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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar DiwStagS, DomrerStagS and Sonaabends. Bezugspreis vierteljShrlich I Mi. 30 Psg., durch die Post bezogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adreste: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgegenö. Amtsblatt Inserate werden Montag», Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro viergespalteue Korpuszelle. Außerhalb des Amtsaerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 »/» Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschafk Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grunogbei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschöuberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bet Keffelsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck mW Verlag vou Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 138 Dienstag, de« 2«. November 1907. 6«. Jahrg. Herr Herman» Oswald Erfurth in Kottewitz ist als stellvertretender Trichinenschauer für die Gemeinde Rothschönberg mit Perne in Pflicht genommen worven. Meißen, am 23. November 1907. . io» Die Königliche Amtshauptmannschaft. Ueber das Vermögen des Tischlers Emil Korrmann in Herzogswalde wird heule am 22. November 1907, nachmittags V, 6 Uhr bas Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Paul Schmidt in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 30. Dezember 1907 bei dem Gerichte'anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen stände — auf den 18. Dezember 1907, vormittags 1« Uhr, — und zur Prüfung der angcmeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 22. Fanuar 4908, vsrm. 40 Ahr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. Dezember 1907 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff. Beseitigung von Schnee «nd Eis. Die in den 88 2 und 3 des hiesige» StraßenreinigungSregulativs enthaltene» Bestimmungen, wonach zur Winterzeit jeder Hausbesitzer 1. seiner Hausfront entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte Sand und Asche zu streuen, sowie 2. bet eintretendem Tauwetter binnen 24 Stunden vom Beginn desselben an den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz, sowie das an dasselbe an grenzende Schnittgerinne von Schnee und Eis zu reinigen and letzteres von der Gasse hinwegzuschaffen hat, werden andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretuttge« oder Vernachlässiguugeu dieser Vorschriften nach 8 5 des obengedachten Regulativ« in Verbindung mit 8 306 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis z» 6V Mark geahnvet werden. Wilsdruff, am 23. November 1907. Der Bürgermeister ior» Kahlenberger. Bekanntmachung. Beim Wasserholen und bei dem hiermit in Verbindung stehenden Spülen der Gefäße wird vielfach das überlaufende bezw. unreine Wasser nicht in die bei den Pumpen vorhandenen Schleusen, sondern vor de» Pumpe» ausgegoffe». Da durch solches Gebühren, namentlich im Winrer, sehr letcyt jemand zu Schaden kommen kann, so wird alles Ausziehen vo» Wasser vor de« Pumpe» u»d a»f den öffentliche« Wegen, sowie «ach Orten hinaus, wo Menschen zu verkehren pflegen, hiermit nachvrückliqst Verbote«. Zu- wtderhanbetnve Haven Bestrafungen nach 8 366,8 des Reichsstrafgesetzbuches zu gewärtigen. «>» Wilsdruff, 23. November 1907. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Wilsdruff, den 25. November 1907. Deutsches Reich. Ueber de« gegenwärtigen Aufenthalt des Kaiser Wilhelm n. auf Schloß Highcliffe Castle schreibt man der „Franks. Ztg." Wer de» Nordwestwinkel der Isle of Wigth mit Freshwater, Alumbay und dem Landsitze des verstorbenen Dichters Tennyson gesehen hat — »nd die Zahl der deutschen Touristen, die sich in dieser anmutigen Landschaft ergangen haben, ist nicht gering, — kann sich, ohne drüben in Bournemouth gewesen zu sein, einen guten Begriff vom Charakter der Gegend machen, in welcher sich Kaiser Wil helm aufhält und wo er tu den nächsten Wochen bleiben wird. Bodenbeschaffenheit, Vegetation, Klima und Sze nerie sind den entsprechenden Verhältnissen, die man im obenerwähnten Teile der Insel Wight antrifft, sehr ähn lich. Auf dem porösen Sandboden, der als geologisches Merkzeichen dieses Teiles der Hampshireküste angesehen werden kann, gedeihen Tannen, Fichten und sonstige Ko- «iferen üppiger, als sonst wo auf den britischen Inseln. Die immergrüne Eiche (Ilex) spendet auch im Winter Schatten uud die Fuchste, die bei uns in Deutschland nur als Topfgewächs bekannt ist, erreicht hier im Freien mit unter die Dimensionen eines stattlichen Bäumchens. Der warme Hauch des Südwest, der über die Fluten des Golfstroms einherstreicht, bewirkt dieses Wunder, ohne daß sich jedoch die großen Mengen von Wasserdampf, die er mit sich führt, an diesem Teile der Küste in Form von Nebel oder Regen kondensieren. Tatsächlich ist die Be strahlung in Bournemouth und Umgegend qualitativ und quantitativ intensiver als an den meisten anderen Orten der englischen Südküste. Alle diese Vorzüge genießt auch Highcltffe Castle, aus dessen Fenstern man in der Ferne Bournemouth erblicken kann. Zu den historischen Schlössern gehört der zeitweilige Aufenthaltsort des Kaisers nicht. Highcliffe Castle kann sich weder in bezug auf Größe und Pracht der inneren Einrichtung noch auf historische Reminiszenzen mit Welbeck Abbey, Hatfield House, War- Wick Castle uud zahlreichen anderen Sitzen der englischen Aristokratie messen; immerhin ist es vornehm eingerichtet. Zn der inneren Ausstattung überwiegt der Empirestil, mnd zwar sind eS meist Ortginalmödel, die Lord Staart de Rothesay im Anfange des verflossenen Jahrhunderts aus Frankreich mit herübergebracht hat. Einer der Prunk- salons soll dem Marschall Ney gehört habe«. Der gegen wärtige Besitzer ist Oberst E. I. Montagu Stuart Wortlay. Trotz des umfangreichen Parkes, der das Schloß umgibt, empfindet man hier kaum das Gefühl der Einsamkeit. Denn die unermeßliche blaue Fläche, vie de» Horizont umsäumt, ist hier, wo der Solent in das Aermel- meer einmündet, einer großen Heerstraße vergleichbar. Manches stattliche Schiff strebt seinem Heimatshafen zu, manches andere verschwindet am Horizonte, eine lange, schwarze Rauchwolke hinter sich zurücklaffend. Wenn -er Kaiser nicht zu Haufe ist! Ein ungarischer Sozialdemokrat namens Alpart wurde von der Berliner Polizei ausgewiesen. Darüber ist et« Pester Blatt, der „Budapests Naplo", ganz aus dem Häuschen geraten und versichert, es hätten dadurch die Deutschen der deutsch-ungarischen Freundschaft eine „starke Ohrfeige" vecfetzt, und zwar sei einzig und allein die Berliner Polizei dafür verantwortlich. Wörtlich schreibt das Blatt: „So lange der Kaiser, unser aufrichtiger Freund, in Deutschland war, hat man sich gehütet, die Ungarn anzugreife», aber kaum war er fort, so ist dem Magyarenhaß eines Polizeimachthabers ein Magyare zum Opfer gefallen." Vielleicht drathet der „Budapesti Naplo" einmal nach Highcliffe Castle; wir sind überzeugt, daß der Kaiser sofort die Rücknahme der Ausweisung befehle» wird. Aus einem kleinen Fürstentum. Ein recht merkwürdiges Gesetz, das in unsere mo derne Zeit nicht mehr htneiopasfen will, hat noch im Fürstentum Reuß ä. L. Geltung. Dort besteht für unverheiratete Frauenspersonen die gesetzliche Verpflicht, ung, wenn sie in andere Umstände kommen, dieses spä testens bis zum 4. Monate der Polizeibehörde ihres Auf enthaltorts zu melden. So absonderlich dies klingen mag, das Gesetz besteht und muß respeknrt werden. Die Folge ist natürlich eine Anzeige nach der ander«, denn meistens unterbleibt die Anmeldung aus Unkenntnis der Verpflich tung. Das Gesetz verlangt übrigens auch noch die Offen- barung von mancherlei Intimitäten, so z. B . hat die betref fende Frauensperson bet Vermeidung einer Geldstrafe von 3 biS 5 Taler» oder einer entsprechenden Gefängnisstrafe die Meldung selbst zu erstatten und den Namen ihres Liebhabers mit anzugeben. Sogar dir Personen, in deren Wohnung sich die in Frage kommende Frauensperson aufhält, sind bet Vermeidung einer Geldstrafe vou 1—3 Talern verpflichtet, für die Anmeldung Sorge zu tragen. In unserm kleinen Bundesstaate scheint man übrigens selbst zu der Ueberzeugung gekommen zu sei«, daß die im Jahre 1853 „nach vorgehabtem Ritter- uud Landschaft lichem Beirat" ins Leben getretene Bestimmung nicht mehr zeitgemäß ist. In vielen Straffällen hat wenigstens >der Fürstregent schon Gnade walten lassen. Eine bemerkenswert« Auslastung der „Köln. Volksztg." z«r Frage der Gehaltsausbesterung für die Retchsbeamten. Unter der Ueberschrift: „Eine schmerzensreiche Ses sion" schreibt die „Köln. Volksztg.": „Auf den ersten Blick sehr einfach, doch auch nicht ohne ernste Schwierigkeiten wird sich die Frage der Gehaltsaufbesserung der Reichs beamten abwickeln. Die Vorlage geht dahin, daß der Wohnungsgeldzuschuß für alle Beamte um 50 Prozent erhöht wird. Dann kommt eine neue Klaffen- etnteilung der Orte und eine Gehaltserhöhung für die Unterbeamten. Ob die mittleren uud höheren Beamten und die Offiziere eine solche erhalten sollen, steht noch nicht fest. Wir sprechen es offen aus: Wir sind für ganze Arbeit! Was nützt es jetzt, die Unterbeamten zu verbessern, wenn in 2 bis 4 Jahren die andern Beamten doch an die Reihe kommen müffe». Es muß einmal ein Ende ge macht werden mit den vielen Bramtenpetttionen und de« jährlich sich wiederholenden und immer stärker anschwel, lende« Vorträgen von Beamtenwünschen. Der Reichstag und die Allgemeinheit hat ein Anrecht darauf, aber das kan« nur erreicht werden, wenn mau jetzt ganze Arbeit und alle berechtigtes Wünscht erfüllt, dann aber auf 10 bis 15 Jahre auch Schluß macht." Ei« schuldenloser deutscher Bundesstaat. Man schreibt aus Greiz: In einer ungewöhnlich glücklichen finanziellen Lage befindet sich daS Fürsten tum Reuß ä. L.: es hat nicht einen Pfennig Schulden. Es darf sich sogar rühmen Bar-Vermögen zu besitzen. Nach der soeben erschienenen Ueberstcht über die Rechnung der Fürstlichen Landeskaffe für das Jahr 1906 betrug der Vermögeusbestand am Schluffe des Jahres 3238146,19 Mark. Die Aktiva setze» sich zu sammen auS 736155 Mark Grundbefitzuuge», 2 304 732,22 Mark Kapitalien und einem Rechnungsbcstand von 209 618,63 Mark. Die Passiva weißen als „hinterlegte Geloer" 12 359,66 Mark auf. Der Ueberschuß des Jahres 1906 stellte sich bet 397551,47 Mark Minder- ausgabe und 270769,37 Mark Mindereinnahmen auf 126 782,10 Mark. Die Einnahmen überhaupt betrugen 1902204,01 Mark und die Ausgaben 1692 585,38 Mk. Die Grundsteuer erbrachte mit 81438 Mark eine Minder einnahme vo« 3 217 Mark. Die Einkommensteuer mit 556 734 Mark eine Mehreinuahme von 60 834 Mark, und die Laudeserbschaftssteuer mit 18 378 Mark 5 657 Mark mehr als veranschlagt. Gegen et«e« Knabe« ist der Zeug«iszwa«g kürzlich in Westpreußen mit äußerster Schärft durchgeführt worden. Ein Knabe, namens Karkut, unehelicher Sohn