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MOmsserTageblatt Statt Amts Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff für die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche Korstreniamt zu Tharandt Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. H. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 2SS14. Zns-rttonsprcj« 20 Pf-, für 1>!c v-gespattenc Korpuszeile »der deren Roum, Lolalprei« is pfg., Reklamen 4S Pfg., alles mii 10"/« Teuerungszuschlag. Zclkraup und iabellerischcr Satz mit 50°/» Ausschlag. Lei Wiederholung und Jahresumsätzen entsprechender Rachlaß. Lckannrmachungcn im amtlichen Teil tnur oon Behörden! die Spaltzeile vo pfa. bcz. 45 pfg. / Nachweisung«. und Offeetengebühr 20 bez. W Pfg. / Telephonische Znseraicn-Aufgabe schließ« jedes Rcklamationsrccht aus. x Anzeigenannahme bis IN Uhr vormittags. / Leilagengebühr das Tausend ü Ml., fite die Vostauflagc Zuschlag. / Kür das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrist 25"/« Ausschlag ohne Rabatt. / Sie Rabaiffätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen Z0 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, gc- rneiusamc Anzeigen verseh. Znscrenlen bedingen die Berechnung des Brusto-Zeikn- pretses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnung »tage an, Widersprucherbebt. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint feit dem Lahre ^84^. va« »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und FastttM, abend« b Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Sclbstabbolunq von der Sruckerei wöchentlich 20 Pfg., monatlich 20 pfg., vierteljährlich 2,iv ML; durch unsere Austräger zugetragen monatlirb so pfg., vierteljährlich 2,4« MI.; bet den deutschen Pöstanstälten vierteljährlich 2,4« Mk. ohne Zustellungsgebühr. Mc pofianstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschästssteste nehmen jederzeit Bestellungen cnigegen. / Zm Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint.. / (Änzel- »erlattfspreis der Nummer io pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dreisteren, sondern an den Verlag, die Schrlstleitung oder die Geschästssteste. X Anonyme Zuschriften bleiben Unberücksichtigt. /Berliner Vertretung: Berlin SW. 48. Nr. 177. Dienstag den 4. Dezember 1917, H 76. Jahrg. Amtlicher Teil. Spanferkel markenfrei. Emer erneuten Anregung und Ermächtigung des Kriegsernährungsamts folgend, wird bestimmt, daß der Verkauf von Spanferkelfleisch ohne Fleischmarken bis zum 15. Januar 1918 auch für das Königreich Sachsen und zwar auch in Gastwirtschaften und Fleischereien freige geben wird. Ebenso wird der Aufkauf von Spanferkeln, d. h. Ferkeln bis zu 15 von ,llen Beschränkungen freigegeben. Der Höchstpreis für Spanferkel wird auf 3,20 Mark pro Lebendgewicht festgesetzt. Dresden, am 28. November 1917. 3180 II 8 III. Ministerium des Innern. Verordnung zur Ausführung der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst über den Verkehr mit Saat- nnd Steckzwiebeln z« Saatzwecke« »nd deren Höchst preise vom 15. November 1917. I. Saatkarten für Saat- (Samen- und Steck-) Zwiebeln werden auf Antrag des Er werbers nach Prüfung des Bedürfnisses erteilt. Die Ausstellung erfolgt für Händler durch den Landeskulturrat, für Verbraucher durch den Kommunalverband. Dieser Kann die Ausstellung der Saatkarten anderen Stellen übertragen. Der Kommunalverband oder die Stelle, der er die Ausstellung übertragen hat, hat dem Landeskulturrat monatlich mitzu teilen, wieviel Saatkarten ausgestellt worden sind, und über welche Mengen Saatzwiebeln. Die Saatkarte muß Art und Menge des Saatgutes, Namen, Wohnort und Bezirk des zum Erwerb Berechtigten, sowie den Ort, wohin geliefert werden soll, und, wenn das Saatgut mit der Bahn befördert werden soll, die Empfangsstation angeben. Der Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Liefe rung des Saatgutes auszuhändigen. Wird das Saatgut ipit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu taffen, nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarte den Empfang bestätigen zu lassen. Der Veräußerer hat die Saatkarte mit der von der Eisenbahnverwaltung ausge stellten Bescheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestätigung des Er werbers unverzüglich dem Landeskulturrat einzusenden. . II- / Die Erteilung der Absatzgenehmigung wird dem Landeskulturrat übertragen. Tue Landesstelle für Gemüse und Obst bleibt jedoch befugt, nach Anhörung des Landeskullur rats den Absatz von Saatzwiebeln zu beschränken oder zu untersagen. Wer Saalzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatguts v,erkaufen will, hat die Erteilung der Absatzgenehnngung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Beifügung eines Musters bei dem Landsskulturrat zu beantragen. Der Landeskulturrat ist befugt, die Vorräte des Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als solcher ausweist, besichtigen zu lasten.^ Erst nach erteilter Genehmigung durch den Landeskulturrat darf der Antragsteller die ihm bezeichneten Mengen zu den höheren Preisen der Saat zwiebeln gegen Saatkarte verkaufen. Im übrigen unterliegen alle Zwiebeln, auch Steckzwiebeln den Erzenger höchstpreisen für gewöhnliche Zwiebel«. Die entgegcnstehende Bestimmung des Absatzes 3 der Verordnung des Ministeriums des Innern über Höchstpreise für Gemüse vom 2. Oktober 1917 (Nr. 229 Sächs. Staatszeitung vom 2. 10. 17) wird aufgehoben und die Verordnung des Ministeriums des Innern betr. Höchstpreise für Gemüse vom 30. 10. 17 (Nr. 253 Sächs. Staatszeitung vom 30. 10. 17) dahin abgeänderr, daß der erste Satz des Absatzes 5 dieser Verordnung künftig lautet: „Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 2. 10. 17 (Nr. 229 Sächs. Staatszeitung vom 2. 10. 1917) bleibt mit Ausnahme des Absatzes 3, der aufgehoben wird, in Krait." III. Diele Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, am 29. November 1917. 2095 b II13 VIII Ministerium des Inner«. Saatgerste und Saathafer. Die schlechte diesjährige Ernte an Hafer und Gerste läßt befürchten, daß im nächsten Frühjahr großer Mangel an brauchbarem Saatgut eintreten wird. Den Beteiligten ist daher dringend anzuraten, sich schon jetzt geeignetes Saatgut sicherzustellen, sei es bei anerkannten Saatgutwirtschaften, Saatguthändlern oder auch Landwirten, deren Saatgut zwar nichr anerkannt ist, denen aber die Amlshauplmannschaft zur Abgabe von selbstge bauter Saatgerste oder Saathafer Genehmigung erteilt hat. Die Amtshauptmannschast ist bereit, aut Anfrage geeignete Verkaufsstellen für Saaigerste und Saathafer namhaft zu machen. Der Erwerb von Saatgut ist nach wie vor nur gegen Saatkarte erlaubt, die von der Amtshauptmannschast ausgestellt wird. Mchr noch als 'in anderen Jahren wird es im nächsten Frühjahr Pflicht jedes Landwirtes sein, mit dem Saatgut sparsam umzugehen. Es darf also nicht etwa ver sucht werden, durch verstärkte Aussaatmengen eine mangelhafte Beschaffenheit des Saat getreides auszugleichen, vielmehr ist auf ein keimkräftiges Saatgut besonderes Gewicht zu legen. Die Keimfähigkeit ist durch Keimproben festzustellrn. Meißen, am I. Dezember 1917. Nr. 3670 II 6. b« Die Königliche Amtsha«ptman«schaft. Ae WeWW eines chemi» MWWMs im SAen im Gange Vertagung -es Reichstages. <128. Sitzung.) 68. Berlin. I. Dezember. Am Bundesratstisch: Graf Roedern, v. Kraute. Schiffer. Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest der Be richterstatter über den Etat des Auswärtigen Amtes im Havpt- Ausschuß Abg. Prinz zu Schöuaich-Earolath (natl.) eine Erklärung tze» Inhalt«, daß der Hauptausschuß sich einmütig zu de« Erklärungen Ls» Reichskanzler» vom LS. November über seine Bereitwilligkeit zu Verhandlungen über de« russische« KriedenSvorschlag bekenne. Nachdem der diesen Worten folgende anhaltende Bestall »erklungen ist, wird in die Tagesordnung etngetreten. Der «e«e Kriegskredit. Staatssekretär Graf Roedern empfiehlt nochmals den in dritter Lesung zur Bewilligung siebenden neuen Kredit oon 16 Milliarden für Kriegszwecke und erklärt dann: Nach vorläufiger Schätzung wird die KriegSftener mit Zuschlägen dem Reich «ine» Ertra« von rund S Mil liarden bringen. Der Wehrbettrag und di» Kriegssteucr stelle« zusammen die vom Reich während deS Kriege» erhobenen direkten Steuer« dar, die zusammen über v Milliarden ergeben werden. An direkten Steuer» der Bundesstaaten und Kommuner wird ein Mehrbetrag von etwa L Milliarden gegenüber dt» KriedenSzeit erhoben worden sein. Graf Roedern stellt einen Vergleich zwischen der deutschen Und englischen Finanzwirtfchaft an und sagt: Die englischen Zeitungen .Statist" und.Economist" behaupten unverhohlen, daß England die Kreditsumme für seine Verbündeten, die sich bereits au! 26 Milliarden beläuft, in den Rauchfang schreiben wußte. Zigarettensteuer und Kriegszuschlag werden über 8V0 Millionen gegenüber 126 Millionen des Anschlags «geben. DaS erfreuliche Ergebnis der 7. Kriegsanleihe hat bewirkt, daß da- Jahr 1917 mit seinen beiden An leihen uns einen Ertrag von mehr als 25 Milliarden ge bracht und damit die beiden Vorjahre im Gesamtanleihen- rrgebnis überflügelt bat. Von den 13,458 Milliarden And bis heute 11,705 Milliarden, d. h. 94 eingezahlt. Ich bin mir durchaus bewußt, daß auf den, Finanzgebiet die größten Aufgaben noch vor uns liegen. Ich denke aber, daß wir wäbrend des Krieges den durch drei Jobre nersokaten Weg weitergeben, d. h.: Nach Möglichkeit Konsolidierung Ler Kriegskosten durch langfristige, regelmäßig wiederkehreilde Anleihen, Aufbringung des Zinsendienstes durch neue, ge gebenenfalls den besonderen Verhältnissen des Krieges ange paßte Steuern, organische Finanzreform unter Durchführung eines größeren Planes, aber erst dann, wenn wir über wirt schaftliche und sonstige Kriegsfolgen etwas klarer sehen. An einem solchen Plane wird über ein Jahr gearbeitet, aber erst später find bestimmte Angaben möglich. Bei Vorlegung de» nächstjährigen HauShaltplanes werden wir diesen Gegen stand weiter zu erörtern haben. Abg. Ebert (Soz.) bespricht da» russische Friedensangebot und erwartet von der politischen Reichsleitung, daß sie die in Aussicht stehenden Friedensverhandlungen streng im Sinne ' und Geiste der Erklärungen führt, wie sie von dem Reichs kanzler und Herrn v. Kühlmann abgegeben worden sind. Das Verhalten der Negierungen in England und Frank reich zwingt uns nach wie vor zu unserer Selbstbehauptung — unsere Verteidigung stark zu erhalten tsehr richtig!); deshalb stimmen wir dem geforderten Kriegskredit zu. Der Redner fordert dann bessere Sorge für die Ernährung und strengere Maßnahmen gegen Schleichhandel und Preistreiberei. Die Löhnungserhöhung für Mannschaften und Unteroffiziere muß schon vom 1. November gerechnet werden. Bei Beschaffung de» Kriegsmaterial» werden auf Kosten deS Volkes märchen hafte Schätze aufgehäuft. Den Kriegsgewinnlern und Schiebern muß mehr auf Lie Finger gesehen werden. Abg. Lebedo«« (U. Soz.) wiederholt die sozialpolitischen Forderungen des Vorredners und behauptet, Laß die Sol daten durch Amt»mißbrauch und selbst Urlaubsverweigerung gezwungen würden, Kriegsanleihe zu zeichnen. (Widerspruch.) Wir fteuen unS, daß eS endlich zu Verhandlungen mit Ruß land kommen soll. Der Redner erklärt zum Schluß, daß seine Partei die Kriegskrrdite ablehnt. Abg. Graf Westarp (kons.): Bei ocosangsbot dürfen für un» natürlich Internate ^cunüMtze in reiner Weise maßgebend sein, sondern allein die Sicherheit und Zukunft des Deutschen Reiches. Sie müssen der Leitstern für Len Reichskanzler und für alle an den Friedensverhandlungen Beteiligten sein, wenn sie vor dem Urteil der Weltgeschichte und de» deutschen Volkes bestehen sollen. General Langermann von Erlenkamp erklärt: Die No velle zn dem Versorgung-gesetz ist im KrtegSmiuisterium fertiggestellt worden. (Beifall.) Augenblicklich schweben mit den zuständigen ZioilreffortS Verhandlungen, die ebenso eifrig geführt werden wie die Vorarbeiten. Wir haben alb - getan, um Lie vorhandenen Härten ,u beseitigen. Bar v 'soll erreicht werden, Latz dte «riegerwmve niwt 1 ter kebt als die Krtegerfrau. (Beifall.) vierer Debatte über die KriegSkreütte, die in der Hauptsache oon den beb.cn sozialdemokratischen Fraktionen h neu wurden, und zu der uch auch der Reichskanzler ein- gejuuden hatte, wird die KrtegSkredtt-Dorlaae bennUiar gegen die Stimmen Ler llnavdämusrn «ozialdemakraion. (Großer Beifall im Hause.) Abg. Liesching Vp.) begründet einen Antrag aller «ar te«-^ der an dem Koblensteuergesetz einige unwesentliche . .. - - m ! b-n a- r zu ga... . bemittelten Bevölkerung, nmo emmung cmgeuvmuum, nu^uem auch Graf Roedern ihm zugestimmt hat. Präsident Kaempf schlägt nunm-br Vertagung vor mit der Ermächtigung an ihn, die nächste Sitzung nach Or- messen vornehmen ,u dürfen. Vertagung auf längere Zeit n-t nicht beabsichtigt. Abg. Sch-ideman« (Soz.) begründet einen Antrag, der Reichstag möge versammelt bleiben, da in der jechgen ge« ff o ben Situation jeden Augenblick sein Eingreifen notwendig Abg^Ledebour M-Soz.) spricht mit der gleichen Be- aründung für den Antrag, die Abgg. Fischbeck (Forlschr. Vp.), Dr. Stresemann (natl.), Fehrenbach (Zentr.), Graf Westarp (kons.) dagegen, da der Reichstag ohnehin m ledern Momerä zusammenbrrusen werden könne und zurzeit kein Be« *°^Da^traa ^de» Präsident.«» wird angenommen und da» Haus vertagt sich auf unbestimmte Zeit. -k Die Kohlenfrage. Verhandlungen im HauptauSschuß. Berlin, 1. Dezember. In der fortgesetzten Beratung deS HauvtauLschusseS nahm die Beratung der Kohlenoersorgung «.men breiten Raum ein. Ein sozialdemokratischer Redner wieL daraus hm, daß der Kohlenmangel sich in manchen Bezirken außer ordentlich peinlich bemerkbar mache, während I risch els- weise manche Landgemeinden, Lie Überfluß an Holz haben, mit Kohlen geradezu überschüttet werden. Der Vertreter des ReichkkohlenkomMiffarS erklärt, es bestehe mstrugbar