Volltext Seite (XML)
-I Taaeblaü * enthaltend die amtliche» Bekanntmachnnge« der »«7» «Mm». 2 Amtshauptmannschafien Schwarzenberg und Zwickau, sowie 8^1,««5?!«.^' -er Staats-«. Städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Kartenstein, Johann- georgenstadt, Löbnitz, Neustädte!, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Witdensels. rü-rL^r sÄ? Vertag von L. M. Gärtner» Ane» Srzgeb. _ SiochMch-«»schlaff«: Au« 81, Lvhnitz (Amt Au«) 440, Schneeberg 10, Schwärzend««, 1«. va,» «» E I Drahtansthrist: Dolkssnund Au-rzg«birg«. Nr. 1S8. Donnerstag, den 21. Jult 1S21. 74. Jahrg. Oessenlliche Sitzung des Bezirksansschusses ß»d«t «Mwoch, de» rr. 8«n 1921, »»» »Mag» '/,1 Uhr a«, Nu Nairsshmg-zlmm« zu 8ohanng«or-«ufta-i statt. >»«,ha>p»«aa»schos1 Schwarzenberg» am I». Lull 1921, vt» Bestimmungen der Bekanntmachung vom 11. Juni 1S2I über di« Sundesperr« w«rd«n dahin gemildert, daß di« SISdt« Au«. Löbnitz, Neustüdlel, Schneeberg, Johanngeorgenstadt und di« Orte Au«rhammer, Albemau, Zschorlau, Burkhardisgrün, Griesbach, Vberlchlema, Niederschlema, Albervda, viltersdors, Drüna, Oderaffaller und Ntedrraffall« al» weniger gefährdet« Gebiet« d«, Bezirk, als Leobachtungsbezirk «rklärt worden. In diesen Ortschasten sind di« Lund« «ntwedrr au d«r L«in« zu führen, od«r «, find ihnen Maulkörbe anzulegen. Sm Übrigen bleiben di« Bestimmungen der Bekanntmachung in Kraft. Schwarzenberg, «ne» Löbnitz, Neustäütel, Schneeberg, am 18. Juli 1921. Li« Amtshanptmannschas» «ad SkadlriNe. Da, Konkursverfahren über da, Vermögen des Zigarrenfabrikanten Oswald Smit Straub« in «arteustein wird hierdurch auf Antrag d« Semeinschuloners eingestellt, nachdem dies« die Zustimmung all« AonkursglSubiger beigebracht hat. Amtsgericht Sartenslein, am 18. Juli 1S21. Schneeberg. Brotmarkenansgabe Donnerstag» den LI. Juli ISA» vor», »o» 8—12 Ahr» «ach», von 1—» Ah», in der alten Wache am Fürstenplatz. Nähere» sieh« Anschlagsäulen. Der Stadlrat. Schwarzenberg. Markenausgabe. Di« Ausgabe d« Brotmarke« für di« neu« Dersorgungsperlode «folgt Douuerslag» d«u 21. Juli 1821» aach untenstehend« Aufstellung. Lierbei machen wir auf folgende» aufmerksam: u) Die Broimarkeniasche ist vorzulegen. d) Einwendungen wegen richtiger Aushändigung werden auf keinen Fall angenommen, wenn der Empfänger der Marken die Ausgabestelle verlassen hat. c) Personen, di« ihre Marken am Ausgabetage nicht abholen, erhallen diese am Freitag» den 22. Juli 1821, nach«. >/,3-4 Ahr» im Lmährungsamt' und in den Verwaltungsstellen Wildenau und Neuwelt gegen D t- zahlungrrner Gebühr von LVPsg. für j«d« Marken tu sch«. 6) Die Marken werden nur an erwachsene Personen ausgehändigt. «)Da»GrnährungsamttstamMarken»Ausgab«tag«a«schloss«n. Y Di« Gint«ilung in d« Aussttllung ist g«aau einzuhallrn, andemfalls ZorückweislMg «»folgt. Schwarz«ub«rg» am 20. Juli 1921. v«r Bat d«r «ad». — Ernährung«:mi. »«sflrttAugt 1. Bezirk: Sitzungssaal d«s Balrkeller» Lu.S.» ErnShrungsamt (Stadthaus y, 4. , Verwaltungsgebäude Vobweil« (Sächs. Loy ö. . Stehbierhalle Neustädler Kol 6. . Verwaltungsstelle Sachsenfeld 7. , Verwaltungsstelle Neuwelt , 8. , Drrwaltungsjtell« Wildenau. A»»gab«g«tl«>r 1 ., 4., und 8. Bezirk vorm. 8-12 Uhr. 2 ., S. und S. Bezirk nachm. 1—4 Uhr, 7 . und 8. Bezirk vorm. 8—12 Uhr, nachm. 1—4 Uhr. Es tritt «i«« Aenüerung «i«» t»de» d«r g. LezirK (Sachse«s«1d) oormtttag« «>d Ser g. L«zirk (v««statt) «achmittags ausgegebe» wird. Schwarzenberg. Krankenbrotmarkemimlausch. Der Umtausch der Bezirksbrotmarken in Arankenbrotmarken erfolgt für die Eimoohn« im 1 bis S Bezirk am Freilag, d«n 22. Juli 1921, vormillag» 8—'/,1 Ahr im SruShrnngsamt, für den Stadttell N«uwelt zur gleichen Zeit in der Verwaltungsstelle Neuw«lt, für Wildenau, Sachsmseld, a» Don««rslag» von 8—12 Uhr in den dortigen Verwaltungsstellen. Schwarzenberg, den 20. Juli 1S2l. Der «al b«r Stadl. — Grnährungsamt. Niederschlema. Pslichlseuerwehrübung Sonntag, -«« 24. Juli 1«1, vor». ' Uhr ans dem Feuerwehrübungsplatz. Aus di« Bestimmung«» der Feuerlöschordnung 88 12, 1^ IS, 18 und 17, Abs. 2, wird beson» der» hingewiesen. Der Dran-öirektor. Donnerslag, de« 21. gvli 1921, vor». 9 Uhr, soll im Dersteigerungsraum d«s ««ets» gerichl» «ne ein« Anzahl Lichker, Schuhkreme, Seise und «i«« Drüekenwag« gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Der GerichlsvoNzieher. Jahrmarkt in Neustödtel am 24. und 25. Inti 1921. Minister und Beamte. tzu dem »Offenen Bri«f- de« Ministerialrats D r. Wo e l- ter gegen Minister Lipinsti versendet durch di« Nachrichtenstelle in der Staatskanzlei Minister Lipinski unter der Ueberschrift: Der Anspruch -er höheren Staatsbeamten auf Ant«il an der Regierungsgewalt eine Antwort, der wir folgendes entnehmen: Di« Ernennung de» Reichstagsabgeordneten Ryssel zum Amts- Hauptmann von Leipzig durch das Gesamtministerium hat mir die lebhafte Fchde der bürgerlichen nationalistischen Presse eingebvacht, und der Ministerialrat Dr. Woelker hat in der gesamten Presse am 18. Juli unter der Ueberschrift Mntshauptmann Ryssel" einen offenen Brief an mich gerichtet. Trotz de« Wortreichtums geht Woelker in seinem Artikel auf den Kern der Frage nicht ein, sondern schiebt ihn vorsichtig beiseite and verschiebt die Angelegenheit dadurch auf «in falsches Gleis. E» handelt sich gar nicht, wie Woelker behauptet, um eine Po- Itttsienma der Beamten, denn politisch waren sie längst von der konservativen Regierung eingestellt, sondern um eine Kampfan - sag« der höheren Staatsbeamten an die Regie rung und di« Festigung ihrer Macht. Die höheren Staatsbeamten fordern nicht mehr und nichts weniger als die M i t- «ntscheidung bei der Besetzung von höheren Be amtenstellen und stützen sich hierbei auf ein angeblich gewerk- ichaftliches Prinzip. Dieser Anspruch ist seit Ausbruch der Revolu tion erhoben worden und hartnäckig und beharrlich von den höhe- ren Staatsbeamten verfolgt worden, ja es ist sogar die Dienststel lung höher« Ministerialbeamten benutzt worden, um durch An drohung der Demission dieser Forderung Nach- druck zu verleihen. Die Ernennung und Entlassung von Beamten steht aber nach ä IS des vorläufigen Grundgesetzes und Artikel 31 der Verfassung für den Freistaat Sachsen dem Gesamtministerium zu, ist also ein politische» Recht, das nur von der Regierung ausgeübt werden kann, da« st« vor dem Landtage zu vertreten hat und mit kein« wirtschaftlichen Organisation teilen kann. Di« zuständigen Minister haben das Vorschlagsrecht und lsaben nach der Geschäftsordnung des Gesamtministeriums das Recht, innerhalb ihrer Zuständigkeit, bi» zum Range eine« Oberregierungsrate», di« Ernennung von Beam ten sclbstmchig vorzunehmen. Weil ein nach der Verfassung allein der Regierung zustrhendes Recht nicht geteilt werden kann, deshalb wurde dieser Anspruch von mir und dem Gcsamtministerium abgelehnt. Der Vorstoß ge gen mich wird deshalb so heftig vomcnommcn, weil ich auch den Abschluß «ine» Kompromisse» in dies« Frag» strikt ab gelehnt habe. Der Minister geht dann mss -ic Besetzungen der Kreishaupt- mar.nschaften Dresden und Leipzig ein, wobei es zu einem Kompro- ,«iß gekommen wäre, indem man zum Leipziger Kreishauptmann den Sozialdemokraten und Nichtjuristen Langer und »um Kreis hauptmann in Bautzen «inen Verwaltungsbeamten gemacht hätte. Ss sei dann am 1v. September 1919 an di« oberen Beamten der Kreishauptmannschaft Leipzig und die Amtshauptleutc ein Schrei ben gegangen, in dem es hieß: .Da, Gesamtministerium hat nicht in Aussicht genommen, hö he« Beamtenstellen der Staatsverwaltung in größer« Zahl an Personen zu übertragen, denen die juristische Und verwaltungstech. Nische Vorbildung fehlt. Es geht in der Angelegenheit lediglich da von aus, daß zweifellos einzelne Personen vorhanden sind, die auch »h» chlch» Vorbildung tafol« ihr« all»«»«, kch»d««» Fähigkeiten und ihrer vierjährigen Erfahrungen in d« kommuna len Verwaltung sich so bewährt haben, daß es als ein Verlust für den Staat anzusehen wär«, wenn si« nicht auf wichtiger« Posten ge- stellt würden. ' Das Gesamtministerium wird auch in solchen Fällen nicht außer acht lassen, ob dafür Gewähr gegeben ist, daß die zu berufend« Persönlichkeit ihrer gesamten Wesenheit nach geeignet ist, bei der Beamtenschaft die erforderliche Wertschätz ung zu erfahren, sodaß ein gutes, von gegenseitigem Vertrauen ge tragenes persönliches Verhältnis gewährleistet ist." Der „Bund Sächsischer Staatsbeamten" habe damals, al« die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt besetzt werden sollte, an den Ministerpräsidenten die Forderung gestellt, daß bei Besetzung der Staatsämter durch die Regierung un gesäumt bestimmte, die Regierung bindende Grundsätze unter Mit wirkung der Deamtenvertretung aufgestellt werden, wobei oberster Leitsatz sein muß, daß Fachämter nur mit Beamten besetzt werden dürfen, die über die erforderliche Schulung und prakl'.sche Ausbildung und Erfahrung verfügen. Dies macht die Beamtenschaft zu ihrer Forderung; sie wird alles daran setzen, deren Erfüllung zu erreichen. Am 8. Juni 1920 wurde der Einspruch gegen die Ernennung der Amtshauptleut« Dr. Lempe in Dresden-N. und Dr. Marku« i» Lhemnitz, beide Juristen, aber Soziademokraten, wiederholt. Das Gesamtministerium kam auch jetzt wieder den Staatsbeamten entgegen und beauftragte den Minister Kühn, eine Aussprache mit den Beamtcnvertretern herbeizuführen. Die Besprechung ver anlaßte den Minister Kühn, Anregungen für ein« Demokrati sierung der Verwaltung zu geben, die von den Beamtenorganisat'onen und den Fraktionen der Koalitionsparteien — damals Demokraten und Sozialdemokraten — nachgoprllft und nach dem Eingang der Ant worten endgültig festgestellt werden sollten. Punkt 1 dieser An regungen lautete: Berufung in leitend« Ltaatsämter: E, werden nur Männer berufen, deren Verfassungstreue außer Zweifel steht. Versönliche Eignung und Tüchtigkeit ist Voraussetzung für die Berufung. In alter Regel ist daneben bei der Besetzung der Stellen der Nach weis Ler ffachkenntnis Lurch Bestehen der für Beamte vorgeschriobenen Prüfungen, bei dm höheren Stellen die Bewährung in mehrjähriger Derwaltungspraxis zu fordern. In Fällen, wo in Rücksicht aufbesondere Staats notwendigkeiten von demBeamtenprinzip abge wichen werden muß, ist eine gegenseitige Ver ständigung zu suchen, damit nicht Lurch Protest der Beamten- schäft unnötigerweise Erbitteruna und Mißtrauen der Bevölkerung gegen die Beamtenschaft ausgelöst wird. Als ich im Dezember 1920 das Ministerium de« Innern über nahm, setzten die Ministerialbeamten alles ein, um die Anregungen des Ministers Kühn zum endgültigen Abschluß zu bringen. Ich lehnte die» ab, weil die Ernennung von Staatsbeamten aus- schließlich ein politisches Recht der Negierung ist und die Regierung, wenn sie der Forderung des Bundes Rechnung tragen würde, sede Weiterentwicklung b« Selbstverwaltung im Staate untnbindm und von Ler Wahrnehmung der Stand«»inter«flen «in« B«amtengrupp« abhängig machen würde. Es wird Lie Besetzung Ler Amtshauvtmanuschaft Leipzig aktuell. Weil die Besetzung mit einem Nichtjuristen „so in Ler Lust liege", sprachen am 8. Juli zwei Vertret« de« Beamtenbnndes bei mir vor, LI« sich mit mir üb« Staatsnotwendigkeiten b«i Besetzung der Stell« auseinandersetzten wollten. Letzter«« lehnt« Ich ab, «klärte mich ab« bereit, «ine Abordnung des Bünde» am 11. Juli zu empfangen. Der Empfang fand statt und endete mit der Ablehnung, mich mit den» Beamtenbund über Staatenotwendipkeiten auseinanderzusetzen. Line ^v«M»dlD»8' v« Gt»ck»»tiv«ch kkt dm Zwang voraus»! Laß di« Regierung -le StaatsnotwenLigkett gegenüber dem Beamtp»- bunü eingehend begründet, Ler Beamtschund diese Gründe nachprüft und da» Gesamtministerium das Urteil des Beamtenbundes überprüft und bei seiner Entscheidung beachtet. Die Entscheidung des Gesqmt- ministeriums würde in ihrem Ergebnis von Beamten beeinflußt werden, statt von Lem hierfür eventuell in Frage kommenden Landtag Wie „objektiv" der Beamtenbund der Regierung geaenübersteht, ma» di» Eingabe des Bundes an La» Gesamtministerium oeweisen. In der Eingabe heißt e»; „Da also bisher keine StaatsnotwenLigkett für eine derartig» Besetzung nachgewiesen ist, und Hr. Minister Lipinski «klärt«, daß das Gesamtministerium Uber Staatsnotwendigkeiten zu entscheiden habe, bittet der Bund, zu Ler Frage der Besetzung -er Amtshaupt mannschaftstelle in Leipzig «st nach erfolgtem Bernehmen mit der Gewerkschaft der sächsischen Staatsbeamten endgültig Stellung zu nehmen . . .." Das Gesamtministerium lehnte einstimmig Liese» Verlangen ab und besetzte die Stelle. Der Minister geht dann auf di» staatsrechtlich» Seit» L« Frag« ein und fährt dann fort: Nun bestreitet Dr. Woelker, daß Beamte der demokratischen Ber- faffung feindlich gegenllberstehen, und daß ich einzelne Fälle v«allge meinere. E» wäre von mir unrecht, wenn ich behauptet hätte, daß die über 16000 Staatsbeamten der demokratischen Verfassung feindlich gegenllberständen. Ich erkenne durchaus an, daß Lie Beamten im allgemeinen ihr« Pflicht und Schuldigk«it, selbst über Len Dienstplan hinaus, mit voller Hingabe und Anpassung an die neuen staatsrechtlich veränderten Verhältnisse tun, und Laß dies nicht nur bei den unteren und mittleren Beamten, sondern auch bei den höheren Staatsbeamten d« Fall ist. Ich habe deshalb seit November 1918 meinen Einfluß zugunsten Ler Beamten geltend gemacht. Nicht wegzustreiten aber ist «s, daß sich auch in d« Beamtenschaft, namentlich in den Kreisen der Amtshauptleute, widerstrebend« Tendenzen geltend machen, und wenn Hr. Woelker das als Einzelfälls bezeichnet, so kommt es nicht auf die Zahl der Fälle zur gesamten Beamtenschaft an, — die 300 höheren Staatsbeamten können sich doch nicht mit den 16 000 Staatsbeamten identifizieren —, sondern auf die Zahl der Fälle zu den verantwortlichen Stellen, und da ist de» Prozentsatz der der Regierung Widerstrebenden nicht unerheblich. Es kommt auch kein amerikanische» System in Betracht, denn in Amerika gibt es nur staatliche Angestellte, hier aber kommen Staats- beamte in Frage. Schon dies« Hinweis zeigt die Schlagworttenden» des Woelkerschen Artikels. Hr. Dr. Woelk«: Wäre Ihr Borgehen im alten Staate möglich gewesen? Die demokratische Verfassung des bürgerlichen Staates, die ein- stimmig von der Volkskammer beschlossen wurde, muß verbürgt sein auch in der Tätigkeit der Beamten. Diese Bürgerschaft zu schassen, da« ist Staatsnotwendigkeit. Darüber entscheidet aber die vom Gesetz be stimmt« Körperschaft und nicht Lie Deamtenorganisation. Der „E- V." wird auf Lie Angelegenheit noch zurückkommen. RKMrttlsabsichlen des Reichskanzlers. Berlin, 19. Juli. Von »in« dem Reichskanzler nahestehend« Sette werden die Gerüchte von einem beabsichtigten Rücktritt« Wirch, bestätigt. Der Reichskanzler, d« seit Amtsantritt ernstlich bemüht ist. di« London« Forderungen mmzusührcn, erhält täglich Beweise von der unversöhnlich«» Haltung Frankreich«, di« es ihm unmöglich dDl AH»