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*"!*'**—'-— WWWMKSWM L» Mittwoch, den 23. Februar 1921 Nr. 45 74. Iahrg »711. Aue. den 22. Februar 1921. Schwarzenberg Der Rat der Stabst. Schwarzenberg, am 21. Februar 1921. 1000 Mark tritt. Schwarzenberg, den 10. Januar 1921. Dipl. Et-. Stpl. ad i» uige "ffen »» ad en e» a» t 1. rt» An» Zt« kl»- > i> 15, vm. t.E i» 3- A. ge». Dr. Streit. -st ra, F. in, 14, ch, H- -r, K. H. ce- kt. Genehmig«. Dresden, am 8. Februar 1921, Ministerium de» Inner». Für den Minister: 19.' ert^ u», Lu. iw« Tv. «u- W« rv. liv- Tv» au, 61, 05, Z hü- ML Tu. ich» 74 29, M. »er, ich. A, irr« Zn« S4 Die Stadtverordneten. gez. G. Zimmermann, derz. Vovstehey, Der Rat der Stadt. Stpl. gez. Dr. Rietzsch, Bürgermeister. 424 II S. XI. Nachtrag zum Ortsgrundgesetz der Stadt Schwarzenberg. 8 9 in der Fassung des IX. Nachtrags zum Ortsgrundgesetz der Stadt Schwarzenberg wird in der Weise geändert daß unter Ziffer a und b anstelle des Betrag» von 300 Mart der Betrag von DL Iv. en» co. «« «L Io, H- »u- ue, lv. rs. s. SS, Tüoottlttü * enthaltend die amMchen Dekannlmachnngen der * Amtshauptniannschafken Schwarzenberg und Zwickau, sowie -er Staats- u. Städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Karlensteln, Zohann- georgensladk, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verlag von E. M. GSrlner, Ane, Srzgeb. Fernsprech - Anschlüsse: Aue 81, Löhnitz (Ami Aue) 440, Schneeberg 10, Schwarzenberg ' Drahtanschrift: Dolkssrcund Aueerzgebirge. hr s- nd -l. -n el h« »- in d» enl n» !«, Schwarzenberg. Der vom Ministerium des Innern genehmigte XI. Nachtrag zum OrtsgrunÄgesetz der Stabst , Schwarzenberg wird nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Stadt hält ein reichliches Lager an Holz in gesägtem und osenfertigem Zustands Toch echt ostfriestschen Brenntorf a Zentner 18,75 Mark, Flakwrbe das Stück 1 Mark. Di« Abgabe^ erfolgt an jedermann in jeder Menge gegen Kasse. Außerdem gibt die Stadt aus ihrem Notstandslager, soweit der Dorsal reicht, «a Kranke Bedürftige und alte Leute Kohlen und Briketts gegen Kasse cb. Preis für Kohlen 19.— Mark, Preis für Briketts 13.— Mark. Meldung und Bezahlung in der Ortskohlenstelle täglich von 8—1 Uhr. Schwarzenberg, am 21. Februar 1921. Der Rat der Stadt. — Ortskohlenstelle. — n, dl« am Noch«»!«« «na«t»«»»« Stumm« dl» »ormtNu^ » Uhr d> d« kaupIa«1chM». still«». Sin» Lem ihr tdr dl« Aulnahm» dir Anzeigen am oorgeichriekenni lag« sowie an destimmt« Slide wird niedt «egede». auch »Ich! str dl« Rtchllad^l d«r d»«ch Fee»- Ipr«ch«r ausgegebenen Anzeigen. — garNllckgat» unoaelangt eingesandlee Schrlststllt« übernimmt dl« SchryNeitu», »ein« veranwortung. — Unterbrechungen d« 0«lchdst». betrieb,, degründ«» >«l« «»sprach«. Bel gadtut^»»«,pi, und Kontur r, gelten BadaN« al» nlchl ixreinbaet. 0a»PIg«ich»N»st«N«» A Aue, Ldb-l», Sch««»«,, i>» Schwarzenberg. Wir tonnen alle Uebel überwinden, weu" wir nur den Willen dazu haben, das ist c:. . ÄrkermtM der Ltsrten, dem, wir heute AiMdrua s üge, Zur Protestoersammlung gegen die Pariser Beschlüsse in Aue. Eine ungehaltene Ansprache. I. Liebe Volksgenossen! Die Leiden unseres Vaterlan des sind übergroß. Können wir Deutschen von heute, die wir Krieg und Hungerblockade eben hinter uns haben, di« wir noch mitten in der Revolution stehen, ihrer Herr werden? Es gibt genug Kleinmütige, welche diese Frage verneinen. Lie mögen auf den Erbfeind blicken, auf seine schlotternde Angst vor der inneren Kraft der Waffenlosen, sie mögen sich an den zahlreichen Völkern des Erdballs aufrichten, die noch heute das Heil der Welt von Deutsch land erwarten. D«« .»r»,«»Ir»Uch« «al»tr«ua»» «rscheinl tüglich mst Ausnahm, h« Last« »ach Sann- and Mlagm. »«,»,»»«««»> monatlich Marl, « 00 durch dl« «uilrüaer lrm In, Kau»; durch dl« Pp'l b,zag« »««tellührüch Mark II SV, «onaMch Mard -t.do. »«»««,«i«»r«ll> lm AmlrbI°Nb„lrli d« Baum d«r Np. «otonelzeile l.voMH., auswürlsl.litMü., ^nschllebl. An- zrtgenSeuer, lm amlltchen Leit dl« Haltx 3«u< r.oo Mb.. I» ReülameleU dl« Jett« 4.S0 Md. woINch«a-aonI» I velpztg Nr 1222«. Ernst der Stunde nicht entsprechen. Es würde auch un praktisch sein, denn reich und arm sind heute schon schwan kende Begriffe und würden es noch viel mehr werden, wen» die Anschläge der Feinde Aussicht auf Gelingen hätten» Die Optimisten trösten sich mit mancherlei Hoffnun gen. Der Anschlag der Feinde, wenn er gelänge, würde zu ihrer eigenen Katastrophe führen, sagen die einen, an dere reden von dem Ausgleich, der sich nach wirtschaft lichen Gesetzen von selbst vollziehe, dis dritten bauen aus die Hilfe des Auslandes. Das alles müssen wir weit von uns weisen, es sind trügerische oder zum mindesten-! unsichere Aussichten. Da ist es schon besser, wenn wir selbst Vorbeugen und uns auf uns selbst stellen. Den Weg, der uns allein auS dem Wirrsal «nU zur sicheren Rettung führen kann, haben Sie, liebe Volks genossen, selbst gezeigt, indem Sie der Einladung Zur heutigen Protestversammlung folgten. Sie gehören po litisch verschiedenen Parteien, wirtschaftlich allen Berufes ü/u» gestllOMich alles LtLu-ea aa aalt lM do- Soweit eil-« Verpflichtung zrrr dlbgabe einer Einkommensteue Verklärung auf Grund öffentlicher oder besonderer Aufforderung nicht besteht, ist die Fvist für die Abgabe der Kapitalertragsteuererklärung, für die noch eine öffentliche Aufforderung ergehen wird, vom 1. bis mit 31. Alai 1921 bestimmt worden. Die Vordrucke für die Steuererklärung können gleichfalls vom Finanzamt bezogen werden. . Für die Entnahme der Vordrucke gilt das unter Abschnitt 1 im vorletzten Absatz Gesagte. Dis vorstehende Regelung bezieht sich nur auf natürliche Personen. Di« Abgabe von Kapital ertragsteuererklärungen durch Körperschaften bleibt späterer Anordnung Vorbehalten. geben wollen.. Ein Protest ist unfruchtbar, wenn er sich auf das Verneinen beschränkt, Mark, und Kraft bekommt er nur, wenn daS Wollen hinter ihm steht, bas Unglück zu meistern, und der starke Glaube an das Gelingen. DaS Wollen und den Glauben müssen wir haben, wenn anders wir nicht Verderber des Landes unserer Väter und Kinder werden wollen. Was der Heimat be vorsteht, wenn die Pariser Beschlüsse und ihr Ursprung, das Diktat von Versailles, Wirklichkeit werden, wir wis sen es alle oder ahnen es wenigstens. Des hundsgemeinen Wortes eines Clemenceau: „Es gibt 20 Millto- Dom Steuerpflichtigen steht es frei, Vie seinen Angaben in den Steuererklärungen zugvuich» liegenden Einzelberechnungen und andere zum Verständnisse seiner Angaben dienenden Erläuterungen und Zusätze in die Steuererklärungen oder in eine bsizufügende Anlage aufzunehmen. Die Einfriedung schriftlicher Steuererklärungen durch die Poft ist zulässig, geschieht aber aus Gefahr des zur Abgabe dev SteuererUärung Devpfichteten und deshalb zweckmäßig mittel» Ein schreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegendem Steuererklärungen versäumt, wird mit Gestd» strafe bis 500 Mark zu der Abgabe der Steuererklärungen angehalten; auch, kann. ihm «in Zuschlag bis zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden. Wer zum eigenen Vorteil oder zrrm Vorteil eines anderen vorsätzlich bewirkt, daß di« »ach dem Einkommensteuergesetze und Kapitalertragsteuevgcsetze zu entrichtende Einkommen- bezw. Kapital» ertragsteuer verkürzt wird, wird wegen Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe im fünf vis zwanzig fachen Betrag« bezw. im ein- bis zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Steuer bestraft. Nebm der Geldstrafe kann auf Gefängnis und unter Umständen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte so wie auf Bekanntmachung der Bestrafung auf Kosten'des Verurteilten erkannt werden (8 öS des Gin» ^ommenfteuergesetzes, 8 12 des Kapitalertragsteueraefetzes und 88 359 ff. der NeichsaLgabenordnung), -Irr fahrlässig als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen bewirkt, daß die Einkommensteuer und Kapitalertvagsteuer verkürzt wird, wird wegen SteuergefährÄung mit einer Geldstrafe bestraft, di« im Höchstbetrage halb so hoch ist, wie die füll die Steuerhinterziehung angedroht« Geldstrafe (8 387 der Rerchsabgobenordnung). IV. neu Deutsche zu vier aus der Erde", sollten wir uns täglich und stündlich erinnern. Es ist das A und das O unserer Feinde auch heute noch und kenn .ichnet das Geschick, dem man unS ausltefern will, bcher als Abhandlungen. Wer am ersten und tieff.eu gc- werden würde, der wirtschaftlich Schwache oder Kröf- darüber unS MSejMLoerzufeLea» würde dem OessenMche Aufforderung ur Abgabe einer Steuererklärung fUr die Veranlagung zur Einkommen» euer für das Rechnungsjahr W20 und einer Kapilalerlragssleuererkiürung. i. Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf Grund dieser öffentlichen Aufforderung sind erpflichtet: I .) allo im Finanzamtsbezirk wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhalten» m selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Nichtdeutsche); 2 .) sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reiche zu wohnen oder sich aufzuhalten, im inanzamtsbezirk Grundbesitz haben oder ein Gewerbe oder eine Erwerbstätigleit ausüben oder Be ige aus öffentlichen, imrcrhalb des Finanzamtsbezirks gelegenen Kassen mit Rücksicht auf früher« oder tgenwärtige dienstliche oder Berufstätigkeit erhalten, soweit die vorstehend Genannten im Kalender uhr 1920 oder in dem während dieses Kalenderjahres endenden Wirtschafts. (Betriebs-) Jahre ein euevbares Einkommen von mehr als 10 OVO Mark bezogen haben. Steuerpflichtige, deren Einkommen in diesen Zeiträumen weniger als 10 000 Mark betragen at, können eine Steuererklärung freiwillig abgeben. Die Steuererklärung eines Ehemanns muß das Einkommen seiner Ehefrau mitumfassen, so- ern die Ehegatten nach 8 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind und nicht dauernd »on einander getrennt leben. Die Steuererklärung eines nach 8 2 Nr 1 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtigen Haus haltungsvorstandes muß das Einkommen seiner zu seiner Haushaltung zählenden minderjährigen Kinder (eigene Abkömmlinge, Stief-, Schwieger-, Adopitiv- und Pflegekinder sowie deren Abkömm linge) mitumsassen, soweit es sich nicht um Arbeitseinkommen der Kinder handelt. Die Steuererklärung ist für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormundschaft oder unter «lterlicher Gewalt stehen und selbständig zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, von dem Pfleger, Vormund oder Träger der elterlichen Gewalt abzugeben. Wer durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, die Steuerettlärung obzugeben, kann die Erklärung durch Bevollmächtigte abgeben lassen. Für einen Steuerpflichtigen, der nach dem Beginne des Rechnungsjahres (1. April 1920), aber vor Abgabe der Steuererklärung verstorben ist, ist die Steuererklärung, soweit ein Testamentsvoll strecker oder ein Nachlaßpfleger die Verwaltung des Nachlasses übernommen hat, von diesen Personen, andernfalls von den Erben abzugeben. Ist ein Einkommen auf Grund besonderer Buch- oder Geschäftsabschlüsse oder auf Grund von Bilanzen ermittelt, so sind Abschriften dieser Buch- oder Geschäftsabschlüsse oder Bilanzen der Steuer erklärung beizufügen. Soweit es sich um Einkommen handelt, das nur durch Schätzung ermittelt werden kann, steht es dem Steuerpflichtigen ft ei, di« Schätzung solcher Einkommensteil« selbst vorzunohmen und unter Mitteilung der Tatsachen, auf die sich die Schätzung gründet, deren Ergebnis in di« Steuererklärung -inzutragen oder nur die Tatsachen anzugeben, die er zur Ermittelung de» Einkommen« beizubringen -ermag. . Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten werden ersucht, die Steuer erklärung unter Benutzung des vorgeschxiebeneu Vordruck» in der Zeit vom 1. bi» mit 31. März 1921 beim Finanzamt einzureichen. Di« Vordrucke für die Steuererklärung können vom Finanzamt be zogen werden. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz nicht am Sitze des Finanzamts haben, liegen Vordrucke auch bei der Gemeindebehörde bereit. Die Zusendung der Vordrucke durch das Finanzamt kann nur erfolgen, wenn Lem Antrag ein mit AnsHüft versehener Fretumschlag bei- gefügt ist. Di« Verpflichtung zur Abgab« einer Steuererklärmtg ans Grund dieser Aufforderung besteht auch dann, wen» ei« Vordruck nicht zugestuwt worden ist. II. Nach der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 3. Januar 1921 Wer di« Abgabe der Kapitalertragsteuererklärung (abgedruckt im Zentralblatt für das Deutsch« Reich 1921 Seite 41) ist auf Grund öffentlicher Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet: Wer in der Zeit vom 31. März bi» mit 81. Dezember 1920 fällig gewordene Kapitalerträge der nachbezeichneten Art: 1 .1 Zinsen von Hypotheken und Grundschulden, Renten von Rentenschussden, 2 .) Zinsen von Forderungen, die auf Grund einer Vereinbarung entrichtet werden, insbe- sondere Lus Darlehen, Kautionen, Hinterlegungsgeldern, Abrechnungsgeldern, Kontokor- 'rent- und sonstigen Guthaben, Zinsen von Warenforderungen, gesetzliche Zinsen usw. (aus genommen Sparkassen- und Bankzinsen), S.) vererblich« Rentenbezüge, 4 .) Diskontbeträg« von inländischen Wechseln und Anweisungen, einschließlich der Schatz wechsel, 5 .) alle ausländischen Kapitalerträge, auch aus Wertpapiere», dezogen hat. Diese Verpflichtung besteht ohne Rücksicht auf die Höhe der bezogenen Erträge und auch dann, wenn die oben bezeichneten Erträge in einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Be triebe anfallen; lediglich über Diskontbeträge (Nr. 4) ist eine Erklärung nur abzugoben, soweit es sich um Kapitalanlagen handelt. Die Steuererklärung eines Ehemannes muß das Einkommen seiner Ehefrau mittrmfassen, so fern beide Ehegatten nach 8 4 Abs. 4 des Kapitalevtragsteuerg«:setzes steuerpflichtig sind und nicht dauernd voneinander getrennt leben. Für minderjährige Kinder hat der Trager der elterlichen Gewalt auch dann eine selbständige Steuererklärung abzugeben, wenn ihm die Nutznießimg am Vermögen dec Kinder zusteht. Für Per sonen, di« unter Pflegschaft oder Vormundschaft stehen, ist die Steuererklärung vom Pfleger oder Vormund abzugeben. Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung Derpflichttqen haben, soweit sie nach Abschnitt 1 zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung auf Grund öffentlicher Bekanntmachung verpflichtet sind, die Kapitalertragsteuererklärung gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung, also in der Zeit vom 1. bis mit 31. März 1921, abzugeben. Diejenigen, die vom Finanzamt Mir Einreichung einer Einkommensteuererklärung besonders aufgefordert worden sind, haben die Kapitalertragsteriererklärrmg innerhalb der für di« Einreichung der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt bestimmten Frist «bzugeben. Sämtliche Personen, a) die im Laufe des Jahres 1920 vorläufig« Einkommensteuer entrichtet haben» b) denen im Jahre 1920 Gehalts- oder Lohnbeträge für die Einkomensteuer einbehalten wor den sind, haben dem Finanzamt auf Verlangen Auskunft zu geben über die Entrichtung der vorläufigen Einkommensteuer und die Einbehaltung der Gehalts- und Lohnde trag» Zwickau II, Schwarzenberg, Aue, den 21. Februar 1921- Di« Finanzämter daselbst. lieber das Vermögen des Grünwarenhändlers Franz Emil Emmrich in Aue, Lllbett-Sir. 1Ü. wird beule am 21. Februar 1921. nachmittags 2 Ukr, das Äonkursveriahren eröffnet. Der Lokalrichler Paul Georgi in Aue wird zum Konkursverwalter «mannt. Honkurslvrderungen find bis zum 14. März 1821 bei dem Gerichte anzumelden. U« «ürd-zuv-DtfLkchlaffung «der die veibehollunji des^rnmimt«» oder die Wadi ein« «MM» Verwalters sowie Uber die Bestellung eines Gläubigerausschusfes und einirekenden Falles über die in 8132 der Äonkursvrdnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldele» Forderungenyuls Montag, den 30. März 1921, vormittags '/«12 Ahr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. < Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Belitz haben oder zur Konkurs masse «Iwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemelnichuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, sür die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursoerwaller bis zum 10. März 1S21 Anzeige zu machen. Das Amtsgericht zu Au«. Brennstoffe.