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kaeblatt Frankenberger Bezirks Mittwoch den W. Marz 19W nachmittags 81. Jahrgang M «9 Pari», 21. 3. Man erfährt fetzt näheres über nenden Mieter wesentlich gemildert. Die Mittel Ausgegangen wird von der Miete, die am setzungSarbeit für das betreffende einzelne Haus 1. Juli 1914 zu zahlen war (FriedeuSuliete). ein besonderer Znschlag zu der Miete festzusetzen. Die Instandhaltung der Häuser soll nnbe- franz« Jnstandsetzungsarbeiten. Als «rohe Jttstand- )5 nicht mit Unrecht die setzuugsarvelten sind anzusehen: die vollständige Bereich des vieichswutlchansrates gew ! ohne parlamentarischen Beschlich ins Lew Sozialillemnaskommission passe nicht in besonder- reparaturbedürftigen Häusern woh-i Landes anzuppssen. dingt gesichert werden. Zu diesem Zweck bringt das Gesetz eine Reibe wichtiger Bestimmungen vor allem eingehende Kontrollvorschriften. Unter schieden wird zwischen laufenden und großen Für die Höhe der gesetzliche« Miete ist der Grundsatz maßgebend, daß eine Steigerung nur »soweit zugelassey werden soll, als eine Erhöhung ;er von dem Vermieter für das Han-, vor allem sie Jnstandsetzungsarbeiten, aufgewendeten Kosten erfolgt ist. Im einzelnen wird die gesetzlm,,. Miete folgendermaßen berechnet: .. In Fällen der Untermiete, also vor allem bei der Vermietung möblierter Räume, muß der Mietzins in einem angeinesseiien Verhältnis zu dem auf den Naum entfallenden Teil der Hanptmiete stehen. Auch hier soll die oberste Landesbehörde nähere Vestimnmngen erlassen. Für Neubauten oder dnrch Um- oder Ein bauten neu geschaffene Räume, sowie für Räume gemeinnütziger Bauvereinigungen und Räume in für diesen Ausgleichsfonds sollen durch eine be sondere Steuer zusammen mit der Wohnungsab gabe ausgebracht werden. Soweit Hauskonten nicht bestehen, ist von dem Mieteinigungsamt für eine seit Oktober 1920 ausgeführte oder ejye in Zukunft notwendig werdende große Jnstand- Ueber ihre Höhe hat der Vermieter Lem Mieter Auskunft zu geben: im Streitfälle setzt sie das MieteinigungSamt fest. Von der Friedensmiete werden die in ihr für Betriebs- und Jnstand- geräumt, die Vorschriften des Gesetzes in weitem Umfange zu ändern und den Bcchättnffjen des wirtschaftlichen Frauen beschäftigt habe, die in den Bereich des Neichswirllchaitsrates gehörten. Die Abschaffung der SozialisiernnqskommiffiM Berlin, 20. 3. Bei der Beratung des Etats des Neichswirtschaftsministeriums im Sauptaus- schuh des Reichstages beantragten sämtliche bürger liche Parteien di« Streichung der Etaimitte! s> , Million Mark) für die Sozialisterungskom- mislionen. In der Debatte wurde darauf hinge- miesen, daß diese Kommission sich über den Nahmen des ihr zuaewiesencn Arb-itsgsbieics hinaus mit »a»«1geapr<w> Die K mm Kelle elnspaM,« PktttM« 2 M., i« amtliq-K TUl« die l«r »I» »«tt« Zell, 8 N, Llngesandt und «eklanun Im KUmkttonNelle dl« 7» m» dretw g«Il« 0 M. Sleln« Anzeigen sind del Aufgabe zu »qadlei«. Ule Nachweis und «ermittel»»- Z M. «ondergedlldr. Für schwierige Tonarten u. det Wadvarschrlftrn Aufschlag, «et zitteren Austrügea und im WiederdoluuMbdruck ikrmSblguug «ach seststeheud« «tassel. Das Gesetz tritt, wie bereits erwähnt, spätestens am 1. Juli d. I. in Kraft; die oberste Landes behörde kann es früher in Kraft setzen. ES soll am 1. Juli 1926 außer Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Rechtszustand bringt das Gesetz wesentliche Aenderungen sowohl für den. Vermieter wie für den Mieter. Für den Vermieter ist das Recht, die Miete auch bei laufenden Mietverträgen zu erhöhen, besonder- wichtig; er hat ferner die Sicherheit, daß er die zur Deckung der Betriebs- und Jnstandsetzustgs- kosten erforderlichen Mittel erhält, und daß die Miete sich automatisch der Steigerung dieser Kosten anpaßt. Um welchen Betrag sich auf Grund dieses Gesetzes die Mieten erhöhen wer den, läßt sich allgemein nicht sagen. Das hängt wesentlich von der Höhe der in der einzelne» Geineinde zu zahlenden Abgaben, Steuern usw. ab und wird daher in den einzelnen Gebieten und Gemeinden Deutschlands durchaus verschieden sei»'. Zu beachten ist, daß die Mieter neben der Miete noch eine befondere Wohnungsabgabe in Höhe von 50 v. H. der Friedensmiete zu zahlen haben (Gesetz über die Wohnungsabgabe). Die auf diese Weise gewonnenen Mittel dienen ledig lich zur Förderung der Neubautätigkeit. Wenn rarnach auch weitere, in einer Zeit allgemeiner Preissteigerung doppelt empfindliche Belastungen wr Mieterschaft eintreten werden, so werden diese doch nur insoweit zugelassen, als sie wirtschaftlich gerechtfertigt sind. Die Mieter erhalten anderer- eitS durch eingehende Kontrollvorschrificn die Sicherheiten, daß die von ihnen aufgebrachten Mittel auch tatsächlich für das Haus Verwendung indcn, daß vor allein das Hans in der erfor derlichen Weise instandgehalteu wird. Die Finanzkontrolle über Deutschland ««vermeidlich n 7 177 777 7. . . Flöha, des Amtsgerichts und der Stadtrates zu Frankenberg und der Gemeinde Niederwiesa Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen derAmtshauptmann^ Frankenberg. — Verantwortlich für die Redaktion: Karl Liegert kn Frankenberg Herausgeber, Rotationsdruck und Verlag: C. G. Rohberg (Inhaber Emir ^ogoerg H. Bei gewerblichen Räumen kann nach den Bestimmungen des Reichsmietengesetzes eine weitere Erhöhung der Miete eintreten. Zunächst können die allgemeinen Zuschläge für gewerbliche Räume höher festgesetzt werden als für Wohnräume. Erfordert ein gewerblich benutzter Raum beson ders hohe Betriebs- und Instandsetzungskosten, so kann das Mieteinigungsamt einen weiteren Zu- schlag zulassen. Schließlich kann darüber hinaus ganz allgemein für gewerbliche Räume noch ein besonderer Zuschlag zur Grundmiete festgesetzt werden, auch wenn dieser zur Deckung von Be triebst und Instandsetzungskosten nicht mehr er forderlich ist. Die Bildung einer Mietervertrctlmg wird für zulässig erklärt, jedoch nicht als uubedtngt notwendig vorgeschrteben. Besteht eine Mieter- Vertretung, so werden ihr bestimmte Befugnisse zugewiescn; insbesondere hat sie neben und an stelle des Mieters das Recht, bei Streitigkeiten über die Vornahme von laufenden Jnstandschungs- arbeiten die Entscheidung der bereits erwähnten Stelle anznrufen. Bei Räumen mit Sammel- Heizung und Warmwasserversorgung wird ihre Mitwirkung bei der Befchaffung, Lagerung und Verwendung der Heizstoffe vorgesehen; auch kann für derartige Räume die Bildung einer Mieter vertretung von der obersten Landesbehörde vor- geschriebcn werden. Jeder Beteiligte soll sich ferner in Streitfällen an die Mietervertretung wenden, diese soll den Sachverhalt nach Mög lichkeit klären und eine gütliche Einigung herbei zuführen suchen. Die Kosten der Heizstoffe für Sammelhtiznng und Warmwasserversorgung sind getrennt von der gesetzlichen Miete zu berechnen. Die näheren Anordnungen trifft die oberste Landesbchörde. Oirtchet«» wer«», «vend«. i Abhown« In den Frankens,ger An»gab,strN-n monatvch UI M. «rl ZustÄlun-dnr4 volrn!m Stadtgebiet 18 M-, nach den Landolt«, «Lenso ollen Orten de« deutschen Dostgeblete« IS. SO M. sre! tn» Ha-I. ««»elnnmmern 00 Pf,- werden von de» Voten und «»»gäbeNellen I» Stadt und Land, sowie von all« Vollaustalten »«^«Hommen. «ZEchoN»'»»' L«Iv,!g iS,01. ««meinde-lrokontat Jrankenbera I. Fernsprecher, »1.. Telegramm«: Tageblatt Frankender-sachsea. Reinigung der Geschäftsräume des Stödtentes . Freitag und Sonnabend, den 24. und 85. ML« 1922, bleiben der Reinigung wegen sSmtliche StschW»- und «assenstellen de» Stadtrat«* geschlossen. . . »,-» be. Drtngliche, insbesondere standesamtlich« und polizeiliche, Angelegenheiten werden an den oe- »eichneten Tagen in der Zelt . von 10 die 11 Uhr vormittag« ---a-------« kn der Polizeiwache — im Hofe de« Rathauses — erledigt. Stadtrat Frankenberg, am 15. März 1922. Var tvicMigrte vom Tage , Der zum deutsch:» Botschafter m Washington bestimmt« Gehemvat Medfekdt hat das bei Ame- rikanachgesüchte Agrement erhalten. Die offizielle Ernennung wird daher demnächst erfolgen. Die bisher in Geltung gewesme Roichsfchntz- pachtordmmg tritt am 31. Mai 1922 von selbst Ku Hec Kraft, trotzdem sind die Vorarbeiten zum Orlah einer neuen ReichssHutzpachtordnmng noch Vicht zum Abschluß gelangt. Da über diese Ber- tzSgerung in den Reihen der Pächter, dir für Aie deutsche NaHmngsmittelerzeAgAng von großer Wichtigkeit sind, große Unruhe entstanden ist, ist .Won Seit«! der demokratischrn Fraktion des jNeichstäges emr kleine Anfrage einzebracht wor- jden, bis wann die Nsich-regierung ihr« Dorbe- ««itungen soweit abgeschlossen haben wird, daß dem Reichstage ein Gesetzentwurf über Vie Reichs« fchutzpachtordnung Mgehen kann. Die Verwirklichung des BrgeskrdHirchSouh«« St. Diö—Saales ist in vollem Gangs. Die TetH streue St. Dti—Provenchrris wird bis Mttte lJnli 1922 beendet Md gleichzeitig dem Verkehr Übergeben. Der 1180 Meter lange Tunnel zwi schen Saales und Lubine wird ebenfalls im Smn- nier dieses Jahres vergeben werden. > Die Lag« In Irland hat sich dadurch vrr- schärftz daß der Bürgerkrieg zwischen Süd-Irland und Ulster, deren Mannschaften sich bewaffnet an Der Grenz« segMübvrstehety auszubrechen droht.. Das schwere Problem der irischen Frage war von jeher weniger die Regelung des Verhältnisses Zwischen England und Irland als die Auseinan dersetzung zwischen dem agrarischen, katholischen ISüd-Jrland und dem protestantischen, industriellen Nord-Irland. Im römisch-katholischen Klub zu Washington Hat der italienische Botschafter emr Rede ge halten, in der er erklärte, es sei die höchste Zers der törichten Legonde von „dein Gefangene» 'm Vatikan" endlich em Ende zu machen, niemand dürfe niehr behaupten, daß die Einheit Italiens mit der Unabhängigkeit der katholischen Religion in Widerspruch stehe. Selbstverständlich ist dk iogeimnnte Gefangenschaft des Papstes im Vatikan «mr ein symbolischer Protest gegen die Einbs- setzungs-Kosten enthaltenen Beträge abgezogen, und zwar soll allgemein für einen Gemeinde bezirk oder einen größeren Bezirk bestimmt werden, welcher Hundertsatz der Friedensmiete abzuziehen ist. Der verbleibende Rest wird als „Grands miete" bezeichnet. Zu dieser Grundmiete treten Zuschläge für die Betriebs- und Instandsetzungs kosten. Auch eine etwa eingetretene Erhöhung der Hypothekenzinsen ist zu berücksichtigen. Diese Zuschläge werden in Hundertsähen der Grmid- miete von der Gemeindebehörde festgesetzt. Steigen die Unkosten, so sind die Zuschläge zu erhöhen. Die übrigen Arbeiten sind lailfende Jnstaud- setzimgHarbeiten, Wird eine notwendige lau fende Jnstandsetzungsarbeit nicht ausgeführt, so kann der Mieter sich an eine von der obersten Landesbehörde zn bestimmende Stelle wenden, welche die Ausführung durch geeignete Anord- nungen zu sichern hat. Der Vermieter hat der Mietervertretung nachzuweisen, wie er die Mittel für laufende Jnstandsetzungsarbeiten verwendet hat. Für große Jnstandsetzungsarbeiten soll regel- mäßig die Zahlung eines besonderen Zuschlages zur Grundmiete angeordnet werden. Die dar- nach von den Mietern zu zahlenden Gelder sind aus Hauskonten anzulegen, über die der Vermieter grundsätzlich nur mit Zustimmung der Mieter verfügen darf. Zugelassen wird ferner die Ein richtung eines AnSgleichsfondS, aus dem Bei hilfen an wirtschaftlich schwache Vermieter für die Reparaturen ihrer Häuser gewährt werden können Damit wird gleichzeitig auch die Belastung der Das Reichsmietengesetz . Dieser Aufsatz vermeidet eS, in dem Kampf der Meinungen über dieses hart umstnttene Gesetz für und wider Stellung zu nehmen. Sein Gegenstand ist es ledig lich, die wichtigste» Bestimmungen dieses jeden Einzelnen berührenden Gesetzes kurz zusammenzufassen und der vielfach bestehen, den Unklarheit zu steuern. t. Da» vom Reichstag kürzlich angenommene Reichsmietengesetz bringt eingehende Bestimmungen über die Vermietung von Wohnungen, Geschäfts-, Büro-, Lagerräumen usw., sowie über die Höhe -er bei Mietsverhältniffen zu entrichtenden Miete. Es sieht in den Grundsätzen folgende Regelung vor: daß Deutschland «in Ultimatum gestellt wird, worin ihm eine bestimmte Frist gewährt wird, um die Finanzreform durchzuführen. Falk Deutschland sich' diesem Ultimatum nicht unter werfen sollte, so sollen Zwangsmaßnahmen er griffen werden. Wenn Deutschland aber die Reform durchführen würde, so würden sich die Alliierten gemäß dem englisch-italienischen Vorschlag jeder Einmischung in die inneren Verhältnisse Deutschland» enthalten. Der belgische Delegierte de la Crok schlug dagegen vor, sofort eine alliierte Kontrolle in Deutschland einzuführen, namentlich sollen die Zölle, sowie die Einfuhr ausländischer Devisen nach Deutschland unter die Kontrolle der Alliierten gestellt werden. Die Engländer wielen darauf hin, daß die Kon trollen unmöglich mit der vollen Streng« durchae- führt werden können, und daß sich darin Schwierig- ketten ergeben müßten. Man glaubt, daß es mög lich sein wird, sich in der heutigen Sitzung auf einen Vermittlungsvorschlag zu einigen, wonach Deutsch land eingeladen wird, diese Kontrolle grundsätzlich öffentliche» Gebäuden gilt das Gesetz nicht dnrcbzuorbwten. SlaMoß'kretor Dr. Harsch, vom Mi» Reillcsmirtschostsministerlnm aab der va^nnng k.-» ,7 >^""ftcht chst dw m einzelnen La>-denl si y bei der endgüliiaen Geb-siln»» bestehende» VerMiedenartigeu VlllMirffst des Neichsmirtichnstsrotes Mittel und Wcge finden ist den obersten Landesbebördcm das Recht ein- j werden, um die FanMonen des Reichsvnnßiwsls- - rates und dec Sollalisierunaskommission miteinander zu »erkunden Der >tauvtousschuß be'chloß, den T-b-l .Soziahficuundslommißion" als lünjtig fori- fallend zu bezeichnen. um gerufene Soztatütemnaskommission passe nicht in« parla mentarische System. Außerdem sei sie einseitia zu sammengesetzt. Bo» sozialdemokratischer Seite wurde scharf gegen die Abschaffung der Soimli- iiernnastommWon Stellung genommen und ins- besondere betont, daß der vcniäuii. r Reichswirt- schaftsrat seiner ganze» Zn!amm.-w!>w»a und seiner bisherigen Tätigkeit nach bevnn! nabe, dasi er nicht fähig sei, das P.iMem der Songhsicrung anderen Teile gegenüber die erwähnte Erklärung abgeben. Zu unterscheiden ist hierbei folgendes: Ist der Mietzins vierteljährlich zu zahlen, so muß die Erklärung spätestens am dritten Werk tage des VieteljahreS erfolgen; da m diesem Jahre der 2. Juli ein Sonntag ist, also spätestens am 4. Juli. Von dem ersten Tage des nächsten Vierteljahres, also von dem 1. Oktober ab, gilt sodann die gesetzliche Miete. Für die Zeit vom 1. 7. bis 1. 10. ist noch die bisherige Miete zu zahlen. Wird der Mietzins monatlich bezahlt, so ist die Erklärung bis zum 15. des Monats abzugeben. Vom 1. des nächsten Monats ab ist sodann die gesetzliche Miete zu entrichten. Ist eine wöchentliche Miete zu zahlen, so muß späteustens am Montag der Woche die Erklärung abgegeben sein.' Mit dem Beginn der nächsten Woche beginnt die gesetzliche Miete. Die Er klärung muß in schriftlicher Form abgegeben werden; es genügt ein einfacher Brief. zuzulassen, die aber erst später G in Wirksamkeit treten soll. In der Frage des Moratorknmr selbst bestehen eigentlich keine Melnungsvestchiedenhelten. Man wird sich im allgemeinen an die in Cannes beschlossenen Ziffern halten, wird aber binzufüaen, daß die Eoldzahlungen Deutschlands erhöht werden können, falls die Naturallteserungen nicht tm vollen Umfang durchgesührt werden. Nach dem -Echo de Park" wurd« dieser Beschluß ak Vorstchts- Maßnahme gegenüber der deutschen Großindustrie gefaßt, falls diese etwa die Naturallieferungen sabotieren würde. Dis Frage der internationalen Anleihe wurde ebenfalls gestreift. Irgend ein fester Abschluß wird aber nicht gefaßt werden. Man wird aöwarten, wie Deutschland die Finanzreform durch- geführt haben wird, die eine Stabllisterung der Mark herbetsühren soll. Lloyd George will vor seiner Reise nach Genua ein Vertrauensvotum London, 2l. 3. Lloyd Georges Presse teilt mit,' daß er in der ersten Aprikwoche die Regierungs polilik für Genua, wo er zwei Wochen bleiben wolle, in einer Unterhausrede entwickeln werde, um sich dann ein Vertrauensvotum geben zu lassen: Da« zeige, daß er mit voller Autorität nach Genua zu gehen gedenke. Die konservativen Führer sehen dieser neuen Taktik sehr besorgt entgegen, da sie geeignet scheint, ihre Partei zu spalten. füglich bezweifelt werd«». « Der spanische Kriegsmmistrr hat erklärt, daß die tricger'jHr Operawmm in Marokko zum Stisili- ftand gekommen seien und dort Ruhe Herrschst. Die Tatsache, daß Marokko wieder auf der poli- itischrn Bildfläche erscheint, ernm«rt daran, lvelche Äolle die verschieden«! marokkanischen Krisen km Ventsch-französischen Gegensatz gespielt And ihn so ^verschärft haben, daß ein s - fSchniftfleller in der von 1905 nicht mit Unrecht die:. , .. , Wurzel des Weltkrieges sehen konnte. j Erneuerung der Dachrinnen und Ablaufrohre, das Umdecken des Daches, der Anstrich oder Ab- putz des Aeußeren, der Neuanstrich des ganzen Treppenhauses im Innern, die Erneuerung der Heizanlage bei Sammelheizung und Warmwasser versorgung. Die oberste Landesbehörde' kann anch andere Jnstandsetzungsarbeiten als „große" bezeichnen. Grundsätzlich kann zunächst ein Mietzins völlig Kei vereinbart werden. Das Gesetz gibt jedoch Lem Vermieter wie dem Mieter das Recht, jeder zeit dem anderen Teile gegenüber zu erklären, -aß Mistelle der vereinbarten Miete die „gesetz liche Miete" gelten solle. Der Vermieter hat dieses Recht anch bei' laufenden, also auch bei langfristigen Verträgen. Da das Gesetz spätestens am 1. 7. 1922'. in Kraft treten soll, können Ver mieter und Mieter von diesem Tage ah dem Ziehung.deN «°ränen Kirchenstaates in Las ge- «inle Königreich ; ob aber Lie merkwürdige Und viel Aufsehen erregende Red« des Botschaf- fchafters der richtige Weg ist, um die Beziehungen!^ ., siG aucb cnümnniisch obne weiteres wird hiermit verwirklicht. dl« gestern von der Reparatlonskommisston geführte offizielle Debatte. Die Delegierten konnten sich bisher über die Form der in Deutschland auszu- führenden Kontrolle nicht einigen. Es lag ein englisch-ttaltenischer Vorschlag vor, der dahin geht,