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Erzgebirgischer Volksfreund : 09.10.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192110096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19211009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19211009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-10
- Tag 1921-10-09
-
Monat
1921-10
-
Jahr
1921
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 09.10.1921
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TtlOeblLIÜ * enthaltend die amtlichen Dekannlmachungen der Amts- " hauptmannschast Schwarzenberg und der Staatsbehörden in Aue und Schwarzenberg, sowie der Staats- und städtischen Behörden in Schneeberg, Löbnitz, Neustädtel, Grünhain. Verlag von C. M. Gärtner» Aue, Erzgeb. F«rnspr«ch - Anschlüsse r Aue 81, Lvhnitz (Ami Aue) 440, Schneeberg 10, Schwarzenberg IS. Drahtanschrift: Dolksfreund Aueerzgsbirge. v« .ckr»,«dtr,Uch< v»lk»tn»»d» «Hitch »u vuinadm« d« La,, nach Sonn- mch iz«NIa,«>. «onaINch Alar 6.— durch dt< «aMrdaar ftät »na Sa»»! durch d>, Post bazo,« otartrstddrllch Mord IS iS. nionatltch Ward 0 50. Anzr»rr«pr«t» > im «lwlidlaftdezirt d« Pam» dar Up. Lolonrlzrtt, I.tvM»., m>ow»rI»I.i0M»., »InIchUUst. Un. datamstni«, tm amUtch« Latl dte dald, ^»tt« i - Md.. Hiowdn» Md , tmNadlamaliU dt« PUthrtlriLowd., auowirt» 5.— Md. vatpzh Nr. irres. 4>n,»I,e»-gI«»ah«« ftft dt« am Nachmtita, «IchrtnM, ÜIuum,«r bi» oormMo«» - Udr t» da» Lauphrtchdst»- Sin» ««wdstr Ilir dt« Auinadm« dar UnMa«, am oorprlchrtrdanrn Taa» lowt» an distimmirr Stail« wird ntchi 9«n»bm, auch nicht für di, RichNadrti dm durch grm, Ipr«i>«r aulg«g,b«nen iilnzMgan. - Mrriiichgadtmivarlangi «tngrlandiei Schriftstück, übarntmmi di« SchritUatiun, d«tn« DrraniwoNuna. - Uni«rdr«chungan dm Salchüft»- dairiidc» d^ründ-n krin» Antprüch«. Dit Jadiungaoirzug und Konkurs „riirn Nadaii« ai» ntchi »arktnvarl. Yaupigrlchittdsi«ll«u ft, Au«, LLtznlz, Schnnbrr, und Schwarzenberg. Nr. 237. Sonntag, den Wegen Reinigung der Geschäftsräume werdea Freitag «m» Soauadead, »«« 14. «ad 1L. vklober 1V2I, nur dringlich« Geschäfte erledigt. Amtsgericht Schneeberg, den 7. Oktober 1S2l. Vie Grschüitsräum« der unterzeichneten Amtsgericht» werden Freitag und Sonnabend, den 14. and 1b. Oklok« 1S21, gereinigt. An diesen Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. Amtsgericht Löstniy» den 30. September 1921. Ätirs Wegen Reinigung sind unsere Geschäftsräume am Montag and Dienstag, de« 10. Tret» and 11. Oktober 1921, nur für dringliche Angelegenheiten geöffnet. Für Geburts- und Todesfallanzeigen ist das Standesamt am Dienstag, den II. Oktober 1921, vormittag vom 10—12 Uhr geöffnet. Das Ernährungsaml und die Ortskohlenfielle bleiben nur am Montag, den 10. Oktober 1921, vorm, dir Girokafje an beiden Tagen, oorm. von 9—12 Uhr, sür den öffentlichen Verkehr offen Aue, den S. Oktober 1921. Der Rat der Stadt. Slromunterbrechungl Am Sonntag, den 9. Oktober 1921 wird von 7 bis 12 Uhr vormittags die Slromliefenmg wegen dringender Betriedsardeiten eingestellt. Aue, den 8. Oktober 1921. Städt. SlekkrizUStsversorgung. Löhnig. Drolmarkenausgabe kn der vedeusmittelablellung Dienstag, den 11. Oktober bis Freitag, de« 14. Oktober 1921» Alles Nähere an den Anschlagtasel». VLsznttz, am 7, Oktober 1921, Der Rat »er Stadt. Wasserwerk NeuweN. Sonntag, den 9. Oktober 1921, vormiltags von 7—12 Uhr, di« gesamte Leitung gesperrt. Schwarzenberg, am S. Oktober 1921. Das Stadtbanamt. 9. Oktober 1921. 74. Iahrg. H' —s—-iss- .»« —,ii Johanngeorgenstadt. Brandkasse belr. Der am 1. Oktober 1921 fällig gewesen« 2. Termin Drandkass« ist spätestens bis zum 15. dss Mts. an di« hiesig« Etadlsteuer-Linnohme zu bezahlen. Noch Ablaut dieser Frist wird gegen Säumige da» Zwangsbeikreibungsoerfahren eröffnet w«rd«» Der Bürgermeister. Nied erfchlema. Schornsteinfeger - Gebühren. Die seht gellenden Gebühren für das Reinigen der Schornstein« sind mit sofortiger Wirkung verdoppelt worden. Die einzelnen Sähe sind aus den Anschlägen zu ersehen und im Rathaus — Zimm« 5 — zu erfahren. Sltederschlsma, den 8. Oktober 1921. Der Semeinbevorstanb. Slü-ttsche Kandelsschule zu Aue. Die Abendkurs» sür Erwachsen« in Buchhaltung, Korrespondenz, Wechsel» und Schecklehr^ kaufm. Rechnen, Englisch und Französisch beginnen Milte Oktober. Anmeldungen nimmt bis 14. Oke loder entgegen der Direktor Aue, den 8. Oktober 1921. Obersludienrat Prof. Schulz» Dienstag, den 11. Oktober 1921, von vorm. 19 Uhr an, sollen in Deierseld 1 Schreibmaschine, „Ideal" S, 1 Registraturenschrank, 29 Bände Meyer» Konversationsierikou, 1 «lektr. Lampe und 1 Schreibmaschinentisch m«Ipbi«tend öffentlich versteigert werden. Sammelorl der Bieler: Gasthof .Zum König Albert-Turm', Beierfeld. Schwarzenberg, den 8. Oktober 1921. Der Gerichtsvollzieher »es Amtsgerichts. Die amllichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörde« können tn den Geschäftsstellen des „Erzgebirgischen Dolksfreundes- in An«, Schneider», Löhnig und Schwarzenberg eingefeheu werden. r«! der Rathenaus Hoffnungen. Wiesbaden, 7. Okt. Reichsminister Dr. Rathenau gab nach Unterzeichnung der Ncbenabkommen den Vertretern der Presse folgende Erklärung ab: Aufgaben, welche die einzelnen Gemeinden auch bei Bildung freiwist liger Verbände nicht durchzuführen vermögen. Der Leiter des Bezto kes (Amtshauptmann, Dezirkshauptmann) ist von der Brzirksvertr* tung zu wählen. Eine Mitwirkung der Staatsregierung, sei es in Form der Bestätigung nach der Wahl oder eines Einspruchs rechtes vor der Wahl, ist für eins zeitlich begrenzt« Uebergangsperiod« geboten. Juristisch« BefL^iLUng oder Befähigung für de« höheren Verwaltungsdienst ist für den Bezirksleiter oder ein haupb amtliches Mitglied des Bezirksrates erforderlich. Aufsichtsbe hörde für die Bezirksgemeinden ist der Bezirk, für di« Städte und die Bezirke, also einheitlich für alle unteren Verwaltungsbehörden di« zum Selbstverrvaltungsorgan umgestaltet« Kreishauptinannschaft. De« Kreisausschuß (Kreisrat) wird von den Vertretungen der unteren Ver waltungsbehörden gewählt, sein Vorsitzender (Kreishauptmann) und dis besoldeten Mitglieder durch den Krcisausschuß selbst. Wegen Be stätigung des Kreishauptmanns gilt das gleiche, wie für den Bezirks hauptmann. Die Kosten sür Unterhaltung der Kreistnstanz trage« Staat und untere Verwaltungsbehörden anteilig. Da» Dimeinü» verbandsgesetz bleibt aufrecht erhalten. Ms zweiter Berichterstatter zu demselben Thema sprach Demeinde- vorstanü Kammerrat Kleinhempel, Wilkau. Er stellte folgend« Forderungen auf: Die Befugnisse, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gemeinden sind in einem Gesetz für die Gemeindeordnung im Frei staat Sachsen möglichst scharf festzulegen und zu umgrenzen. Grund sätzlich sind den Gemeinden unter beruflicher Leitung die Geschäfts der jetzigen unteren Verwaltungsbehörde zuzuweisen. Zu diesem Zwecks sind zum An- und Zusammenschluß kleiner Gemeinden Gemeindever- bände zu bilden. Die Amtshauptmannschaften und dl« Vezirksver- bänds fallen weg. Aufsichtsbehörde für alle Gemeinden wird der Krcisausschuß bei den bestehen bleibenden Kreishauptmannschaften. Auch dis Aussprache über die beiden letzten Vorträge zeigt« ganz verschiedene Beurteilung. Gemeindevorsteher Amhorn, Burghau sen, richtete sich besonders gegen den juristischen Amtshauptmann und gab bekannt, daß der Laudgemeindetag, der am Donnerstag in Chem nitz zusammengetreten war, sich gegen zwei Stimmen für den Ent wurf der Regierung ausgesprochen hat. Der Bürgermeister von Wald heim wünschte die Beibehaltung des bisherigen Systems. Würde es aufgehoben, so empfehle er den Stadtgemeinderat, der die Vorzüge des Zwei- und Einkollegienstzstems in glücklicher Weise vereinige. Dem Bürgermeister müsse bedingungslos das Stimmrecht cingeräumt wer den. Er müsse Beamter sein und die Befähigung zum Richter odckrzum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Weiter sei zu fordern die Wahl auf Lebenszeit. Die Bürgermeister beanspruchten kein« Sonderstellung wollten aber nicht schlechter gestellt sein als ander« Beamte, Seit Jahren zum erstenmal besteht ein« Verhandlung, bei der jeder Teil auf das Interesse de, anderen Rücksicht genormten und bei der «In freies und nicht diktiertes Abkornmen das Ergebnis «ar, das mrf «ein geschäftlichem Wege erzielt wurde. Bvzds Parteien hatten das gemeinsam erkannte Bedürfnis, dk« Wiederherstellung der französischen Gebiete zu beschleunigen. Es ist von Frankreich bereits viel für den Wiederaufbau geleistet worden-, viel mehr noch bleibt zu tun übrig, nickst nur im französischen Interest«, sondern im Weltintevesse, daß dies, schmerzlichsten nn-d gesichrlichsten Spuren des Krieges verschwinden. Vielleicht liegt symbolische Bedeutung darin, daß beide Nationen, die sich in vielen aufeinander folgenden Kriegen erbittert bekämpft haben, zum erstenmal sich vereinigen zu einem wirklichen Fricdrnswerk. Deutschland bringt, ins diese» Wer» zu «rnüiglichen, ein sckvweres Opfer, und gerad« bisse» wir» von dem, d«r nicht mit Vertrauen tiefer in da» ALK>!mn«n rindring^ zum schweren Vorwurf gemacht werden. E» ist woHr, daß Dautsch- lanM Situation heut« eine derartige Ist, daß es sich nicht danach drängen sollte, den Bankier zu spielen, wenigsten« anderen Ländern gegenüber, di« von Deutschlands Adresse Leistlingen zu «»warten hoben. Ab«r wenn man berücksichtigt, daß dies« Goldleistungea schwerer auf Deutsck^anv lasten, al, irgend ein« ander« Bürt« unk daß bei der Fortdauer der Geldleistungen di« Entwertung do« Mark und damit die Unordnung dec Stantsfinanzen vevkmivst ist, - so kommt man zu dun Schluß, daß die teilweisen Barleistungen von vier Jahren finanziell weitaus da, kleiner« Ulket sind. Durch do« Wlounnev wirk jür di« deutsch« PvodukUoa «in AkjiygrUel W, Nachdem Oberbürgermeister Dr. Hübschmann, Ehemnltz, bi« Tagung mit dem Wunsch begrüßt hatte, daß si« «in bedeutungsvoll«! Markstein werden möcht« in der Geschichte der sächsischen Gemeinden, ergriff das Wort Ministerpräsiüint Buck. Er nahm Bezug auf den zur Beratung stehenden Entwurf zur Demeindeverfassungs- sorm und betonte, daß di« Regierung die auf der Tagung zum Aus- druck kommenden Wünsch« und Beschwerden nicht unbeachtet lassen, vielmehr im Verein mit berusenen Vertretern der Gemeinden di« b«- Sächsischer Gemeindetag. Unter Vorsitz von Oberbürgermeister Blüher, Dresden, be gann Freilag in Chemnitz di« Mitgliederversammlung Les Sächsischen Demeindetages, die diesmal ein« besonder« Bedeutung hat, well die beiden Fragen zur Beratung stehen, di« heut« dir gemeindlich«!, Kör perschaften am meisten bewegen: Lemeiuüeverfassung»- reform und Finanznot. zonnenen Arbeiten schleunigst fortsetzen werd«. Bürgermeister Dr. Külz, Zittau, hielt dann einen längeren Dor trag über die Neuordnung der Gemeinden« rfassung. Der Redner erwähnt« einleitend, Laß «a sich bei Ler Gemeindrver- sastungsreform nicht um einen Neubau handeln könne, sondern um ei nen Ausbon auf der Grundlage, die sich seit Lem Freiherrn vom Stein durchaus bewährt habe. Die NeuordnuiH müsse Lrel große Gesichts- punkt« verfolgen: Ausbau der Selbstverwaltung, weiteste Beteiligung de« Gemeindevolkes am Schicksal der Gemeind« und möglichst freie Stellung der Gemeinde zu Staat und Reick. Der Entwurf werde die- sen Druudgedanken zum Teil gerecht, schieß« zum Teil aber auch weit übers Ziel hinaus. Lr bringe bewußt ein« starke Demokratisierung der Gemeinoeverfassung, führe Einheitsgemeinde und Linheitsvertre- tungskörperschaft ein, löse aus dem Berufsbeamtentum ein reines Waylbeamtentum aus, verschärfe di« Aufsicht auf Lie kleinen Gemein den und lockere die auf di« großen Gemeinden und strebe schließlich eine starke Politisierung der Gemeindevertretung an. Dem Entwurf sei der Gedanke: „Ein freies Volk regiert sich selbstl- vorangestellt, aber dies sei gerade im gegenwärtigen Augenblick bet der Bedrückung Lurch die Entente ein unwahres Schlagwort. W«r den Willen der Gemeinde bcvSIkerung wirklich zum Ausdruck bringen will und nicht den vor übergehend in der Gemeinde aufhältlicher Personen, müsse auf die von der Neichsverfassung bis zu einer einjährigen Dauer zugelasienc Auf- «nthaltsfrist vor Eintritt der Wahlberechtigung in vollem Umfang« »»kommen. Tine Beschränkung des Referendums auf Ausnahmefälle . sei ein« außerordentlich glückliche. Der Entwurf bringe weiter den Gedanken der Linhcitsgcmeinde. In Sachsen bestünden jetzt acht ver schiedene Ecmeindevcrfassungen. Der Entwurf wolle mit dieser be kannte» Schwierigkeit ausräume», aber der Versuch, «Ine Linheitsge- mcinde zu schaffen, sei ihm nicht gelungen. Der Gedanke der Egalisie rung gehe auf die französische Revolution zurück, sei also über hun dert Jahre alt, aber er sei dadurch nicht brauchbarer geworden. Er halte fest nn.Leni Gedanken einer Zweiteilung der Gemein- den, also der Aufrechterhaltung der Stadt- und Landge meinde. Der Unterschied zwischen beiden sei klar zu erkennen, wenn «r sich auch schwierig definieren lasse. Gerade was Lis Fanatiker der Linhc'itsgemeiude wollten, würden sie Lurch die Einheitsgemeind« nicht erreichen; im Gegenteil, würde sich im örtlichen Rahmen «ine noch größere Vielheit als bisher entwickeln. Was Lie vorgeschlagene Einhsitsvertretung anbclangt, so betonte Ler Redner, daß ein Wcrtunterschicü zwischen Lem Einheitssystem und dem dualistischen System nicht konstruiert werden könne. Kein Mensch könne sagen, daß aus den Bedürfnissen der praktischen Verwaltung heraus di« dualistisch« Vertretung verbesserungsbedürftig s«t. Der gegenwärtige Augenblick sei der denkbar unglücklichste, eine bewährte Organisation zu zerschla gen, das sei Vandalismus und Kräftevergcudung. Wohin man komme, wenn man eine bewährt« Verwaltung zerstöre, sehe man am Steuer- wcsen. Die Forderung der Entwicklung köim« also nickt heißen: Besei tigung Ler Stadtverordneten, sondern Stärkung der Stadtverordneten »ach der Zuständigkeitsseite hin. Durch die Beschränkung des Stimm rechts der besoldeten Demeinderatsmitglieüer auf ihren Gefch'äftskrcis würde man universelle Interessen und universell« Verantwortlichkeit «usschließen und einen Nessortpartikularismu» errichten. Dan» ab wegig sei es, daß durch Ortsgesetzs bestimmt werden könn«, daß der Bürgermeister nicht Vorsitzender des Gemeinderate» zu sein brauch«. Wi, könn« man Len Leiter des Gemeindewesen» von Ler wichtigsten Handlung ausschliesien. Da» Verhältniswahlsystem für besoldete Rats- initglieLer sei abzulehnen. E» könn« sich hier immer nur um «in« KdAdmÄ Wahl handeln, all» darum, dm tüchtigst« Mam» an »1« richtig« Stell« zu bringen, und nicht darum, Partcischatiierungen zum Ausdruck zu verhelfen. Mit Ler Gemeinüeverfaffung müsse ein be sonderes Gemeindebeamtengesetz vorgelegt werden. Was da» Be- rufsbeamtentüm betreffe, so gebe der Entwurf zu schweren Be sorgnissen Anlaß. Die Deamtenstellen würden entkleidet von dem Erfordernis jeder Borbildung und würden einer periodischen Wahl zeit unterworfen. Der Entwurf wandel« damit auf Dahnen, Lie zu einer vollkommenen Politisierung Ler Gemeinde- o«rwaltung führten. Die Entwicklung mache aber gerade das Ge genteil notwendig. Gewiß werde es noch Leute geben, die diese Stellen annehmen. Ob es aber di« richtigen sein würden, müss« «r bezweifeln. Zu beschließen sei di« Sach« von Körperschaften, zu handeln und zu leiten aber von unabhängigen Persönlichkeiten. Die juristische Vor bildung sei nicht alleinseligmachend. Aber gerade jetzt sei eine umfäng liche (hesetzeskenntnis erforderlich. Denn man «ine Aufsichtsstelle weg- schaffen wolle, so seien e» die Amtshauptmannschasten. Di« Kreis hauptmannschaften müßten aufrecht erhalten werüeiy weil sonst im Ministerium ein Wasserkopf zusammenwachsen würde. Der Kreisaus schuß müsse aber auf eine breitere Grundlage gestellt und kommunali siert werden. Die Gemeindeordnung mache sich im Leben des einzelnen viel fühlbarer als Reichs- und Staatsverfassung. Daher sei es not- wendig, mit besonderer Sorgfalt ihr« Wirkung aus das Gemein schaftsleben zu prüfen. Man müsse sich davor hüten, Las Leben der Gemeinden zum politischen Tummelplatz zu machen und gegenüber der Masse u:rü Klasse die Persönlichkeit auszuschalten. Ueber dasselbe Thema verbreitete sich dann der unabhängige So zialdemokrat Stadtverordneten-Dorstcher Seger, Leipzig. Er ver trat eine» wesentlich anderen Standpunkt al» der Vorredner. Be währte Einrichtungen sollten natürlich nicht sinnlos zerschlagen wer den, aber über das Maß dessen, was als bewährt gelte, könne man streiten. Er stellt fest, daß er den Entwurf für eine brauchbare Grund lage halte, aber er bringe zu wenig und müss« noch weiter ausgebaut werden. Man solle nicht nur die Vertretung reformieren, sondern vor allem die Verwaltung. In der Aussprache wurde der Entwurf je nach der politischen Stellung des Redners ganz verschieden beurteilt. Nach dem Stadtver ordneten Dr. Jeremias, Leipzig, der für di« Beibehaltung des Zweikammersystems eintrat, kam als Vertreter der Mehrheitssozial- dsmokratie Schriftsteller Edmund Fischer, Dresden, zu Worte. Er be hauptete u. a., daß in Anbetracht der jetzigen Finanzlage der Gemeind« die Bürgermeister und Stadiräte froh sein würden, wenn der jetzt be stehende Dualismus beseitigt würde. Dr. Böhm«, Chemnitz, brachte die Forderungen des Landesverbandes der besoldeten Ratsmitglieder vor, die darin gipfelten, daß den besoldeten Siadträten diejenig« ver antwortliche Stellung und Unabhängigkeit eingeräumt werden müsse, die nach der Ueberzcugung des Verbandes unerläßlich« Vorbedingung für ein gedeihliches Arbeiten im Dienste der Gemeinde sei. Oberbür germeister Dr. Roth«, Leipzig, bezeichnete den Entwurf als unge heuer für die Großstädte, deren Stillstand und Rückschritt er zur Folge yaben würde. Auf das Berufsbcamtentum In den Großstädten könne man nicht verzichten. Men» Lie Anstellung auf Lebenszeit fal len gelassen würbe, müßte eine bcdeutenL verlängert« Wahlperiode ge schaffen werden. Stadtverordneter Rösch, Dresden, war der Ansicht, daß dis Neuordnung einen längeren Aufschub nicht mehr vertrage und erklärte sich u. a. gegen das Stimmrecht der besoldeten Natsmitgliedcr. Bürgermeister Hofmann, Aue, erstattet« «inen Bericht über Gemeind« und Bezirk. Lr legte seinen Ausführungen folgende Leit sätze zugrunde: Entsprechend der durch Reichs- und Landesverfassung geschaffenen Sekbstregierung ist auch die Selbstverwaltung durch alle G l i ed «r bis zu den Gemeinden folgerichtig auszu bauen. Untere (staatliche) Verwaltungsbehörden sind daher die Gc- mcinden, und zwar die bisherigen revidierten Städte, sonstige Ge meinden mit entsprechend ausgebauter Verwaltung (solche über 10 090 Einwohner) und die übrigen zu einer Delamtgemeinde, Bezirk, verbun denen Gemeinden einheitlicher Wirtschaftsbezirke. Den neuen Be zirken sind wesentlich engere Grenzen als den bisheriaen Be zirken zu geben. Für ihre Begrenzung sind bestimmend die Verkehrs- Verhältnisse und di« wirtschaftliche Zusammengehörigkeit. Die Bezirke sind nicht als Verbände der Bezirkrgemetnden, sondern al« selbstän dig« Gebietrkörperschaften zu gestalten. Di« Wahl der Vertreter «rfolgt daher unmittelbar. Die passiv« Wählbarkeit für di« Bezirksvertvetung ist aber zweckmäßig an die Zugehörigkeit zu »Iner Gemeindevertretung zu knüpfen. Di« Erfüllung der üurcb oas Gc- mcindelcb«n bedingten Aufgaben steht in erster Linie den Gemeinden selbst zu. Unbeschränkte Kompetenz — Kompetenz der Be- ztrki ist daher abzulehnen. Dt« Bezirk« übernehmen vielmehr nur di«
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