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Nr^ 111 76. Jahrs Königliche Amisgenchi und den Siadirai zu Wilsdruff Fsrsireniami zu Tharandi. Br die Königliche Amishaupimünnschast Meißen sowie für das Znserftonspreis 20 pfg. für dir 6-gespalicne Korpus^cilc oder deren 'Naum, Lotalprcis 1- pfg., Reklamen 45 pfg., alles mit 10V« Teuerungszuschlag. Zeiiraub und tabeslarischcr Say mit 50°/» Aufschlag. Bei Wiederholung und Zadrcsurnsä'yen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Svaitzeile 60 / Nachweisungs- und Offertengebühr 20 bcz. 50 pfg. / Telephonische Zuscraten-Ülufgabe schließt jedes ReNamationsrcchi aus. / Anzeigenannahme bis Uhr vormittags. / Beilagengcbühr das Tausend v NN., für die Postauflage Zuschlag. / Für das (Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrist 25"» Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen )0 Tagen Gültigkeit, längeres Ziel, gerichtliche (Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen« protfes. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als (Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erbebt. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Sahre 1841. Das „Wilsdruffer Tageblatt' erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends 6 Llhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis be Selbstabbolung von der Druckerei wöchentlich 20 pfg., monatlich 70 pfg., merleljänriich 2,10 Ml.; durch unsere Austräger zugetragcn' monatlich 80 pfg., vierteljährlich 2,40 Ml.; bei den deutschen Postanstalten vierteljährlich 2,40 Mt. ohne Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Nrieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Ginzel- vcrkaufspreis der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu adreMeren, sondern an den Verlag, die Schristlcitung oder die Geschäftsstelle. / Anmmme Auschristen bleiben unberücksichtigt. / Berliner'Vertretung: Berlin SD. 48. Sonnabend den 15. September 1917 Amtlicher Teil. Viehartsbringung. !. Rinder. Ans die von der Amtshauptmannschaft erhobene Vorstellung hin hat die Lanoesfleischitelle die Zahl der im Rommunaloerband Meißen-Land wöchentlich auszubringenden Rinder, die bis zum !5. Anaust 365 und senden- 252 betrug, mit Wirkung von dieser Woche ab fm die Zelt bis 3s. Oktober ds Z auf 204 herabgesetzt. Davon find 47 Rinder für die Fleischer des Bezirks, 30 „ „ „ Stadt Meißen bestimmt, während wöchentlich 25 Rinder an die Stadt Dresden, 57 „ „ „ „ Lhemmtz, 45 „ „ den Viehhandelsverband zur Versorgung der im ¬ mobilen Truppenteile adzuliefern find. Die Landesfleischstelle hat dem auf eine noch weitergehende Ermäßigung der Viehauflage zielenden Antrag der Amtshauptmannschaft nicht stattgegeben, vielmehr den Kommunalverband angewiesen, die 2V4 Rinder wöchentlich unter allen Umständen ausznbringen und drei Wochenraten an die zu beliefernden Iufchutzbezirke sofort im voraus abzugeben. Die Herren Vertrauensmänner des Bezirks werden daher ersucht, nunmehr umgehend, soweit dies nicht schon geschehen ist, bei den einzelnen Buchhaltern zu nächst soviel Rinder anzuschneiden, daß einschließlich der seil l5. April abgegebenen Rin der allenrhalben 20°/, des am s. März vorhanden gewesenen Rindviehbestands angeze-ch- net find. Die Diehhalter siud verpflichtet, die bis zur Höhe von 20°,, ihres Rinder bestands vom s. März bereits angczcichneten und noch anzuzeichnenden Rinder sofort an einen Viehhändler ode'' Fleischer des Bezirks bezw. der Stadt Meißen abzugebe«. Diese Rinder sind bereits durch Bekanntmachung vom 3l. v. M. der Beschlagnahme un terworfen worden. Sollte ihre sofortige Abgabe verweigert werden, würde sich die Amts- hauptmannschafl gezwungen sehen, die Enteignung vorzunehmen. Die Gemeindebehörden find dafür verantwortlich, daß das in ihrer Ge meinde aufzubringende Rindvieh auch tatsächlich in der von den Vertrauensmännern be stimmten Höhe aufgebracht wnd Bei Verweigerung -er. Abgabe des angezeichneten Rindviehs haben sie der Amtshauptmannschast unverzüglich Anzeige zu erstatten. Desgleichen haben die Viehhändler des Bezirks in Fällen der Verweigerung der Abgabe auf dem ihnen bereits zugegangenen Vordruck der Amtshauptmannschaft Mitteilung zu machen. Um die Auflage von wöchentlich 204 Rindern bis zum 3!. Oktober ds. Z. erfül len zu können, m«cht sich leider noch eine weitere Anzcichnung nötig. Die Herren Vertrauensmänner werden daher gleichzeitig ersucht, so bald wie möglich über die 20°/, des Rindviehbestands vom l. März hinaus noch weiter 5°/, des Rindviehbestands vom 1. September d. I., der für die neuen Anzsichnungen zu Grunde zu legen ist und zwar 5°/, aller Rinder über 3 Monate, anzuschneiden. Die Zahl der Rinder, darnach m jeder Gemeinde bezw. jedem Gutsbezirk aufzubringen sind, ist aus den bei den Gemeindebehörden befindlichen Unterlagen über die Viehzählung von, I. Sept, zu errechnen und auf die einzelnen Besitzer umzulegen. Dabei müsse« auch die Kleine« Wirtschafte«, die bisher mit einer Abforderung von Rindern verschont worden sind, mit herangezogen werden. Da das nötige Vieh bei Zugrundelegung der bisherigen Richtlinien über die Reihenfolge der Anzeichnung der einzelnen Rindergrnppen nicht mehr zu beschaffen sein wird, m«tz künftig anch auf die Anzeichnung von Jungvieh, insbesondere männlichem Jungvieh unter 7> 2 Ztr. Lebendgewicht, von nieder- tragenden Kühen und leider auch von Milchvieh, möglichst aber nur dem zur Zeit weniger ertragreichen, zugekommen werden. Daneben werden besonders noch alle die Bulle« abzufordern sein, die für die Zucht in einem Orte irgendwie ent behrlich sind. Auf Spannvieh, Zugochsen und Zugkühe kann dann zurückgegriffen werden, wenn nach dem Grundsatz, daß im allgemeinen 2 Pferde für 30 Acker 2 Ochsen „ 20 „ 2 Rühe „ 7—8 „ nölig und ausreichend sind, noch genügend Zugvieh verbleibt. Ueber die Anzeichnungen der 5°/, der am l. September gezählten Rinder, die gleichmäßig auf die Zeit bis 3l. Oktober zu verteilen find, sind neue Diehkataster anzulegen. Die Herren Vertrauensmänner werden ersucht, auch hiervon ein Stück der Amtshanptmannschaft zu übermitteln und ein Stück der Gemeindebehörde bezw. dem Gutsbezirk zu übergeben. Die Gemeindebehörden habe« de« Viehhändler« auf Wunsch die Kataster zur Einficht vorzulegen II Schweine, Kälber, Schafe. Außer 204 Rindern hat der Rommunalverband Meißen-Land nach dem Amlaae- plan der Landesfleischstrlle wöchentlich noch l56 Schweine, s20 Rälber, 33 Schafe aufzubringen. Die Aufbringung der Rälber und Schafe wird nach den bisherigen Er fahrungen im allgemeinen ohne Schwierigkeit möglich sein. Am aber di« l56 Schweine wöchentlich zu schaffen, von deren Aufbringung der Rommunalverband trotz der von ihm erhobenen Bedenken nicht entbunden worden ist, bedarf es eines liefen Eingriffs in die Schweinebestände des Bezirks. Es muß dabei unter alleiniger Schonung der Zuchtsauen und Zuchteber auf alle Schweine über l/2 Jahr zurückgegriffen werden. Die Herre« Vertrauensmänner werden ersucht, gelegentlich der Anzeichnung der Rinder in jeder Gemeinde auch 15°^ der in ihr vorhandenen Schweine über > 2 Ruhr, soweit sie nicht zur Zucht zu belassen sind, zur Abgabe ZU bestimme« und auf die einzelnen Wochen bis 31. Oktober gleichmäßig zu verleilen. Ueber die abzu gebenden Schweine wollen sic ein Verzeichnis aufstellen und es in l Stück der Gemeinde, in I Stück der Amishauplmannschaft übermitteln. Die Gemeindebehörden haben auch dieses Verzeichnis den Viehhändlern auf Wunsch vorznlegen und der Amtshauptmann schaft im Falle der Verweigerung der von den Herren ver!rauensmäm>ern bestimmten Abgabe Anzeige zu erstatten. Die Landesfleischstelle hat angeordnet, Latz auch die Schweineauflage unbedingt erfüllt und cv. eine Enteianuna auch von Schweinen voraenommen werden mutz. Die Amtshanptmannschaft wendet sich an alle Vertrauensmänner, Gemeindebehörden und Viehhalter des Bezirks mit der Aufforderung, in Würdigung des Ernstes der Zeit ein jeder an seinen» Teile dazu beizu tragen, daß die neue Viehaufiage fortlaufend stets rechtzeitig erfüllt wird und Enteignungen auch künftig nicht nötig werden. Mcißeu, am 12. September lstsc. M. 567 b II R. -er« Königliche Amtshauptmannfchaft. FatzbestandKMttfnKhiiie. wer innerhalb des Deutsche» Reiches Fässer, Kübel, Bottiche oder ähnliche Gebinde in Besitz oder Gewahrsam hat, ist verpflichtet, diese anzumelden. Zu melden ist der Bestand V0M 15. September 1917 (Stichtag). Fässer, die sich am Stichtage unterwegs befinden, sind von demjenigen sofort nachträglich anzumelden, der zuerst an ihnen Besitz oder Gewahrsam erlgngt. Die Anmeldung Hal auf den vorgeschriebenen Vordrucken zu erfolgen, die den Be teiligten durch die Ortsbehörden zugehen Anmeldepflichtige, die einen Meldevor- druch noch nicht erhalten haben, haben einen solchen sofort bei der Orts- behördc zu entnehmen. Dir ausgefüllüm Meldevordracke sind von den Grtsbehörden bis spätestens zum 20 September 1917 an die Amtshauptmannschast zurückznreichen. Die cinschlaacndcn gesetzlichen Bestimmungen sind im wesentlichen auf den Melde vordrucken abgedruckt; daneben wird noch besonders auf die zu Beginn der laufenden Woche in den Amtsblättern abgedruckie Bekanntmachung des Reichskommissars für Faß- bewirlschaftuna vom i. Auaust >917 verwiesen. Unterlassung der rechtzeitigen Anmeldung sowie unrichtige Meldung wird mit Ge fängnis bis zu einem Zal-re dnd mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann Einziehung der Fässer erfolgen. Meißen, am 13. September lß!7. . -Wtz Die Königliche Amtshauptmannschast. petrsleumbezugsmarken, aus die Zeit Rs 3>. Oktober d Z werden Dienstag den 18. d. M. «achm. von ? bis 4 Ahr im Lebensnnttclamte ausgegeben. Da die Aussichten für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Leuchlöl in den kommenden Wintermonaten sich leider noch ungünstiger als in den Vorjahren geftaben werden, ist äußerst sparsam mit dem Ocl nmzugehen. Etwa noch vorhandene rote Bezugsmarken sind nunmehr verfallen und dürfen nicht mehr beliefert werden. Wilsdruff, am sH. September l9l7. 2«i» « Der Stadtrat. Bezug von elektrischem Ärastftrom betr. Wegen Mangel an Heizmaterial wird die Abgabe von Rraftstrom aus dein städtischen Elektrizitätswerke ab Montag den 17. September d. I. auf folgende Zeiten be schränkt: Montags, Mittwochs unb Freitags: vormittags von Vs? bis s Uhr, nachmittags von 3 bis k Ahr, Dienstags und Donnerstags: nachmittags von 3 bis 6 Uhr, Sonnabends: vormittags von S bis 12 Uhr. W.r dielcr Bckanmmachung zuwider Strom für Motorbetricbe entnimmt, geht seines Anspruchs auf Weirerbelreferung verlustig. 2«« Wilsdruff, am 1H. September lstt7. Der Stabtrat. KWtlklluf im MlhvechrWgsktzirk Mckuff. Am 15. September 1817 von vormittags 8 bis nachmittags 3 Uhr wird frisches Rinds und Kalbfleisch iWurst steht mir in ganz kleiner Menge zur Verfügung) bei den Fleischermeister« i» Wilsdruff gegen Vorlegung und Ab stempelung der Fleischbezugsscheine an alle Inhaber der Bezugsscheine, aber «*r i« Höhe der ans dem vörgelegten Schein angegebene« Menge verkauft Auf Nummern 554—585, avsgenommen die ^-Karten, kann die doppelte Menge gegeben werden. Wilsdruff, am !4. Tepiember 1917. Der Vorsteher des Fleischversorgvngsbezirkes. Ole r lach.