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erAWM .00 Mt., mm»0U»i.4öwt.. enthaltend die amtlichen Bekanntmachungen der und Zwickau, sowie TdgbÜlüü - Amlshauptmannschaflen der Staats-«. Städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Zartenstein, Johann georgenstadt, Löbnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verlas von E. M. Gärtner. Aue. Erwarb. Jwmsprech - Auschlllfs« : Aue 81, L-ßnih («ml Aue) 4«. Schneid«- 19, Schwärzend«, 19. Drahtanschrift: Bvlksfreund Au«rzgebirge. Nr. 173. Mittwoch, den 27. Juli 1921. 74. Jahrg. In d« Woche vom 2L. bi» 31. Joli 1321 werden auf die Marken O 53 (Mr Kinder unter 4 Jahren) und L 34 (für Personen üb« 4 Jahr«) d« BPirkslebensmittelkarten 125 ? Weizengrieß »»» Preise von 1.90 Mk. für 1 Pfund ausgegedm. «ch»»rz«»»er», am 2S. Juli 1921. Der Dezird«v«ban» der A»I»h«»Pl»aanfchask Schwarzenberg. Nachstehend«, auf Grund von 8 IMe der Gewerbeordnunq erlassenen Vorschriften für Betriebe, in Lenen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- und Lackiererarbeiten ausgeführt werden, werden hierdurch i» Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen gegen dies« Vorschriften werden gemäß 8 147 Ziffer 4 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bi» zu 899 Mart, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Di« Amtshauptmannschast Schwarzenberg und die Stadtrilte zu Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, am 22. Juli 1921. L «orschrstte» Mr die Betriebe de» Mail«., Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder» und Sackterevgewerbe». 8 1. Bei dem Zerkleinern, dem Mengen, dem Mischen und der sonstigen Verarbeitung von Vletweiß, anderen Bleifarben oder ihren Gemischen mit anderen Stoffen in trockenem Zustande dürfen di« Arbeit« mit den bleihaltigen Farbstoffen nicht in unmittelbar« Berührung kommen und müssen vor d«m sich entwickelnden Staube ausreichend geschützt sein. 1154 L. 8 2. Da» Anreiben von Bleiweiß mit Oel oder Firnis darf nicht mit der Hand, sondern nur auf mechanischem Weg« in Behältern vorgenommen werden, di« so eingerichtet find, daß auch bei dem EinfÜllen des Bleiweiße» kein Staub tn di« Arbeitsräum« gelangen kann. Dasselbe qilt von anderen Bleifarben. Z«doch dürfen diese auch mit der Hand angerieben werden, wenn dabei nur männliche Arbeiter über 18 Jahre beschäftigt werden und die von einem Arbeiter an einem anderen Tage anzureibende Menge bei M«nnige 1 Kilogramm, b«i anderen Bleifarben 199 Gramm nicht übersteigt. 8 3- Da» Abschleifen und Abbimsen trocken« Oelfarben an striche oder Spachtel, welche nicht nachweislich bleifrei find, da« nur nach vorherig« Anfeuchtung au»gcführt «erden. D« Schleifschlamm und di« beim Abschleifen und Abbimsen entstehenden Abfälle find, bevor sie trocken find, zu entfernen. 8 4. D« Arbeitgeber hat dafiir zu sorgen, daß sich di» Arbeiter, welche mit Bleifarben oder ihren Gemischen in Berührung kommen, mit Malerkitteln oder anderen vollständig deck«nden Arbett»- anziigrn und «in« Kopfbedeckung versehen und fie während der Arbeit benutzen. 8 5. Men Arbeitern, di« mit Maler-, Anstrrich«-, Weißbinder-, Tüncher- oder Lackierer arbeiten beschäftigt werden, bei denen st« Bleifarben oder deren Gemische verwenden, müssen Wasch gefäße, Bürsten zum Reinigen der Händ» und Nagel, Seif, und Handtücher zur Derfllgurng gestellt werd«. Werden solch« Arbeiten auf einem Reubau oder in einer Werkstatt ausgefllhrt, so muß den AÄxitern Gelegenheit gegeben werden, sich an einem frostfr«i«n Ort» zu waschen und ihr» Kleidungs stück» sauber aufzubewahren. 8 5. Der Arbeitgeb« hat die Arbeit«, welche mit Bleifarben oder deren Gemischen in Be- rührung kommen, auf die ihnen drohenden Gesundhritsgefahren hinzuweisen und ihnen bei Antritt de» Arbeit-Verhältnisses da» nachstehend abaedruckt« Merkblatt, sofern fie e» noch nicht besitzen, sowie einen Abdruck dies« Bestimmungen au»zuh8ndigen. H. Vorschrift«, für Betriebe, in denen Mal«-, Anstreicher-, Tünch«-. Weißbinder-oh« Lackieperarbeiten im Zusammen hänge mit einem andere« Gewerbebetrieb au»geführt werde». 8 7. Für di« Beschäftigung von Arbeitern, welche in einem anderen Gewerbebetriebe ständig od« vorwiegend bei Maler-, Anstreicher-, Tünch«-, Weißbinder- oder Lackiererarbeiten verwendet werden und dabei Bleifarben oder deren Gemisch» — und zwar nicht nur gelegentlich — benutzen, gelten die Bestimmungen der 88 1—6. Findet ein» solch« Brschäftigung tn «in« Fabrik statt, so g»lt« außrvdrm di» vtstimmungm der 88 8 bis 11. 8 8. Den Arbeitern muß «in besonder« Raum zu« Waschen und Ankleiden zu» Verfügung gestellt werden, der sauber zu halten, bei kalter Witterung zu Hetzen und mit Einrichtungen zur V«- wahrnng der Kleidungsstücke zu versehen ist. 8 9. Der Arbeitgeber hat für die Arbeit« verbindliche Vorschriften zu «lassen, welch« folgende Bestimmungen für die mit Bleifarben und deren Gemischen in Berührung kommend«« Arbeit« enthalt«« müßen: 1. die Arbeiter dürfen Branntwein auf der Arbeitsstätte nicht genießen; 2. die Arbeiter dürfen erst dann Speisen und Getränke zu sich nehmen oder di« Arbei^stäti» verlassen, wenn si« zuvor die Arbeitskleid« abgelegt und die Händ» sorgfältig gewaschen haben; 8. di» Arbeit« haben di« Arb«it»kleid« b«i denjenigen Arbeiten, für welch» a» »0» Le» Arbeitgeber vorgeschrieben ist, zu benutzen; 4. da» Rauchen von Zigarren und Zigaretten während der Arbeit ist verboten. Außerdem ist in den zu erlassenden Vorschriften vorzusehen, daß Arbeit«, welche trotz wiederholter Warnung den vorstehend bezeichneten Vorschriften zuwiderhandÄn, vor Ablauf der ver tragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen werden können. Ist für einen Betrieb eine Arbeitsordnung «lassen (8 134a der Gewerbeordnung), so find dl» vorstehend bezeichneten Bestimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen. 8 19. Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter «inem von d« höhnen Verwaltungsbehörde hierzu ermächtigten, deni Gewerbeauffichtsbeamten (8 139 b d« Gewerbeordnung) namhaft zu machenden approbierten Arzte zu übertragen, -er mindestens einmal halb jährlich die Arbeiter auf die Anzeichen etwa vorhandener Bleierkrankungen zu untersuchen hat. Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die bleikrank oder nach ärztlichem Urteil «in« Bleierkrankung verdächtig find, zu Beschäftigungen, bei welchen fie mit Bleifarben od« deren Gemischen in Berührung kommen, bi» zu ihrer völligen Genesung nicht zulassen. 8 11. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Kontrolle üb« den Wechsel und Bestand, sowi» über den Gesundheitszustand der Arbeiter «in Buch zu führen oder durch einen Betriebsbeamten führe» zu lassen. Er ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, soweit sie nicht vom Arzt» bewirkt werden, verantwortlich. Diese» Kontrollbuch muß enthalten: 1. den Namen dessen, welch« das Buch führt, 2. den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes -er Arbeit« -«austragt«» Arztes, 3. Vor- und Zunahme, Alt«, Wohnort, Tag de» Eintritt, und d«» Austritt» «in« jeden der im Abs. 1 bezeichneten Arbeiter sowie die Art seiner Beschäftigung, 4. den Tag und die Art der Erkrankung »in« Arbeite«, 3. den Tag de, Genesung, 3. dir Tage und Ergebnisse der Im 8 10 vorgeschriebenen allgemeinen ärztlichen Untersuchungen. Das Kontrollbuch ist dem Gewerbeaufsichtsbeamtin (8 139 b -er Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinalbeamten auf Verlangen vorzulegen. Im Konkurs über den Nachlaß der Amalie Auguste veno. Wagner geb. Helbig in Reeeflüdtel haben die Erben gemäß K -O. 8 202 Einstellung des Verfahrens beantragt. Schneeberg, den 22. Juli 1921. Sa» Amtsgericht. Der von der Äreishauplmannschast mit dem Sreisausschufs» in Zwickau genehmigte 12. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung der Stadt Schwarzenberg, die Grundsteuer betr., liegt 14 Tage lang, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Schwarzenberg, den 25. Juli 1921. Ser «al der Stadl. Ultimatum- nicht aufzubringen. Vielleicht geht es aber auf dem Wege des wirtschaftlichen Ausverkaufs, dadurch, daß wir unsere industriellen Werke, unseren ländlichen Besitz, das Vermögen des Staates, der Gemeinden und Gesellschaften dem Feinde verpfänden. Was bliebe dann übrig? Ein« Arbeits- und Strafkolonie, die von dem unduldsainsten und unsozialstem Kapitalismus der Welt, dem Kapitalismus der Entente, schrankenlos, regiert würde. Nur daS nicht, wir wollen ein freies Volk bleiben, frei, wie unsere Väter waren! Durch Hebung der Pro duktion, durch gewaltige Steigerung unserer Ausfuhr wird rS gehen? Nein, auch das ist eine Illusion! Wenn wir wirklich Waren in Hülle und Fülle produzieren könnten, man würde sie uns nicht abkaufen. Schon jetzt sperren sich die feindlichen und neutralen Länder gegen die deutsche Einfuhr. Alle Industrieländer sind mit Waren vollge pfropft. Die Erfahrung hat gezeigt, daß fast alles, was wir den Feinden in Massen liefern mutzten, für sie zum Verhängnis geworden ist, Gift für ihre Wirtschaft war. So hat die von England heiß ersehnte Auslieferung der deutschen Handelsflotte das englische Reederei- und Verfrachtungsgeschäft ruiniert; alles, was nach Amerika wenn dieser Kampf im Sinne der Sozialisten und Kommu nisten ausginge, würden die „Sieger" doch nur den so zialen deutschen Kapitalismus gegen den rückständigen und unsozialen der Entente eintauschen. Ist nicht auch anstelle des deutschen Militarismus der Negermtlitarismus Frank reichs getreten? Der Feind steht draußen! Die erste und grund legende Voraussetzung für jede mögliche und erträgliche Lösung des Reparationsproblems bleibt, daß das deut sche Volk in allen seinen Schichten — unbeschadet des gu ten Willens — die Unerfüllbarkeit des Ultimatums betont, denn die Festsetzung des Möglichen und Erfüll baren hängt nicht von unserm guten Willen, sondern von der Einheit der Feinde ab. fließt, wird zu Gold und erhöht automatisch die Baluta- mauer, hinter welcher die Vereinigten Staaten als der moderne Midas im eigenen Golde ersticken. Die Reparation ist eben mehr als eine deutsche Frage, mehr als nur eine europäische, siegst eine Frage der Weltwirt schaft schlechthin. Zu ihrer Lösung genügt nicht bloß der gute Wille Deutschlands, sondern die Einsicht aller Beteiligten, der feindlichen wie der neutralen Länder. Erst wenn diese Erkenntnis der Welt aufdämmert, wird sich eine vernünftige Uebereinkunft erzielen lassen. Wird es aber nicht zulange dauern bis über den Weg der bitteren Erfahrung die Vernunft bei den Feinden einkehrt? In einem Falle gewiß! Wenn nämlich deutsche Parteien und deutsche Minister nach wie vor die Sache so darstellen, als ob die Erfüllung des Ultimatums lediglich von den: guten Willen Deutschlands abhtnge, als ob es Be- völkerungSgruppen und Parteien gäbe, di« das Repara tionswerk vorsätzlich sabotierten. Dann müssen wir alle Hoffnung fahren lassen. Ls ist also Verrat der deutschen Wirtschaft, Verrat auch der wirtschaftlichen Interessen des deutschen Arbeiters, wenn die „Sozialistische Korrespondenz für. In- und Ausland" erklärt, daß die Rechtsparteien nicht erfüllen wollen. Wir können nicht erfüllen. LS albt gar keinen Weg auf dem daS Ultimatum der Entente erfüllt werden könnte. Sinnlos ist auch der von der ge- Die Voraussetzung. , Von G. y. Kockelkorn. Der Feind steht draußen! Ihn gilt. eS zu erkennen «nd so plastisch vor das deutsche Volk htnzustellen, daß es den Mut zum Parteihader verliert, wenigstens in den wirtschaftlichen Fragen des Ultimatums, die jetzt üb« das Geschick Europas, nein der ganzen Weltwirtschaft ent scheiden. Wir sollen zahlen . . . zahlen . .. Milliarden zah len! G 0 l d Milliarden, nicht Papiermark! Gold gab es bet uns tn der Vorkriegszeit. In diese muß man zurück gehen, wenn man sich vorstellen will, waS auch nur ein« Milliarde Goldmark bedeutet. Versuchen wir zunächst uns die Bedeutung «in« ein zigen Milliarde Goldmark in ländlichen Werten vor- zustellen. Ein Morgen guter ostpreußischer Boden mit Inventar war 1914 wert 300 Goldmark, d. h., um eine Milliarde Goldmark in ländlichen Werten bezahlen zu können, müßte man ungefähr den ganzen befestigten Grund besitz Ostpreußens verpfänden. Rechnen wir jetzt eine Milliarde Gold tn städtischen Grundbesitz um, so ergibt stch folgendes: Ein städtisches Durchschntttshaus in der Provinz, daS 30 Personen Woh nung gibt, kostete 1914 etwa 100 000 Goldmark. Zehn tausend solcher Häuser stellen also erst den Wert von einer Milliarde Goldmark dar. In diesen zebntausend Häusern wohnen 300 000 Menschen, d. y., wir müßten den gesamten Haus- und Grundbesitz einer Stadt wie Hannover. Dortmund, Nürnberg einschließlich Straßen und Kanalisation, jedoch ohne industrielle Anlagen, abtreteu, um eine einzige Milliarde Goldmark in städtischen Wer ten zu bezahlen. Wir sollen aber viele Milliarden Gold mark bezahlen, viel« und immer wieder neue Goldmilitarden. Wer soll si« zahlen? Wir; daS verarmte Deutschland, unsere verstümmelte Wirtschaft, unser geschwächtes Volk. Wie soll daS möglich sein? Durch Steuerw . . . Steuern . . . durch Verdoppelung, Verdreifachung der Steu ern. Mit einer kleinen Einschränkung, es geht nicht. Mit dem besten Willen kann man nicht mehr als 100 Prozent, d. h. daS ganz« Einkommen und Vermögen abgeben. Nun steigen aber manche Steuern jetzt schon zu SO Prozent, 65 Prozent, ja 75 Prozent des Einkommens, der Erbschaft usw. empor. Lier ist eine Verdoppelung also ausgeschlos sen. Wir, die wir daS Ultimatum abgelehnt haben, weh ren uns sowohl dagegen, daß man den Arbeitnehmern den Lohn, wie den: Arbeitgeber das letzte Betriebskapital vstgsteuert. Durch »wu«r» sind Ma di« Milliarde» d«S England und Frankreich. Lolt-on, 28. Juli. Der französisch? Botschafter hatte am Sonntag nachmittag mit Lord Curzon eine ungewöhnlich lange Besprechung. Er erneuert« Briands Ersuchen um Ernennung, britischer Mitglieder für den Sachverstäirdiaenausschuß und um Entsendung britischer Truppen nach Oberschlesien. Französische Truppen würden auf jede» Fall abgehen. Curzon wies darauf hin, daß keine Truppen abgehen sollten, be vor der Oberste Rat ein solches Vorgehen gebilligt habe. Er drängre nochmals auf den Zusammentritt des Obersten Rates Anfang August. Trotz der Bestrebungen beider Regierungen, einen höflichen, freund schaftlichen Gedankenaustausch zu unterhalten, bleiben die grundsätz- lichen Meinungsverschiedenheiten - unverändert. Ein diplomatischer Mitarbeit« der „Sunday Times' schreibt, dir Haltung der französischen Besatzungstruppen in Oberschlesien sei durchaus provozierend. Die Entsendung weiterer Truppen werd« die Lage verschlimmern und Polen zu einer Haltung ermutigen, die zu einem neuen Aufstand führen könne. Nene Unnchen in Oberschlesieu würden ab« wahrscheinlich den Sturz der deutschen Regierung herbei- führen, ein Ereignis, welches bei der gegenwärtigen Lage kata strophale Folgen haben würde. Wenn Truppen gesandt werden solltet, dann müßten es ebenso englische wie französische sein. Aber englische Truppen würden nicht entsandt werden, bevor der Oberste Rät zusammengetreten sei. London, 25. Juli. „Sunday Time»' schreiben, die vom Quai d'Orsay inspirierten Blätter klagten die Deutschen der Böswilligkeit an, aber die Tatsachen sprechen «ine andere Sprache. Bisher seien die Pole« di« Angreifer gewesen. Es wäre Selbstmord für die Deutschen, wenn fie einen Aufruhr Hervorrufen und stch dadurch ihre» Rcchics auf eine gerechte Lösung der obcrschle fischen Probleme b> rauben wollren, sowie den von Frankreich gewünschten Vorwand zu einem Einmarsch in» Ruhrgebiet geben würden. ",uur w«w-n ronnw. «mnws „r aua> °«r von °« ge, «nt» N L^^f'raSL^ nannten Korrespondenz für den Herl st augekundigte die Entsendung der französischen Division nach Ober, dir ^Proletarier g«g«» die VeMr von Soldwerte»", gelöst »» el« »i»hr0ch» S» «Gl«*