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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar Dienstags, DoancrStagS and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Ml. 30 Psg., durch die Post zogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Ildresse: Amtsblatt Wilsdruff. NN- Umgegend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 1S Psg. pro »iergespalteue Ksrpuszeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 "/» Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Wtauneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndors, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Raitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag vou Zschunke» Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. «2. Donnerstag, Sen 3«. Mai 1907 ««. Jahrg. Nachdem die Ackerdistel auch in diesem Jahre wieder massenhaft auftritt, wird auf die zur Vertilgung derselben gerichteten Anweisungen in der unten abgedruckten Bekanntmachung vom 26. Mai 1904 hing-wiesen. Meißen, am 27. Mai 1907. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Vertilgung -er Ackerdistel. Nachdem von sachverständiger Seite auf die Schädlichkeit der weit ver- dreiteten hartnäckige« und kulturfeindliche« Ackerdistel (<Hum arvens«) aufmerksam gemacht worden ist, erläßt die Königliche Amlshauptmannschaft im Ein vernehmen mit dem ihr beigenordneten Bezirksausschuß an alle Eigentümer, Nutznießer und Bewirtschafter von Grundstücken hierdurch Anweisung, diese Ackerdisteln, sowie auch andere schädigende Disteln auf ihren Grundstücken, soweit sie ohne Beschädigung des Pflanzenbestandes zugängig find, sowie auch insbesondere auf den Rainen, Wegen, Dämme«, Gräben, Uferränder», Eisenbahndämmen, derart recht zeitig zu vertilgen, daß diese nicht im blühenden oder reife« Zustande anzutreffen sind. Da die Verbreitung der Disteln nicht nur durch den Same«, sondern auch durch die „Wurzelbrut" erfolgt, ist auch auf die E«tfer«u«g der Distel- Wurzel« mittelst „Distelzangcn" oder „Distcleisen" Bedacht zu nehmen. Die Säumige« werden nach Befinden von der Königlichen Amtshauptmann schaft zwangsweise zur ordnungsgemäße« Vertilgung der Ackerdistcl angehalten werden. Meißen, am 26. Mai 1.90 4. »so? Die Königliche Amtshauptma««schaft. Donnerstag, den 30. Mai d. I., nachmittags 6 Uhr öffentl. Stadtgemeinderatsützung. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 29. Mai 1907. Dev Bürgermeister. Kahlenberger. Son«abend, de« 1. Juni 1SV7, Vorm. S Uhr gelangen m hiesigen Orte 1 Arbeitsbude, 1 Baugerüste, ea. 6V0 Stück Efleuziegel, 15VÜ Stück Mauerziegel, 1 Partie Bretter, Bruchsteine, 3 Fenstergewände u. a. «r. gegen sofortige Barzahlung zur Versteigerung. Sammelort: SchießhauS. Wilsdruff, den 25. Mai 1907. »»» Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. In nm Legen! non ImWmiz. Braunschweig, 28. Mai. Der Landtag wählte in seiner heutigen Sitzung den Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg einstimmig zum Regenten des Herzogtums Braunschweig. Der Herzog Johann Albrecht Ernst Konstantin Friedrich Heinrich von Mecklenburg, auf den, wie seit einiger Zett mit Sicherheit feststand, die Wahl zum Regenten für das Herzogtum Braunschweig gefallen ist, wurde am 8. Dezember 1857 zu Schwerin geboren, steht also im 50. Lebensjahre. Er ist Ehrendoktor der vier Fakultäten der Universität Rostock, General der Kavallerie L la suite des Kgl. preußischen Leibhusaren-RegimentS und Chef des Grüßherz. Mecklenburgischen Jägerbalaillons Nr. 14. Der Herzog, der auf wiederholten überseeischen Reisen unsere Kolonien durch den Augenschein kennen ge- lernt und von jeher ein eifriges Interesse für die Kolo- sialpolilik an den Tag gelegt hatte, wurde im Jahre 1895 zum Präsidenten der deutschen Kolonialgesellschaft ge- wählt, eine Stellung, die er nicht als Ehrenposten, sondern als Arbeiisposten betrachtet hat. Er legte diese Stellung nieder, als er nach dem Tode seines ältesten Bruders, des Großherzogs Friedrich Franz III. im April 1897 an Stelle seines damals minderjährige« Neffen, des jetzigen Großherzogs Friedrich Franz IV., die Regentschaft im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin übernahm, die er vier Jahre hindurch unter allgemeiner Anerkennung seiner Tätigkeit geleitet hat. Als dann im Jahre 1901 sein Neffe großjährig wurde, übernahm der Herzog wieder das Präsidium der deutschen Kolonialgesellschaft, das jetzt durch seine Wahl zum Regenten frei wird und, wie ver- lautet, dem Prinzen von Hohenlohe-Langenburg angeboten werden soll. Wenn je das Wort zutraf, wer die Wahl hat, hat die Qual, so war daS bet der Wahl des Regenten für das Herzogtum Braunschweig der Fall. Galt es es doch, eine Persönlichkeit zu finden, die den Wünschen und Forderungen der verschiedenen Richtungen in Braunschweig entsprach, und bet der zugleich die nationalen Interessen des deutschen Reiches auf ihre Rechnung kamen. Nach beiden Seiten hin kann die Wahl der braunschweigischen Landesversammlung als eine sehr glückliche bezeichnet werden. Daß der Herzog Johann Albrecht ein national gesinnter Mann ist, der von keinerlei partikularisttschen Gesinnungen erfüllt ist, das hat er gerade in seiner Tätigkeit als Präsident der deutschen Kolonialgesellschaft wiederholt dargetan. In Braunschweig aber, wo, wie die Dinge liegen, weite Kreise einem preußischen Prinzen mit mehr oder weniger Mißtrauen entgegcngekommen wären, kann der Herzog Johann Albrecht auf eine sym- pathitche Aufnahme rechnen, sogar bet den weifisch gesinnten Kreisen, oenn der regierende Herzog Friedrich Franz IV. von Meklenburg-Tchwerrn lst bekanntlich mit einer Tochter des Herzog« von Cumberland vermählt, sodaß also der «eue Braunschweigische Regent deren Oheim ist. Des weiteren wird allgemein zugegeben werden müssen, daß der neue Regent den Befähigungsnachweis für seinen Posten durch die vierjährige Regententättgkeit in Mecklen- burg-Schwerin hinreichend erbracht hat. Der Herzog Johann Albrecht hat sich während der Zett als ein pflichteifriger und tatkräftiger Regent erwiesen, dem man noch deute in Mecklenburg ein sehr gutes Andenken be- wahrt. Der verstorbene Regent von Braunschweig, Prinz Albrecht, ist bet der Bevölkerung alles weniger als populär gewesen, denn er war ein starrer, unzugänglicher Aristo krat, den eine weite Kluft von der Bevölkerung trennte. Das hat auch dazu beigetragen, daß keiner der Söhne des Prinzen Albrecht für die Wahl zum Regenten in Frage kam. Vom Herzog Johann Albrecht wurde stets die Liebenswürdigkeit und Freundlichkeit seiner Umgangs- formen gerühmt, nnd es wird ihm vielleicht eher gelingen, die Herzen der Braunschweiger zu gewinnen, als dem früheren Regenten, der sich hierum nicht sonderlich bemüht hat. Um übrigens der Wahrheit die Ehre zu geben, dürfen wir nicht verschweigen, daß bet der Wahl des Herzogs Johann Albrecht zum Regenten noch ein anderer Umstand milgewtrkt hat. Der Herzog ist seit dem 6. November 1886 mit der am 22. Februar 1854 geborenen Prinzessin Elisabeth von Sachsen-Weimar-Eisenach verheiratet, mit der er in kinderloser Ehe lebt. Der neue Regent ist mithin keinerlei Gelüste einer Dynastiegründung verdächtig. Nun ist es aber bekannt, daß weite Kreise in Braunschweig, und zwar nicht nur die rein weifisch gesinnten, noch immer auf die dereinstige Thronbesteigung eines Cumberländers rechnen. Wie man sich erinnern wird, hat der BundeSrat in seinem Beschluß vom 28. Februar entschieden, daß so- lange ein Mitglied des Hauses Braunschweig-Lüneburg Ansprüche auf preußische Gebietsteile erhebe, auch dir Thronbesteigung eines anderen Mitgliedes dieser Familie selbst wenn es für sich und seine Nachkommen auf alle Ansprüche verzichtet, im Herzogtum Braunschweig unzulässig sei. Wenn nun, so rechnet man in Braunschweig, der 62 jährige Herzog von Cumberland und sein schwer leiden, der ältester Sohn nicht mehr unter den Lebenden weilen werden, dann fällt der vom BundeSrat geltend gemachte Verhinderungsgrund für den jetzt erst 19 Jahre alten Prinzen Ernst August, der ja für seine Person sich zum Verzicht ans Hannover bereit erklärt hat, fort. Das ist der Grund, weshalb die Braunschweiger durch die Wahl eines neuen Regenten das Provisorium verlängert haben. psLMche RnziSKchstt. Wilsdruff, 29. Mai 1907. Der Kaiser am Telephon. Kaiser Wilhelm ll. macht sich jede Erfindung und Neuerung auf dem Gebiete der modernen Technik zu eigen, mit der eine Ersparnis an der für ihn so kostbaren Zeit verbunden ist. In seinem Arbeitszimmer befindet sich ein besonders sorgsam gefertigter und in der Form künstlerisch ausgeführte Telephonapvarat. Es vergeht wohl kaum ein Tag, an dem Ser Kaiser ihn nicht mehr fach zum Sprechen benutzt. Scheint dem Monarchen während eines Vortrages, der ihm gehalten wird, irgend eine Einzelheit der Nachprüfung oder sonstiger näherer Erörterungen wert, so läßt er sich sofort mit der in Frage kommenden Instanz verbinden. Nimmt er dann daS Höhrror zur Hand, so beantwortet er nicht etwa die übliche Frage, wer da sei, mit den Worten: „Hier der Kaiser", sondern beginnt sogleich zu sprechen und setzt voraus, daß der Angerufene ihn an seiner Stimme und au seteer Sprechweise ohne weiteres erkenne — waS denn auch stets der Fall ist. Es gab Zeiten, in denen der Kaiser den Kanzler mit Vorliebe telephonisch interpellierte. Seine Generäle, seine Adjutanten müssen stets gewärtig sein, von ihm auf telephonischem Wege Befehle zu erhalten. Aber auch auf weite Entfernungen spricht dec Kaiser gern. Er klingelt Jagdfreunde und kommandierende Generale fern in der Provinz an und fragt die letzteren wohl nach den Einzelheiten irgend einer schwebenden dienstlichen Angelegenheit. Am häufigsten spricht der Kaiser durch das Telephon mit seiner Gemahlin, der Kaiserin. Ist das Kaiserpaar getrennt, wie das bei den vielen Reisen des Kaisers oft genug vorkomml, so läßt der Kaiser keinen Tag vorüber, ohne mit der Kaiserin zu sprechen und mündlich mit ihr Familtendinge zu erörtern, die einen allzu breiten Raum in dem täglichen Briefverkehr einnehmen würden. Und darin gleicht der Kaiser jedem stark in Anspruch genommenen Geschäfts- Maune, daß er seine Gemahlin, auch wenn er sich mit ihr im gleiche» Orte befindet, telephonisch davon benach richtigt, falls er irgendwo länger zurückgehalten wird, als er voraussah. So teilt er ihr wohl auch nach einem Herrenmahle mit, daß er noch Wichtiges zu besprechen habe und deshalb später nach Hause kommen werde, als er gedacht habe, — ganz wie wir andern Ehemänner es unsern Gattinnen gegenüber tun. Die Verbinduag für den Kaiser ist begreiflicherweise schneller und leichter her- gestellt, als für andere Menschen, aber die Telephon- beamten und -beamtinmn sind angewiesen, nicht zu sagen, daß es der Kaiser ist, der sprechen will. Jedenfalls ist der Monarch nicht der Unannehmlichkeit ausgesetzt, mitten in der Unterhaltung durch die Frage gestört zu werden: „Sind sie fertig?" oder: „Sprechen sie noch?" oder gar gänzlich unterbrochen zu werden, wie wir eS ständig er dulden müssen. Erklärlicher weise wird der Kaiser nur selten von seinen nächsten Angehörigen angeklingelt, und feine Anschlußnummcr würde man vergeblich in den Ver zeichnissen der Fernsprechteilnehmer von Berlin und Pots dam suchen. Deutsche Sozialdemokraten für die russische» Attentate. Die „Königsberger Volkszeitung" hat in einer ihrer letzten Nummern über das geplante Attentat auf den Zaren geschrieben: „Man hat versucht, den Mörder Nikolaus zu töten. Und einstimmig — unsere Parteigenossen hatten den Saal verlassen — sprach oie Duma über dieses „Perbrechen" ihre Entrüstung aus. Natürlich wird sich auch in Deutsch land unser „freigesinnteS" Bürgertum kaum vor Empörung fassen können, weil mutige Männer Rußland vom Tyrannen befreien wollten. Wir lechzen wahrlich nicht nach dem Blute des Jämmerlings auf dem russischen Thron. Ja, wir wissen nicht einmal, ob Nikolaus die Blutaten angeordnet hat, die in Rußland geschehen, ob er sie nur schweigend duldet oder ob er sie wider besseres Wollen von seinen Beauftragten auSüben läßt, weil es ihm an Energie fehlt, dagegen einzuschreiten. Aber so oder so — jeder Zar verdient, elend zu Grunde zu gehen (!), ehe nicht den breiten Massen des russischen Volkes die Möglichkeit zur Wahrung ihrer In-