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MM fir MK« Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, . m.,,, -- . „ Donnerstags und Sonnabends. " Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Psg., durch die Post » , ^"7— , . bewqen 1 Mk. S4 Psg. , Jnserttouspreis 18 P a. pro vtergespaltene Korpuszeile. oezogen w«. o» P,g. ^DU Lm A. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg . Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WilSdrufs. »IG H. Zeitraubmder und tabellarischer Satz mit 50 »/« Aufschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie ftir das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttauueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund Hei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf. Kaufbach, Keffelsdorf, Klemschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Rottzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, PohrSdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmteüewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 14« Sonnabend, de« 14. Dezember 1W7. S«. Jahrs. Von der Königlichen Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschüsse sind für das Jahr 1908 die nachgenannten Herren als diejenigen bezeichnet worden, aus denen die Octsbebörden die Sachverständigen für die nach Z 7 der Verordnung vom 4. März 1881 zur Ermittelung und Feststellung der Entschädigung für die wegen Seuchen getöteten Tiere zu bildende Kommission zu wählen haben. Dieselben Herren sind als Sachverständige für den Bezirksschätzungsausschuß nach Z 9b des Gesetzes vom 2. Juni 1898, die staatliche Schlachtviehversicherung betreffend, gewählt worden für: Alttanneberg: Gemeindevorstand Poppe, Birkenhain: Gutsbesitzer Wetzel, Blankenstein: Gutsbesitzer Philipp, Burkhardtswalde: Gemeindevorst. Döring, Groitzsch: Gemeindevorstand Starke, Grumbach: Gutsbesitzer Bruno Pfützner, Erbgerichtsbesitzer Kayser, Helbigsdorf: Gutsbesitzer Stein, Herzogswalde: Pachter Grießbach, Hühndorf: Gutsbesitzer Mehnert, Gutsbesitzer Find eisen, Kaufbach: Gutsbesitzer Kürbis, Kesfilsdorf: Gutsbesitzer Schönberg, Klemschönberg: Gutsbesitzer Möbius, Klipphausen: Rittergutspachter Hagttte, Lampersdorf: Gutsbesitzer Pietzsch, Limbach: Gemeindevorstand Dachsel, Gutsbesitzer Jeremias, Neukirchen: Oekonomierat Wuuderltng, Gutsbesitzer Kirbach, Meißen, am 4. Dezember 1907. E- Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung, die Errichtung eines Gewerbegerichtes betreffend. Durch übereinstimmenden Beschluß der Gemeinoen Bohnitzsch, Brockwitz, Coswig, Dobritz, Fischergaffe, Garsebach, Hintermauer, Keilbusch, Klosterhäuser, Kötitz, Korbitz, Löthain, Neucoswig, Niederau, Niederjahna, Niedermeisa, Obermeisa, Robschütz, Schieritz, Schletta, Sörnewitz, Weinböola, Wildberg, Zaschendorf, Zscheila im Bezirke der König, lichen Amtshauptmannschaft Meißen wird auf Grund von Z 1 Absatz 1 und 3 des Gewerbegerichtsgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1901 nach Anhörung von Arbeit gebern und Arbeitern der in den genannten Gemeinden hauptsächlich vertretenen Ge werbezweige und Fabrikbetriebe ein Gewerbegericht errichtet, das den Namen „Gemein sames Gewerbegericht sür Gemeinden im Bezirks der Königlichen Amtshauptmaunschaft Meißen" führt und seinen Sitz in Meißen hat. Die von der Königlichen Kceishauptmannschaft Dresden genehmigten und am 1. Januar 1908 in Kraft tretenden Satzungen sind im Drucke erschienen und liegen zu Jedermanns Ernficht auf den Gemeindeämtern der beteiligten Gemeinden aus. Weitere Abdrucke sind zum Selbstkostenpreis von 25 Pfg. von der Kasse der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen und den Gemeindeämtern der Verbands- gemeinden zu beziehen. Amtsblätter für das Gewerbegericht sind folgende Amtsblätter der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen: das „Meißner Tageblatt" in Meißen, und das „Wilsdruffer Wochenblatt" in Wilsdruff. Die Gerichtsschreiberet des Gewerbegerichts wird bis auf Weiteres im Dienst, gebäude der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen eingerichtet. Sie ist während der daselbst bestehenden Dienststunden geöffnet. Die ordentlichen Gerichtstage finden in der Regel im Sitzungszimmer der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei statt, doch kann der Vorsitzende oder sein Stellvertreter auch in den zu dem gemeinsamen Gewerbegerichte gehörenden Gemeinden Gerichtstage anberaumen. Die Gerichtstage werden in jeoem Falle in den Amtsblättern des Gerichtes vorher bekannt gemacht. Der Tag, an dem das Gewerbegericht seine Tätigkeit eröffnet, wird nach Be endigung der Beisitzerwahleu bekannt gemacht werden, Meißen, den 9. Dezember 1907. is« Der Königliche Amtshauptmann. Freiherr von Oer. Freitag, den 20. dss. Mtr., vormittags V,12 Uhr findet im Sitzungszimmer der amtshauplmannschaftltchen Kanzlei öffentliche Sitzung des Vezirksansschnfses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 11. Dezember 1907. rs»» Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die rn Gemaßyetr von ß 9 Absatz 1 Ziffer 3 oeS Rnwsgesetzes üoec die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 361 flg.) nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monat Nsvernver d. I. festg esetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für das von den Gemeinden resp. Ouartierwirten innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate Dezember d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefutter beträgt 19 Mk. 95 Pfg. für 100 Kilo Hafer, 9 Mk. 45 Pfg. für 100 Kilo Heu, 6 Mk. 83 Pfg. für 100 Kilo Stroh. Meißen, am 11. Dezember 1907. Die Nsuigliche Amtshauptmannschaft. Bis spätestens den 3«. dieses Monats ist das Schulgeld für das 4. Vierteljahr d. I. und der 4. Termin Land- nnd Landeskultnrrente an die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Nach Ablauf der Zahlungsfristen erfolgt gegen Säumige die Einleitung des Mahn- eventuell Zwangsvollstceckungsverfahrens. Hierbei ersuchen wir noch außenstehende Etuquartierungsvergütungen abzuheben, und Rechnungen über Forderungen an die städtischen Kaffen des bevorstehenden Bücher abschlusses wegen spätestens bis zum 5. Januar 1908 anher einzureichen. Wilsdruff, am 12. Dezember 1907. iss» Der Stadtratr Kahlenberg er. Im hiesigen Orte gelangen Dienstag, deu 17. Dez. 1967, Vorm. 9 Uhr 1 Partie fertiger Klempnerwareu, 1 Schreibsekretär, 1 Blumentisch U. a. m. liegen sofortige Barzahlung zur öffentlichen Versteigerung. Sammelort der Bieter: Hotel weißer Adler. Wilsdruff, den 11. Dezember 1907. Der Gerichtsvollzieher des Köuigl. Amtsgerichts. Im Hofe des Köulgl. Amtsgerichts blerfelvst toll Montag, den 16. Dez. 1967, Vorm. 11 Uhr 1 Lastwagen meistbietend öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, den 12. Dezember 1907. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Vekanntmachung. Am 2f., 22., 25. und 24. Dezember -ieses Jahres soll in Deuben Weihnachtsmarkt abgehalten werden. Geschäftsleute, welche Waren auf demselben feilzubieten und Verkaufsstände aufzustellen beabsichtigen, wollen sich wegen Platzanwetsung usw. baldigst, spätestens aber bis 14. dss. Mts. an hiesiger Gemeindeamtsstelle melden. Deuben-Dresden, am 3. Dezember 1907. Der Gemeinderat. und da wissen wir ja nun allerdings nicht, ob er hierfür die erforderliche Sicherheitsleistung zu stellen vermochte. Die Königin-Mutter Emma in Lebensgefahr. Wie „Echo de Paris" aus dem Haag meldet, ist die Königin-Mutter Emma kürzlich mit knapper Not dem Er- stickungstode entgangen. Kurz nach Mittag hatte sich die Königin zu einer Siesta zurückgezogen und war durch ausströmende Oiengase ohnmächtig geworden. Durch einen Diener konnte die Gefahr noch rechtzeitig beseitigt werden. Das hiuterlasfeue Vermögen des Königs Oskar n. von Schweden. König Oskar il. von Schweben, den man jetzt zur ewigen Ruhe beisetzt, war keiner der reichsten Monarchen Europas. Seine Zivilliste betrug 1421000 Kronen, zu denen noch ein außerordentlicher Zuschluß von 160000 Kronen kam. (Eine schwedische Krone entspricht im deutschen Gelde ungefähr dem Betrage von einer Mark und zwölf Pfennigen.) Der König machte es sich stets zum Grundsätze, dieses Einkommen nicht zu überschreiten, OMiNchH RttnösehKA. Wilsdruff, den 13. Dezember 1907. Bureaukratismus iu de« Kolonien. Die „Deutsche-Südwestafr. Ztg." macht darauf auf merksam, daß in Swakopmund eine großartige elektri- sche Anlage, genannt Damarawerk, vorhanden ist, die einen bedeutenden Kostenaufwand verursacht bat und von einem erfreulichen privaten Unternehmungsgeist Zeugnis ablegt. Die Anlage ist seit nahezu einem Jahre in der Haupsache fertig und doch erfreut der Platz sich noch nicht elektrischer Beleuchtung. Solche beschränkt sich noch auf die Grundstücke der Damara-Gesellfchast und der Woer- mann-Linie. Die weitere Abgabe von Kraft ist deshalb unmöglich, weil — soweit man weiß — die Benutzung der Straßen zur Legung von Leitungen seitens des Gou- vernements nicht gestattet wird. Mit durchaus berechtigtem Aerger fragt das Swakopmunder Blatt: Wird privater Unternehmungsgeist auf solche Weise ermutigt? Fördert das die sich selbst vollziehende Entwicklung? Ein Genoffe, der gerne im Extraznge gefahren wäre. Eine kostspieliche Geschichte von dem früheren sozial demokratischen Reichstagsabgeordneten Kühn, Schneider- meister in Ober-Langenbielau (Schlesien), macht zurzeit die Runde durch die Blätter: Au einem verletzten Abende lief auf der Station Reichenbach (Schlesien) ein Tele gramm ein, in dem „ein Reichstagsabgeordneter" einen Extrazug nach Langenbielau wünschte. Der Sta- tionsbeamte wußte, daß die Reichstagsabgeordneten nicht berechtigt sind, einen Extrazug zu fordern und unterließ die Zusammenstellung des Zuges. Als der angebliche Reichstagsabgeordnete entpuppte sich später der frühere sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Kühn, der nur im Besitze einer Fahrkarte dritter Klasse war. Trotzdem machte er dem Beamten Vorwürfe, die zu einer Anzeige führten. Die Beförderung Kühns unterblieb selbstver ständlich. Man hätte dem Genossen Kühn ruhig dm Extra zug stellen sollen; .denn einen Extrazug kann schließlich jeder verlangen, auch Genoffe Kühn. Selbstverständlich hätte der Herr Genosse den Extrazug auch bezahlen müssen, Neutanncbcrg: Wirtschaftsbesitzer Rüter, Niederwartha: Privatus Gerlach, Röhrsdorf; Gutsbesitzer Wirth, Gutsbesitzer Donath, Roitzsch b. W-: Gutsbesitzer Irmer, Rothschönberg: Oekonomierat Zieger, Sachsdorf: Gutsbesitzer Beger, Gutsbesitzer Walter, Schmiedewalde: Gutsbesitzer Friedrich, Sora: Gemeindevorstaad Kästner, Gutsbesitzer Bennewitz, Steinbach d. K.: Gutsbesitzer Udolph, Steinbach b. Ml Rittergutsbesitzer Kluge, Tanneberg: Rittergutspachler Kelling, Unkersdorf: Gutsbesitzer Sohr mann, Weistropp: Rittergutspachter Roßberg, Gutsbesitzer Martin, Wildberg: Rittergutsbesitzer Grund mann Wilsdruff: Gutsbesitzer Uebrig, Gutsbesitzer Moritz Roßberg.