Volltext Seite (XML)
WMtt ßl WilsürH Erscheint wScheutlich dreimal und zwar DieuStagS, Doancrstags und Sonnabends. BcrnaSpreiS vierteljShrlich I Mi. 30 Psg., durch die Post § bepgm 1 Mk. 54 Psg. F«rusprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt WtlSdrnfs. nnd Amgegend. Anitsbl«tt Inserate werden MoutagS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. JnsertionSpreis 15 Psg. pro vtergespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgertchtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Meitzen» Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bet Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschöuberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck und Verlag voll Zschunke » Friedrich, Wilsdruff. Für die Redalttou und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunle, beide in MSdruss. No. 7S. Dienstag, de« S. Juli 1907. S«. Jahrg. De« einjährig-freiwillige« Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wchrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats September dieses Jahres die Herbstprüfungen über die wissen schaftliche Befähigung für de« einjährig-freiwillige« Militärdienst ab- gehalten werden. Junge Leute welche, das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirkender unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach ZZ 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sinh, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle fpätesstens de« 1. August 1SV7 gelangen lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werde«. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind beizufügen: 2, Ein standesamtlicher Geburtsschein, l>., Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Koste« des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines dritten, daß er sich dem Bewerber gegen über zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des dritten zur Bestreuung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinige«. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der dritte die in dem vorstehenden Absätze be- zeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewähruna des Unterhaltes verpflichtet ist, der gerichtliche« ober notarielle« Beurkundung. c., Ein Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnafien, Realschule«, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militär berechtigten Lehr-Anstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizetobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahr an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. ä., Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. Eine behördlich beglaubigte Photographie des Prüflings. 1, Der Betrag der für die Prüfung in Höhe von5Mk. zu entrichtenden Koste«. Die Papiere unter s bis c sind im Originale einzurcichen. In den Zulassungs gesuchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprache« (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie oft, und wo er sich einer Prüfung über die wissen schaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen-Mitttärdienst vor einer Prüfungskommlifion bereits unterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird von hier aus rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigefügte Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligeu Dienste hingewiesen. Dresden, ocn 22. Juni 1907. Königliche PrüsungS-Kommission für Einjährig-Freiwillige. Die diesjährige Obstnutzung aus Aoi 2—4 der Meißen-Wttsoruffer und Abt. 1—3 der Kesselsdorf-Nossener Straße soll Dienstag, den 16. Juli d. I. von nachm. 1 Uhr an im Gasthause „zum goldnen Löwen" in Wilsdruff gegen sofortige Barzahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Meißen, am 5. Juli 1907 König!. Straßen- u. Wasser-Bauinspektion I> Var neue sSOMe caMagrvWrM. Gelegentlich des am Freitag stattgefundenen Fest mahls des Sächsischen Gcmeindetags in Bautzen hielt Staats Minister v. Hohenthal eine hochbedeutsame Rede, in der er das Programm fürdasneueWahlrecht,das dem sächsischen Landtage bei seinem Wiederzusammentritt im Herbst vorgelegt werden soll, entwickelte. Der Minister führte u. a. folgendes aus: Die enorme Wichtigkeit der Aufgaben, die den Ge- meinden und den Bezirksverbänden teils bereits jetzt zu- gewieseu find, teils noch zugewtesen werden sollen, lassen es meiner Meinung nach erwünscht erscheinen, daß den Gemeinden durch die Bezirksverbände die Möglichkeit ge geben wird, ihre Anschauungen in der Zweiten Kammer zu vertrete« und damit auf die Gesetzgebung und die Ver waltung des Königreichs einzuwirken. M. H., ich habe weder die Neigung noch den Beruf, Kritik an dem zu üben, was geschehen ist, bevor ich das Ressort des Innern übernommen habe. Aber ich kann es in diesem Zusammen, hange nicht vermeiden, auszusprechen, daß ich damit nicht einverstanden bin, wie die Möglichkeit und Rätlichkeit -ine Vertretung der Kommunalverbände imLand- 2, durch die Denkschrift der Regierung mit wenigen, ;r abfälligen Worten verworfen worden ist. M. H., dtt ersten Magistratspersonen von 8 Städten mit revi dierter Städteordnung haben bekanntlich Sitz u«d Stimme in der erste« Kammer, und niemand im Lande, am wenig- stcn die StaatSregierung, möchte diese Repräsendanten der Städte dort vermissen, wo ihre Erfahrung und ihre Vertrautheit in der Behandlung öffentlicher Geschäfte so oft von Nutze« gewesen ist. Aber ich sehe nicht ein, warum wir nicht unter einigen Nuancen den städtischen und ländlichen Gemeinden eine ähnliche, nur entsprechend zahlreichere Vertretung auch in der Zweiten Kammer wünschen sollen, in welche freilich diese Art von Abgeord- neten nicht kraft königlicher Ernennung einzutreten, sondern von den städtischen Kollegien und Beztrks-Ver> samml ungen zu wählen sein werden. Als be- rechttgte Wahlrechtswünsche waren durch die Verhandlungen des letzten Landtags einige Forderungen festgelegt worde«. Ich habe diese Forderungen nicht von mir gewiesen, und die Regierung will infolgedessen an dem Prinzip des all gemeine«, geheime« und direkten Stimmrechts festhaltr«, hierbei aber denjenigen Wählern zweiStimmeu «eben, die entweder bet der staatlichen Einkommensteuer ein Einkommen von mehr als 1600Mk.versteuern oder bei der Wahl zumLandeskulturratwahlberechtigt sind oder ihre Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst nachweisen können. Keinem Wähler sollen indessen mehr als zwei Stimmen zustehen. Ich habe mich jedoch, m. H., bei diesen Forderungen nicht begnügt und bin der Meinung, daß wir kein klares Bild der Volks stimmung erhalten, solange das bisherige System der Mehrheitswahl beibehalten wird. Die berechtigten Wahl- rechtswünsche werden meiner Meinung nach nur dann er- füllt, wenn sich daS neue Wahlgesetz auf den Gedanken der Verhältniswahl aufbaut. Es ist meines Erachtens ein allzu großer Verstoß gegen den gleichen Wert der Stimmen, wenn beispielsweise in dem bis 1896 gültig gewesenen Verfahren der Nationallibcrale im 3. Dresdner Kreise mit 1487 Stimmen, der Reformer im 2. Chemnitzer Kreise mit 2036 Stimmen und der Sozialdemokrat im 5. Leipziger Wahlkreise sogar mit 3736 Stimmen unterlag, während der Nationalltberale im 1. ländlichen Wahlkreise mit 955 Stimmen siegte. Ich akzeptiere daher den vom Professor Hagenbach-Bischoff in Basel als Ausgangs- forme! der Verhältniswahl aufgestellten Satz: wenn die Vereinigung einer bestimmten Zahl von Stimmen zu einem Vertreter berechtigt, so darf jede andere gleich hohe Zahl von Stimmen auch Anspruch auf einen Vertreter erheben. Nur will ich diesen zweifellos richtigen Gedauken nicht durch das komplizierte, schwer verständliche Listenwahl- verfahren, sondern durch ein überaus einfaches Verfahren verwirklichen, auf dessen Einzelheiten ich hier zwar nicht eingehen, von dem ich Ihnen aber soviel noch sagen will, daß der Wähler seine Stimme wieder direkt für seinen Kandidaten abgibt und an keinerlei Listen- oder Parteivorschlag gebunden sein wird. Trotzdem wird das Verfahren alle Vorteile der Verhältniswahl retten, insbesondere auch kleineren Parteien zu einer Vertretung im Landtage verhelfen, sobald sie im Lande ein gewisses Maß von Stärke erlangen. M. H., ich habe Ihnen diese kurzen Andeutungen geben müssen, um keinen Zweifel darüber bei Ihnen aufkommen zu lassen, daß die Re gierung die berechtigten Wahlrechtswünsche befriedigen will, denn eS wird niemand, der jetzt stimmberechtigt ist, sein Wahlrecht verlieren, die indirekte Wahl und der sogenannte plutokratische Charakter des jetzigen Wahlrechts wird beseitigt werden, und die Minoritäten werden den Schutz erlangen, auf den sie Anspruch haben. Die Meinung der Regierung geht aber dahin, nur 42 Abgeordnete der Zweiten Kammer aus solchen allgemeinen geheimen und direkten Verhältnis- wählen hervorgehen zu lassen. Die anderen 40 Ab- geordneten sollen von den Kommunalverbände« gewählt werden. Die Regierung hat nämlich eine ge sunde und vernüftige Ergänzung des allgemeinen Stimm- rechts weder in der Berufs- noch in der Klaffenwahl er- blicken können, weil die Fähigkeit, das gemeine Beste zu fördern und ein guter Landtagswähler zu sein, eine Eigen schaft ist, die sich nicht aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klaffe oder zu einem bestimmten Berufe er kennen läßt. Wohl aber ist, wie gesagt, die Regierung zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Verbände der politischen Einzelbezirke, aus denen sich das Staatsgebiet zusammensetzt, Abgeordnete in die Kammer entsenden müssen, weil die Körperschaften der exemten Städte und der Bezirke Gebilde sind, die der Staat, je mehr sie sich bewährt haben und erstarkt sind, mit immer weitere«, wichtigen Aufgaben betraut hat, die infolgedessen immer größere Lasten im Interesse der Allgemeinheit übernommen und die auf diese Weise für das öffentliche Leben eine solche Bedeutung erlangt haben, daß ihnen ein Einfluß auf die Bildung der Zweiten Kammrr gebührt. Während also die Regierung auf der einen Seite die Kräfte der Gemeinden zu freier und immer umfänglicher Tätigkeit entfesselt, will sie auf der anderen Seite von dem gesunden, frischen und stark pulsierenden Blute der Selbstverwaltung auch etwas in den Körper der Volksvertretung leiten, und sie meint damit den Gemeinden und der Volksver tretung in gleichem Maße zu dienen. M. H., während Sie aufgehen müssen im Dienste der Gemeinden, die Sie verwalten, da^f ich an der Stelle, wo ich stehe, den Zusammenhang des ganzen nicht aus dem Auge verlieren, und Sie können mir glauben, daß die Lösung der Aufgaben, die Ihrer und der Gemeinden warten, und bei denen Sie so häufig auch auf die Mit wirkung der Kammern angewiesen find, wesentlich ge fördert werde« wird, wenn wir mehr Berührung zwischen Selbstverwaltung und Volksvertretung schaffen. Und wenn auch vielleicht die Wahl durch Kommunalverbände weniger populär sein wird, so nehme ich doch den etwaigen Kampf nach dieser Richtung hin auf, getreu meiner Devise „nicht rückwärts, sondern vorwärts" und in dem sicheren Gefühl, daß die große Mehrheit des sächsischen Volkes auf meine Seite treten wird. Denn wahrhaft volkstümliche und freiheitliche Forderungen sind es, welche die Grundlage