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MuM ßr KilsW Erich eint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis viertchShrlich 1 MI. 30 Pfg., dmch die Post be zogen 1 Mk. 54 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. UN- Umgegend. Amtsblatt Inserate werden MoutagS, Mitwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. JusertiouSpreiS 18 Pfg. pro viergespalteue Korpuszeil«. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 »/« Ausschlag. für die Kgl. Lmtshauptmannschaft Meissen, Mr das Kgl. Lmtsgertcht und den Skadtrak zu Wilsdruff sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keflelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck und Verlag vo» Zschunke » Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 7. Dienstag, den 13. Januar 1W7« § ««. Jahrg. Der alleinige Kandidat aller Ordnungsparteien im 6. Wahlkreis Dresden-Land ist Herr Gymnasial-Oberlehrer Dr. Vassenge in Dresden. Bekanntmachung, betr. den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinen» gewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train. oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen de: Amt-Hauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzu suchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Er teilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, K) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen teils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihre- Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5 Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Aunahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur in soweit statt, alS Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Milttärmustkkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehene» jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sonder» zur Einstellung am nächsten Rckruten-EinstellnngStermine. Wenn keine Stelle» offen find, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werde» dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bi» zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7 Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenev Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitigergenüge» *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbshnkompagnien und der sächsischen Telegraphen kompagnie in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. Preuß. Eisenbahnregiments Nr. 2 bezw. deS König!. Preuß. Telegraphenbataillous Nr. 1 zu richten. DieWahlerversammlung der Ordnungsparteien in Wilsdruff bildete nachgerade eine nationale Feier, wie alle Ver sammlungen, in denen der alleinige Kandidat der vereinigten Ordnungsparteien, Herr Dr. Bassenge, sprach. Mehr und mehr bricht sich auch bei unS die Erkennt»»- Bah», daß gerade die Wähler de- vo» der Sozialdemokratie arg be drohte» 6. RcichstagSwahlkreises auf besonders hoher Warte stehen, und daß es bet Aufbietung aller Kräfte sehr wohl möglich ist, die rote Fahne herxiederzuhole». Der zahlreiche Besuch der Versammlung — der Saal des „Hotel Löwe" war von weit über 600 Wähler» besucht — beweist auf- neue, daß auch in unserm Bezirk viele Schlafft und Laue, die der Sozialdemokratie in erster Linie zum Sieg verhalfen, endlich erwachen, daß sie mit wachsendem Lerständni- für ihre Aufgabe da- Treiben der rote» und schwarzen Internationale verurteilen und daß sie nicht gewillt sind, das hart erkämpfte deutsche Reich als Spielball sozialdemokratischer und römischer Gelüste mißbrauchen zu lasten. Dadurch ist viel, dadurch ist vielleicht alles gewonnen! und im Falle deS Verbleibens iu der aktive» Armee und Erreichens des Unteroffiziers- Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf deu Zivilvcrforgungsschein und die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahr erwerbe» zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrende» Feldartillerte und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, diene« i» der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vier jährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieben zuUebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden (auf da- Los verzichten), erwächst ein besonderes Recht auf die Aus wahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Kriegsministerium. Das im Grundvuche »ür Wilsdruff Blatt 209 auf den Namm Richard Alexander Hartmann eingetragene Grunoftück soll am 7. Marz lyvr, vormittags so Ahr — au der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde». Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 1 Hektar 37,2 Ar groß und auf 91930 Mark — Pfg. geschätzt. Es besteht aus den Flurstücken Nr. 849 und 850 des Flurbuchs für Wilsdruff, liegt an der Tharandterstraße in der Nähe des Bahnhofes Wilsdruff und ist mit einer Dampfziegelei für Hartbrandsteine Nr. 295 L deS BrandkatasterZ bebaut. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 26. November 1906 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes tritt. Wilsdruff, den 8. Januar 1907. E 24/06. Aonigliches Amtsgericht. In Herzogswalde sollen Donnerstag, den 17. Januar 1907, nach mittags 2 Uhr s" 2 Schweine gegen sofortige Barzahlung meistbietend versteigert werden. Sammelort: Gasthof. Wilsdruff, den 12. Januar 1907. Der LerichirvoWelm Her USnigl. Amtsgerichts. Ein so zahlreicher Besuch politischer Versammlungen war hier in den letzten Jahren ebenso ungewöhnlich wie die Be- geisterung für die ernste Sache, die der Redner in die Reihe» der Wähler trug. Die Versammlung setzte sich auS Vertretern der verschiedensten Interessengruppen zusammen: der Industrielle neben dem Landman», der Arbeiter neben dem Beamte», der Handwerker neben dem Rentner — sie alle vereinigten sich in dem Gelöbnis, am Wahltage ihre Pflicht zu tu», die Laues und Lassen, die Verirrten u»d Verhetzte» zu wecken und um die Fahne deS Vaterlandes zu scharen. Der langanhaltende dröhnende Beifall, den Dr. Bassenge erntete, war der Ausdruck dankbarer An erkennung, die man dem trefflichen Redner für seinen warm- herzigen Appell zollte. Aus der Mitte der Versammlung wurde dem Kandidaten von dem Vater eine- seiner früheren Schüler bestätigt, daß Dr. Bassenge die Pflege vaterländischer Gesinnung seit langem sich zur besonderen Aufgabe gemacht hat und daß er die Herze» der Jugend wie selte» einer zu begeistern vermag zu rechter Würdigung unserer nationale« Güter. Nach dem Schlußwort umringten de« Redner Männer jede» Standes, um ihm zu danken für die kerndeutschen Worte, die die Nebel pessimistischer Nachlässigkeit und Verstimmung zerrissen und zu neuem hoffnungsvollen Streben tm Dienste de- Vaterlandes, im Dienste unserer eigenen Sache anspornten. Ein Arbeiter, der sich trotz der Verdrehungtkünste sozialdemokratischer Agitatoren seinen gesunden Sin» erhnlte» hat, trat bewegt an den Kandidaten heran mit den Worten: „Geben Sie mir einmal Ihre Hand!" Herr Dr. Bassenge hat recht: die Achtung vor der Person auch des Geringsten unter uns ist die Krone aller sozialen Gesetzgebung. * * * Im Einzelnen habe» wir folgendes zu berichten: Nach der Bekanntgabe der Geschäftsordnung durch den Vorsitzenden, Herrn Amtsgerichtsrat Schubert, er hielt der Kandidat der Ordnungsparteien, Herr Dr. Bassenge, daS Wort zu seiner Wahlrede, in der ersein (von uns schon früher veröffentlichtes) Programm einer ausführlichen Erläuterung unterzog, oft von lauten Beifalls« bezeugungen der Anwesenden unterbrochen. Redner be zeichnete eingangs die RetchstagSauflösung als eine Er lösung vo» ungesunden Zuständen, in denen durch die Vorherrschaft des Zentrums der Regierung die Hände gebunden waren. Doch ist durch die Reich-tagSa»flösung