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Wilsdruffer Tageblatt : 31.05.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-05-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192805314
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19280531
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19280531
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1928
-
Monat
1928-05
- Tag 1928-05-31
-
Monat
1928-05
-
Jahr
1928
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 31.05.1928
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Sonntagsbeschäftigung. Nach Len Vorschriften der Gewerbe ordnung (Z 105 b Abs. 2 in der Fassung der Verordnung vvm 2. 1919) dürfen im Handelsgewerde Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Feiertagen sowie Festtagen nicht be schäftigt werden. Von dieser allgemeinen Vorschrift sind nun be- Dmmte Ausnahmen Mgeiassen. Eine kürzlich vom -Oberlandes- gericht Hamm getroffene Entscheidung hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Lie Beaufsichtigung der zu Reklamezwecken er leuchteten Geschäftsräume als nach -der Gewerbeordnung verbo tene Sonntagsarbeit anzusehen sei oder nicht. Das Oberlandes gericht ist zu einer Bejahung dieser Frage gekommen. Eine Aus nahme von dem Beschäftigungsverbot ist zulässig, wenn es sich um eine Schadensverhütung handelt. Insofern ist also eine Be wachung am Sonntag zulässig, wenn diese im Himblick auf die Beschaffenheit der Anlage notwendig ist oder wenigstens nach verständigem Ermessen als notwendig gehalten werden darf. Wnd dagegen der die Bewachung erfordernde Zustand der An lagen von dem Unternehmer selbst durch ungewöhnliche und rew willkürliche Maßnahmen herbeigeführt, so liegt ein Fall auch am Sonntag zulässiger Bewachung nicht vor, und es dürfen zur För derung solcher Maßnahmen Angestellte im Handelsgewerbe an Sonntagen nicht beschäftigt werden. Eine Erleuchtung der Ge schäftsräume und Schaufenster zu Reklamezwecken ist eine solche willkürliche Maßnahme des Unternehmers. Er darf deshalb zu der Beaufsichtigung der Beleuchtung Angestellte nicht verwenden. Ist eine Aufficht über die Beleuchtung erforderlich, so bleibt ihm kein anderer Ausweg, als dieselbe Hann einfach zu unterlassen, da er sich sonst strafbar macht. Es handelt sich in solchen Fällen um nichts anderes, als um eine — wenn auch nur indirekt ausgeführte — Beschäftigung von Angestellten zu Reklamezwecken. Warnung für Auswanderungslustige. Im September vori gen Jahres hatte ein Kolonist aus Brasilien in einer Dresdner Zeitung ein Heiratsgesuch aufgegeben, nach welchem er eine in der Vieh- und Milchwirtschaft erfahrene Frau suchte. Er bezeichnete sich als Besitzer einer 156 Morgen großen Kolonw mit sechs Pferden, 12 Stück Rindvieh, 80 Schweinen und viel Geflügel und sandte den Frauen, die brieflich mit ihm in Ve.b'ndung ge- Neten waren, eine Skizze seiner Besitzung zu, in der er einen Park, em ansehnliches Wohnhaus, ein großes Stallzebäude und drei Nebengebäude eingezeichnet hatte. In Wirklichkeit besteht sein überschuldeter Besitz aus einem Rohbauwvhnh.i'is mir e nem Tisch zwei Stühle/, emer Kommode, drei Betten, drei Kühen, einigen Schweinen und wenig Geflügel. Während die Frauen, die auf Grund des Heiratsgesuches mit dem fraglichen Kolonisten brieflich in Verbindung getreten waren, nach eingeholter behörd licher Erkundigung über die von dem Kolonisten gemachten An gaben sich weitere Zuschriften von ihm verbaten, da er ein großer Schwindler sei, hat eine Frau aus Dresden dem Angebot ohne weiteres Glauben geschenkt und ist ausgewandert. Dort angelangt, wurde sie schwer enttäuscht und bittet jetzt ihre hie sigen Verwandten flehentlich um Geld zur Rückreise. — Das Landeskriminalamt, von dem schon wiederholt vor verlockenden Angeboten zur Auswanderung gewarnt worben ist, erneuert diese Warnung mit dem Hinweise, daß derartige Angebote in allen Fällen mit größter Vorsicht aufzunehmen sind. Höflichkeit im Arbeitsnachweis. Dem Arbeitsnachweisange stellten wird für seine Tätigkeit strengste Unparteilichkeit zur Pflicht gemacht. Er muß zuverlässig und im Besitze starker Ner ven sein, und er muß selbst in den unangenehmsten Fällen sich jederzeit dem Publikum gegenüber höflich erzeigen. Das aber fft nicht immer leicht. Man muß nämlich berücksichtigen, baß allein schon Lei ständigem starken Publikumsverkchr sich seicht Meinungsverschiedenheiten ergeben -können, umsomehr bann, wenn das PrMikum wie hier sich aus Menschen zusammensetzt, die infolge ihrer gebrückten L a g e leicht erregbar, verärgert und »u Widersprüchen geneigt sind. Zurückhaltung zu üben, ist in solchen Fällen eine wertvolle Eigenschaft. Noch besser ist es, wenn darüber hinaus ein gutes Wort zur Beruhigung gesprochen und versucht wird, in sachlicher und höflicher Weise falsche Auffassun gen zu zerstreuen. Bei aller gebührenden Höflichkeit wird man sich natürlich hüten müssen, des Gutenzuvi es zu t un. Näher liegt noch die Gefahr, in der Anwendung von Höflichkeitsformeln gegenüber den im Arbeitsnachweis verkehrenden Personen auf° fallende Unterschiebe zu machen. Zur Unparteilichkeit des Arbeitsnachweises gehört ein gleichmäßiges korrek tes Verhalten Arbeitgebern und Arbeitnchmern gegenüber. Das verpflichtet natürlich auch die Besucher des Arbeitsnach weises zu einem taktvollen Benehmen ihrerseits. Dresen beach tenswerten Knigge unterbreitet das Landesarbeitsamt Sachsen den Angestellten seiner Arbeitsämter zur gefälligen Befolgung. Knospenwicklerschäden werden der Hauptstelle für gärtne rischen Pflanzenschutz in Pillnitz verschiedentlich gemeldet. Die Beobachtungen in Gärten und Plantagen zeigt auch tatsächlich in diesem Jahre einen starken Knospenwicklerbefall besonders an Apfelbäumen. Dor allem findet man den grauen und roten Wick ler, die nach der Färbung ihrer in den Knospen eingesponnenen und fressenden Räupchen benannt sind. Sie sind zu bekämpfen, wenn gerade beim Auchrechen der Knospen — nicht erst nach dem Einspinnen der Räupchen — mit einer Arsenkalkbrühe gespritzt wirb, die am wirtschaftlichsten mit einer Kupferkalkspritzung gegen Vie Schorfkrankheit zu vereinigen ist. Beide Knospenwickler haben eine etwas verschiedene Entwicklung. Der Falter bes grauen, der Iuni/Iuli, etwa zu derselben Zeit wie der bes roten, stiegt, legt seine Eier an Knospen, auf denen sie überwintern. Im April kommt das Räupchen aus, das Knospen anbohrt, und sich ein spinnt, um sich im Mai zu verpuppen. Dagegen kommt das Räup- chen des roten schon im August aus dem Ei und skelettiert Blät ter unterseits und überwintert noch unfertig in einem kleinen Ge spinst in der Nähe von Knospen, die es dann im Frühjahr an bohrt, um schließlich die Blättchen zu verspinnen. Die etwas andere Lebensweise des roten Knospenwicklers gestattet ihn durch erneute Arsenkalkspritzung im August intensiver zu bekämpfen. Diese Spritzung ist auch gegen andere fressende Schädlinge wirk sam. Bei dem mitunter großen Schaden, den die Knospenwickler durch Triebvernichtung besonders in den Baumschulen anrichten, darf kein Mittel zu ihrer Bekämpfung unversucht bleiben. Wie fühlt sich ein Stubenvogel wohl? Man merkt es einem Bogel im Käfig an, ob er sich wohl fühlt oder nicht. Wenn er sich wohl fühlt, müssen die Aeuglein munter aussehen, muß Las -Ge fieder glatt anliegen und das ganze Wesen muß von natürlicher Lebhaftigkeit aussehen. Das Tierchen darf keinen kurzem Atem haben und keine verklebte Nasenöffnung im Schnabel. Beim Ein kauf muß man darauf achten, daß man als gefiederten Stubenge- nvssen ein gesundes Exemplar bekommt. Au seinem Wohlbefinden gehört ein genügend großer Raum, regelmäßige und seiner na türlichen Lebensweise angepaßte Fütterung, sauberer feiner Stu bensand auf dem Boden des Käfigs, etwas Kalk, Z. B. ein Stück Tepia oder Mörtel von einer alten Wand, ferner sorgfältige Be- wahruirg von Zugluft, vor Nässe, vor schnellem Temperatur- Achsel und vor allem auch vor plötzlichem Erschrecken und vor ^ängsttgung. Man darf das Tierchen auch nicht etwa längerer Zeit greller Sonnenbestrahlung aussetzen. Sandberg. (Parkkonzert.) Echtes, sonniges, warmes Psingstwetter breitete sich über die waldigen Höhen des Land berges aus. Punkt 3 Ahr griff Meister Philipp zum Ta-Wock und schneidige Marfchweifen tönten in den Wald hinein und herab zum Dal. Allmählich stellten sich eine stattliche Besucherzahl ein und bei gemütlicher -Unterhaltung, -Kaffee und Bier eilten die -Plauderstunden dahin. Die Wilsdruffer Stadtkapelle spielte fleißig auf und erzielte ab und zu recht lohnenden Beifall. Am 6 Ahr endete das erste -Konzert. Der Berg -leerte sich; denn die Erde war noch nicht so erwärmt, daß ein längeres Sitzen im Freien dies zu-ließ. Hoffentlich erfreuen sich die weiteren Park konzerte -jeden Donnerstag eines zahlreichen Besuches; Ovtsein- wo-hner und SommerfriWer wünschen abwechselnde Anterhal tung, dann möchten auch derartige Veranstaltungen unterstützt werden. Munzig. Der Turnverein Miltitz-Roitzschen (D. T.) hat am vergangenen Mittwoch Fabrikbesitzer Eduard Seidel aus Dankbarkeit für seine großen Verdienste um den Verein, für die jederzeit freundliche Unterstützung in finanzieller Hinsicht, durch Aeberreichung einer Jahn-Ehrenurkunde zum Ehrenmttglied er nannt. Aus diesem -Grunde -versammelte sich die gesamte Turner- schäft -im geräumigen Hofe der Seidelschen Fabrik. Nach -der An sprache des Vorsitzenden boten beim Fackelschein die Turnerin nen rhythmische Aebungen und Volkstänze und die Turner Frei- und Barrenübungen. * Vereinskalender. Priv. Schützengesellschaft Wilsdruff. Donnersstag, den 31. Mai im ,Schützenhaus" Hauptversammlung. Kirchenchor. Freitag Aebung. Anakreon. Freitag punkt 8 Ahr -Singestunde. Militärverein. Sonnabend, 2. Juni Monatsvers-ammlung. Grund- und Hausbesitzerverein. Sonnabend 8 Ahr „Ton- ihalle". Wetterbericht Zeitweise auffrischende Winde aus Nordwest, leicht bewölkt, TemperaturrüUang, -Gewitterneigung, -im -übrigen Auftreten von -leichten Niederschlägen. Sachsen una Nachbarschaft^ Gteuerkurszettel für 1928. Im Reichsanzeiger vom 30. Mai erschien der Steuer kurszettel, der für die Vermögenssteuerveranlagung für 1928 maßgebend ist. Gegen die in dem Steuerkurszettel festgesetzten Steuerkurse kann binnen einer Ausschlußfrist von einem Monat, also in der Zeit bis spätestens 30. Juni, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist an den Reichsminister der Finanzen (nicht an den Reichsrat oder andere Behörden) zu richten, über den Einspruch entscheidet der Reichsminister der Finanzen mit Zustimmung des Reichsrats endgültig. Die Entscheidung über den Einspruch wird im Reichsanzeiger veröffentlicht werden; Einzelbenachrichtigungen über die Entscheidung werden nicht ergehen. * Oie erfolgreichsten Bisamrattenfänger Sachsens. Die erfolgreichsten Bisamrattenfänger Sachsens haben die drei für das Jahr 1927 ausgesetzten Landes prämien erhalten, und zwar: Artur Badstübner, Obercrinitz, für insgesamt 282 im Kalenderjahr 1927 amt lich als von ihm erlegt gemeldete Tiere die erste Prämie von 300 Mark, Paul Möbus, Lichtenstein-Callnberg, für 261 Tiere die zweite Prämie von 200 Mark und Robert Tichy, Stollberg i. Erzgebirge, für 225 Tiere die dritte Prämie von 100 Mark. Ihnen allen ist zugleich die An erkennung über hervorragende Erfolge von der Staat lichen Landwirtschaftlichen Versuchsanstalt, Dresden, als der Zentralstelle des sächsischen Bisamrattenbekämpfungs dienstes, ausgesprochen worden. Dresden. (Festnahme von Münzver- becher n.) Von der hiesigen Polizei wurde am 18. Mai eine Frauensperson sestgenommen, die aus Berlin ge kommen war, um hier falsche Fünfmarkstücke abzusetzen. Der Kriminalpolizei ist es nunmehr gelungen, auch den Komplizen der Frauensperson in Berlin zu ermitteln, so vaß seine Festnahme erfolgt ist. Er hat die ihm zur Last gelegte Verausgabung von Falschgeld teilweise zugegeben. Während die Frau hiesige Geschäfte aufsuchte und hierbei die Falschstücke an den Mann brachte, betätigte sich der Festgenommene als Auspasser. Er warnte die Frau, so bald er merkte, daß sie von den Geschäftsleuten verfolgt wurde, und nahm die erlangten Waren von ihr in Emp fang und ergriff damit die Flucht. Er wurde der hiesigen Staatsanwaltschaft zugeführt. Weitere Ermittelungen sind noch im Gange. Döbeln. (60 Jahre Albert-Zweigverein.) Der seit beinahe 15 Jahren unter der Leitung von Frau Amtshauptmann Drechsel bestehende Albert-Zweigverein in Döbeln beging den Tag seines 60jährigen Bestehens. Aus Anlaß dieses Jubiläums veranstaltete der Verein in der Woche vom 20. bis 26. Mai eine Ausstellung „Mutter und Kind" des Kaiserin-Auguste-Viktoria- Hauses in Berlin in den Räumen des Stadtmuseums in Döbeln. Bei der am 23. Mai stattgefundenen Festfeier überbrachte der Vorsitzende des Albert-Vereins in Dres den, Geheimer Nat Michel, dem Zweigverein die Glück wünsche des Hauptvercins. Mit dem Ehrenkreuz des Albert-Vereins wurden ausgezeichnet die Vorstandsmit glieder Frau Mcdizinalrat Becker, Frau Schuldirektor Pönitz, Frau Dr. med. Hofmann, Frau Roßberg-Trcbanitz und der Schatzmeister, Fabrikant Knobloch; außerdem erhielten vier langjährige Vereinsmitglieder eine Ehren urkunde des Direktoriums des Albert-Vereins. Frankenstein. (Schießerei und Messer- stecherei.) Nachdem bereits vor kurzem bei einer Schießerei in dem zum Ritterguts Wegefahrt gehörenden Kohlenhause zwei Männer angeschossen wor ben waren, entstand nunmehr am Bahnhof Frankenstein eine Schießerei und Messerstecherei. Drei der Beteiligten, dis neue Stichwunden erhalten hatten, mußten ärztliche Hilfe aufsuchen. Plauen i. Vogtland. (Tätliche Auseinander- setzun g.) Vor dem Eingang zum Bahnhof Syrau kam cs zwischen mehreren jungen Leuten wegen eines Mäd- cheM zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf ein Müllergeselle aus Mühltroff von feinem Gegner durch einen Revolverschuß im Gesicht verletzt wurde. Neue Straßensperrungen. Die Staatsstraße Leisnig — Strehla wird wegen Bauarbeiten vom 4. bis 6. Juni von der Stadt grenze Mügeln (Molkereistraße) bis Kilometer 12,7 für allen Fahr- und Reitverkehr gesperrt. Der Verkehr wird über Grauschwitz verwiesen. Wegen Masssnschuttarbeiten wird die Staatsstraße von Hermsdorf nach Raum zwischen dem Gasthof in Hermsdorf und dem Raublochweg für die Zeit vom 29. Mai bis zum 5. Juni 1928 für allen Fährverkehr ge sperrt. Dieser wird über die Straße Pirna—Letschen und über die Bielatalstraße verwiesen. Wegen Pfta' ^arbeiten wird die Staatsstraße von Chemnitz nach Mittweida zwischen Chemnitz- Ebersdorf — Abzweigung der Staatsstraße nach Franken berg — und Oberlichtenau vom 4. bis zum 30. Juni für allen Fahr- und Reitverkehr gesperrt. Der Verkehr zwischen Chemnitz und Oberlichtenau und umgekehrt wird aus die Staatsstraße über Ortelsdorf und Niederlichtenau verwiesen. Wegen Walzarbeiten (Tränkschüttung) wird die Staatsstraße Zittau —Görlitz zwischen Kilometer 17,662 und 22,326 in Flur O'tritz und Leuba vom 30. Mai bis zum 19. Juni 1928 für allen Durchgangs-, Fahr- und Reitverkehr gesperrt. Der Verkehr Zittau—Görlitz wird auf der Staatsstraße über Herrnhut—Bernstadt und der von Nikrisch nach Ostritz über Tauchritz—Kiesdorf ver wiesen. Die wegen Beschotterung der Harthastraße in Flur Dänkritz am 21. Mai 1928 verfügte Sperrung ist seit dem 27. Mai aufgehoben. Tagungen in Sachsen Für soziale Erziehung. Der Evangelisch-Soziale Kongreß in Dres den wurde durch einen feierlichen Gottesdienst in der Kreuz- kirche eröffnet. Den ersten Vortrag des Abends hielt Ministe rialdirektor Dr. Kästner-Berlin über „Volksschule und soziale Betätigung". Volksschule ohne soziale Betätigung sei nur Betrieb, Schale ohne Kern. Das Glück und das Wesen der Volksschule sei es, Schule des Volkes zu sein, ohne Abgangsprüfung und Berechtigungsschein, gleich berechtigt neben der Familie, ost die einzige Kinderstube. Den Menschen der Schule dränge sich fortlaufend die soziale Ver pflichtung auf, die zwangsläufig zu sozialer Betätigung werde. Der Lehrer wachse über den Stundengeber hinaus zum Volks bildner. Es komme nicht mehr nur auf Lernen und Können, sondern auf Kennen an. Die Pädagogik werde so zur Sozial pädagogik. Dann hielt Regierungsrätin Dr. Heynachcr- Berlin den zweiten Vortrag über „Jugendbewegung und soziale Verantwortung". Die Jugend bewegung sei aus der besonderen Situation der bürgerlichen Jugend Deutschlands um die Jahrhundertwende als Protest gegen Unwahrhaftigkeit und Scheinkultur erwachsen. Heute sei die Jugendbewegung wieder eingemündet in das Leben des Volkes, aus dem sie einmal ausbrach. Es sei deshalb zu hoffen, daß aus dem Geiste der Jugendbewegung, un geachtet der Trennung der Anschauungen und Wege, gewisse sittliche Grundkräftc auch das politische Leben durchdringen werden. Oeuischer Karitasiag. Der 28. Deutsche Karitastag in Dresden wurde mit einer Pontifikalmesse in der katholischen Hof- und Propsteikirche, die der Bischof von Meißen, Dr. Christian Schreiber, zele brierte, eröffnet. Am Vortage halten bereits der Zentralrat des Deutschen Karitasverbandes sowie der Zentralvorstand interne Beratungen abgchalten, an denen die Vertreter sämt licher deutschen Diözesen teilnahmen. Vom Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, Kardinal Bertram, Bres lau, vom päpstlichen Nuntius Pacclli sowie von zahlreiche« anderen Bischösen sind Glückwunschschreiben eingegangen. Bischof Dr. Schreiber nimmt persönlich an der Tagung (eil. Außerdem weist die Teilnehmerliste Namen hervorragender Persönlichkeiten der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Gesundheitsfürsorge aus. Vom Reichsarbeitsministe rium ist Ministerialdirektor Ritter erschienen, vom Reichs- inncnministerinm Ministerialrat Prof. Dr. Taute, als Ver treter des Präsidenten des Rcichsgesundheitsamtes Direktor Dr. Frey; als Vertreter des Preußischen und des Deutschen Städtetagcs Vizepräsident Dr. Elsaß, für den Deutschen Landkreistag Amtshauptmann Dr. Venus, Dresden. Die sächsische Regierung ist durch Arbcitsminister Elsner, die Stadt Dresden durch Oberbürgermeister Dr. Blüher und Stadtrat Dr. Richter vertreten. Alle großen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, das Deutsche Rote Kreuz, der Zentralwohlfahrtsausschuß der christlichen Arbeiterschaft, der 5. Wohlfahrtsverband, die Zentralwohlsahrtsstelle der deut schen Juden, ferner der Katholische Volksverein M.-Gladbach, die Katholische Schulorganisation Deutschlands haben ihre Vertreter entsandt. Arzte, Theologen, Juristen und Kom munalpolitiker und zahlreiche Vertreterinnen von Ordens genossenschasten machen die übrigen Tagungsteilnehmer aus. Der noble Bittenbesitzer. Ein Opfer seiner Noblesse wurde ein Leipziger junger Mann, und zwar auf folgende, gewiß nicht alltägliche Weise: Auf der Elster kippte ein mit zwei jungen Leuten besetztes Ruderboot um. Triefnaß kletterten die beiden ins Wasser Gefallenen ans Ufer, wo ein freundlicher Herr mit einem Zylinder ans dem Kopf sie empfing und sie einlud, in seiner Villa sich zu erholen. Die beiden jungen Leute nahmen diese Einladung mit Dank an. In der Villa erhielten sie nicht nur trockene Kleider, son dern jeder auch noch ein Säckchen mit alten Silbermünzen. Außerdem schenkte ihnen der Villenbesitzer, als sie sich ent fernten, noch Strümpfe, Hemden, eine Halskette und eine Mundharmonika. Allerdings hatte dieser freundliche Herr während der Unterhaltung mit seinen Schützlingen auch noch einen Trommelrevolver auf den Tisch gelegt; er sei so allein, sagte er, und da müsse er sich vorsehen. Die beiden aus dem Wasser Gezogenen sanden die Geschichte schließlich bedenklich und erzählten der Polizei von dem Vorkommnis. Diese sah sich die Villa an, sand den Herrn Besitzer hinter einem Klub sessel versteckt und nahm ihn fest. Es stellte sich heraus, daß man es mit einem vorbestraften Fürsorge zögling zu tun habe, der in die Villa einen Einbruch ver übt und einen großen Popen von Kleider» und Wasche sich zum Mitnehmen auf die Seite gelegt hatte. Er hat dann auch gleich einen weiteren Einbruch eingestanden.
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