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Amts Königliche Amtsgericht und den Sta-trat zu Wilsdruff Korstrentamt zu Tharandt. für die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. HMs »WMdruffer Tageblatt' erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und lOytage, abend« v Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis be Seibstabbolunq »on der Sruckerci wöchentllch 2» Pfg., monatlich 70 Pfg., vieneljä-ench 2,IN Ml.; durch unsere Auslräger zugelragen monatlich SO Pfg., viertehährlich 2,40 Ml.; bet »en deutschen Postanflalten vierteljährlich 2,40 Ml. ohne ZufteNungsgebühr. Alle Postanstalten. Postbolen sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Zsestestungen entgegen. / Zm Kalle Häberer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Giörungen der betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Äeshrdernngseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Znserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränltem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- uerlanstpreis der Nummer IN Pfg. / Zuschriften ftnd nicht persönlich zu adresfleren, sondern an den Verlag, die Echristlcitung oder die Geschäftsstelle. / Ananhme Zuschriften bleiben unberückftchttgi. / Berliner Derttetung: Berlin SW.4S. Znsertionspreis 20 pfg. für die n-gcspallcnc Korpuszelle oder deren Baum, Lolalpreis 4, Pfg., Reliamen 4.4 Pfg., alles mit K>°/»Teucru»g»zuschlag. ZolKaub nnd tabellarischer Gatz mit Zsst, „ Aufschlag. Bei Wiederholung und ZahresumMxn entsprechender Nachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil snur von 2i,y0,»e»j die Spaltzeile SO Pfg. bcz. 45 Pfg. / Nachweisung«- und Offcrtengebühr 2» »ez ckv Pfg. / Telephonische Znscratcn-Aufgabc schließt jedes RcNamationsrechi aus. / Anzeigenannahme bis 44 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend »Ml., für »ic Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrift 2ck'-» Ausschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsähc und Nettopreise baden nur bei Bar zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit, längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen persch. Inserenten behingen die Berechnung des BruttwZelien. Vleises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Mllsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, sali« nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstaqr an, Widerspruch erhebt. Nr. 11S. s Dienstag den 28. September 1917. 76. Jahrg. Amtlicher Teil. I In Ertzänzung der Verorderung vom 28. Juli 191? — 703 I.. 6. O. — wird zur allgemeiuen Kenntnis gebracht, daß die Reichsstelle für Gemüse und Obst eine Er weiterung der Gruppe 1 der Aepfel und Birnen insofern vorgenomryen hat, als in die Gruppe 1 noch ausgenommen werden: 1 bei den Aepfeln: Baumanns Renette, Gelber Edelapfel, Gelbe sächsische Renette, Harberts Renette, Ribstons Pepping, bei de« Birne«: Elairgeau's Butterbirne, Marit-Louise Le Lectier, Präsident Drouard, Esperens Bergamotte Herzogin von Angouleme. II. Bei der Gruppierung der Birnen wird angeordnet, daß beim Verkauf einer Mischung von Gruppe 1 und Gruppe 2 der Erzeugerhöchstpreis 27,5 pfg. l . . der Kleinhandelspreis §5 Pfg. j nicht übersteigen darf. Es wird dabei nochmals darauf hingewiesen, daß Früchte, wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet werden sollen, die Beschaffenheit von Edelobst Haden müssen, mithin für ihre Sorte übermittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein müssen Als Fehler sind ins besondere anzusehen: unvollständige Reife, starke Fusikladiumflecke, starke Druckflecke, Wurmstich Stippflecke, Verkrüppelungen und mißgestaltete Formen. Diese Verordnung tritt am 2ts. September 1917 in Kraft. Dresden, am 22. September 191?- 1470 I.. O. 6. Mi«isteri«m des Innern. Städtische Schulkinder als Hilfe bei der Kartoffelernte. Mit Genehmigung des königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unter richts können geeignete Kinder der beiden ältesten VolksschuljahrgLnge bei der Einerntung der Kartoffeln Hilfe leisten und dazu aus den Städten auf das Land beurlaubt werden. Von Dresden aus ist solche Hilfe angeboten worden. Landwirte, denen geeignete Unterkunftsräume zur Verfügung stehen und die Stellung von Schulkindern wünschen, wollen dies unter Angabe der Zahl der gewünschten Hilfs kräfte der Amtshauptmannschast (Zimmer 22) bis z«M 30. September melden. Meißen, am 22. September 1917. Nr. 1889 a II X. 2?tb Königliche Amtshauptmannschast. Erhebung über die Herbst-Kartoffel ernte. Die Landeskartoffelstelle hat ungeordnet, daß die »on den einzelnen Kartoffelerzeugern auf den ihnen durch die Gemeindebehärden zugegangenen Vordrucken vorzunehmenden Aufzeichnungen der täglichen kartoffelernteergebniffe erstmalig am 5. Oktober 1917 a«szurechue« sind Die Gemeindebehörden werden veranlaßt, am S. Oktober d. L. der königlichen Amtshauptmannschast eine Zusammenstellung der in der Gemeindeflur bis zum 5. Ok tober d. L geernteten Kartoffelmengen einzureichen. Die Listen sind bis zum Schluffe der Ernte weitcrzuführen. Meißen, am 2s. September I9I7. Nr. 1854 i II X 27,« Königliche Amtshauptmanuschast. Wüschebestandsaufnahme. Bett-, Haus- uub Tischwäsche, die sich im Besitze von Wäscheverlcihgeschäften, Hotels, Pensionen, Logierhäusern, Privatkrankenanstalten, Genesungs- und Erho lungsheimen, Sanatorien, Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, Personenschiffahrts- Schlaf- und Speisewagendetrieben sowie v»n ähnlichen Betrieben befindet, ist durch die Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle vom 25. August 1917, beschlagnahmt. Die Besitzer derartiger Betriebe sind verpflichtet, die in ihrem Besitz befindliche Bell-, Haus- und Tischwäsche «nzumelden. Anmelbetag ist der 1. Oktober d. I.; der an diesem Tage vorhandene Be stand ist maßgebend. Der Meldepflicht unterliegen auch Rechtsgeschäfte, die an den beschagnahmten Gegen ständen seit 14 Juli IS17 vorgenommen worden sind. Ausgenommen von der Meldepflicht sind 1. Solche auf die Beherbergung oder Beförderung gerichtete Betriebe, in denen nicht mehr ols 5 Betten zum Gebrauch für Gäste zur Verfügung stehen. 2. Solche auf den Verkauf von Lebens- oder Genußmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle gerichtete Betriebe, in denen nicht mehr als 3 zur Familie des Unternehmers nicht gehörende Personen dauernd beschäftigt werden. Die Anmeldung darf nur aus den vorgeschriebenen amtliche« Melde karten erfolgen. Diese gehen den beteiligten Betriebsinhabern in den nächsten Tagen durch die Ortsbehörden zu. Besitzer meldepflichtiger Bett-, Haus- und Tischwäsche, die bis Ende September ds. Js. eine amtliche Meldekarte nicht erhallen haben sollten, sind verpflichtet, selbst bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes eine Meldekarte anzufordern. Die Ortsbehörden haben für die baldige Einsammlung der ausgefüllten Meldekarten Sorge zu tragen und diese sodann bis zum 8. Oktober ds. Js. an die Königliche Amtshauptmannschast Meißen zurückzureichen. Die Unterlassung rechtzeitiger Meldung oder unrichtige Meldungen werden mit Ge fängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Meißen, am 21. September 1917. Nr. 510 II N. 2747 » Der Kommnnolverbanb Meitzen-La«d. Nötige Reparalurarbeiten und um Wassermangel vorzubeugen veranlassen uns, die Entnahme von Wasser von Dienstag den 25. d. M. ab. bis auf weiteres von abends V-8 Uhr bis früh k Ahr zu sperren. Es wird gebeten, den Bedarf an Wasser möglichst einzuschränken. Der Stadtrat. kess«l»dsrs. Das Gemeindeamt ist an Sonnabenden und Vortagen von Festen von früh 8 bis nachmittags 2 Uhr durchgehend geöffnet. Kesselsdorf, am 22. September 1917. 2748 Der Gemeindevorstand. Reiche Beute bei der Eroberung vonIakobstadt Krage und Aniwori. Vom 2. August bis zum 21. September hat eS ge bauert, dis die Anfrage des Papstes an die Oberhäupter der kriegführenden Staaten, ob sie geneigt wären, seinen' Friedensoorschlägen Gehör zu schenken, von den beiden Kaiserreichen beantwortet worden ist. In Wien hat Kaiser Karl dem heiligen Vater in eigener Person erwidert und unterzeichnet; in Berlin hat der Reichskanzler seine Willensmeinung in der Form eines Schreibens an den Kardinal-Staatssekretär zum Ausdruck gebracht. Dort also ist der Gedankenaustausch von Souverän zu Souverän gepflogen worden, während bei uns der verantwortliche Leiter der Reichsregierung die volle Bürgschaft für den Inhalt der Antwort übernommen hat, der Mann also, von dem eben noch in Frankreich drolliger weise wieder behauptet worden ist, daß er dem Reichstage nicht verantwortlich sei. Mehr noch: der Reichstag selbst ist bei der deutschen Note beteiligt und steht hinter ihr — der Reichstag, nicht bloß die Reichstagsmehrheit, denn wir wissen zuverlässig, daß auch der Vertreter der konservativen Partei im Sonderausschuß, der Abg. Graf Westarp, sich mit Form und Inhalt unserer Ant wort einverstanden erklärt hat. Sie ist also das Ergebnis reifster und langdauernder Erwägungen und, trotzdem sie mehr als sechs Wochen für ihre Entstehung gebraucht hat, immer noch früher zur Welt gekommen als die Ant worten unserer Gegner in Europa. Wird nun die auf- gewenoete Mühe und Arbeit durch die innere Ledeutuns des Schriftstückes gerechtfertigt? Erinnern wir uns, wohin die Vorschläge zielten, die der Papst den kriegführenoen Mächten unterbreitet hat. Ausgehend von der Tatsache, daß der Krieg trotz seiner furchtbaren Länge noch keine endgültige Entscheidung ge bracht hat, und daß die Friedenssehnsucht immer mehr unter den Völkern sich ausbreite, bot er seine Vermittelung an, um wieder normale Beziehungen zwischen den Na tionen herzustellen. Ihre Lebensbedingungen sollten durch gegenseitiges billiges Zugestehen sichergestellt werden, für. jetzt und für alle Zukunft. Deshalb sollten sie statt auf brutale. Macht auf Recht und Sittlichkeit gegründet werden, und wie die großen sollten auch die kleinen Völker vor Ver gewaltigungen geschützt werden, um ihr inneres und äußeres Dasein nach eigenem Belieben und entsprechend den eigenen Bedürfnissen einrichten zu können. Genannt wurden ausdrücklich Belgien und Polen, die nach dech Schrecknissen dieses Krieges zu neuem Leben zugelassen werden, müßten. Der Papst streifte dann noch in einer Schluß-, bemerkung andere territoriale Streitigkeiten, die zwischen den! Ländern im Geiste der Versöhnlichkeit und freundschaftliches Annäherung behandelt werden müßten, ohne hier indessen be stimmte Namen zu nennen, verweilte aber dafür um so ausführlicher bei dem eigentlich pazifistischen Teile seines Friedeusprogramms, der Notwendigkeit von Abrüstung, internationalen Verträgen und bindenden Schiedsgerichten und vergaß auch nicht die Freiheit der Meere als einen unentbehrlichen Bestandteil der n-u-n Ordnuna des Nökkev- ledens zu erwähnen. Doß die ucg nwärtig in FeindeS- Hand befindlichen Gebiete von beiden Seilen wieder herauszugeben seien, blieb selbstverständlich gleichfalls nicht unerwähnt. So ungefähr war die Anfrage auS Ro« formuliert. Und die Antwort? Die Hauptsache ist, daß sie dl« Friedensnote deS Papstes im Ganzen als -ine geeignete Grundlage für Verständigung und Ausgleich bezeichnet. Abrüstung und zwischenstaatliche Schiedsgerichte werden nahezu vor behaltlos angenommen, wie überhaupt der führende Ge danke des päpstlichen Friedcnsrufes, daß künftig an die Stelle der materiellen Macht der Waffen die moralische Macht des Rechtes tr ten müsse, mit besonderer Sympathie begrübt w-rd. Nur müssen natürlich ge wisse Sicherheiten für -.ne gleichzeitige und gegen seitige Begrenzung der Rüstungen geschaffen werden; und was die Entscheidung künftiger Streitigkeiten' auf dem Wege des Schiedsverfahrens betrifft, so werden wir für jeden Vorschlag zu haben sein, der mit den Lebensinteressen des deutschen Reiches und Volkes ver einbar ist. Wenn irgendein Volk so sind wir auf den Geist der Versöhnlichkeit und Brüderlichkeit im Verkehr der Nationen angewiesen, und wenn es nach uns gegangen wäre, so wäre es nie und nimmer zu diesem Kriege gekommen. Sollten jetzt auch unsere Gegner in den Friedensoorschlägen des Papstes eine brauchbare Unterlage finden, um unter Bedingungen, die dem Geiste der Billigkeit und der-