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«eneralmaldk »e« »erordnGü« üb« II»«. Uldett «öS «esallm Bet den schweren Kümpfen tm Raum von Nowo rossijsk fiel am 6. September 1942 der Kommandeur Mn« Infanterie-Division, Ritterkreuzträger General major Albert Buck. Al» Oberst und Kommandeur eines Jnfanteric- Negiments erzwang er am 22. Juni 1941 bei Sculeni den Uebergang über den Pruth und bildete einen Brückenkopf, den er anschließend gegen den Ansturm weier Sowjetdivisionen in harten Kämpfen erfolgreich erteidlgtr. Dabek führte er mehrfach in bedrohlichen lagen seine Reserven persönlich zum Gegenstoß vor, » daß all« Versuche der Bolschewisten, den Brücken- 0pf wieder zu nehmen, scheiterten. Der siegreiche lampf des Regiments Buck war für die weitere ! tampfführung von entscheidender Bedeutung. Das ! Atterkreuz wurde ihm hierfür im Juli 1941 verliehen. DK Division, die er zuletzt führte, verliert durch Hünen Tod einen hervorragenden, stets auch auf das Wohl sein« Soldaten bedachten Kommandeur. lolosenhllfe Kein« Rüchetzlaagrpflichi «ehr für Heil»«,,matz, nahmen — Volkssench« Luherlnlos« wir» znrAck» gedrängt Der Ministerrat für di« Reichsverteidigung hat ein« Verordnung über Tuberkulosehilfe erlassen. Danach werden Gaufürsorgeverbünde (Landesfür sorgeoerbünde) geschaffen, die auf Antrag der Gesund heitsämter im Zusammenwirken mit diesen und den Land- und Stadtkreisen Tuberkulosehilfe gewähren. Die Tuberkulosehilfe ist grundsätzlich nicht zurückzu erstatten, sie umfaßt Heilbehandlung, Absonderung und Pfleg« sowie wirtschaftliche Fürsorge für den Kranken und sein« Familie. Die Eaufürsorgeverbünde gewähren Tuberkulose- Hilfe, wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Kranken den Betrag von 7200 RM. nicht übersteigt und soweit die erforderliche Hilfe nicht durch Träger der Sozialversicherung gewährt wird oder anderweit sichergestellt ist. Der Bettag erhöht sich um 1200 RM. für den Ehegatten des Kranken und um 600 RM. für jeden weiteren Familienangehörigen. Es kann ab« Tuberkuloselstlse auch dann gewährt werden, wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen der Kran ken dies« Grenze übersteigt und di« Gefahr besteht, daß ohne di« Tuberkulosehilfe die erforderlichen Maß- nahinen nicht oder nicht ausreichend durchgeführt wer den. In diesen Fällen können die Eausürsoraever- bänd« die Empfänger der Tuberkulosehilf« und die nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen in an gemessenem Umfange zum Kosten«rsatz heranziehen. Di« Verordnung wird nach einer vom Reichsmini sterium des Innern bestimmten, für die organisatorische Vorbereitung erforderlichen Uebergangsfrist in Kraft treten. In einem Artikel gibt Reichsgesundheltssührer Dr. Conti eingehende Erläuterungen zu dieser neuen Ver ordnung. Er stellt fest, daß die neue Tuberkulosenhilfe im Sinn« einer umfassenden Bekämpfung dieser Volks- kranlheit «inen grundlegenden Fortschritt darstel't. Die Verordnung stellt jetzt neben die Rentenversicherung mit ihren Leistungen für den versicherten Volksge nossen ein« Tuberkulosenhilfe für jeden, der tuberkuiös geworden ist, mit Leistungen, die vom Standpunkt der .Seuchenbekämpfung aus genügen und erfolgreiche sein werden. Sie sorgt dafür, daß der Erkrankte Heil- behandlung bis zur Gesundung oder Arbeitsfähigkeit bei gleichzeitig« Ansteckungrungefährlichkett «hält. Sie sorgt weiter für di« dauernde Beobachtung de» Gesundheitszustandes des Kranken in den Fürsorge- steilen. Gleichzeitig sorgt sie auch für die Fainist« de» Kranken, deren wirtschaftliche Not bisher den Kranken ost veranlaßte, den notwendigen Kuraufent halt nicht durchzufahren. Grundsätzlich neu ist, daß in jedem Fall« ein« Anstaltsbehandkung kn einem Tuberkulosenkrankenhaus oder in einer Heilstätte al, Maßnahme zur Beobachtung und zuverlässigen Fest stellung der Heilungsmöglichk«kt«n sofort gewährt wird. So sind in Zukunft'.im wesentlichen die Sozial- Versicherung und die Tuberkulosenhilfe des Reiche» di« Träger des Kampfes gegen die Tuberkulose. Sportnachrichten Merkur 2. Jgd.—TB. Niederwiesa 2. Jgd. In seinem Pflichtspiel erwartet morgen Sonntag 3 Uhr nachmittags Merkurs 2. Jugend die 2. Jugend vom Turnverein Niederwiesa im Hammertal. Bei der Gleich wertigkeit beider Mannschaften ist ein sehenswerter Kampf zu erwarten, zumal sichs hierbei um die Punkte dreht, dre beide Mannschaften gern haben möchten. Merkwürdiger Zweikampf im Damenhemd Eine merkwürdige Sitte in der Minnesängerzeit bestand darin, daß der Ritter sich das Hemd -seiner Dame auslieh, ehe er in den Kampf zog. Während des Zweikampfes trug er es über seiner Rüstung. Kehrte er dann siegreich zurück, so trug die Dame das Hemd — als Zeichen seiner Treue — ungewaschen weiter! An einem solchen Hemd Hütte man sicherlich die Wirksamkeit eines bewährten Einweichmittels erproben könnend Man hätte daran erkennen können, wieviel Schmutz allein schon durch gutes Einweichen aus der Wäsche herausgeht! Viele Frauen wollen das auch heute noch nicht einsehen. Sie halten immer noch das Waschen für die Hauptsache. In Wirklichkeit ist das Einweichen viel wichtiger, weil es den Schmutz nicht nur weich wacht, sondern selbsttätig aus dem Ge webe löst. Machen Sie sich auch klar, daß Ihre Wäsche rascher entzweigeht, je mehr sie gekocht und gerieben wird? Sollte man heute nicht alles tun, um die Wäsche länger zu erhalten, dadurch, daß man sie länger und gründlicher einweicht? Zwei bis drei Stunden genügen nicht — mindestens eine ganze Nacht soll die Wäsche in der Einweichlösung liegen. Besonders gut löst sich der Schmutz, wenn Sie di« Wäschestücke von Zeit zu Zeit im Einweichwasser hin und her bewegen. Bei sehr schmutziger Wäsche nehmen Sie am besten einen Wäschestampfer zu Hilfe. Das Waschpulver hat dann beim Waschen nachh« weniger Arbeit, und Sie kom men auch mit einer geringeren Menge Einweichmittel zurecht. Dabei geht ohne Waschen schon der größt« T«il des Schmutzes heraus. Nach dem Einweichen darf man auch das Spülen nicht vergessen. Es wäre ein grober Fehler, den schon gelösten, aber noch im Gewebe hängenden Schmutz mit der Wäsche in den Kochkessel zu tun, wo er die Waschlauge unnötig verbraucht und sich vielleicht gar wieder in der Wäsch« festsetzt. Werden Sie bei Ihrer nächsten Wäsche daran denken? Amtliche Belanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen Herbst - Impfungen finden statt: VI«n,»«g, «I«n 2L. Peprsml»«» HS42, 14 Uhr, «nd zwar Im AeMgEnck«»» «Ise t»Is»Ig«n un«kvm» ms«ds»«ttu «, kesldsesse «rsv« 21. VI« K»«l>,«dsu wird am Dienstag, dem 29. September 1942, 14 Uhr^ in demselben Raume abgehalten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aller in hiesiger Stadt aufhältlichen Kinder, welche im Jahre 194l oder in früheren Jahren geboren «nd noch nicht mit Erfolg geimpft sind, werden hierdurch aufgesordert, zu den obengenannten Terminen mit die sen Kindern pünktlich zu erscheinen. Eltern usw., deren Kinder wegen Krankheit von der Impfung vor läufig befreit werden sollen, haben diese Kinder zur unentgeltlichen ärzt lichen Untersuchung im Impftermin vorzustellen. Eltern usw., deren impfpflichtige Kinder durch Privatärzte bereits ge impft sind oder während des Jmpfabschnittes noch geimpft werden oder gestellt werden, haben Impfscheine und Bejreiungszeugnisse im Polizei- amt,. Rathaus (Zimmer 15-, die Befreiungszeugniffe außerdem im Impf termin, vorzulegen. Eltern usw., welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen der Impfung oder der Nachschau entziehen oder Impfscheine oder Besreiungszeugnisse nicht vorlegen, werden nach Z 14 des Impfgesetzes bestraft. Hierbei mache ich aus die nachstehenden Verhaltungsvorschriften auf merksam. Vmrkmllungavoraebrilten kllr «iis Kngmliürlgmn «1er Mrsl-Impliings 1. Aus einer Wohngemeinschaft mit Personen, die an fieberhaften Krankheiten leiden, pder aus einem Gehöft, in dem die Maul- und Klauenseuche festgestellt ist, darf kein impfpflichtiges Kind zum allgemeinen Impf- oder Nachschautermin gebracht werden. 2. Um sich und ihre Kinder vor Schaden zu bewahren, haben die An gehörigen des impfpflichtigen Kindes dem Jmpsarzt ungefragt vor der Impfung über den Gesundheitszustand des Impflings und der Personen seiner Umgebung Mitteilung zu machen, insbesondere darüber, ob in ihrer Wohngemeinschaft Personen an HautausschlägW, eitrigen oder rosearti gen Krankheiten leiden, oder ob der Impfling selbst hieran oder an Wund sein, Ohrenfluß, Augen- oder Augenlidentzündungen, Drüsenschwellungen. Rachitis, Krämpfen, Stimmritzenkramps (Wegbleiben) oder anderen Krank heiten des Nervensystems leidet oder gelitten hat. 3. Die Kinder sind mit sauber gewaschenem Körper, reiner Wäsche und Kleidung zum Impftermin zu bringen; dem Jmpsarzt sind sie unbe kleidet vorzustellen. Frankenberg Sa., am 19. September 1942. Der Bürgermeister. 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Sachsenburg. 9 Uhr Predigt gottesdienst, Pf. Schödel, Frankenbg. — '/«11 Uhr Kindergottesdienst. Donnerstag >/2 21 Uhr Bibel- und Betstunde. Niederwiesa. 9 Uhr Predigt- gottesd. - '/-11 Uhr Kindergottesd. — Montag 20 Uhr Kirchweihgottes- dienst, Snperini. Dr. ttrönert Flöha. — Donnerstag 20 Uhr Bibefftunde im Pfarrhaus. Flöha. 9 Uhr Predigtgottesdienst mit anschließender Abendmahlsseier, Pfarrer Däßler. Apotheken-Sonntags- u. Nacht dienst vom 19. 9. früh 9 Uhr bis 26. 9. früh 9 Uhr Löwen-Apotheke. Aerztlicher Sonntagsdienst: Dr. Stumpf. Städtische Bücherei Dienstags und Freitags von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr geöffnet. ZZKAe/l eiss //ass ^.lll^lENSNNL gemurrte futtelkalkmisckung sparsam vviveanclonr rissbslb ins in ctss Iräntza- vssssrgsban.sonäsrn rtsts untsr ciss siuttsr miscksn. kür «ieu kurlttiax? ksöt ckenn ckas? 3s, es solunsckt sogar ousgo- roioknot, unä man spart 1/4 Utor b/l lick clsdol. 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