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MitlsssisnLl in SisM unrl i-snri Haskil liiv Wi^lsoksttsps^si, l,is1v Vin- S S Air lucken Stuhlpoltcrer, Dekorationsmaler, Feilen dauer, Stoßer, Friseusen, Hausmädchen in Piivmftelluna, mit u ovne Kochkennmiffen Hausmad.den in Gastwirtschaften Scholarin männliches und weiblideS Personal für die Landwirtschaft. SchM AMMW.'KZkM Lange Straße 1S Fernruf 695 SÜLN erleäixt Iknen ^ukträb kü . E A MMY6N6N H vs68ÜNßsI.ää6N ks-kSusrä Fekner 5m Xsrkl AkkaMmaGllg andie sflsaGslhtKllhlerW! Wir geben hierdurch bekannt, das nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes der Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei — Lifte 4 — durch den plötzlichen Tod des Listenführers LxLellenr vr. Heinre keine Aeadrrung erfährt. Der Wahlvorschlag bleibt also voll gültig. Rach der Wahl treten dann die dem verstorbenen Liftenführer folgenden Bewerber: Direktor Dr. Rudolf Schneider, Machwitz. Ehefrau Dr. Doris Hertwig-Dünger, Oberlößnitz, MalerobermeiAer Karl Hoffmann, Dresden, usf. der Reihenfolge nach und nach Maßgabe Ler volksparteilichcn Stimmenzahl in den Reichstag ein. Deutsche Volkspartei Ostsachsen (Liste 4). Grundstücke oder persönliche Nutzungs- oder Gebrauchsrechte eingeräumt hat, durch deren Berücksichtigung sich der Betrag der vom Unternehmer zu leistenden Gesamtent schädigung erhöhen würde. Schließlich wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Beteiligten solche nur ihnen bekannte Umstände, aus denen An sprüche auf außergewöhnlich hohe Ent schädigungen hergeleitet werden könnten, im Enteignungsversahren anzuzeigen ha ben, widrigenfalls diese Umstände bei der Entschädigungsfeststellung im Enteignungs- Verfahren nicht berücksichtigt werden wür den. Amtshauptmannschaft Meißen als Ent eignungsbehörde, am 16. Mai 1928. veÜrnliiGe Mahnung Die am 15. Mai fällig gewesene Vermögen steuer, die Einkommensteuer für die Landwirt schaft, werden hiermit zur Zahlung öffentlich er innert. Weitere oder einzelne Mahnung erfolgt nicht. Sind die hier gemahnten Beträge nicht nach Ablauf einer Woche an die Finanzkasse entrichtet, so werden die Beträge nebst Verzugszinsen vom Fälligkeitstage ab, soweit es sich um Beträge bis einschließlich 1<M Reichsmark handelt, unter An nahme des Einverständnisses des Schuldners, durch Postnachnahme kostenpflichtig eingezogen werden. Bei Nichteinlösung der Posmachnahme werden die geschuldeten Beträge ohne weitere Mahnung nn Verwaltungswege kostenpflichtig beigetrieben werden. Nv ss e n, am 18. Mai 1828. Das Finanzamt. An alle Angehörigen technischer Berufe. Am 23. April 1928 ist an die Reichspartei des Deutschen Mittelstandes, z. H. Herrn Obermeister Kaiser, Dresden, folgender Brief abgegangen: „Nachdem Sie entgegen Ihren Zusiche rungen, die Belange der Techniker bei der Aufstellung der Wahllisten für die Reichstagswahl gebührend zu berücksich tigen, denr von uns in Vorschlag ge brachten Kandidaten nicht in einem der drei Wahlkreise an sicherer Stelle genannt haben, und uns auf telephonische Anfrage bei der Reichsleitung in Berlin mitgeteilt worden ist, daß diese Kandidatur auch nicht auf der Reichsliste vorgesehen ist, sehen wir uns veranlaßt, unsere Mitglie der und die der uns nahestehenden Ver bände in Kenntnis zu setzen, daß sie von der „Wirtschaftspartei" keine Vertretung ihrer Interessen zu erwarten haben". Reichsverband Deutscher Technik, Landes- gruppe Sachsen gez. Arthur Gawehn. Sächsischer Ingenieur- und Architekten-Ber- ein (Berbandsverein des Verbandes Deut scher Architekten- und Ingenieur-Vereine) gez. Dr. Ing. Müller. Verband Deutscher Diplom-Ingenieure, Bezirksverband Dresden gez. Dipl.-Ing. Mierisch. Bund Deutscher Architekten gez. v. Wittern." Dagegen steht an 3. Stelle der Liste der Deutschnationalen Bolkspartei ein Vertreter der technischen Berufe, Herr Baurat und Baumeister Paul. Deshalb wählen alle Techniker, Ingeni eure, Architekten nur die Liste 2 Sachsen ist ein Staat ui soll eis Staat Wien. Wir wollen im Rahmen des deutschen Reiches unser Jahrhunderte altes Eigenleben fortleben. Dafür ist kein Platz im Einheitsstaat, auch nicht im „dezentralisierten Einheitsstaat" — wie das neueste irreführende Schlagwort derer heißt, de nen der Staat Sachfen nichts gilt. Ein Staat kann nur fein oder nicht sein. Bismarck kannte seine Deutschen, als er das Deutsche Reich als Vereinigte Staaten schaff. Es soll nicht in unsere Angelegenheiten von Berlin hineinregiert werden, MdIellWMiWle Partei tritt klar und offen für die Eigenstaatlichkeit Sachsens ein. Es lebe Sachsen! Suche für 1. Juni 2 juaje beute nicht unter t 8 Jahren, in allen landwirtschaftlichen Arbeiten bewandert, zu Gespannen. Nur solche mit guten Empf hlungen wollen sich melden. Risse, Ssra. Murs MkMilnWlk, Wilsdruff, Wielandstratze 35 I erbteilungskalber preiswert zu verkaufen. Angebote unter PH. an die Geschäftsstelle d. Bl. erbeten. Hletsuto Von Montag, d. 2t. b. ab stellen wir einen großen Transport Ori- Sst-reitM- Hollälldrr liUbe trage» d ««d mit ZS Kälber«, mit großer Auswahl in unseren Stallungen unter günstigsten Zahlungsbe dingungen sehr preiswert zum Verkauf. Schlachtvieh wird z« höchsten Preise» in Zahlung genommen. 8ebk.FnS,MlMst.L^ Lilie l/Ssrnung Ü85 56lb5tSMgM MtelstMües. Das Reichskartell des deutschen Mittel standes und sich ihm anschließend das Ber liner Kartell des selbständigen Mittelstandes sowie der Jnnungsausschuß erlassen eine „Warnung für Handel, Handwerk und Gewerbe", in der gegen die maßlose Zersplitterung des deutschen Volkes in ungezählte neue poli tische Parteien Stellung genommen wird: „Unter der Maske aller möglichen Pariei bildungen versuchen allerhand unverant wortliche Elemente, die in den Organisa tionen des deutschen Mittelstandes nicht die geringste Bedeutung haben, sich in den Vordergrund zu schieben. Wir nennen insbesondere eine sog. Reichspartei für Handwerk, Handel und Gewerbe neben ähnlichen Gebilden. Alle derartigen Ver suche bedeuten eine verderbliche Schwächung des Einflusses der selbständigen Berufsstände des deutschen Volkes in den kommenden Parlamenten. Alle für derartige Gebilde abgegebenen Stimmen fallen unweiger lich unter den Tisch, denn es erscheint aus geschlossen, daß auch nur eine dieser Rich tungen in irgendeinem Wahlkreis 60000 Stimmen zusammenbringt. Wir fordern deshalb den gesamten deutschen Mittel stand auf, diesen neuen Gruppeubildungen keine Stimme zu geben, sondern nach pflichtgemäßem Ermessen und den Erfahrungen der verflossenen zehn Jahre denjenigen politischen Parteien die Stim me zu geben, zu denen man nach ihrer bisherigen Arbeit in den Parlamenten vom Standpunkt des gewerblichen Mittel standes für die Zukunft Vertrauen haben kann." Das kann nur die IMMmk MMtn sein. MtliLe OerliünSjgAngt« 46wl.) am 5. Mai 1928. 3. A-: Dr. Kuntze. I. Nachtrag zur Schankerlaub-mssteuerordnung für den Beztrksverband d. Amtshauptmannschoft Meißen einschließlich der Städte Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff. Der Bezirkstag hat beschlossen, 8 1 der Steuer- »rdmmg folgende Fassung zu geben. 81- Gegenstand der Steuer. Die Erlangung der Erlaubnis zum ständigen Betrieb einer East- oder Schankwirffchaft und des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus nach 8 33 Reichsgeweckeordnug, sowie zum Abhalten von Danzvergnmzungen, Singspielen u. theatralischen Aufführungen im Bezirke des Be- zirksveibandes der Amtshauptmannschast Meißen einschließlich der Städte Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff unterliegt einer einmaligen Abgabe nach den nachstehenden Bestimmungen. Dieser Nachtrag tritt mit seiner Bekannt machung in Kraft. Mei ß en, den 25. November 1927. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschast Meißen. Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. (Stpl.) Schmidt, Amtshauptmann. « Be». Vbd. 26. Genehmigt in Ermächtigung des Kreisausschusses. Kreishauptmannfchaft Dresden, Das Gesamtministerium hat mit Ver ordnung vom 25. April 1928 auf Grund von §§ 1 und 2 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (Gesetz und Verordnungs blatt Seite 153) der Aktiengesellschaft Säch sische Werke in Dresden für die Herstellung zweier elektrischer Starkstromleitungen von Weistropp und Oberwartha nach dem Um spannwerk Dresden-Nord in Niederwartha nach den genehmigten Plänen das Ent eignungsrecht verliehen. Nach der Verord nung über die Enteignung für Starkstrom leitungen vom 15. Mai 1923 (Gesetzblatt Seite 106) ist das abgekürzte Verfahren an- zuwenden. Nach 8 35 Absatz 1 des Enteignungs- gesetzes ist die Amtshauptmannschaft Meißen beauftragt worden, das Enteignungsver fahren für das ganz Unternehmen, das die amtshauptmannschaftlichen Bezirke Dresden und Meißen berührt, durchzuführen. Infolgedessen wird gemäß 8 41 Absatz 3 des Enteignungsgesetzes bekannt gegeben, daß die Enteignungsunterlagen in der Zeit vom 21. Mai bis mit 9. Juni 1928 bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft, in den Geschäftsräumen der Aktiengesellschaft Sächsische Werke in Dresden-A., Bismarck platz 2 und in den Geschäftsräumen deren Bauleitung Chemnitz in Chemnitz, Dresd ner Straße 11, 1 zu jedermanns Einsicht ausliegen und daß Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen den Plan bei sonst eintretendem Verlust ent weder vor oder spätestens in dem noch an zuberaumenden Enteigungstermine bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft als Enteignungsbehörde anzubringen sind. Gleichzeitig wird an die Nebenberechtig ten, denen ein dingliches Recht am Gegen stand der Enteignung oder ein darauf be zügliches persönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht zusteht, die Aufforderung gerichtet, solche Rechte und die hieraus ab- zuleitendenEntschädigungsforderungen spä testens im Enteignungstermin anzumelden, widrigenfalls sie die in diesem Termin ge troffenen Festsetzungen gegen sich gelten zu lassen haben und bezüglich des Rechtes aus besondere Entschädigung im Enteignungs verfahren der Gefahr des Verlustes aus gesetzt sein würden. Ein Entschädigungsberechtigter kann Ent schädigung für Neubauten, neue Anpflan zungen oder sonstige neue Anlagen, soweit solche nicht durch die Notwendigkeit oder durch ordnungsmäßige Bewirtschaftung ge boten sind, und die hierdurch herbeigeführ ten Wertserhöhungen nur fordern, wenn die Anlagen mit Zustimmung des Unter nehmers ausgeführt worden sind, oder so weit dadurch der Wert des Grundstückes für das Unternehmen selbst erhöht worden ist. Für die Weiterführung bereits begon nener Anlagen gilt diese Beschränkung nur, soweit dem Entschädigungsberechtigten die Weiterführung auf Antrag des Unterneh mers untersagt worden ist. Diese Vorschriften sind entsprechend an zuwenden und gelten auch gegen Dritte, wenn der Entschädigungsbcrechtigte nach der Planauslegung Dritten Rechte am Lvm Lsli! Die schönsten und doch billigsten Blume« «»d Feder« immerbeiH-ss-,Dresden Scheffelstraße 12. Sin ganzes HauS voll Blumen und Fedei n, daher größte Auswahl. 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