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MM s« Rsk« «nd Amgegenö Amtsblatt 66. Jahrg Sonnabend, den 26. Jnli 1S67 No. 84 Mr die Kgl. Amtshauptmannfchaft Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forffrentamt ru Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf. Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grunv bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bet Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck uuv Verlag von Zschunke S- Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortltch: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthnr Zschunke, beide in WilSdrufs. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitag» bis spätestens 12 Ühr angenommen. Insekt iouspreis 15 Psg. pro viergespalteue Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgcrtchtsberirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 5V »/„ Aufschlag. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Bekanntmachung die Bekämpfung der Reblaus betreffend. Nachdem gemäß 8 18 der Verordnung vom 2. Mai 1907, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1904 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1905, die Bekämpfung der Reblaus betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 106 folgende) die nach § 3 der Verordnung vom 20. Mai 1884 gebildeten Beobachtungskommissionen außer Wirksamkeit getreten sind, macht sich behufs ständiger Beaufsichtigung nach 8 5 der eingangs erwähnten Verordnung für jeden Ort, in dem Weinbau betrieben wird, einschließlich selbständiger Gutsbezirke, die Be stellung eines weinbaukundigen, mit den Krankheiten der Reben bekannten Vertraueus- mannes erforderlich. Die Vertrauensmänner haben die Aufgabe, die Rebpflanzungen ihres Bezirks alljährlich während der für die Beobachtung günstigen Jahreszeit wiederholt zu begehen und hierbei insbesondere — von weiteren Verpflichtungen bei etwaigen Neuanlagen und bei Nachpflanzungen abgesehen — die Wachstums- und Gesundheitsverhältnisse der Reben, soweit diese sich nach außen kundgeben und soweit dies ohne Wurzeluntersuchung geschehen kann, sorgfältig zu beobachten und festzustellen. Sie sind zu diesem Zwecke befugt, auch ohne Einwilligung der Vsrfügungs- berechtigten den Zugang zu jedem mit Weinreben bepflanzten Grundstück- zu nehmen. Sie haben über den Befund jeder in den Rebanlagen wahrgenommenen ver dächtigen Erscheinung, insbesondere auch von verdächtigen Neupflanzungen, der Königlichen Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten, und sollen ferner den Weinbautreibenden ihres Bezirks mit ihrem guten Rate zur Seite stehen. Das Amt der Vertrauensmänner ist ein Ehrenamt. Es werden ihnen jrdsch ihre baaren Auslagen vergütet. Als derartige Vertrauensmänner, deren Pflichtenkreis in der eingangs erwähnten Verordnung noch ausführlicher dargelegt ift, werden hiermit für die Orte, die bis her für sich allein einen Beobachtungsdistrikt gebildet hatten, die Vor- sitzenden der Beobachtungskommisstonen bestellt. In den übrigen weinbautreibenden Gemeinden, einschließlich der selbständigen Gutsbezirke, wollen die Herren Gemeindevorstände binnen 8 Tagen anher anzeigen, welche in ihrer Gemeinde wohnhafte Person zur Uebernahme des Amts eines Vertrauensmannes geeignet und bereit ist. Der Vorschlag würde in erster Linie auf Personen zu richten sein, die bereits einer Veobachtungskommisfion angehört habeni Soweit eine Bestellung der Vertrauensmänner nach vorstehendem bereits erfolgt ist, sind die Begehungen der Rebpflanzungen alsbald vorzunehmen und insbesondere etwaige Wahrnehmungen hinsichtlich Krankheitsverdacht erweckender Erscheinungen an den Rebpflanzungen unverzüglich anher anzuzeigen. Meißen, den 15. Juli 1907. ««0 Die Königliche Amtshauptmannschaft. Msntag, den 2y. öss. Mts. vormittags /2I2 Uhr findet im Sitzungszimmer der amtshauptmannschaftlichen Kanzlei öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmann- schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, am 16. Juli 1907. s«i Die Königliche Amtshanptmannschaft. Gesuche um Unterstützungen zur Gründung, Unterhaltung und Erweiterung von Volksbibliotheken sind bis zum 31. Juli dieses Jahres anher einzureichen. Die Gesuche sind tabellarisch eiuzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter D an die Hand gibt. Meißen, am 12. Juli 1907. re»; Königliche Amtshanptmannschaft. D Bezeichnung der Nachsuchenden. Eigentums-- Verwal- Verhältnisse tung Die Bibliothek Mittel zur Unter- Haltung der Bibliothek. Bemerkungen. der zu unterstützenden Bibliothek. umfaßt Bände. wurde gegrün det. wurde benutzt. Bisheriger Beitrag der Gemeinde. Bisher be willigte Staats beihilfe. Bei uns sind eingegangen vom Gesetz« und Verordnungsblatte für das Königreich Sachsen das 9. Stück vom Jahrgange 1907, vom Reichsgesetzblatte Nummer 22 bis mit 28 des Jahrgangs 1907. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in der Hausflur des Rat hauses ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht auS. Wilsdruff, am 17. Juli 1907. Der Stadtrat. SKSS Kahlenberger, B. Nachdem die vorgesetzte Regierungsbehörde auf Ansuchen genehmigt hat, daß während des diesjährigen Schützenfestes die Geschäftszeit im Handels- und Barbiergewerbe innerhalb der Stadt für Sonntag, den 21. bss. Mts., bis abends 8 Uhr und des Handelsbetriebes auf dem Festplatze für Sonntag, den 21., und Montag, den 22. ds«. Mts., bis abends 10 Uhr ausgedehnt werde, so wird solches hierdurch bekannt gemacht. Wilsdruff, 18. Juli 1907. Der Bürgermeister. SSS1 Kahlenberger. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshanptmannschaft Meißen wird der von Blankenstein nach Tanneberg führende Kommunikationsweg vom 23. bis mit 3ü. dss. Mts. wegen Massenschüttung gesperrt. Der Fährverkehr wird auf den von Schmiedewalde nach Blankenstein führenden Kommunikattonsweg verwiesen. Blankenstein, am 19. Juli 1907. Der Gemeinderat. 3683 Birkner G.-V Freibank Wilsdruff. Schweinefleisch. Roh 50 Pfg., gekocht 30 Pfg. Fett 50 Pfg. pro Pfund. politische Bnndschasi. Wilsdruff. 19. Juli 1907. Die Zusammenkunft des Zaren mildem DeutschenKaiser gilt als absolut feststehend. Der Zeitpunkt des Zusammentreffens ist je doch noch unbestimmt. In Petersburg wird versichert, daß der Zar selbst die Zusammenkunft angeregt habe. LDie Presse im Kriegsfall. In jüngster Zeit ist mehrfach in den Zeitungen er örtert worden, wie das Verhältnis der Presse im Kriegs- >aue sich zu gestalten habe, damit es vermieden werde, daß die Zeitungen durch selbstständige Publikationen, die ihren WeZ in die finden können, möglicher ¬ weise südlich wirkten. Dazu bemerkt die „Neue polit. Korresp. : Die ganze Angelegenheit ist, soweit wir unter richtet find, an den maßgebenden Stellen seit langem reiflich erwogen und in bestimmte Formen gelegt; auch sind dabei für das Verhältnis der militärischen Behörden zur Presse im Kriegsfälle bestimmte Grundsätze festgelegt. Österreichische Zollzopferet. Die Rettungsexpeditton am Hölleschroffen im Allgäu, durch die ein verstiegener Tourist aus lebensgefährlicher Löge noch rechtzeitig befreit und die Leiche seines verun glückten Genossen geborgen werden konnte, hat 1000 Mk. gekostet, darunter 100 Mk. für Seile, 116 Mk. für Arzt- Honorar und 14 Kronen Zoll für eiserne Hacken. Die zur Rettung herbeigeeilteu Männer durften mit diesen eisernen Hacken die Laudesgrenze bei Weibhaus erst über schreiten, nachdem sie mit Mühe das Geld zur Er hebung der Zollgebühr aufgebracht hatten. Seine» „Flachsmann" hat jetzt das Städtchen Teterow in Meklenburg-Schwerin. Der dort seit 1905 an der Realschule als Mittelschullehrer an gestellte Lehrer Behm hat sich dieses Amt durch gefälschte Zeug, nisse erschlossen. Im vorigen Jahre erzählte er gelegentlich einem Kollegen, er habe im Frühjahr das Rektorats- Examen gemacht und zeigte dabei eine beglaubigte Ab schrift des darüber erhaltenen Zeugnisses vor. Da dem Kollegen trotzdem Zweifel ausstiegen, und man auch sonst schon wegen der Leistungen Behms stutzig geworden war, zog man an zuständiger Stelle Erkundigungen ein. Hier auf kam der Bescheid, daß Behm die Prüfung nicht ab gelegt hatte. Auf weitere Nachforschungen hin kam auch zutage, daß er seine Stellung als Mittelschullehrer durch gefälschte Zeugnisse erlangt hatte. Es war dies ein Zeugnis über die bestandene erste Prüfung und ein solches über das zweite Examen der Prüfungskommistou in Pölitz. Bei der Beglaubigung der Urkunden hatte er sich des NamenS eines Gerichtsassessors und des Siegels des Amtsgerichts Friedland in Meklenburg-Strelitz bedient. Er wurde nun sofort seiner Stellung enthoben und als- bald in Pasewalk, seiner Heimat, in Haft genommen. Er wird sich nun, da es sich um öffentliche Urkunden handelt, demnächst vor dem Schwurgericht in Güstrow zu veraujworteu haben. Et» begnadigter Majestätsbeletdiger. Dem „Lok.-Anz." zufolge begnadigte der Prtnzregent von Bayern einen Arbeiter in Zweibrücken, der wegen Majestätsbeleidigung zu drei Monaten Gefängnis verur teilt worden war. Wieder ein Dampfer von Räubern überfallen. Aus Wjatka wird gemeldet:. Auf der Wolga wurden in der Nacht vom 17. d. M. fan Bord des Dampfers „Lubinoff" auf der Fahrt zwischen Perm und Ochansk von einer 12 Mann starken Räuberbande zwei Soldaten und ein Polizeikommissar getötet, und der Kapitän und ein Passagier verwundet. Durch eine in die Maschine geworfene Bombe wurde die Maschine unbrauchbar ge macht und das Schiff zum Stehen gebrach. Die Räuber erbrachen darauf den Postraum, entwaffneten den Post beamten, raubten 35000 Rubel und suchten auf einem Boote das Weite. Ei» Grenzzwischenfall. Nach Berichten von der montenegrinischen Grenze ist es zwischen türkischen Soldaten und christlichen Ein- wohnern des Dorfes Loughe (Distrikt Berana) zu einem Konflikt gekommen, bei dem fünf Christen des Stammes Akowich getötet und mehrere verwundet worden sind. Ei« böf* Ding. Ein amerikanisches Flottenblatt, „Navy", das Organ der „Naval League", behauptet, daß mehrere der größten Schlachtschiffe der Vereinigten Staaten fehlerhaft konstruiert seien. Namentlich gelte dies