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MMusserTageblatt Amts für -ie Königliche Amishauptmannschast Meißen/ für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königliche Fo»1lrentamt zu Tharandt Fernsprecher: Amt Wilsdruff Ar. 6< Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 2S614. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. InsertwnSprejs 20 Pfg. für die S-gcspaltene Korpuözclle oder deren Raum, Lokalpreiö 45 Pfg., Reklamen 4z pfg., alles mit 40"/« Tcuerungözuschlag. Zeitraud und tabellarischer Gap mit 50°/« AuWlag. B-j Wiederholung und Jahresumsätze- entsprechender RaMlaß. Bekannnnachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden! die Spaltzeile üopfg. bez. 45 pfg. / Nachweisungs. und Offertengebühr 20 de». Ri pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabc schließt jedes ReNamationsrccht aus. > Anzeigenannahme bis 44 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend S Ml., für die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte plahvorschrist 25°/« Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabalffätzc und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen zo Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen- prcises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, faNs nicht 0er Empfänger innerh. s Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Vos »Mlsdrufter Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Ae-tage, abends 0 Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung «« der Druckerei wöchentllch 20 pfg., monatlich 70 Kfg., vierteljährlich 2,40 Mk.; durch «»sere Austräger zugetragen monatlich «> pfg., vierieljäbrlich 2,40 Mk.; bei den deutschen Postonstalten vierteljährlich 2,40 Mk. ohne Zuffcllungsgedühr. Alle psstanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger kgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der zAörderungseinrichftmgen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Rachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat dor Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung »erspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- »erlaufspreis der Rümmer 4V pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu dressieren, sondern an den Verlag, die Schnstleitung oder die Geschäftsstelle. / U„atzme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4«. Nr. 188. Sonntag den 30. Dezember 1917. Amtlicher Teil. 76. Jahrg. Nachtrag zur Verordnung vom I. September 1917 — 2510 II 8IV — Kartoffelversorguug betr. Nachdem mit dem 15. Dezember 1917 die Schnelligkeits- und die Anfuhrprämie Oeggefallen sind, beträgt der Kleinhandelspreis für den Einkauf unmittelbar beim Er zeuger 6,50 Mark für den Zentner. Hierzu darf nunmehr für die Aufbewahrung der Kartoffeln eine Gebühr von 0,70 Mark gezahlt werden. Dresden, am 24. Dezember 1917. 3472 II 8 IV Ministerium des Inner«. AmckW W MiiiMW - Simmle. Hierdurch werden die Militärpflichtigen der Jahresklassen (Geburtsjahr) 1898, 1897, 1896, 1895 und älterer Jahrgänge, die bei früheren Musterungen die. Entscheidung zt. kr. u. (zeitig kriegs unbrauchbar) z. u. (zeitig untauglich) erhalten haben, oder die sonst auf Gmnd körperlicher Fehler zurückgestellt worden sind oder die bei der früheren Musterung gefehlt haben, aufgefordert, sich in der Zeit vom 2. bis 5. Januar 1918 bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gemeinde vorstand) unter Vorlegung ihres Musterungsausweises zur Rekru tierungs-Stammrolle anzumelden. Meißen, am 29. Dezember 1917. 3596 n. Der Zivil-Vorsitzende der Ersatzbehörde. AmÄW der SWWWn zur LNWrimlle. Zufolge Verordnung des. Königlichen Kriegsministeriums vom Z. August 1915 und der Verordnung vom 28. Mai 1915 (Reichsgesetz blatt 1915 (Seite 319 haben sich die Landfturmpflichtigen des Jahr ganges (Geburtsjahr) 1900 zur Landsturmrolle zu melden, sobald fie das 17. Lebensjahr erfüllt haben Es werden daher alle Landsturmpflichtigen des Jahrganges 1900, -le innerhalb der Zeit vom 1. bis 31. Dezember 1917 das 17. Lebensjahr vollendet haben bezw. vollenden sowie alle son stigen Landsturmpflichtigen des Jahrganges 1900, die in den Monaten Januar bis Ende November 1917 zur Meldung verpflichtet waren, sich aber bisher noch nicht gemeldet haben, hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 2. bis 5. Januar 1918 bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsortes (Stadtrat, Gemeindevor stand) unter Vorlegung des standesamtlichen Geburtsscheines zur Land sturmrolle anzumelden. Die Ortsbehörden wollen die sich meldenden Landsturmpflich tigen des Jahrganges 1900 in die ihnen (mit den Rekrutierungs- Stammrollen) zugehende Landsturmrolle nachtragen. Sind Landsturmpflichtige, die bereits in der Landsturmrolle eingetragen sind, wieder verzogen, ist dies in der Landsturmrolle zu vermerken. Die Landsturmrollen sind bis zum 8. Januar 1918 wieder hier einzureichen. Ueber etwaigen weiteren Zugang und Abgang von Land sturmpflichtigen nach Einreichung der Landsturmrollen wollen die Ortsbehörden Anzeige hierher erstatten. Die Geburtsscheine sind den sich meldenden Landsturm pflichtigen zurückzugeben. Meißen, am 29. Dezember 1917. Nr. 3597 II. ... Der ZimlDrßhkM der EMbchör-e. Im Hinblick auf den eingetretenen größeren Schneefall werden die Gemeinden und selbständigen Gutsdezirke veranlaßt, für daS ungesäumte Schneeauswerfen auf den öffentlichen Wegen und nach Befinden für die Ab steckung von Winterbahnen besorgt zu sein. Dabei wird die Verfügung vom II. Februar 1916 in Erinnerung gebracht. Her nach bleibt es z. Zt. nachgelaffen, Kommunikationswege, die der Schneeverwehung be>on- ders ausgesetzt find und für den Durchgangsverkehr nichr unbedingt erhalten bleiben müssen, bei andauernden starken Schneefällen nicht auszuschaufeln, sondern zu sperre«. Meißen, am 28. Dezember 1917. 1597 r». Königliche Amt»ha«ptmn««schast. - Man lese täglich die amtlichen Be- - D kanntmachungen in unserem Blatte. Z - Unkenntnis der Bestimmungen schützt s nickt vor Strafe. Englische und italienische Angriffe gescheitert. Vie Erfolge unserer L-nämsckt im Iakre 1917. Siegreich hatten die deutschen Waffen den Ruffen im Osten, den Franzosen und Engländern im Westen im Jahre 1916 standgehalten. Auf beiden Fronten waren die Durch- druchsoersuche der Feinde gescheitert. Rumänien war ge schlagen, der größte Teil des rumänischen Königreiches von unseren und der Verbündeten Heere besetzt, unsere Ver bindung mit dem Balkan nicht mehr bedroht. Deutschland stand, in unerschütterlicher Kraft und Stärke unerreicht da. Am 12 Dezember machte der deutsche Kaiser den Feinden ein Friedensangebot. Es wurde höhnisch zurück- gcwiesen, dem Deutschen Reiche als Schwäche ausgelegt, was aus dem Gefühle der Stärke heraus gesprochen wor. den war. Dem neuen Jahre 1917 blieb darum Vorbehalten, die Feinde zu belehren, ob Schwäche oder Stärke der Urheber des Frieden-angebotes war. Wo das Auge hinschaute, blickte es auf eine starke Front. Es galt nunmehr, mit aller Kraft dem Kampfe der Engländer gegen unsere Frauen und Kinder, dem Aus hungerungskrieg der Entente, zu Leibe zu gehen. Nur durch das U-Boot war der feindliche Handel verwundbar, nur diese Waffe konnte der englischen LebenSmittelzufuhr, der Auffüllung englischer Arsenale mit von Amerika gelieferten Geschützen und Geschossen Abbruch tun. Der uneingeschränkte U-Boot-Krieg begann. Amerika, dessen Neutralität bisher darin bestanden hatte, unseren Feinden alles, uns nichts zu liefern, mußte Farbe bekennen. Nicht ungern riß sich Amerika die Maske vom Gesicht; es wollte noch rechtzeitig sich einfinden, wenn dem umstellten deutschen Wild der Todesstoß versetzt würde. Das konnte nach Rechnung der Entente nicht lange auf sich warten lassen, denn im Frühjahr 1917 mußte die Sommeschlacht des Jahres 1916 durch den Durchbruch und die Aufrollung der deutschen Front siegreich gekrönt werden, während gleich zeitig die russischen Massen in starker Offensive die Ostfront bekämpfen sollten und gleichzeitig Italien in erfolgreicher Jsonzooffensive sich zum Herrn der Adria machen würde. Die Erklärung des uneingeschränkten U-Boot-KriegeS bot nunmehr Amerika willkommenen Aulaß, uns den Krieg zu erklären und aus einem versteckten ein offener Feind zu werden. Wir aber gewannen Klarheit über diesen wegen seines Doppelgesichts bisher so gefährlichen Widersacher. Unsere Feinde holten an der Westfront zum Stoße aus, nachdem sie in beispielloser Anhäufung von Truppen und Kriegsgerät sich die Bürgschaft erfolgreichen Angriffes geschaffen zu haben glaubten. Der Stoß traf ins Leere, Hindenburg hatte der feind lichen Lanze die Spitze abgebrochen, der Feinde Schwert schartig gemacht. Das Gebiet, in welchem der Stoß zur Geltung kommen sollte, war geräumt, alle Vorbereitungen deS Feindes waren umsonst. Der meisterhafte Rückzug Hindenburgs im Gelände zwischen Arras und der Aisne warf die Dispositionen der Entente über den Haufen. Ihre Pläne waren durchkreuzt, der mit größter Kraftentfaliung während des ganzen Winters' vorbereitete Großangriff an der Somme unmöglich gemacht; die Fewdr atzten ßch auf einen Sloß bei Arras beschränken. L otzdem sie ihre ganze verfügbare Kraft dort einsetzten, blieb ihnen auch an dieser Stelle der Durchbruch versagt. In meisterhaft biegsamer Gestaltung unserer frKH° starren Front, wurde die Üeber- legenbeit der Feinde an Truppen und Material ausgeglichen