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Die Ausgaben jur dre schristUche Reifeprüfung weiden von der staatlichen Schulaufsichtsbehörde bestimmt. Die Schüler und Schülerinnen können von der mündlichen Prü- jung weder ganz noch teilweise befreit werden. Die Reife prüfung ist durch einen Beauftragten der staatlichen Unter- richtsverwaltung zu leiten. Dieser kann nicht durch den Leiter oder einen Lehrer der Anstalt vertreten werden. Das Recht der Abhaltung der Reifeprüfungen kann durch besondere Vereinbarung der Länder, im Einzelfall auch solchen Privat schulen verlieben werden, die zwar dre Voraussetzungen des 8 2 nicht erfüllen, denen aber von der Unterrichtsvcrwaltung wegen der Erfüllung besonderer pädagogischer Ausgaben ein besonderer Wert zuerkannt wird. Private Schulen, denen nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung das Recht zur Abhaltung von Reifeprüfungen und die Anerkennung dieser Reifeprüfungen gewährt ist, werden in das beim Rccchs- ministerium des Innern geführte Verzeichnis der Anstalten ausgenommen, die zur Hochschulreife berechtigen. Die Zusatzrenie für Kriegsbeschädigte. Die Zahlung 'eines Teiles der Rente für Schwer kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene erfolgt in Form einer Zusatzrente durch die Fürsorgestellen und ist von der Bedürftigkeit des Empfängers abhängig. Der Reichsarbeitsminister hat nunmehr, wie der Landesver band der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen des Sächsischen Militürvercinsbundes (im Deutschen Reichskriegerbtind Kyffhäuser) Dresden-A, Struvestr. 31 mitteilt, eine neue Zusammenstellung der Bestimmungen über die Zusatzrente herausgegeben. Abgesehen davon, daß rentenberechtigte Witwen mit einer Witwenrente von 60 Prozent Anspruch ans die durch die fünfte Novelle zum Reichsversorgungsgesetz eingeführte erhöhte Zusatzrente von 450 Mark haben, wenn sie lediglich auf die Rente an gewiesen sind und keine versorgungsberechtigten Waisen haben, sind wesentliche Änderungen in den Grundsätzen für die Bewilligung der Zusatzrente nicht zu verzeichnen. Bei 'Witwen und Waisen von Pflegezugcldempfängcrn, die aus Grund der vierten und fünften Novelle zum Reichsversorgungsgesetz die bis zum vollen Betrage der Witwen- und Waisenrente erhöhte Beihilfe erhalten, kann gegebenenfalls auch die Zusatzrente bis zu dem vollen für die Witwen und Waisen vorgesehenen Betrage erhöht werden. Die Bestimmungen geben auch Richtlinien sür die Gewährung der Zusatzrente beim Bezug von Rente im Härteausgleich nach 8 113 N. V. G. Eine nach Bemerkung 1, Absatz 2 zu K 88 R. V. G. vorschußweise gezahlte Zusatzrente, die überhoben ist, weil das Urteil durch das Neichsversorguugsgericht wieder auf gehoben wurde, kann durch die Hauptfürsorgestelle in Aus gabe belassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zusatzrente neben Elternrente überhoben ist, soweit es sich um Beträge bis 300 Mark handelt. Im allgemeinen werden die Für sorgestellen angewiesen, in gewissen genau bezeichneten Fällen besonders wohlwollend zu verfahren und auf die wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen. Gesundheitsfeldzug auf dem Lande. Vom Reichsausschuß für hygienische Volksbelehrung. Mit einer Festsitzung wurde in Weimar die Jahresver sammlung des Reichsausschusses für hygienische Volls- belehrung eröffnet. Nach Begrüßungsansprachen erstattete der Generalsekretär des Reichsausschusses, Prof. Adam-Berlin, einen Bericht über die Tätigkeit des Reichsausschusses. Im Anschluß an die im Jahre 1926 aogehaltene Reichsgesundheits» woche, die im wesentlichen der städtischen Bevölkerung zugute kam, ist im vorigen Jahr auch die ländliche Bevölke rung stärker durch die Veranstaltung eines Gesundheitsfeld- zuges durch den Reichsausschuß für hygienische Volksbelehrung beeinflußt worden. Dieser Gesundhcitsfcldzug wurde unter dem Motto: „Tötet die Fliegen!" geführt und bot Ge legenheit, auch aus dem Lande Stützpunkte für die weitere Ausbreitung hygienischer Volksbelehrung zu schaffen. Welche Bedeutung die hygienische Volksbelehrung sür die Volksgesundheit hat, beleuchtete ein Referat von Prof. Abel- Jena Auch er betonte die Notwendigkeit des Ausbaues der hygienischen Volksbelehrung auf dem Lande, die den Haupt- bcratungsgcgcnstand der anschließenden Mitgliederversamm lung bildete. Unter der ländlichen Bevölkerung falle vielfach die höhere allgemeine sowie die höhere Säuglingssterb lichkeit auf. Auch die Tuberkulose fordere mehr Opfer unter scr ländlichen Bevölkerung als unter der städtischen. Die Ver- kehrsverbindungen zwischen Stadt und Land tragen weiter zur Ausbreitung ansteckender Krankheiten bei. Die hygienische Volksbelehrung aus dem Lande unterscheidet sich von der in städtischen Bezirken dadurch, daß die Aufklärung aus dem Lande nicht durch Schrift und Wort, sondern mehr von Person zu Person erfolgen muß Dabei sei cs wichtig, sich dem Ge dankenkreise der ländlichen Bevölkerung möglichst anzupassen und aus .örtliche Verhältnisse ganz besonders Rücksicht zu nehmenHierher gehören bemerkenswerte Schädigungen, Miß- braucke oder ungünstige Verhältnisse.aller Art, insbesondere oer Erzeugung, AUsvewayrung unv Abgabe von Nahrungs mitteln Als berufene Helfer zur Verbreitung der hygienischen Volksbelehrung haben Tierärzte, Geistliche, Lehrer, Fürsorger, Funktionäre der Krankenkassen zu gelten. Sie werden es leicht haben, auch verhältnismäßig schwierige Fragen, wie die der Impfung, der Tuberkulose und der Infektionskrankheiten durch Heranziehung ähnlicher Beobachtungen am kranken Vieh dem Landbewohner näherzubringen. Die gesetzlichen Unterlagen fehlen den Landesbehörden nicht um die hngienischc Volksbelehrung durch Kreisärzte, Oberamtsärzte usw. durchzuführen oder auf die Selbstvcr- waltungskörper cinzuwirken. Als Ausgabenkreis der hygie nischen Volksbelehrung aus dem Lande käme besonderes in Frage: die Einflußnahme auf die Bauordnung, Wasserversorgung, Regelung der Abführung von Abwässern usw., Einrichtung von Sport- und Turnplätzen, Bädern usw. Wenn Magistrat, Kreisausschuß, Staat und private Wohl fahrtspflege, Träger der Sozialversicherungen und Vereine sich ait der Aufbringung der dafür nötigen Kosten beteiligen, so erscheinen diese gering und garantieren einen Erfolg, dessen wirtschaftliche Bedeutung eine sehr erhebliche sei. So sei es zu hoffen, daß unter Heranziehung all dieser sür die hygienische Volksbelehrung auf dem Lande wichtigen Faktoren cs den Bestrebungen des Reichsausschusses vergönnt sein möge, hygienische Volksbelehrung bald auch bis ins kleinste Bauerndorf zu tragen. Dr. C. K. - politifAr Kunchchau f Deutsches Reich Deutsch-tschechoslowakischer Odervertrag. In Prag ist von dem deutschen Gesandten Dr. Eckardt und von dem tschechischen Kommissar für Grenzangelegen heiten ei» Vertrag über die Grenzoder unterzeichnet wor den, dem mehrtägige Verhandlungen vorausgegaugen sind. Der Vertrag bezieht sich in der Hauptsache auf die Unterhaltung und den Ausbau der Strecke der Oder zwischen der Eisenbahnbrückc bei Annaberg und der Olsa- mündung, der die deutsch-tschechoslowakische Grenze zum Teil folgt und sie an verschiedenen Stellen durchschneidet. Flaggengesetz im Preußischen Landtag. Der Verfassungsausschuß des Preußischen Landtages nahm den Gesetzesantrag der Regierungsparteien über das Flaggen durch öffentliche Körperschaften an. Durch die Vorlage wird die Beflaggung der Dienstgebäude, der zum öffentlichen Gebrauch bestimmten Gebäude und son stigen Einrichtungen der Gemeinden und Gemeindever bände sowie der öffentlichen Straßen und Plätze als zu den örtlichen Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung gehörend bestimmt. Das gleiche soll auch für die nicht vom Staate allein unterhaltenen öffentlichen Schulen gelten. Auch das Flaggen durch die übrigen Körper schaften des öffentlichen Rechts soll der Bestimmung des Staatsministeriums unterliegen. Annahme fand ferner ein Zusatzantrag des Zentrums, wonach für die Rsligi- onsgesellschaften keine Verpflichtung zur Beflaggung be steht. Treugelöbnis in Kiel sür das Reich. In Kiel fand die Feier zur Erinnerung an icke Er klärung der provisorischen Regierung in Kiel vor 80 Jahren vor dem alten Kieler Rathaus statt. Turn- und Sportverbände, die vaterländischen, heimatlichen und landsmännischen Verbände sowie die Studentenschaft nahmen daran teil. Dr. Ludwig Ahlmann hielt eine Ansprache, in der er auf die Vorgeschichte der Erhebung hinwies. Mit einem Hoch auf Schleswig-Holstein, das von der vieltausendköpfigen Menge begeistert ausgenom men wurde, dem Schleswig-Holstein-Lied sowie dem Ge sang des Niederländischen Dankgebets schloß die Feier. Nach einem Fackelzug hielt von dem Balkon des Rat hauses der Gauvorsitzende des Kieler Turngaues eine Ansprache, in der er betonte, daß die dem Heimatgedanken gewidmete Feier ausklingen sollte in einem Treugelöbnis kHl'bel'ei uekemMsekenei reinigt unä färbt Nerrvn- unä vsmengsräerobe bestens Lnnsbmesteile: Alfreä vürre, Vikkiruff, rsätlöksksks für oas Deutsche Reich. Rach de« gemeiusa« gesuuAeuey Deutschlandlied wurde der große Zapfenstreich gestttekt Aus Ln- und Ausland Berlin. Der Verwaltungsrat der Reichsanstalt sür Arbeits vermittlung und Arbeitslosenversicherung setzte die Wartezeit in der Arbeitslosenversicherung sür die Zeit vom 15. April biS 1. Juli 1928 aus süns Tage fest. Mit dem 1. Juli setzt die gesetz liche Wartezeit von einer Koche ein. Kattowitz. Der Präsident der Gemischten Kommission, Calonder, weilt gegenwärtig in Berlin, un in oberschlest- swen Fragen mit den zuständigen Stellen zu verhandeln. An schließend daran fährt der Präsident nächste Woche nach Warschau, um auch dort mit den zuständigen Ministerien Rück sprache über die Durchführung des Genfer Abkommens zu nehmen. London. In der Sitzung des Unterhauses wurde der An trag der Arbeiterpartei aus Verkürzung der Arbeitszeit in den Bergwerken aus sieben Stunden täglich mit 154 gegen 127 Stimmen unv gleichzeitig ein Mißtrauensantrag gegen die Regierung abgelehnt. Washington. Staatssekretär Kellogg überreichte den Ge sandten Österreichs und Ungarns die Entwürfe zu Vergleichs und Schiedsvcrträgen. - Neues aus aller Welt l Eine Marktfrau um 13 000 Mark bestohlen. Auf dem Wochenmarkt in Berlin-Charlottenburg wurde eine Witwe, die dort einen Stand mit Wurstwaren unterhält, nm ihr ganzes Barvermögen bestohlen. Bei Beginn der Ver kaufszeit hatte die Frau ihre braune Ledertasche in eine offene Kiste unter den Tisch gestellt. Als sie gegen Mittag die Tasche an sich nehmen wollte, stellte sie zu ihrem Schrecken fest, daß sie verschwunden war. Die Tasche ent hielt 13 000 Mark sowie Briefe und Geschäftspapiere. Erschießung eines Geisteskranken. Ein etwa 30 Jahre alter Mann, der vom Pförtner der Berliner Universitäts klinik verlangte, daß seine Personalien ausgenommen würden, da er sich erschießen wolle, zog auf die Frage, ob er eine Waffe bei sich habe, eine Pistole hervor. Der Pförtner, der den Eindruck hatte, es mit einem Geistes- kranken zu tun zu haben, forderte den Mann auf, mit ihm zuni Arzt zu kommen. Dieser lehnte es aber ab. Inzwischen kam ein Polizeibeamter hinzu, der das Über fallkommando alarmieren wollte, den Pförtnerraum aber uicht mehr verlassen konnte, da der Fremde ihn und den Pförtner mit der Pistole bedrohte. Ein ausmerksam ge wordener Wärter der Klinik alarmierte schließlich das Überfallkommando. Dieses erschien und forderte, nachdem Beruhigungsversuche ergebnislos verlaufen waren, den Mann auf, die Waffe abzulegen. Der Fremde erklärte jedoch, er habe noch fünf Schuß bei sich, vier seien für die Beamten bestimmt und der fünfte für ihn selbst. Als er darauf tatsächlich die Waffe anschlug, schoß einer der Polizeibeamten und traf den Fremden ins Herz. Er brach tot zusammen, die Leiche wurde beschlagnahmt. Mutter und Kind verbrannt. Infolge FunkenflugeS eines an der Lauenburger Kreisgrenze bei Wutzkow aus gebrochenen Waldbrandes fing das mit Stroh ge- deckte Gehöft des Ansiedlers Rudolf Graumann Feuer, das sich so schnell ausbreitete, daß die im Zimmer be findliche 30 Jahre alte Ehefrau und ihre beiden Kinder nur noch mit brennenden Kleidern das Freie erreichen konnten. Alle drei mußten ins Lauenburger Johanniter- krankenhaus geschasst werden, wo die Frau und das elf Monate alte Kind den schweren Brandwunden erlagen. Den Sohn erschossen, die Schwiegermutter schwer verletzt. Der Papierfabrikarbeiter Kästner aus Penig hat seinen fünfjährigen Sohn erschossen und seine Schwieger mutter durch einen Revolverschuß schwer verletzt. Di< Gründe zu der Tat liegen in dauernden Familienzwistig keiten, die dadurch entstanden sind, daß Kästner im Fe bruar 1926 von seiner Frau geschieden wurde und die Frau mit dem Kind in der Zwischenzeit zu ihrer Mutte« gezogen war. Großfeuer durch Wegwersen einer Zigarette. Aus dem Gehöft der Witwe Sahr in Jvenbusch brach Feue» aus, das vermutlich durch Fortwerfen einer Zigarette entstanden ist. Die leicht gebauten Häuser bildeten in kurzer Zeit ein Flammenmeer. Infolge des orkan artigen Sturmes geriet auch die Wirtschaft des Nachbarn Krenz in Brand, die ebenfalls bis auf das Wohnhaus eingeäschert wurde. Streichhölzer als Spielzeug. In Ilsenburg am Harz stopfte ein Schüler aus Scherz Streichholzköpfe in einen hohlen Schlüssel und brachte sie dadurch, daß er den Frau Agnes und ihre Kinder Oer Koman einer butter Von sirit^ Hermann (Moer Martin b'eucktvariLvr, ttaUe (Zasle) f71 Er müsse sich von jenem holden Wesen, das mit Herz und Sinnen in ihm ankert, auf immer trennen» sich vor ihr verbergen, um ihren ferneren Lebensweg nicht an fein lichtloses Dasein zu ketten. Einen Weg, den sie sich aber ohne ihn nicht denken kann und wünschen will! Wie töricht! Wie töricht von dem Bruder und der klugen Mutter, die das alles gutgeheißen! Wie unaus sprechlich töricht von den beiden! Der junge Schlosser ist durchaus nicht einer, der auf halbem Wege stehenbleibt. Nachdem er erst das Richtige erkannt hat, begibt er sich auch ungesäumt an die Verwirk lichung seiner Idee. Und so kommt es, daß sein Plan bereits der Tat entgegenreift, während sich Frau Agnes noch immer den Kopf darüber zermartert, wie sie den ge liebten Sohn von seiner verhängnisvollen Schwermut heilen könnte. Der Bruder faßt die Sache richtig an. Mit Hanna ist er häufiger zusammen. Rückhaltlos schüttet ihm das Mäd chen ihr Herz aus; denn ihre Liebe zu dem blinden Werner ist noch inniger geworden. Und bei dem Bruder findet sie weit besseres Verstehen als bei der ernsten Mutter und dem strengen Liebsten. »Daß er mich für ein Kind, für ein unwissendes, uner fahrenes Mädel hält, ist am allerschwersten für mich. Meinen Beteuerungen schenkt er keinen Glauben, meinen Willen, ihm zu helfen, ihn zn leiten, ihm immer, immer zur Seite stehen zn wollen, nimmt er nicht tief ,md ernst genug. Du bist ein Kind — später wirst du mir's noch einmal danken!, ist seine stete Entgegnung. Und die Mutter unterstützt ihn in dem Glauben ..." Tieftraurig läßt das Mädchen hier das Köpfchen hängen, ihre Augen stehen voller Tränen. Sie weint, wie sie schon hundertmal um diese Liebe uud um diese Rot geweint. Dem blonden Walter spielt hingegen ein verschmitzter Zug um den Mund. „Ich werde ähnlich eingeschätzt! Du wärst ein Kind, ich sei der .Kleine', wollen die Frau Mutter und der Herr Bruder behaupten. Nun gut!, die Zett ist ganz und gar danach, daß auch von Kindern Großes, von .Kleinen' Heldentaten verlangt werden können!" Schalk haft und unternehmungslustig blitzen dabei des Burschen Augen; auch Hanna ist schon froher, zuversichtlicher ge stimmt. Warum Wohl auch zwei Menschen, die sich nacheinander sehnen, die das ganze Erdenglück nun einmal nur in ihrer Zweisamkeit erblicken können, an diesem Glauben irre machen? Und überhaupt: was ist denn Glück? Dem einen ist's Erfüllung unbegrenzter Erdenwünsche, dem anderen die Erfüllung eines lieben Kindheitstraumes, den er, wie etwas Heiliges, in seinem Herzen still herum getragen hat. Und wen von diesen beiden darf man als glücklicher bezeichnen? Hanna gehört auf jeden Fall zur Art der letzteren. Weshalb also sollte sie an des blinden Bruders Seite nicht restlos glücklich werden können? Ihr ist der Traum ihrer jungen Liebe der Inbegriff aller Erdenssligkeit und wird es trotz des Liebsten Unglück auch in Zukunft bleiben. Viel leicht sogar erst recht! „Tod und Teufel! So kommt es'jetzt nur darauf an, wie wir, die beiden .Kinder', die .Großen' endlich einmal lehren, das Leben am Schopf zu fassen, cs so zn leben, wie es nun einmal ist, mit seinem Leid und seiner Frende! Immer mit klarem Verstand, mit frischem Mut und frohem Herzen!" Der „Kleine" hat sich in Begeisterung hinein geredet. Hanna ist mit einem Male ausgelassen froh. Nun, einen Plan hat sie sich längst zurechtgelegt. Es kommt nur darauf an, daß sie jemanden weiß, der ihr dabei helfend zur Seite stehen will! Und den hat sie ja jetzt gefunden. Wohlan, wenn sich ein Mensch mit ganzer Kraft gegen sei» Glück verwahren will — dann muß er, mit ein wenig Frauenlist, zu seinem Glück gezwungen werden. Er wird's dem Missetäter sicher einmal danken! Der „Kleine" und das Mädchen freuen sich im voraus schon spitzbübisch. Schnell ist der Plan besprochen und durchdacht. Sie machen sich mit einem Eifer und mit einer Freude au die Sache und wähnen sich ihres Erfolges sicher. Einundvierzig st es Kapitel. Der blonde Walter faßt die Sache frisch an. Rach drei, vier Wochen, Frau Agnes ist natürlich nicht zu Hause, gehen Hannas Schritte auf dem Kies. Der Blinde horcht; er hat den lieben, leichten Gang erkannt, sofort, trotzdem das Mädchen längere Zeit ferngeblieben ist. Seit jenem Tage, da er sie gehen hieß, hat er sie nicht wieder zu sprechen bekommen. Und jeder Tag war doch mit Sehn sucht nach ihr angefüllt. Ach, es ist ja so schwer, das junge, dumme Herz, das sich von einem klugen Hirn und nüch ternen Verstand weder leiten noch belehren lassen will, zum Schweigen, zur Vernunft zu bringen. Es ist ein täg lich neuer Kampf. Der Blinde bebt am ganzen Körper! Ach, daß er ihr entgegeneilen, sie begrüßen dürfte! Er sitzt, nur durch die schwache Tür von ihr getrennt, kann ihre Stimme hören, muß jedes Wort von ihr verstehen. Der Bruder öffnet ihr; es ist ja niemand sonst im Hause. Morts, folgt.)