das, was ich ihm vertraulich mitgeteilt habe, zuschwetgen. Zeuge Erzberger (hastig): Wenn der Angeklagte elbst sagt, er lege keinen Wert auf diese Schweigepflicht, sondern wünsche, daß ich hier aussage, so ändert sich ja die Sachlage, dann fällt ja jeder Weigerungsgrund für mich weg, dann bin ich zur Aussage bereit. Der Vorsitzende läßt sich den Haftbefehl zurück, geben und es folgt nunmehr die fachlich- Vernehmung d-s Zeugen Erzberger. Abgeordneter Erzberger sagte auS: Er habe einen Stenographen gesucht und da habe sich Herr Pöplau ge meldet. Auf diese Weise bin ich mit ihm in Verbindung getreten. Ich war ganz erschrocken über das, was Pöplau nir erzählt hat und es hat mich gewundert, daß eine deutsche Behörde so tief fallen konnte. Pöplau hat meines Wissens nach nichts entwendet. Die Erzählungen Pöplaus waren derart, daß ich erst zum Chef der Reichskanzlei, Herrn von Loebell, gegangen bin, um die Sache zu klären. Auf die Frage des Vorsitzenden erklärt Erzberger, den Herrn Pöplau seit dem Herbst 1905 zu kennen. Als Erzberger ausrief, er halte den Angeklagten für vollkommen unschuldig, unterbrach ihn der Vorsitzende und bat ihn, rein sachliche Ausführungen zu machen. Der Vorsitzende wies Herrn Erzberger drei Aktenstücke vor mit der Frage, ob er diese kenne. Herr Erzberger bejahte dies. Vors.: Die Notizen aus diesen Aktenstücken konnte doch nur ein Beamter machen. Erzberger: Darum habe ich mich nicht näher ge- kümmert. Ich glaubte, daß die Bemerkungen aus den Aktenstücken von dem Beamten Kiem selbst herrührten. Weiter sagte Erzberger aus: Vieles zwischen ihm und Pöplau sei in stundenlangen Verhandlungen besprochen worden. Pöplau selbst habe jahrelang den Jnstanzenzug innegehalten, aber keinen Erfolg mit seinen Beschwerden gehabt. Da habe er geglaubt, als Abgeordneter eingretfen u müssen. Auf Befragen des Landgerichtsrats von Busch erklärt Arzberger nochmals, er habe den friedlichen Weg der Ver- -andlung mit Herrn von Loebell und dem Erbprinzen von Hohenlohe versucht, aber keinen Erfolg gehabt. Der Vorsitzende fragte, ob Erzberger von einem Schreiben deS Militärkabinetts wisse. Erzberger konnte sich hierauf nicht besinnen. Der Staatsanwalt fragte hierauf: Habe» Sie niemals den Verdacht gehabt, daß Pöplau die Aktenstücke veruntreut hatte. Erzberger ant wortete mit einem entschiedenen Nein. Pöplau: Habe ich Sie, Herr Abgeordneter, nicht gebeten, daß Sie sich zuerst in meiner Angelegenheit an den Reichskanzler wenden möchten? Erzberger: Ja. Pöplau: Ich mußte nämlich annehmen, daß meine Eingaben gar nicht dem Herrn Reichskanzler vorgelegt wurden, sondern daß sie, wenn sie auch an den Herrn Reichskanzler adressiert wurden, doch in die Hände deS Herrn von König kämen, und von diesem bearbeitet wurden. Deswegen trat ich an Herrn Erzberger mit der Birte heran, die Angelegenheiten dem Herrn Reichskanzler zur Kenntnis zu bringen, weil ich annehmen mußte, daß der Herr Reichskanzler auf Grund seiner Erfahrungen im Reichstage die Dinge erledigen werde, wenn er erst mal davon Kenntnis haben wird. Erzberger erklärt weiter mit voller Bestimmtheit, daß er das Recht, ja die Pflicht hatte, als Abgeordneter sich eines Beamten anzunehmen, dem seiner Ansicht nach Un recht geschehen war. Erzb-rger wird nicht v-r-idigt. Nach der Vernehmung Erzbergers beantragt der Staatsanwalt die Zurückziehung der gegen Erzberger ver hängten Strafe. Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück. In der entstehenden Pause erscheinen viele be kannte Verteidiger, ferner Kriegsgerichtsrat Romen und andere höhere Beamte. Der Gerichtshof beschließt: Die Verhängung der Ordnungsstrafe von 100 Mk. bleibt be stehen, der Haftbefehl jedoch wird aufgehoben. Der Zeuge Erzberger wird »icht vereidigt, weil er der Teilnahme an den hier in Rede stehenden Straftaten verdächtig ist. Hierauf wird die Beweisaufnahme fortgesetzt. Aus Stadt und Land. Mtteiwuzea aas dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 15. Februar 1907. — Nach einer vergleichenden Ueberstcht über die -ndgültig-n Reichstagswahlergebnisse von 1903 und 1907 m de» einzelnen Wahlkreisen des Königsreichs Sachse« kommt das „Dr. Journal" zu folgender Zu sammenstellung: Es entfielen im Jahre 1903 auf die Orduungsparteien 303 615, auf das Zentrum 4873 uud auf die Sozialdemokratie 441,764 Stimmen. 1907 war das Stimmenverhältnis folgendes: Ordnungsparteien 439,871, Zentrum 4659 und Sozialdemokratie 418,570 Stimmen. Es entfielen demnach bei der letzten Wahl auf die Ordnungsparteien 136,256 Stimmen mehr, während aus das Zentrum aber 214 und auf die Sozialdemokratie gar 23,194 Stimmen weniger entfielen. — I« uns-r-m 6. Reichstagswahlkreise stieg nach der amtlichen Zusammenstellung vei der letzten Wahl die Zahl der ordnungsparteilichen Stimmen um 8943, die Stimmen für das Zentrum um 63, während die Stimmen der Sozialdemokraten um 62 fielen. Bezüglich des Zu- wachse« an ordnungsparteilichen Stimmen steht unser Wahlkreis au dritter Stelle; Leipzig-Land und Plauen i. V. gehen ihm voraus. — An der erfolgreichen Anfechtung der Wahl des Sozialdemokraten Kaden in DreSden-Neustabl ist u. a. auch deshalb nicht zu zweifeln, weil eine Anzahl Toter — gewählt hat. Ju bürgerlichen Kreisen ist man bemüht, Herrn Oberlehrer Dr. Bassenge, den unter legenen Kandidaten deS 6. Wahlkreises Dresden-Land» zur Uebernahme der Kandidatur für alle Ordnungsparteien zu bewegen. Sollten diese Schritte von Erfolg sein, so wäre nach menschlicher Voraussicht die Wahl des Herrn Dr. Bassenge im höchsten Grade aussichtsvoll. — Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, daß es in einer in voriger Nummer veröffentlichten Notiz ähnlichen Inhalts natürlich „Stichwahl zwischen Wetzlich und Kaden" heißen mußte. — D-r Dresdner national- Ansschutz für die Reichstagswahlen dehnt nunmehr seine Orgamfation auch über die ansgebreiteten ländlichen Gebiete des 4. Wahlkreises Dresden-Neustadt und des 6. Wahl- Ireises Dresden-Land aus. Nach den Erklärungen der politischen Parteien legen diese Wert darauf, daß die Organisation nicht die Form von Wahlvereinen, sondern m Anschluß an den nationalen Ausschuß geschieht. Line Organisattonsversammlung wird morgen Dienstag nach mittag V-5 Uhr in Kneists Bierstuben in Dresden, Große Brüdergasse 2 abgehalten werden. — Wir baben bisher der Gründung von Wah Iver einen das Wort geredet, weil wir annehmen, daß eine lokale Organisation an mehreren Orten viel mehr Fühlung mit den Wähler massen hat und deshalb viel intensiver arbeiten kann, als ein Ausschuß, der allein in Dresden seinen Sitz hat und von dort aus die ausgedehnten Wahlkreise bearbeiten muß. Wir werden morgen hören, wie sich der Ausschuß seine künftige Organisation und Tätigkeit denkt und werden erst dann bestimmte Stellung nehmen können. — Das Musterungsg-schäft in Wilsdruff indet am 6. und 7. März statt. — An der landwirtschaftlichen Schule Meißen soll auch in diesem Jahre wieder ein Winzerkursus (der 20.) abgehalten werden. Die Teilnehmer an demselben werden m Frühjahre, Sommer unv Herbste je eine Woche ang (zur Zeit des Rebschnittes, der Rebenbreche und zur Zeit der Weinlese) eiugezogen, während der Vormittags tunden in den wichtigsten Weinbergs- und Kelterhaus arbeiten praktisch unterrichtet und erhalten nachmittags heorethischen Unterricht über die Anzucht, Veredelung und Pflege der Reben, über ihre Düngung, über die tierischen und pflanzlichen Rebenfeinde und über die Bereitung und Vartung des Weines. Erhebliche Kosten sind mit der Teilnahme an den Kursus nicht verknüpft, da die prak tischen Unterweisungen sowohl als auch der Unterricht ministerieller Anordnung gemäß unentgeltlich erteilt werden. Des diesjährigen Kursus erster Teil nimmt, wenn es die